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26 Johann Newald. Es liegt in der Natur der Sache, dafs ältere Nachrichten über befondere, die Benutzung der Wälder erweiternde Einrichtungen und Transportanftalten nur aus grofsen Forften auf uns gekommen find. Die Waldparcellen der kleinen Befitzer wurden entweder gemeinfchaftlich (genolfenfchaftsweife) oder ganz felbft- ftändig benutzt. Im erden Falle ergaben fich aus der Eigenthümlichkeit einer gemeinfchaftlichen Waldbenutzung hervorgehende Schwierigkeiten, welchejedem Auffchwunge des Forftbenutzungswefens lähmend entgegentraten. Im Falle einer felbftftändigen Benutzung kleiner Forftbefitzungen konnte an fich fchon von her vorragenden, diefem Zwecke gewidmeten Anftalten und Einrichtungen keine Rede fein. Es möge weiters geftattet fein , auf den wefentlichen Unterfchied im Forft- benutzungswefen hinzudeuten, welcher fich ergab, je nachdem die Walderträge, namentlich das Holz, gleichfam in der Regie der Eigenthümer zur Deckung des Bedürfniffes verfchiedener holzverzehrenden Anftalten und Betriebszweige, als da waren: Bergbau, Hüttenbetrieb, Salinenwefen u. f. w. —• ferner in den fich rafch entwickelnden und erweiternden Städten zu Befeftigungsanlagen, zur Her- flellung von Wohn- und öffentlichen, Gebäuden fammt ihrem Zugehör etc. ver wendet wurden — oder die Erzielung des gröfsten Geldeinkommens, beziehungs weife des gröfsten Ertrages aus einem Waldcomplexe angeftrebt wurde. Es dürfte auffallend erfcheinen, dafs die vorliegenden Darftellungen das Gebiet der Forftbenutzung mit der Wirthfchaftseinrichtung und Forftertrags- Berechnung in eine und diefelbe Gruppe zufammenfaffen. Wir glauben diefsfalls auf die Erwägung hindeuten zu follen, dafs fich die Mafsregeln der Wirthfchaftseinrichtung, Betriebsregulirung, oder wie diefe Dis- ciplin nun fchon genannt werden will, von ihren erften Anfängen bis zu ihrem dermaligen Stande, aus dem Gange und jeweiligen Stande der Fortftbenutzung ableitete und entwickelte. Von dem Zeitpunkte an, als fich das Bedürfnifs einer Nachhaltigkeit in den forftlichen Nutzungen fühlbar machte, mufste man auf Mittel bedacht fein, um, diefer neuen Aufgabe, deren volle Wichtigkeit und Bedeutung man freilich nicht überall fogleich anerkennen wollte, zu entfprechen. Alle Mafsregeln, welche zu diefem Ende in Vorfchlag gebracht oder ange wendet wurden, liefsen fich nur aus dem Wirthfchafts- und Benutzungsgange in den betreffenden Forften ableiten — beide, nämlich Benutzungsgang und Wirth- fchaftsregulirung waren, aus der Natur ihrer Aufgabe hervorgehend, vollftändig zufammengehörig, und nachdem die Forftertrags-Berechnung doch nur als eine weitere Entwicklung der Wirthfchaftseinrichtung aufgefafst werden kann, dürfte auch die Einreihung diefer Disciplin in unferer Gruppe wenigftens für die uns vorliegende Aufgabe als fachgemäfs erfcheinen. Die forftlichen Abtheilungen der Weltausftellung brachten im Bereiche des Forftbenutzungswefens ein reiches Materiale, wodurch in wahrhaft überzeu gender Sprache der hohe Stand diefes wichtigen Wirthfchaftszweiges dargethan wurde. Für die Beurtheilung des Weges, welcher zurückzulegen war, um diefen hervorragenden Stand zu gewinnen, dürfte ein in wenige Hauptmomente zufam- mengefafster Rückblick auf die Entwicklung des Waldbenutzungswefens nicht ganz ohne Intereffe fein. Wo der Wald den Charakter eines Gemeindebefitzthums befafs, ferner wo derfelbe in eine Zahl kleiner Eigenthumsparcellen aufgelöft war, endlich wo Nutzungsberechtigungen — fogenante Servitute — in folchen Forften beftan- den, die bereits in den Befitz eines gröfseren Grundherrn übergegangen waren, fand die Fällung des Holzes, welches, wenn auch nicht immer das vorzüglichfte, doch ficher eines der wichtigften Nutzungsobjedle des Waldes war, fowie deffen Bearbeitung und Vorrichtung, foweit folche im Walde felbft ftattfand, endlich der Transport auf die Beftimmungsorte durch die Waldeigenthümer oder Bezugs berechtigten felbft ftatt.