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108 OK. XVI. HEKRESWENEN. welcher Eigenschaft es ihm zukommt mit der Autorität eines Chefs alle Disciplinar- fälle in der Armee zu entscheiden. Das Kriegsministerium ist die höchste Behörde der Armee; sie entscheidet alle die Organisation der Armee betreffenden Ange legenheiten und zerfällt in zwei Abtheilun gen : eine Kanzlei-Expedition und eine Commando-Expedition. Erstere behandelt alle Angelegenheiten, welche der König den Grundgesetzen gemäss im Staatsrathe entscheiden muss, und letztere alle anderen Militär-Angelegenheiten. Unter dem Kriegsministerium steht auch die höchste Verwaltungsbehörde der Armee, die sog. Armee-Verwaltung. Dieselbe ist in vier Departements eingetheilt, nämlich: 1. das Artillerie-Departement, dessen Chef der General-Feldzeugmeister ist; es behandelt und entscheidet alle Angelegen heiten, welche das Material der Artillerie, die Watten und Munition der Armee u. s. w. betreffen; 2. das Fortifications-Departement, des sen Haupt der Fortifications-Chef ist; es behandelt und entscheidet die Angelegen heiten, welche den Bau und die Instand setzung der Festungen, die Einquartirung in der Hauptstadt u. s. w. anbelangen; 3. das Intendantur-Departement, dessen Chef der General-Intendant ist; es behan delt und entscheidet die Angelegenheiten, welche die Recrutirung, Remontirung und Ausrüstung der Armee betreffen; 4. das Givil-Departement, dessen Chef der General-Kriegscommissär ist; es be handelt und entscheidet die Angelegenhei ten, welche die Besoldung und das Ein- theilungswerk der Armee angehen. In militärischer Beziehung ist das Land in fünf Militärbezirke eingetheilt. Alle in einem Militärbezirke befindlichen "Streitkräfte stehen unter dem General-Befehlshaber des Bezirkes, mit Ausnahme der Garde-Regi menter, welche eine besondere Brigade un ter dem Befehle des Chefs der Leibgarde- Brigade bilden, und der National-Wehr von Gotland, die unter dem Befehle eines be sonderen Militär-Befehlshabers steht'. Aus- serdem stehen die Genie-Truppen auch un ter dem Oberbefehle des Fortifications- Chefs, die Artillerie unter dem General- Feldzeugmeister und die Cavallerie unter dem Cavallerie-Inspector. Die Stälie der Armee sind, ausser dem beim Könige und den königlichen Prinzen augestellten Stabspersonal, die General-, Artillerie- und Fortifications-Stäbe. Der Generalstab ward theils von Offi- cieren gebildet, welche, mit Beibehaltung ihres Ranges bei dem betreffenden Regimente, bis auf Weiteres zu Generalstabs-Officieren ernannt werden und, wenn sie nicht zum Stabsdienste beordert sind, bei ihren Regi mentern dienen, theils vom topographischen Corps, das eine besondere Abtheilung des Generalstabes unter eigenem Chef ist; die sem Corps liegt es ob, in Friedenszeiten die Vermessung und militärische Aufneh- rnung des Landes zu besorgen und das Kriegsarchiv zu verwehren. Ein neuer Plan zur Organisation des Generalstabes ist aus- geai beitet und neulich von dem Reichstage angenommen worden, um mit dem Jahre 1874 in Kraft zu treten. Der Artillerie- Stab besteht aus hierzu commandirten Offi- cieren; er fungirt unter einem besonderen Stabs-Chef als Stab des General-Feldzeug meisters und der Chefs des Artillerie. Zum Fortifications-Stabe endlich gehören sämmt- liche Ingenieur-Officiere der Armee; dieser Stab ertheilt den Genie-Truppen Befehl. Die Stärke der Armee und die Organi sation ihrer verschiedenen Waffen gattungen. Die Infanterie der Armee bestellt aus: 2 Leibgarde-Regimentern, 2 Leibgrenadier-Regimentern, 1 Marine-Regiment, *) 17 Infanterie-Regimentern, 1 Feldjäger-Regiment, 1 Grenadier-Bataillon, 1 Grenadier-Corps und 3 Feldjäger-Corps. Jedes Infanterie-Regiment auf Friedens- fuss wird in 2 Bataillone und jedes Ba taillon in 4 Compagnien getheilt. Ein Corps entspricht einem Bataillon. In Allem giebt es 48 Bataillone In fanterie. Ausserdem existiren Befehls-Cadres zu zw r ei Bewehrungs-Bataillonen. Der Stab eines Infanterie-Regimentes besteht aus: 1 Oberst, Regiments-Commandeur, 3 Majoren, Bataillons-Commandeurs, ') Wird aufgelöst.