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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 25.06.1905
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1905-06-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19050625011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1905062501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1905062501
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-06
- Tag 1905-06-25
-
Monat
1905-06
-
Jahr
1905
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 25.06.1905
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Seite 22 «Dresdner Nachrichten« Seite 22 Sonntag. 28. Juni 1V05 »» Nr. 174 tz «. DI« zu. Rückzahlung gtlangtr» Teilschuldverfthreibun-cn dürft» so« der Schuldnerin nicht Ivtilerdcgtb.il »»erden, sind vielmehr unverzüglich mrgüliig zu «acht« und zwar zu notariellem Protololl, vou welchem eine .nvtariell beglaubigte Abschrift von der Gchuldnerin dem Dresdner Bankverein in Dresden unverzüglich zu übermitteln ist. Die Gchuldnerin ist auch nicht berechtigt, die in 8 8 nacherwlihntrn beiden Hypotheken, oder irgend eine» Dell derselben zu erlverben oder aus ihren oder eine» Dritten Namen umschreiben zu lassen, ist vielmehr verpflichtet, dies« Hnpotheken zum Teil, bezw. giinzlich löschen zu lassen, fast» und insoweit sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigen. Sie bewilligt die Eintragung einer Vormerkung in das Grundbuch zur Sicherung dieses LöschungSansprucheS der Gläubigerin bezw. der jeweiligen Gläubiger. 8 7. Sämtliche gerichtliche und außergerichtlich« -osten und Stempel der Borberritung und de« Ab schlusses de« Anleihevertrages, der Bestellung, Eintragung, Abschreibung. Umschreibung und Löschung der nacherwtlhnien Sicherungshypolhek. der Auslosung. Kündigung, Einhebung und Rückzahlung der Teilschuld- oerschreibungen samt Anhang, sowie der die Befriedigung au» den hhpolbezierten Grundstücken und au» dem sonstigen vermögen d»-r Schuldnerin bezweckenden RechtSvcrsolgung ohne Rücksicht aus deren ErstattungSsllhigkett libernünmt die Schuldnerin zur Tragung bezw. Erstattung. 8 8. Die Schuldnerin bestellt an den, ihr gehörigen, im Grundbuche de« vormaligen König!. Justizamte» Dresden aus Blatt 3l2 eingetragenen Grundstücke samt Zubehör .. für den Dresdner Bankverein in Dresden oder die legitimierten Besitzer der Teilschuldverschreibungen zur Sicherung ihrer sauttlichen Haupt- und Redenanspriiche aus den besagten Teilschuldverschreibungen eine SicherungShypotlxk zum Hüchstbetrage von,4t 450000,- (in Worten: Biertjundrrtsünsziatausend Mark), in welchen indessen diejenigen Kosten nicht eingerechnet werden, für welche die hypotheziert» Grundstücke nach 8 Itt8 des Bürgerliche» Gesetzbuches kraft der Hypothek hasten. - Diese SicherungShypothck steht im Range nach einer, für die Deutsche Grundkredit-Bank in Gotha eingetragenen AmortisalioiiShlwolbek von .4! 75 000,—, aus welche am 3t. Dezember 1904 nur noch F L8 357.SS zu tilgen waren und welche iin Wege der regelmäßigen Tilgung am 3. Oktober l9I3 vollständig zurückgezahlt sein wird. Die Schuldnerin verpflichtet sich, zur inchrcren Sicherheit der vorerwähnten Anleihe weiterhin 1. ihre in HerrnSkretschc» in Böhme» belcgenc Fnbriksrealilä«, Einlage Zahl 87 der Katastral gemeinde HcrrnSkrctscheu ohne ausdrückliche Zustimmung des Dresdner Bankverein als Vertreter der jeweiligen Inhaber der Teilschuldverschreibungen (8 lO) weder zu veräußern noch zu verpfänden oder sonst in irgend einer Weise zu belasten und eine entsprechende Vormerkung aus dem diese Realität betreffenden Grundbnchblatt eintragen zu lassen, L dem Dresdner Bankverein eine notariell oder gerichtlich beglaubigte Erklärung des Inhaltes zu übergebe», das, er als bestellter Vertreter der jeweiligen Inhaber der Teilschuldverschreibungen jederzeit ermächtigt sein soll, nach seinem freien Ermessen die Eintragung der vorerwähnten StcherungShhpothek von .M 450 00V,— auch auf der HcrrnSkretschener Fabriksrealität der Schuldnerin und aus deren Kosten zu veranlassen. 8 9- Wird die bedingungsweise Tilgung der Teilschuldverschreibungen unterlassen oder werden Zinsen oder Kapitalbetrüge nicht pünktlich bei Verfall gezahlt, so steht jedem legitimierlcn Besitzer einer Teilfchuld- verschreibung das Recht zu, die bedingungSgentäfte Tilgung der Teilschuldverschreibungen, bezw. die Rückzahlung seines Guthabens samt Anhang von der Schuldnerin persönlich zu verlange», bezw. sic aus Ersüllung ihrer bedingungSgemägen Verpflichtungen zu verklagen, fall» sie dieselben nicht binnen drei Monaten seit erfolgter Mahnung seitens des betreffenden Besitzers ersüllt haben sollte. 8 lü. Als Vertreter der jeweiligen Gläubiger, d. i. legitimierten Besitzer der Teilschuldverschreibungen im Sinne von 8 t>89 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird hiermit der Dresdner Bankverein in Dresden bestellt, soll auch «IS solcher im Grundbuche eingetragen werden, was die Schuldnerin hiermit bewilligt. Dem genannten Vertreter wird, seitens der Schuldnerin unwiderruslich für alle Zeit, die Befugnis eittgeräumt, mit Wirkung für und gegen jeden späteren TeilichuldverschreibungS-Besitzcr hinsichtlich der oben z 8s bestellten Sicherungshupolhck alle Rechte auSzuüben und Verfügungen zu tressen, welche dem Gläubiger znslehen, namenllich Abschreibungen. Löschungen sowie Entlassungen aus dem Psanpverbande zu erklären und deren grundbüchcrliche Eintragung zu beantragen bezw. zu bewilligen, nicht minder die TeilschuldverschreibungS- Besiper bei Geltendmachung der Hypothek zu vertreten und die dabei zur Erhebung kommenden Beträge in Empjaug zu nehmen nnd darüber zu quittieren, auch Willenserklärungen der Schuldnerin entgegenzunehmen, nicht minder die nach 88 3 und 7, Abs. 3 des ReichSgesctzeS, bclr. die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899, einem von der Glüubigerversamnilung bestellten Vertreter zustehenden Rechte gellend zu machen. In dem hiernach bestimmten Umfange der VertrclungSnracht des Vertreters ist jede eigene RechtSausnbung und VersügungSlrcssung der TeiljchuldverschrcibungS-Besitzer ausgeschlossen. §11. Der Vertreter (8 10) darf die 8 8 bestellte SichcrungShhpothek erst nach vollständiger Tilgung der gesamten Anleihe gänzlich löschen, bezw. nur gegen den nach Maßgabe von 8 6 geführten Nachweis der erfolgten lkngültigmachung von Teilschuldverschreibungen deren Belrag von der besagten StcherungShhpothek abschreibcn lassen, auch einzelne Psandgrundstückc oder Teile oder Zubehör von solchen aus dem Psandverbandc nur dann entlassen, wenn ihm nach Maßgabe von 8 6 die erfolgte Ungültigmachung von Teilsclnild- verschreibungcn nachgewiesen wird, deren Nennbetrag dem erinittcllc» Werte der zu entlassenden Grundstücke oder Grundstücks- oder Zubehörteile gleichkomnit. Die WertSermilllung hat durch eine» vom Vertreter zu ernennenden Sachverständigen oder mehrere derselben ans Kosten der Schuldnerin zu ersolgen. Sollte indessen die Schuldnerin einen Teil oder Teile des hypothezierten Areals zu Straßenbau- oder StraßenregulicrungSzwecken abzutrelcn gehalten sein, so ist aus ihr Verlangen der Verirrter verpflichtet, das hierzu erforderliche Areal aus dem Psandverbandc zu entlasse», mich ohne daß die Voraussetzung des I. Absatzes vorliegt. Hiervon abgesehen, ist er vor völliger Tilgung der gesamten Anleihe weder zur Bewilligung der gänzlichen oder teilweise,! Löschung der sür ihn bestellten Hypothek, noch zu irgend welcher PjairdverbairdS-Eullassuirg verpflichtet. 8 12. Für den Fall, daß die Schuldnerin sich cnlslö'cn oder ihre Zahlungen einstellen oder in Konkurs verfallen oder die hnpolhezierten Grundstücke oder eines oder einzelne derselben oder ihr Zubehör, aus welches sich die Hypothek erstreckt, ganz oder teilweise atme Zirstimmruig dcS SirrdrctcrS (8 >0) veräußern oder ihre bedingungSgemäßeil Verpflichtungen nicht voll und ganz pünktlich erfüllen, oder, wenn infolge einer Ver schlechterung der hypotheziette» Grundstücke oder eines oder einzelner derselben im Sinne von 88 l133 bis niit 1135 des Bürgerlichen Gesetzbuches- die Hypolhek iS 8s gefährd«! werden sollte, so verpflichtet sich die Schuldnerin aus Verlangen des VcrrrelcrS, die gesamle Anleihe bezw. deren jeweiligen Rest samt de» lausenden Zinsen sofort zurückzrizahlen. Dcyi freien Euncsseu des Vertreters bleibt cS überlassen, ob und wann er jenes Verlangen stellen will. 8 I-"-. 1. Falls der Dresdner Banlvcrcin in Dresden vor gänzlicher Tilgung der Anleihe in Liquidation treten sollte, so sind von ihm odee von der Schuldnerin die Besitzer der Teilschnldverschrcibungen durch Bekanntmachung mit einer EinberusnngSsrist von mindestens 2 Wochen unter Angabe des Ortes und des Zweckes der Versammlung zu einer Generalversammlung ctnziiladcn, in welcher die einfache Mehrheit der abgegebene,?Sliniinen enlschcidet und dasjenige Bankinstitut oder Bankhaus wählt, welches fernerhin in derselben Weise wie der Dresdner Bankverein ni Dresden als Zahlstelle und als Vertreter (8 10) z» snngicren hat, in letzterer Eigenschaft auch im Grrmdbilciie einzntragen ist. 2. Die Mehrheit wird nach den Beträgen der Deilschuldvcrschrcibungen berechnet, wobei aus je M 500.— Ncnnwerl eine Stimme enijälll. Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet die Zahl der abstiminenden Gläubiger. Gezählt werden nur die Stimmen derjenigen legiiiinicrten TcilschuldverschreibiingS-Besitzcr, welche spätestens am drille» Tage vor der Versammlung, diesen selbst und denjenigen der Hinterlegung nicht mitgercchnet, ihre Teilschuldverschreibungen bei einer der in der Einladung genannten Stellen hinterlegt haben und dies durch Hiittcrlcgnngs- ichcine der betreffenden Hinterlegungsstellen Nachweisen. Vertretung durch mit schriftlicher Vvllmachl versehene Bevollmächtigte ist zulässig. Die Schuldnerin hat alle durch den Eintritt der in Abs. 1 erwähnten Eventualität entstehenden Kosten zu trage» resp. zu erstatten, ausgenommen jedoch die den einzelnen Interessenten durch ihre Teilnahme an oder durch ihre Vertretung in der Generalversammlung erwachsenden Koste». Das gleiche Verfahren «Abs. 1. 2, 3) greift Platz, wenn ein durch eine solche Ge»cralvcrsamml»»g gewählleS Bankinstitut oder Bankhaus itr Liquidalion treten sollte. 8 14. Ter Dresdner Bankverein in Dresden hat als Vertreter >8 10) lediglich Vorsatz zu vertreten Er hat den legitiinierlcn Besitzern von Teilschuldverschreibungen die aus letztere enlsallendcn Beträge erst dann zu gewähren, wenn er von der Schuldnerin oder durch Geltendmachung der Hypothek in den Besitz aus reichender Barmittel gesetzt sein wird. Im übrigen wird er weder aus dieser Urkunde, noch aus der Begebung der Teilschuldverschreibungen, welche durch Indossament »ohne Obligo" erfolgt, deren Besitzern irgendwie verpflichtet. 1. Auf die KrastloSerklilrnng abhanden gekomnnnrr oder vernichteter TellschrüdverschretdunD» sowie ErucuenmaSschetne finden die jeweilig geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung >. LorAblaus der Verjährungsfrist von dem bi-herigt» Besitzer bet der Schuldnern, al« abhanden gekommen oder vernichtet gemeldete ZinSschein« werden nach Ablaus der Verjährungsfrist, fall« sie nicht vor deren Ablauf zur Einlösung vorgelegt worden sind, an den diSheriaen Besitzer auf dessen Verlangen bezahl«, wdnn derselbe orn bisherigen Besitz und de» Verlust glaubhaft «och«. ». tz 805 de« Bürgerlichen Gesetzbuches findet analoge Anwendung. 4. Berunstallele oder beschädigte Teilschuldverfchreibungen. deren wesentlicher Inhalt nnd deren Unterscheidungsmerkmale noch mit Sicherheit zu erkennen sind, hat die Schuldnerin aus Antrag de- legitimierten Besitzer« gegen Rückgabe der verletzten Stücke durch neue zu ersetzen. Di« Kosten hat teer Besitzer zu «ragen und vorzuschießen. § I«. Soweit nicht durch Gesetz etwa» andere« zwingend vorgeschrieden ist »der Mtrden wird, hob« alle di« ausgegebenen Teilschuldverschreibungen, namentlich deren Verzinsung, Verlosung, Kündigung nnd Rückzahlung betreffenden Bekanntmachungen — eS gehen dieselben von der Schuldnerin oder de« Vertreter <8 10) aus — durch je einmaligen Abdruck im »Deutschen Reichs-Anzeiger' und den jeweiligen sonstigen Gesellschastsblättern, sowie in dem jeweiligen AmtSblaNe de« Rate- zu Dresden »u erfolgen, und zwar aus Kosten der Schuldnerin, wogegen eine besondere Benachrichtigung, sei e» brieflich oder sonst, tri» Besitzer einer Teilschuldvcrschrcibung verlangen kann. In Gemäßheit des in 8 4 der Anleihebedingungen erwähnten Tilgung-plane» wird di« Anleihe innerhalb 39 Jahren von 1915 ab zurückgezahlt. sodaß sie spätesten» mit dem Ablauf de» Jahr»» 1958 vollständig getilgt lein wird. . . . ^ . ck, > Da» der Anleihe verpftindete Fabrikgrundstück l» Dre»den-A, Blumenstraß« 52, ist von Herrn Ratsmaurermeister Adalbert MirnS in Dresden, vereidigter Sachverständiger heim König!. Amts- und Landgericht für Beleihung mündelmäßiger Hypotheken, auf 575700,— geschätzt worden. Die in dem vorerwähnten Dresdner Grundstück der Gesellschaft befindlichen, ihr gehörigen Maschine» und Apparate, auf welche sich den gesetzlichen Bestimmungen zufolge die Hypothek erstreckt, sind von Herrn OberregierungSrat, König!. Gewerdeinspektor a. D. Otto Siebdrat in Dresden auf 130 275.- geschätzt worden. Der Gesamtschätzwert des Dresdner Fabrikgmndstücke» der Gesellschaft samt Zubehör beträgt somit.4- 705975,-. Die in Herrnskretschen (Böhmen) belesene FabrikSrealität der Gesellschaft, die nach 8 8 der Anleihrbedingungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Dresdner Bankverein al» Vertreter der jeweiligen Inhaber der Teilschuldverichreibungeit weder veräußert, verpfändet oder sollst in irgend einer Weise belastet weiden darf und deren jederzeitige Mitverpsändung in da» Ermessen de» Dresdner Bankverein gestellt ist. ist von den vorgenannten Herren Sachverständigen einschließlich de» Zubehör» auf 54l 897.— geschätzt worden. Von dieser Summe entfallen auf Grundstück« und Gebäude -4t 250 500.—, auf Maschinen und Apparate .4t 291 397.—. Der Schätzungswert des gesamten Immobiliarbesitzes der Gesellschaft einschließlich de» Zu behörs beträgt somit -4« 1247 872,—. Tie Gesellschaft besitzt in ihren beiden FabriketablissementS in Dresden und Herrnskretschen (Böhmen) 4 Dampfkessel mit rund 490 Quadratmetern Heizfläche. 3 Dampfmaschinen mit 500 Pserde- kräften, rund 12 800 Spindeln sowie koniplette Färberei, Bleicherei und Appretur, außerdem — in Herrns kretschen — eine eigene Gasanstalt für 1500 Flammen, beschäftigt werden durchschnittlich über 200 Arbeiter. Außer der in 8 8 der Anleihebedingungen erwähnten AmortisationShypothek von 75000,—. welche einschließlich Amorlijation und Verwaltungskosten jährlich mit 5'/i Prozeiü zu verzinsen ist und deren planmäßige Tilgung am 3. Oktober 1912 beendet sein wird, besteht eine weitere hypotheka rische Belastung der gesellschaftlichen Grundstücke nicht; die in der Bilanz per 31. Dezember 1904 erwähnten weiteren Hypotheken in Höhe von 350 000.— sind inzwischen zurück gezahlt worden. — Die in 8 8 der Anlcihrbedingungen letzter Absatz unter 2 erwähnte Urkunde ist dem Dresdner Bankverein in Dresden übergeben worden. — Die Gesellschaft verpflichtet sich s) alle sie betreffenden Bekanntmachungen außer in dem GesellschaftSblatte auch im je weiligen Amtsblatt«: des Rates zu Dresden (d. i. zur Zeit der »Dresdner Anzeiger") zu veröffentliche»; d) in Dresden eine Stelle einzurichten bezw. beizubehalten, wo kostenlos sür die von ihr ausgcgebenen eigenen Werte Kapitaleinzahlungen geleistet, Zinsen-, Gewinn- und Kapilalauszablungen in Empfang genommen, Konvertierungen vorgenommen, Bezugs- rechte auSgeübt. Couponbogen erhoben und Aktien zwecks Teilnahme an den Genera/' Versammlungen hinterlegt werden können; e) die Zulassung aller weitere» Emissionen ihrer Aktien und Schuldverschreibungen bei der Dresdner Börse zu beantragen, und zwar innerhalb dreier Monate nach ihrem Einträge in daS Handelsregister bezw. nach erfolgter Vollzcchlung, auch bei Veröffentlichung der gelosten Nummern der Teilschuldverschreibungen die Restanten mit zu veröffentlichen. Dresden, im Juni 19<H. - Dresdner MmlWMMrn-IMK. bVtlt». Llovlt 3. 4. Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind «Sn, Mark 4«««««,— «'/-"/»zum Neiniwertc riichahltare H»y>othekar-Schuldverschr«ibli»gen — Tilgung und Kündigung bis 1915 ausgeschlossen — Stück 800 zu Mark 500 — Nr. 1—800 der Dresdener Nähmaschinenzwirn-Fabrik in Dresden zum Handel und zur Notiz an der Dresdner Börse zugelassen worden und werden von uns Mittwoch, den 28. Jnni d. I. erstmalig zur Notiz gebracht. Kaufaufträge zum ersten Kurs, welche wir spesenfrei ausführen, nehmen wir bi» zu genanntem Tage mittags 12 Uhr- entgegen Dresden, den 24. Juni 1905. Dresdner Bankverein. Auktion. Wegen Auslösung und Anseiiiaudersehung der Handelsgesell- schast soll der gesamte Bestand an Kosen- um! ksumsvlmlon t ILoiiiko^eo.sg«»!,«»>««-. Unr-sn.ISe-IivnntinnmptlnnLe-n mit sämtlichen znm Geschäft gehörigen Utensilien öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Hierzu ist Termin auf Donnerstag den SS. und Freitag den 3V. Jnni er. von vormittags bi Nk»r ab im Geschäftslokal »ockonda« Iier k>itrt»>»n«» X» . :ra an allgesetzt. Vorherige Besichtigung ist jederzeit gestaltet. VerkaufSbc- dingungen im GeschaftSlokal zu erfahren. 4L LLviunr- Dresden-Grnna. s Mm?Ialr. Z Wer nach Wien znm Einkauf von I»ker«Ioii, V1«I» oder TVsr«» irgendwelcher Art fährt, wird von vertrauens würdiger, sicherer Hand informiert Nur Interesse des Käufers wahrgenomineu. Näheres HVten II, Kaiser Joscfstratze 2, beim Besitzer. 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