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ANHANG. WE]BUCHE ARBEITEN. 207 aufnehmen kann und 1851 eröffnet wurde, wird die ganze Krankenpflege von Diaco- nissen besorgt mit Beihülfe eines Arztes; auch wird der grösste Theil der dort ange wendeten Arzeneien von ihnen gemischt. Die Diaconissen sind sehr gesucht als Kranken wärterinnen in Familien. Als Organisten sind 4, als Telegraphi sten 168 und als Poststationsvorsteher 38 Frauenzimmer angestellt. ') In den Jahren 1871—1873 haben vier Frauenzimmer das Maturitätsexamen bestan den, von denen an der Universität Uppsala zwei in der philosophischen und eines in der medizinischen Facultät ihre Studien fortsetzen. Auch in anderen Theilen der Gesetz gebung hat die Geneigtheit, billige und ge rechte Forderungen vonseiten der Frau zu befriedigen, einen Ausdruck erhallen in den königl. Verfügungen vom 19 Mai 1845, worin das gleiche Erbrecht für den Sohn und die Tochter bestimmt wird (während früher auf dem Lande der Sohn doppelt soviel erbte als die Tochter), und wodurch der Ehefrau mit dem Manne an dem ge meinsamen Vermögen gleiches Anrecht ge geben wird; in der königl. Verfügung vorn 22 Dec. 1846, wodurch Frauenzimmer be rechtigt sind, in Städten und auf dem Lande Handwerke und Detailhandel zu treiben, welche einer späteren vom 15 Juni 1858 wiederum den Weg bahnte, in welcher der Frau das Recht ertheilt wurde, in einem Alter von 25 Jahren mündig zu sein, wenn sie es selbst wünschte, sowie einer ändern vom 18 Juni 1864, worin ihr vollstän dige Handels- und Gewerbefreiheit ertheilt wird, und der vom 16 November 1863, welche sie ohne alle Beschränkung in dem für verwahrloste Kinder gestiftet; 1864 ver legte man die Anstalt nach dem Besitzthum Stora Ersta auf einer Höhe an der Salzsee in der Siidvorstadt, welches für ihre Rechnung eingekauft und angeordnet worden war, auf welchem auch 1872 eine kleine Kapelle auf- gefiihrt worden ist. In dem zuletzt erwähn ten Jahre zählte die Diaconissen-Anstalt 108 Mitglieder, wovon 65 Diaconissen, 32 Probe schwestern und 11 Novizen. Von diesen tha- ten 45 in der Anstalt Dienst und die übrigen in ändern Krankenhäusern, Armenhäusern, Schulen, Kinderheimen, Kinderkrippen, Wai senhäusern und Rettungsanstalten. ') Zufällige weibliche Gehülfen sind ausserdem zu einer Anzahl von 65 bei verschiedenen Postcontoren angenommen. vorher vorgeschriebenen Alter für mündig erklärt, und der vom 8 Nov. 1872, welche dem mündigen Weibe das Recht zuspricht über ihre Hand selbst zu verfügen. Auch vonseiten Einzelner haben die Frauen sich des Entgegenkommens hinsicht lich der Erweiterung der Mittel zur Selbst versorgung zu erfreuen gehabt. In Privat banken, Sparbanken, Lebensversicherungs- Anstalten, Interessentschaften, Renten- und Kapital-Anstalten und in Handelscontoren besitzen viele Frauenzimmer vortheilhafte Anstellungen mit Einkünften, die zwischen 800 und 2,500 R:dr variiren. Man hat sogar Beispiele, dass in Filialabtheilungen von Privatbanken Frauenzimmer als Vor steherinnen angestellt sind, und in einer Provinzialstadt verwaltet seit 1871 ein Frauenzimmer die Stadtkasse. Durch die oben erwähnten Verfügungen in Betreff der Handels- und Gewerbefreiheit für das weibliche Geschlecht ist denselben auch ein ausgedehnteres Feld der Tliätig- keit eröffnet worden. Dass es sich dessen auch bedient, beweist die alljährlich zu nehmende Anzahl von Frauenzimmern, wel che sich dem Handel und den Gewerben widmen. I. J. 1871 waren mit dem Han del 4,055 Frauenzimmer beschäftigt, von denen 2,675 ihrem eigenen Geschäfte vor standen. In demselben Jahre zählte man in Schweden 504 selbständige weibliche industrietreibende Besitzerinnen von Fabri ken und Werkstätten, und 918 weibliche Personen waren als Arbeiterinnen bei sol chen augestellt. Ein Frauenzimmer hat sich ausgezeich net durch mehre mechanische Erfindungen und ist darauf bedacht, zur Ausführung der selben eine eigene Werkstätte anzulegen; zwei Schwestern betreiben mit Erfolg das Goldschmied-Gewerbe; verschiedene weib liche Uhrmacher arbeiten tlieils in Verbin dung mit Verwandten, theils selbständig, und eine derselben hat bei einer Londoner Exposition Auszeichnung erhalten; weibliche Schuhmacher, Posamentiere, Handschuhma cher, Schirmfabrikanten, Buchbinder, Lacki- rer, Perlemutterarbeiter, Reepschläger, Glaser, Hutmacher, Kammmacher, Drechsler, Tapezie rer, Bäcker, Zuckerbäcker führen selbständig die den erwähnten Gewerben angehörenden Arbeiten aus. Der grösste Theil der bei den Wollen- und Seidenfabriken beschäf tigten Weber sind Frauen. Mehre Buch-