DIE FORSTWIRTHSCHAFT. (Gruppe II, Seetion 3.) Bericht von Johann Newald, Diredlor der k. k. Forftakademie in Mariabrunn■ Der Waldwirthfchafts-Betrieb kann nicht an allen Orten ein gleicher fein. Er ifl verfchieden nach den abweichenden Bodengeftaltungen, nach den wech- felnden orographifchen und klimatifchen Zuftänden der Länder und Gebiete, nach geographifchen und internationalen Verhältniflen, nach dem Culturftande, ja nach der Culturfähigkeit der einzelnen Völker und Volksftämme. Sowie der Waldwirthfchafts-Betrieb fich nicht überall in gleicher Weife geflaltete, erreichte er ebenfowenig an allen Orten gleichzeitig diefelbe Höhe feiner Entwicklung. Es treten deutlich bemerkbare wirthfchaftliche Mittelpunkte in den Vordergrund, von denen ausgehend fich eine belfere Behandlung des Waldes, eine fchonendere Benützung desfelben in immer gröfseren Kreifen aus breitete; fegensreich bewährt fich in folchen, durch günllige wirthfchaftliche Momente bevorzugten Gebieten eine dem Walde und feiner Pflege wohlwollende Gefinnung. Wohlgeordnete allgemeine wirthfchaftliche Verhältniffe und Einrichtungen find nur zu oft eben fo gut die Bedingung, wie die Folge gedeihlicher forltlicher Zuftände. Mit Wald bedeckt lalfen fich jene Bodenflächen, welche bis nun für die Benützung als Acker- und Cülturland entbehrlich find, am ficherften in unge- fchwächter Kraft und Ertragsfähigkeit auf die Nachwelt übertragen. In dem Mafse, als der bisher der Holzbeftockung überlalfene, jedoch eine belfere Benützung geftattende Boden als Acker- und Culturland benöthigt wird, erleidet der Wald fort und fort eine räumliche Einfchränkung. Mag man immer hin den zurückgebliebenen Retten einlt ausgedehnter Waldbettände eine erhöhte Sorgfalt und Pflege zu Theil werden lalfen, in dem Grade, als das Bedürfnifs nach Acker- und Culturgründen fteigt, mufs die Holzbeftockung den Platz räumen, der Wald hat an diefem Orte feine Miffion in der Gefchichte der Volks- und Culturentwicklung erfüllt. So wenig fich von der Landwirthfchaft, von der Viehzucht, vom Bergbau agen läfst, dafs fie Wirthfchaftszweige jüngeren Datums find, eben fo wenig erfcheint eine folche Annahme von der Waldbewirthfchaftung als zuläffig. Wir wollen bei unferen Erwägungen vorherrfchend Mitteleuropa, im Laufe der Zeiten die Heimat und der Wohnfitz zahlreicher Völker- und Volks ftämme, in das Auge falfen. Kann wohl ein Zweifel darüber beftehen, dafs alle diefe Völker eine Waldwirthfchaft betrieben haben? Die älteften Mafsregeln I