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Dresdner Nachrichten : 04.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189608047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18960804
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18960804
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-08
- Tag 1896-08-04
-
Monat
1896-08
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 04.08.1896
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41. Jahrgang. Vlltersvedvlleen jeder Srt DMt' 4u«»rl«!lluu^ r«u l»l>rll>atl»n>>iiwll>od<.i> und <!u>»,i,i«n. "M> "7.''''"'" v.. rrieörivk b»l.tcrlol. I.»I«>r»t„rI>i»> -^- ^ ^ 2. Dresden. Mt! kjosekLLsäerrtilLi >» t««»I billig,»! frieljpiek 63ppi8e!i Pgeaiidec Z »>de^ l kibiiK: kitlbbofplild.! FL. Ls^'VL'-^kLpier-rsdriIl.I.S8sr o ksplor-Srosrodsllällu^ ^.HL «8»SS /6 «rü»»,«» »Ilor »nnvn »nd >'ormn!o und I!r>U,n >,. »Non «irN»»o„. , I»i-n«'lt-, »nd T m- Iiuttlnt«. — ss>Il«II>i»t-<ci>r — und Uutt«r Orüsstv» Ongarl 445^-1 »»c/ 6ä>/n^ Nadutt. KOkskWUL^« VII«I VN. llontaelro und eimliaebe '1'uclio, Uuekicliinc;, Kummc-ai'na und klivviots m mir sulidun und Irirlivelitoli tjunlitütou ru liilli^vn Uroiavn ompkobloii K föi-8okel L 8okn6il!6f-, 8oki6ff6!8li-. >9. ^ e—' — vmäim VvnüekvLuLLS -HuitLlI V»I I tl ^eiepno n Lvy. »I Mas « Wttlki i»t!rtir»«srE SO Nr. 214. Mliel: England und die orientalische Frage. .Hosnachrichtcn, Dcutscher Gcometervcrcin, Eentralverband deutscher Zuschneider, Blitzschläge und Wolkenbrnchc. Deutsches Sängcrsest in Stuttgart. I Dienstag. 4. August. Politisches. gwßcr. Glaser, (stlockengießer, Gold- und Silbcrarbciter, Hand- , ^ ^ schul,wacher. .Hutmacher, Kammmacher. Klempner, Korbmacher, In der orientalischen Krisis durfte insosem eine Wendung > Kürschner, Kupferschmiede, Maier. Lackirer. Maurer, Metzger bcvorstehen, als die Einigkeit der Großmächte, durch die bisher die ! «Fleischers. Müller. Miihlenbaner. Musikinstrumentenmacher. Nadler, Nagcllchniiede, Po«amentirer. Sattler. Niemer Gefahren einer den allgemeinen Frieden bedrohenden Entwickelung in der kretisch-makedonischen Frage abgewendet worden sind, durch Englands neuestes Verhalten in die Brüche zu gehen scheint. Das Kabinet Salisbury giebt deutlich genug zu verstehe», das; es nicht geneigt ist. die übrigen Mächte, deren oberstes Ziel die Lokalisir- ung der orientalischen Wirren und die Erhaltung des europäischen Friedens ist. in dem Bestreben zu unterstützen, Griechenland in schärferer Weise als bisher zur Pflicht der Ncutralitäl anzuhnltcn. In einem Artikel der .Times", der allem Anscheine nach die An» sichten der Londoner Regierung wicdergiebt, wird mit großer Ent schiedenheit erklärt, daß England für Zwangsmaßrcgeln irgend welcher Art gegen Griechenland nicht zn haben sein werde. Es war das Gerücht aufgetaucht, daß die Großmächte eine gemeinsame Flottcndeinonstration unternehmen oder eine Blokade über Kreta verhängen wollten. England will hiervon nichts wissen. Tie .Times" meint. Großbritannien sei durch die Wirksamkeit des europäischen Concerts mißtrauisch «nd äußerst vorsichtig gemacht, so daß es sich auf irgend eine über .harmlose" diplomatische Vor stellungen hinausgchendc gemeinsame Aktion nicht cinlassen werde. England, führt das Blatt ans, gedenke der armenischen Angelegen heit, man könne von ihm nicht erwarten, das; es einfach als Büttel dcs Sultans handeln werde. Die englische Regierung könne sich den anderen Mächten bei den Bemühungen, die griechische Regier ung zur lohalcn Erfüllung ihrer Psiichten gegen die Pforte anzu halten und den Kretern die Annahme jedes vernünftigen Ausgleichs zu empfehlen, anschließen; aber es müsse Denen, auf welche der Sultan um Rath und Schutz blickt, überlassen, ihm seine Macht in Kreta wiederherstellen z» Helsen. Die englische Regierung ist also hiernach nur für „harmlose" Vorstellungen zu haben, d. h. nur für solche, denen Griechenland keine Rechnung trägt. Bisher hat Griechenland in der That solche Vorstell ungen gänzlich unbeachtet gelassen. Trotz aller Mahnungen hat es nichts gethan, um den Zuzug von Mannschaften und Waffen nach Kreta zu verhindern: es gestattete, daß griechische Banden in Makedonien einfielen. Nach neuesten Nachrichten aus Konstan tinopel scheint es sogar seine Zuchthäuser zu entvölkern, um aus Mördern und Dieben .Jreiheitsheidcn" zu machen. Wenn Griechenland derartig handeln konnte, so lag dem offenbar die Be rechnung zu Grunde, daß die Mächte nicht bis zum Schlüsse einig bleiben und daß es nicht zu gemeinsamen Zwangsmaßrcgeln kommen werde: und wenn England sich ausdrücklich nur für harmlose Vorstellungen ausspricht, so heißt dies doch nichts Anderes, als daß die ungehinderte Fortdauer der von Griechenland geschürten und unterstützten Aufstände in der Türkei seiner Inter« essenpolitik willkommen sind. John Bull will sich von den übrigen Mächten absondern, um seine eigenen Wege gehen und seine eigenen selbstsüchtigen Interessen verfolgen zu können, die im Widerspruch stehe» zu denen des allgemeinen europäischen Friedens. Auch die „Köln. Ztg." giebt in mehreren Artikeln der Uebrrzeuglliia Ausdruck, daß England zur Herstellung der Ruhe auf Kreta nicht mehr beitragen will. Es sei nicht zn verkennen, daß die Frage dadurch ein erheblich anderes Ge sicht bekomme. Tie bisherige Voraussetzung der Vermittelung und der Aktion der Mächte war ihre Einigkeit, und in dieser Einigkeit lag ein großer Theil des Einflusses, der aus geübt werden konnte. Ist die Einigkeit durchbrochen, so stehen wir vor einer neuen Lage, und es werde wohl heute keinen Staats mann oder Politiker geben, der kühn genug wäre, um zn prophe zeien, was sich daraus entwickeln werde. Niemand, der die Be weggründe kennt, welche die englische Politik von jeher geleitet haben, wird so naiv sein, zu glauben, daß England ans sentimen talen menschenfreundlichen Regungen dem Aufstande aus Kreta ungehinderten Fortgang und Erfolg wünsche, daß es durch die herzliche Sympathie für den Jreiheitskamps eines edlen Volkes verhindert werde, Schergendienste im Interesse der Türkei zn leisten. Es ist wahr, bemerkt die „Köln. Ztg.". daß es vielleicht mehr als anderswo in England warmherzige Menschenfreunde giebt, die ihre Person und ihre Habe für die Ziele eines schwärme rischen Idealismus einsetzen und auch im öffentlichen Leben Engl lands beachtenswerthe utvpistische Strömungen Hervorrufen. Aber John Bull ist viel zu starknervig, als daß er Sympathiepolitik treiben sollte; wenn er sich in Bewegung setzt, so wartet er auch mit blendenden Reden von Freiheit und Menschenwürde auf: aber man kann ziemlich sicher sein, daß dieses philanthropische Programm eine spanische Wand darstellt, hinter der sich irgend eine politische Berechnung oder irgend ein Krämerinteresse verbirgt. Fernschreib- »nd Ferilsprech-Berichte vom 3. August Berlin. Der .Reichsanzeiger" veröffentlicht den Gesetzcnt- Hanvwerrs unv zur Regelung Wesens im Handwerk sind Innungen, Handwerksausschüsse und Handwerkerkammern zu errichten. Für nachstehende Gewerbe sind Zwangsinnungen zu errichten: Barbiere. Bäcker. Bandagisten, Böttcher, Brauer. Brunnenbauer. Buchbinder. Buchdrucker. Bursten- und Pinselmacher. Konditoren. Dachdecker, Drahtzieher. Drechsler, Farben-' Stein-, Zink-, Kupfer- und Stahldrncker, Färber. Feilen bauer, Friseure und Perrnckenmacher. Gas- und Wasserleltungs- Jnswüeur^ Gelb- und Rothgießer. Gerber, Zink- und Mctall- gc! !d> .. . Sattler, Riemer, Täschner. Schifss- baucr. Schleifer, Schlosser, Schmiede. Schneider. Schornsteinfeger, Tischler. Schuhmacher, Seifensieder, Siebmachcr, Bohrer. Büchsen- l und Windenmachcr, Sonnen- und Regenichirmmncher. Svielwaaren- verfertiger, Steinmetzen. Steinsetzer, Strumpfwirker. Stntkatenre. Tapczirer, Töpfer. Uhrmacher, Vergolder, Verfertiger grober Holz- waaren, Wagner, Weber, Zimmerer. Dieses Verzeichnis; kann durch Beschluß des Bundesraths und mit seiner Zustimmung für das Gebiet eines Bundesstaates oder Theil eines solchen durch Anord nung der LandeSeentralbchörde abgcändert werden. AIS Mitglieder gehören der Innung alle Diejenigen an. welche das Gewerbe, wo für die Innung errichtet ist. al-Z stehendes Gewerbe selbstständig betreiben, mit Ausnahme Derjenigen, die das Gewerbe fabrik mäßig betreiben. doch sind die Letzteren berechtigt, der für ihr Gewerbe errichteten Innung für ihre Person bcizutreten, ebenso Diejenigen, die in einem Betriebe des Gewerbes als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung thätig sind. Die Errichtung der Inn ung erfolgt durch Verfügung der höheren Verwaltnngsbehörden. Vor Erlas; der Verfügung sind die für die bctheiligtc» Gewerbe be stehenden Innungen über die beabsichtigte JnnnngSbildung zu hören, ebenso ist den übrigen dabei betheiiigten Gewerbetreibenden zur Aenßernng Gelegenheit zu geben. Streitigkeiten darüber, ob Jemand einer Junnng als Mitglied angchört. sowie darüber, ob Jemand einer Innung beizntrcten berechtigt ist, entscheiden die Anssichtsbehördcn. Ausgabe der Innung ist: l. Pflege des Ge- nieingeislcs sowie Ausrechlerhaltung und Stärkung oer Standes- rbre unter den Mitgliedern. 2. Die Föidcrnng eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen «Gehilfen), sowie die Fürsorge für das Herbcrgswese» und den Arbeitsnachweis. 3. Die Durchführung und Ueberwnchung der Vorschriften über das Lchr- lmögswcscn: soweit solche Vorschriften nicht anderweit erlassen sind, hat die Innung dieselben zu erlassen 4. Tie Entscheidung von Streitigkeiten der in Z 3 des Gesetzes über die Gcwerbegerichtc und in 8 53a dcS Kranleiivcrsichcrnngsgesetzes bezeichnten Art zwischen den Jnnungsmitgliedern und ihren Lehrlingen. 5. a) Tie Bildung von Prüfungsausschüssen zur Abnahme der Gesellenprüf ung. Die Innung ist befugt. Veranstaltungen zur Förderung der gewerblichen, technische» und sittliche» Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge zu treffen, insbesondere Schulen zn unter stützen, zn errichten und zu leiten, sowie über die Benutzung und den Besuch der von ihr errichteten Schulen Vorschriften zn erlassen, b) Zur Unterstützung ihrer Mitglieder, deren Angehöriger, ihrer Gesellen. Lehrlinge »nd Arbeiter für die Fälle von Krankheit, Tod. Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit Kasse» zn er richte». o) Schiedsgerichte zn errichten, welche bernsen sind. Streitigkeiten der obenerwähnten Art zwischen den Jnnungsmit- giicdccn und ihre» Gesellen und Arbeitern an Stelle der sonst zu ständige» Behörden zu entscheiden, d) Veranstaltungen zur Förder ung der gemeinsamen gewerblichen und wirlhschastlichen Interessen ihrer Mitglieder, wie die Errichtung von Vorschußkasse», gemein same» Ein- und Verkaufsgeschäften und dergl. anznreaen unv die selben durch Aufwendungen aus dem »ngesammeltcn Vermögen zu unterstützen : Beiträge dürfen zu diesem Zweck nicht erhoben werde». Ter Gesetzentwurf über die bevorstehende Zwangsorganisation des Handwerks bestimmt weiter, daß die bei den Jnnnngsmit- glicdern beschäftigen Gesellen (Gehilfen» a» der Erfüllung der Auf gaben der Innung und ihrer Verwaltung Iheilnclimcn. soweit das durch Gesetz oder Statuten bestimmt ist. Sic wählen zu diesem Zweck einen GesellennnSsclniß. Berechtigt zur Wahl der Vertreter und stimmberechtigt in der Jnnungsvcrjammlung sind nur die jenigen JnnnngSmitgliedcr. die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, oder infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen nicht beschränkt sind und das 25. Lebcnsiahr znrückgelegt haben. Zur Theilnahme an der Wahl des Getellcnausichnsses sind die bei einem Junnngsmitglicde be schäftigten Gesellen berechtigt, die sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden und das 2l. Lcbensiahr vollendet haben. Der GesellenanSschns; ist bet Regelung des Lehrlingswcsens und bei der Gesellenprüfung, sowie bei der Begründung und Verwalt ung aller Einrichtungen zn betheiligen, kur welche die Gesellen Beiträge entrichte», oder eine besondere Mühewaltung übernehmen, oder welche zn ihrer Unterstützung bestimmt sind. Weitere Be stimmungen betreffen die Handwerkeransschüsse und die Hand werkerkammern : auch für diese sind Geselleii-Ansschüsie gebildet. Den Handwerkerkamniern liegt insbesondere ob: 1. die nähere Regelung des Lehrlingswrscns, 2. die Durchführung der für das Lehrlingswesen geltenden Vorschriften zu überwachen: 3. die Staats- »nd Gemeindebehörden in der Förderung des Handwerk? durch thatsüchliche Mittheillingen und Elstaltuna von Gutachten bei Fragen zu unterstütze», welche die Verhältniste de§ .Handwerks berühren: 4. Wünsche und Anträge, welche die Verhältnisse des Handwerks berühren, zu berathen und den Behörden vorzulegen: 5. die Bildung von Prüfungsausschüssen zur Abnahme der Ge sellenprüfung : 6. die Bildung von Ausschüssen zur Entscheidung über die Beanstandung von Beschlüssen der Prüfungsausschüsse. Die Handwerkerkammern sollen in allen wichtigen, die Gesammt- inreressen des Handwerks berührenden Angelegenheiten gehört wer den. Sie sind befugt, Veranstaltungen zur Förderung der gewerb lichen. technischen und sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge zu treffen, sowie Fachschulen zn errichten und zu unterstützen. Die Innungen und Handwcrksansschüsse sind ver pflichtet, den von der Handwerkerkammer innerhalb chrer Zuständig keit erlassene«?» Anordnungen Folge zn leisten. Bei der Hand- werkerkammcr ist von der Aufsichtsbehörde ein Kommissar zu stellen, derselbe bat die Rechte eines Vorstandsmitgliedes, aber kein Stimmrecht, er muß auf Verlangen jederzeit gehört werden. Selbst ständige Gewcrbtreibcnde, welche weder einer Zwangslnniing an- gehören, noch dem Handwerkcrausschuß unterstehen, können zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen zu einer freien Innung zusammcntreten. Zwangs- und Frci-Jnnungcn gleicher und verwandter Gewerbe können zu Verbanden zusammeiitretcn. Der Beitritt ist durch die Jnnungs-Veriammluna zn beschließen. Bestehende Innungen, deren Mitglieder in der Mehrzahl denienigen Gewerbetreibenden angedören, welche nach den Bestimmungen dcs neuen Gesetzes einer Zwangs-Innung angehören. oder einem Handwerkerausschuß unterstehen, können in Zwangs-Innungen ileicher oder verwandter Gewerbe umgewandelt werden. Es folgen odann Bestimmungen über Lehrlingsverhältnisse. In Betrieben, >cren Unternehmer kraft Gesetz einer Zwangs-Innung angehören oder einem Landwerkerausschuß unterstehen, steht die Besugniß zur Anleitung von Lehrlingen nur denjenigen Personen zu. welche 1. das 24. Lebensjahr vollendet »nd 2. in dem Gewerbe oder in dem Zweige dcs Gewerbes, in welchem die Anleitung der Lehr linge erfolgen soll, entweder die von der .Handlverkerkammer oder der Innung vorgeschricbcne Lehrzeit zurückgelegt oder die Gesellen prüfung bestanden haben, oder 5 Jahre hindurch selbstständig oder als Werkmeister oder in derselben Stellung thätig gewesen sind. Tie höhere Verwaltungsbehörde kann Perionen, welche dreien An forderungen nicht entsprechen, nach Anhörung der Innungen oder des Handwerkeransschnsses die Besugniß zur Anleitung von Lehr lingen verleihen. Tie Zurücklegnng der Lehrzeit kann auch in einem dem Gewerbe angehörenden Großbetriebe erfolgen und durch den Bestich einer Lehrwerkstatt oder sonstigen gewerblichen Ikntcc- richtsanstalt ersetzt werden. Prüfnngszcugnissc der Lchrwcrkslätlcu und gewerblichen Unierrichtsanstalten können an die Stelle der Gesellenprüfung treten. Die Bezeichnung der Lehrwerkstätten und Unterrichtsanstalten, auf welche diese Voraussetzungen zutrcssen. erfolgt durch die Landes-Centralbebvrde. Uebrigens ist der BnndeSratli befugt, für einzelne Gewerbe AuZnabmen zn tresscu. Die Lehrzeit soll in der Regel 3 Jahre dauern, sie darf den Zeit raum von 5 Jahren nicht übersteigen. Nach Absanf der Lehrzeit kan» der Lehrling seine Zulassung zur Gesellenprüfung bei dem Prüfungsausschuß beantragen. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch Prüfungsausschüsse, welche für die Innungen durch diese, im! ^ Z Uebrigen durch die .Handwerkerkammcrn errichtet werden. Die L L 2. Prüfung hat sich ans den Nachweis zu beschränken, daß der Lehr- rr " ^ sing die in seinem Gewerbe gebräuchlichen Hnndgrisse und Fertig-! leiten mit genügender Sicherheit ansübt nnd rowohl über dcn'I Werth, wie Beschaffung, Aufbewahrung nnd Behandlung der zig verarbeitenden Rohmaterialien, als auch über die Kennzeichen ihrer! guten oder schlechten Verchassenheit unterrichtet ist. Der Lchrhcrr ist verpflichtet, den Lehrling in den vei seinem Betriebe vorkom-ü menden Arbeiten des Gewerbes, dem Zweck der Ausbildung ent sprechend. zn unterweisen, ihn zum Besuche der Fortbildungs- oder Fachschule anznhallen und den Schulbesuch zu überwachen. Zu häuslichen Dienstleistungen dürfen Lehrlinge, welche im Hause des Lchrhcrrn weder Kost noch Wohnung erhalten, nicht herangezogcn! werden. Durch Beschluß des BuiidcsralheS können für einzeln^ Gewerbe Vorschriften über die Zahl der Lehrlinge, welche in einem Gewerbebetriebe gehalten werden dürfen, erlassen werden. Soweib solche Vorschriften nicht erlasse»' sind, können dieselben durch Anord-I niing der Lmidescentralbeliördc erlassen werden. Handwerker, welche' kraft Gesetzes einer Zwangsinniing angehören oder einem Hand- werksausschllssc unterstehen, dürfen den Meistertitel nur führen,« wenn sie in ihrem Gewerbe die Befugnis; zur Anleitung von« Lehrlingen erworben und die Meisterprüfung bestanden haben.! Aus den Uebergangsbcstimmungen ist noch zu erwähnen, daß! Gewerbetreibende, welche bei Erlaß des Gesetzes Lehrlinge halten,' x. , berechtigt sind, die Lehrlinge ausznlernen, nnd daß, wer bei dem - Inkrafttreten dieser Bestimmungen ein Gewerbe selbstständig be-i treibt, befugt ist. den Meistertitel zu führen, wenn er in diesem » 82. L Gewerbe die Besugniß zur Anleitung von Lehrlingen besitzt. ^ Berlin. Man kündigt einen neuen Kolonial-Skandal an. der diesmal in noch höhere Stellung hinansgreift, als die war. in der sich Leist, Wehlan und Peters befanden. Ankläger sollen ein früherer Vicegouvernenr und der Journalist Gicsebrecht sein, der bereits die Unthaten aufgedeckt Hai. deren sich Leist und Wehlan in Kamerun schuldig gemacht haben. Das Material soll demnächst veröffentlicht werden. Ein bekanner Reisender theilt der „Boss. Zig." mit. daß er selvst Verschiedentliches gegen den Beamten vor- zilhringen habe, dies aber nicht vor dem Spätherbst thun werde. tz s ^ 1 heute seine aus zwei Tage festgesetzten Bcrathungen. Nach dein Geschäftsberichte besteht der Bund Denlschcr Schncideriniiiiiigcil jetzt aus 265 Innungen mit fast 11.M0 Mitgliedern. — Der gestern hier abgehaltcnc Verbuudstag Deutscher Drechsler beschäftigte sich 11. A. auch mit dem Monopol der Firma Stanlicn n. Becker nnd sprach nach längerer Debatte einstimmig die Ansicht ans. es würde am besten sein, daß die Bernstcinacwinnnng in Staatsbetrieb genommen würde. — Der Kassenabschluß an verlausten BillclS für die Berliner Gewerbe-Ausstellung im Jiili ergicbt folgendes Resultat : Es sind verkauft worden an den Kassen der Ausstellung, der Eisenbahn und Dampsschissc Villets für ca. 630,000 M. (im Juni 580,000 M.) und an Dauerkarten 1000 M. (gegen 1200 M. im Juni). Berlin. Anläßlich des Verlustes des Kanonenbootes „Iltis" sind dem Oberkommando der Marine zahlreiche Kiindgebllngcn von amtlicher wie von privnter Seite, n. A. von dem Herzog Jobnnn Albrecht von Mecklenburg als Präsidenten der Deutschen Koloniul- gesellschnst, von dem russischen nnd dem italienischen Maiine- Altachö zngegangcn. Alle diese Kundgebungen bezeugen die leb- liaftesle Theilnahme für das Unglück, von welchem die Kaiserliche Marine heimgesncht worden ist. sowie die höchste Anerkennung für die opsermnthigc .Haltung der Offiziere und Mannschaften. Ko bürg. Abgeordnekentag des Deutschen Kriegcrbnndes. In der heutigen Sitzung der Kricgcrscchtcinstalt wurde mitgetheilt. daß die WastenhailSstiftiing ein Vermögen von 238,179 M. besitzt. Der Ban eines dritten Waisenhauses soll in zwei Jahren in An griff genommen werden. Für 1897 wurde Göttinnen und für 1858 Weißensels als Ort der Versammlung bestimmt. K 0 bnrg. Der Abgeordnctentag dcS Deutschen Kriegcrbnndes entschied sich henke dafür, die Beschlußfassung über die Gründung eines preußischen LandeSkriegervcrbandes nnd über die Erhöhung der Beiträge aus das nächste Jahr zu verschieben. Stuttgart. Das Festbankct des Deutschen Sängerbundes in der Fcsthalle begann gestern Abend halb 9 Uhr. nachdem vorher die Banner, Fahnen nnd Standarten wieder ans dem Podium ausgestellt waren. Der König, welcher mit den hier anwesenden Prinzen des Königs. Hauses in der Hoflogc deni Feste beiwohnte, wurde überaus herzlich begrüßt. Die Könicishymne wurde stehend gesungen. Königsberg. Am Sonnabend sind hier wiederum 6 Todes fälle infolge HitzschlagcS Vorgckvninicn. Auch .ms der Provinz werden zahlreiche Fälle gemeldet. , . A." ^ m e n. Prof. Dr. Bernard vom hiesigen Realgymnasium hat sich erschossen. Er litt.an unheilbarem Magenkrebs G r e r z. Ein mehrtägiger wolkenbrnchaitiger Regen hat hier eme große Ucbcrschwemmung verursacht. In der Zenlcnroder Straße stand das Wasser Ist-Meter hocd Vier groye Fablikeu haben bedeutenden Schaden durch Verschlammen bei Websrühle u»d Wegschwemmen von Waarenstücken erlitten. Einige Gebäude sind vollständig unterwaschen, baufällige Scheunen etngestürzt.
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