43 Windkessel etc. sind vom gewöhnlichen Arbeitsdrucke durch Abschliessung der zugehörigen Sch ie- ber — oder wenigstens dessjenigen am Fusse der Druckleitung ausserhalb des Maschinenhauses — z u entlasten, und sind diese Absperrschieber jedesmal erst .unmittelbar vor Wieder - Ingangsetzung des Werkes vollständig zu öffnen. — Eine einmalige Unterlassung der letztbezeichneten Ver richtung kann sehr erheblichen Schaden anrichten und für den Wärter mit gefährlichen Folgen verknüpft sein. Wird, bei etwaigen Reparaturen oder bei ungewöhnlich niederem Betriebswasser, zeitweise nur mit Einer Pumpe gearbeitet, so ist das andere Druckwerk durch Schliessung seiner entsprechenden Saug- und Druckleitungsschieber vollständig ausser Dienst und Druck zu setzen. — Die grösste Aufmerksam keit ist überhaupt auf die jedesmalige richtige Handhabe der Absperr-Sehieber und Fallen-Einrichtungen etc. Seitens des Wärters zu richten. §• 6. Die Beobachtung möglichster Reinlichkeit und Ordnung in und beim Maschinenhause, eine fortwährende Sauberhaltung und Pflege von dessen nächster Umgebung mit den Filter- und Kanal- Anlagen, Wegen u. s. w. u. s. w., Vorsicht mit Feuer und Licht, sowie stetige Reinerhaltung der Dohlen, Abzugsgräben und Sickerungen, wird dem Wärter zu strengster Pflicht und derselbe hiefür liberdiess persönlich vera ntwo rtl ic h gern acht. — Unter fleissiger Beobachtung aller The ile der Werks-Anlagen ist für eine gute Instandhaltung des Ganzen beständige Sorge zu tragen; von Zeit zu Zeit ist in den Filter raum einzusteigen, um sich von dem ordnungsmässigen, reingehaltenen Zustande desselben zu überzeugen; der Haupt-Abzugsgraben mit seinen leeren Räumen unter und hinter dem Wasser rade ist hinsichtlich guten Zustandes der dortigen Mauerwerke, Pflasterungen u. s. w. u. s. w. gleichfalls und in kürzeren Zeitabschnitten, regelmässig zu visitiren. §. 7. Jährlich 2 oder mehrere Male, je nach sich ergebendem Bedürfnisse, ist die Filter - Anlage mit ihren einzelnen Filtrir - Schichten aufs Gründlichste auszureinigen; die letzteren sind hiebei sorg fältig herauszunehmen, sämmtliches Filtermaterial ist bestens zu waschen und nach sorgfältiger Ausreinigung auch der Reinwasser-Kanäle, Filterplatten u. s. w. das Filter frisch und in vorschriftsmässigen Schichtenhöhen wieder zu beschicken. — Alle für diese zeitweisen Reinigungen und Umarbeitungen erforderlichen Vorkehrun gen und Materialvorbereitungen sind vom Wärter so zu treffen, dass das Geschäft selbst in möglich kurzer Zeit beendigt, zur Vornahme desselben überdiess stets ein solcher Zeitpunkt gewählt werden kann, dass fühlbare Betriebstörungen des Wasserversorgungswerkes dadurch niemals eintreten. Der Werks kanal mit seinen Erdböschungen, Planirungen und Anpflanzungen ist von Zeit zu Zeit sorgfältig zu besich tigen, dessgleichen auch der Leerschuss - und Abzugsgraben mit ihren Pflasterungen u. s. w. u. s. w. Jede etwa mit der Zeit entstehenden Undichtheiten sind hiebei sofort und bestens zu beseitigen, ehe länger durchdringendes Wasser sjch weitere Luft und Auswege verschaffen kann. Die Kanäle sind von Pflanzen wuchs und Verschlammungen vollständig frei zu erhalten. §• 8. Insofern die bestehenden Wiescnwässerungs-Rechte durch die neue Wasserwerks-Anlage nicht beein trächtigt oder in der Zeitdauer geschmälert werden dürfen, hat sich der Wärter hinsichtlich der täglichen Betriebszeiten der Wasserversorgung sorgfältig an die ihm zugestellte Uehersichtstabelle der für jeden Tag vereinbarten Wässerungszeit zu halten, resp. die jeden Tag für den Werkbetrieb selbst bestimm ten Stunden bestens für die genügende Wasserförderung auszunützen (siehe auch hierüber oben §. 3). Nach dem Wässerungsschema ist sonach namentlich jeden Mittwoch und Sonntag Abend von 6 Uhr