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Mittwoch. IS. Oktober ISN — »vrrobner rlachrlchlen" — Nr. 492 Sette S Die große Schuldebatte im Reichstag. Dr. v. KeuLell sprich!. i»r«ötm»k»»n, »vsri, «erlln,» «chrlftketinvel verli«. 18. lvkt. Der Reichstag nahm hente »ach der Sommerpause seine Arbeiten wieder auf. Am Regierung«, tisch batten Platz genommen Reichsinnenmtnister Dr. von «eudell sowie RetchSarbettSmtntster Dr. «raun«. Al« yranren c«oz., oeancragce oen rr,ren vnnn orr ^agec ordnung. also die erste Lesuna de« Retch«schul oesetze« von der Tagesordnung ab,«setz«, Dieser Antrag sei wohl begreiflich, nach dem Schicksal, da die Regierungsvorlage im ReichSrat gehabt habe. Etwa Vertreter der preußischen Regierung waren der Minister. Präsident «raun und der preußische Kultudmintfter Dr. veck « r anwesend. Bor Stntrttt in die Tagesordnung setzte eine lebhafte Geschäst«ordnungSau«sprache ein. «ba. «stier» Kranken <Goz.) beantragte den ersten Punkt der Tage», ordnung. also die erste Lesuna de« RetchSschul. >«n. da» - ktwa» Derartiges sei seit dem Bestehen des Deutschen Reiche» noch nicht -«gewesen. Der Gesetzentwnrs sei »ersaffnngSstndernd. Nachdem e» der Reichsregierung nicht gelungen sei. ,« einer Verständigung mit den Ländern zu kommen, sei e« wenig wahrscheinlich, daß sich im Reichstag eine Mehrheit für de« Entwurf finden werde. lZuruf recht»: DaS lassen Sie unsere Zorge sein!) Jedenfalls liege keine Veranlassung vor, setzt in die Beratung diese» Gesetzentwurfs «tn-ulreten. Der Redner schlug vor, an Stelle de» RetchSschultzesetze» die sozial demokratischen Interpellationen über die Wirtschaftslage «nd über den Brannkohlenftreik,« berate«. Ab«. Dr. Frick lNat.-Goz.) ging aus die im August d. I. erfolgte Verhaftung von Anhänger» »er RattonalsoziaNfti» scheu Partei ein. di« bei der Rückkehr vom Nürnberger Parteitag der Nationalsozialisten von der Berliner Polizei verhaftet wurden. Deswegen beantragte der Redner, baß die Novell« zum Bere« n »g«setz, die bereit» seit Juni 1WS dem Reichstag vorltegt, heute aus die Tagesordnung ge- seht werbe. «dg. Stdcker (Komm.) beantragte die Absetzung de« SchnlgesetzcntwurfeS von der Tagesordnung und die Be» ratunq kommunistischer «ntrllge znr WirtschastSlage. Der kommunistische Redner beantragte am Schluffe seiner An«, sührungen die Auflösung de» Reichstag». ReichSarbeitSmlnister Dr. Braun«, der nun da« Wort nahm, erklärte, daß da« ReichSarbettSminifteri«« selbftvorststndkich i» ständiger Kühl««, mit den beide« Parteie« i« Berg, arbeiterftreik stehe. Die Hoffnung, daß die Verhandlungen in den nächsten Tage» wieder ausgenommen und zu einer Befriedung führen würden, sei begründet. Im gegenwärtigen Augenblick sei e» aber nicht richtig, in eine sachliche Debatte etnzutreten. Jede«, falls solle diese aber noch vor Ablauf dieser Woch« stattsiude«. Abg. Gras Westarp sD.-N.) sprach die Bitte au«, den An» trag des «bg. Müller-Franke« abzulehne«. In der Stellung, nähme des NcichsratS zum Reichsschulgesetz liege kein Anlaß, das Schulgesetz im Reichstag nicht zu beraten. Abg. Dr. Haas (Dem.) richtete an die Regierung dt« An- frage, ob sie wirklich da» Schulgesetz eingebracht habe. Im Lande würde behauptet. Laß die Deutsche volkSpartet sich mit dieser Vorlage nicht einverstanden erkläre. In Baden ». B. werde von der Deutschen VolkSpartet selbst erklärt, sie sei gemeinsam mit ihren NeichSministern gegen da» Gesetz wegen der Gefahren, die den Simultanschulländern drohten. Der Redner wünschte am Schluffe seiner AuSführuuge« Autwvrt a«s die Frage. ' ob die Regierung den Vntwnrs «orlege »der nur ei« Teil der Reglern««. Abg. Jadasch sKomm.) ging auf den vergarbeiterstresk ein und beantragte, den streikenden Bergarbeitern bi» zur Beilegung des Konflikts ErwerbSlosenunterstützung zu zahlen und dem NeichSarbeitSminister da» vertraue« des Reichs, tags zu entziehen. NeichSarbeitSminister Dr. vrannS lehnte nochmal» eine sachliche Debatte über Len Bergarbettcrstreik ab und erklärte, bah alles das, was der kommunistische Redner ans links gerichteten Berliner Blättern über die Gründe de« Berg» ardeiterstreiks vorbrachte, falsch sei. Abg. v. Gnerard iZ.i: ES ist völlig klar, daß die Reichs- regicrnng befugt ist. auch nach der Ablehnung durch den Neichsrat die Vorlage hier einzubringen. DnS ist auch nicht bestritten. Der Abgeordnete HaaS will wißen, wie der Be- Ichlus, der Retchsregierung zustandegekommen ist. Wir find a« vielen Negierungen beteiligt gewesen, ich habe aber «och me erlebt, auch uichr bei den interfraktionelle« Bcsprechuugen mi« den De "vkraten. baß danach gefragt «nrde, wie ein Be» Ichluß der Regierung zuftandcgekomme« ist. Wir meinen auch, daß die Interpellation Uber den Kohlen- streik in dieser Woche behandelt wird. Wir haben selbst eine eigene Interpellation zu dieser Frage eingebracht und ich freue mich, daß der Minister die Besprechung für Ewde dieser Woche zugeiagt hat. Ich hoffe, daß dann die Interpellation überflüssig geworden sein wird. In der Abstimmnng wurde der Antrag ans Absetznng deS SchulgesctzcntwursS gegen die Stimmen der Demokraten, der Sozialdemokraten und der Kommunisten abgelehnt. Des gleichen wurde der Antrag auf Anietzuna der Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Uber den mitteldeutschen Bergarbetterstreik auf die heutige Tagesordnung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt. Ebenso verfiel der kommunistische Antrag auf Auflösung des Reichstags der Ablehnung, desgleichen der Antrag Dr. Frick. Es fokale nunmehr die erste Beratung b«S Reichsschnlgesetzentwnrf«. Relchrmlnlster de, Innern vr. v. keudell leitete die Beratungen ein. Für die ReichSregterung maß- gebend bei der Einbringung diese- Entwurfs war der Ruf weitester Kreise der christlichen Elternschaft nach einem christ- lichen Nctchsschulgesetz. Wünsche, die sich die ReichSregterung durch ihre bekannte Regierungserklärung zu eigen gemacht bat. Es müsse aber auch anderseits anerkannt «erde«, baß die von einer Reihe von Länder«, namentlich von Pxenßen. betonte Notwendigkeit, auch de« weltlich,« Schulen Snt, »icklnngSmöglichkeit zu «eben, berücksichtigt «erbe« muß. Ais Ergebnis des Weimarer SchulkompromtfieS stellt die Reichs- Verfassung nicht eine einheitliche Schulform auf, sondern sie licht die geschichtlich gewordenen Schulsormen nebeneinander rualeich mit der neu geschaffenen bekenntniSfreten Schule zu Ans einer gemeinsamen Unterstuse der Grundschule soll jedem Bekenntnis und jeder Weltanschauung die Schul» gattung ihrer Art ans vfientliche Kosten znr verfügnng gestellt werben. Den verschiedenen bisherigen Entwürfen ist der Vorwurf gemacht worden, sie zersplitterten unser Schulwesen in eine Menge von Etnzelsormen. Dieser Borwurf verkennt da» au» unserer geschichtlichen Entwicklung hervvrgegangene geltende Recht, da« nur de« AnSbrnck bilde» für die bekenntniSmäßig, «ad weltanschanliche Spaltung de» bentsche» Volke». Angesichts des bisherigen RechtSzustandeS de» Bestehen» der großen Konfessionen, des Umstande», daß vermutlich weltliche Schulen in der Regel nur in größeren Orten aufkommen dürsten, besteht nach Meinung der Reichsregierung die Ge» sahr, baß unser Schulwesen in Splitter zerschlagen werden könnte, nur theoretisch. Der vorwnrs der Zerschlagung irre» BolkSschulwesenS verkennt den Reichtum »er knltn» » Entwickln»«, der «och «er Reich«oersaffung — un. aLet einiger wertvoller Grundsätze und der Schaffung der bekenntntgfreien Schule — erhalte« bleibe« soll. Jebensall» ist e« Tatsache, baß alle« bisherige« Entwürsen »orgewvrse« »nrb«, sie seien in der Regeln«, der Verhält nisse «er verschiedene« Schnlsormen versaffnng-wldrig, ob» wähl sie sich wesentltch „«einander »uterlcheibe«. Hier darf ich mir vielleicht, die Einschaltung erlauben, daß die nachfol» geuden Erörterungen über die Natur der GemeiuschastSschule nicht« z« tn« habe« mit dem Charakter der sogenannten christliche« GemelnlchastSschule des SübwestenS sSimultan- schule). Dt« Verfassung ist in ihren Bestimmungen nicht ein- deutig, sondern der verschiedensten Auslegung und Deutung fähig. ^ Dk« nrr»n Büsten von Ktndenburg «nd Ebert d» 2^«lch»tag der Reichskanzler seinerzeit auSgefützrt Hai, daß eine wahre Kultur nur möglich ist auf dem Mutterboden der christlichen Religion. Dieser Grnnbaebanke hat öle Reich«,egiernng bet ihre« Entwnrs geteitet. Wir wollen ein Geschlecht heranbtlden, da» feststeht auch in den Kämpfen dieser sturmbewegten Zeit. Ich denke dabei nicht nur an die äußere Not, sondern vor allem an die innere Not unserer Ängeud. Groß ist die Zahl der Führer, welche sich unserer Jugend anbteten. An dem Wege so manchen Führers finden wir zerbrochene Existenzen, gescheitert und enttäuscht über die falschen Ziele, die ihnen vorgesptegelt worden sind. Wenn das Gefühl für Recht und Unrecht zweifellos weithin verlorengegangen ist, so besteht für den jugendlichen Menschen die erhöhte Gefahr, den Versuchungen der Zeit zuliebe zu fallen. I« diesem- Kampf ««seren Kindern betznstehe«. ist «nsere Aufgabe. DaS Volk hat «inen Anspruch auf ein erneutes Bekenntnis seiner Regierung zu dem vorhin erwähnten Grundgedanken de» RetchsschulgesetzeS. Wahre Freiheit besteht nur ba. «» der Mensch gebunden ist an Gott. Nur daraus kann sich auch wahre Volksgemeinschaft ergebe«. Es handelt sich also nicht um religiöse Beeinflussung, sondern um die Schaffung der Möglichkeit, de« Wille« der Elter« in bezug aus die Schule zur Dnrchsührung ,« bringen. Unter der Mitwirkung der Elternschaft werben so Schulfraaen im besten Sinne zu Volks, fragen tn der inneren Verbundenheit im Dienst der Jugend und im Dienst wahrer Toleranz. (Lebhafter Beifall bet den Regierungsparteien.) Abg. Schreck veuticde Preise pdolo /entrsle bl» Büste b«» Retchspräfldea i «n von Ktudenburg von Blldha»« Professor Scharst, recht« die Büste Ebert» von dem ^Münchner Professor Bleeter. Mit Rücksicht auf dies« juristische Auslegung steht der Ent- wurf von 1S27 davon ab, in der Frage der Gemeinschaftsschule eine Entscheidung zu treffen. Der Entwurf kan« auch nicht als verfaffuugsänbernd angesehen werden. jWiderfpruch links.) Entspricht eS wirklich der freiheitlichen Entwicklung «nserer Tage, von Reichs wegen eine bestimmte Schul- form de« Ländern als Ncgelschulc auszudrängcn, ohne daß die RcichSversafsuna dies verlangt? Würbe ein solches undemvkratisches Verfahren nicht Un ruhe und Kamps bis in die entlegensten Teile unseres Vater landes tragen? Wird nicht aus lange Sicht die Gemeinschafts schule besser fahren, wenn sie in sricblichem Wettbewerb neben den Bekenntnisschule» wirkt? Wenn sie znr Negclschule be stimmt wird, würde sic ständig zum Gegenstand des Kampfes gemacht werden. Die Bestimmungen schließen sich überall an de« bestehenden Zustand an. «m Unruhe z« vermeiden. Ans die Koste «frage möchte ich i» diesem Zusammenhang nicht besonders etngehen. aber einerlei, ob das Reich oder die Län der die Kosten zu übernehmen haben, die Kosten trägt die deutsche Wirtschaft. tZiistimmung bei den Regierungsparteien.) Wenn durch den Entwurf auch die bckenntniSkreie Schnlc legalisiert wird, so entspricht das dem demokratischen Stand» pnnkt und dem Text der Weimarer Verfassung. Im übrigen ist es ein Gebot der Toleranz, wenn alle« geistige« Strömungen die Freiheit der Entwicklung gegeben wird. An drei Stellen legt die Verfassung das Neckt der ErziehungS- berechtigten fest. Aus diesem Grundsatz ist das Gesetz für die religiöse Kindererziebung hervorgegangen. ES ist selbstver ständlich. daß erziehung hervorgegangen. ES Ist selbstverständlich, daß baS alleinige Ansstchtsrecht des Staate« in dem Entwurf steht. Ein geistliches Anssichtsrecht kommt da, neben nicht in Frage. Da aber nach der RelchSverfasiung der Religionsunterricht In Uebcreinstimmung mit den Grundsätzen der Religtons- gekellschasten stehen muss, so muß den ReligionSgeseNschaften bei der Gestaltung des Religionsunterrichts eine gewisse Mitwirkung gegeben werden, und es muss ihnen gestattet werden, sich zu überzeugen, ob die Grundsätze der RcligionS- gesellschaften auch beachtet werden. Ans katholischer Seite haben die Geistlichen von seher einen grösseren Einfluss auf den Religionsunterricht gehabt, auf evangelischer Seite Ist die» auf Grund des historisch Gewordenen und auf Grund des preußischen allgemeinen Landrechts in den einzelnen Ländergebteten sehr verschieden. Während in Sttddcntschland die Kirchen weitgehenden Einfluss auf den Inhalt und die Methode des Religionsunterrichts aehabt haben, gibt eS in Nord» «nd Mitteldeutschland Länder, die keine Mitwirkung der Kirche im Religionsunterricht haben «nb wo eine solche Mitwirkung in Lebrerkreisen als «nerträgttch empfunden .wirb. Es wäre widerspruchsvoll, wenn der Staat den dogmatischen Inhalt des bekenntntSmässiaen ReligionS- Unterrichts von sich aus bestimmen wollte. Man muß die« de« ReligionSgesellschaste» überlassen. Die Entscheidung über die Einführung de» Reichs- kchnlgesetzeS den einzelnen Ländern bauernd zu.überlassen, erscheint nicht angängig. ^ Der Entwnrs ist einmütig vom ReichSkabinett «in gebracht worden. Die Entscheidung ber volkSpartetlichen Minister ist seinerzeit in der Presse bekanntgegeben worden. Rach ber Ablehnung de» Entwürfe» im ReichSrat hat die Reich», regier»«, selbstverständlich den Weg «ingeschlagen, ihren Ent. wurf dem Reichstag vorzulegen. . Dle rechte Entwicklung eine» Menschen ist nur möglich, wenn sie zurückgeht auf die Quellen de» Swtgen, wie schon schule in den gelingt, würde rung bedeuten, minister für die sSoz.) glaubt, den ReichSinnenminister „be- Üffen, oa er, der ein Mensch sei, dem man Achtung entgegenbrtngen könne, offenbar ber «Gefangene der etchSregterung" sei. Der Redner behauptete, die Re- gierungsparteten stellten die Konfesstonstntcressen über die von ihnen immer geforderte Volkseinheit und bekämpften sich tn diesem Streit auch gegenseitig. In Wirklichkeit hätten nicht die Eltern zu bestimmen, sondern die Kirche. Die Sozial, demokratie trete für die weltliche Schule ein. weil nur dieie eine Erziehung in wirklicher Duldsamkeit gewährleiste und den Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen volle Be- tätigung ermögliche. DaS Ziel der Sozialdemokratie sei in diesem Augenblick wensgstenS darauf gerichtet. die GemeinschaftSschnle als Regclschnle burchzusetzen, deren Charakter nach der Verfassung durchaus weltlich sein müsse. Durch die Einführung der geistlichen Schulaussicht werde eine Bevormundung, ja eine Bedrückung der Lehrer herbetgeführt. Abg. Mnm« (Du.) stellt fest, baß die Regierungsparteien znsammenftehe«. DaS allgemeine Schelten des sozialdemo- kratischen Redner- über den „Wechselbalg" und die kleinen Spitzen gegen die anderen Parteien seien nicht gerade als rin wuchtiger Schlag gegen das RetchSschulgesetz anzusehen. Gegen die von ihm propagierte Hegelsche Staatsallmacht würden sich auch in den Reihen seiner eigenen Partei kritische Stimmen er. heben. Wir stellen aber fest, daß nach seinen eigenen Worten da» Ideal, der grundsätzliche Feind dieses Gesetzes, die religionslose Schule ist. Die Gemeinschaftsschule ist ihnen nur ein Uebergang. Die Verfassung stellt das Recht der Eltern an die erste Stelle. Bo« geistlicher Schulaufsicht ist in diesem Sntwurs gar kein« Rede. Die Aussicht über alle Schule« Mhrt der Staat, sagt der Entwurf selbst, ohne Einschränkung. Wenn dieser Ent» wurf, wie seine Vorgänger, scheitern sollte, bann würde aller- dings das Streben nach Privatschulen viel stärker werden. WaS die Kosten angeht, so müssen wir zunächst einmal wissen, ob eS ber Linken gelingt, die Gemeinschaft-. Vordergrund zu rücken. Wenn da» das allerdings eine wesentliche Eerteue» Der Redner dankte dem ReichSinnen» Einbringung des Gesetzes und beantragte seine Ueberweisung an den Bildungsausschuß. Unser christliches Volk will Freiheit für die christliche Schule. Wo sie eingewurzelt sind, müssen evangelische Schulen für evangelische Kinder, katholische Schulen für katholische Kinder auf der Grundlage des verfassungsmäßigen Elternrechts, soweit es nur möglich ist, erreichbar sein. In dieser Ueberzeugung werden wir durch die Verhandlungen des Rcichsrats keineswegs irregemacht, sondern nur bestärkt. Von den über hundert im Reichsrat verhandelten Abände. rungsanträgen wurde zwar eine Anzahl in der Einzel- abstimmung angenommen, doch erwies die Schlußabstimmung, daß «ine einheitliche Mehrheit i« Reichsrat überhaupt nicht »prhandc« ist. Die Erörterung der vielen Etnzelfragen ist Sache -eS Ausschusses, nicht Sache einer ersten Beratung. In Ucbereinstimmung mit ber von bem preußischen Snl- tnsministcr gegebenen Begründ««, könne» wir die Vorlage nicht für verfassungsLndernd erachten. Daß wir für die be. sonderen Schwierigkeiten Südwestdeutschlanbs volles Ver ständnis haben, brauchen wir nicht anszusprechen, halten es aber nicht für tragbar, daß, wie im ReichSrat geschehen, fast jeden Tag ein neues Land behauptet, es sei geschichtlich Simul- tanschullanb. Abg. Rheinländer sZ.) begrüßt die Vorlage und empfiehlt ihre baldige Ueberweisung an den BtldungSauSschutz. Es sei anerkenncnsivert. daß die Regierung ihr Versprechen vom 3. Februar so rasch ausgeführt hat, daß schon heute der Ent. wurf in erster Lesung behandelt werden könne. An der Be- hauptnna der Linkspresse, daß bas Rcichsschnlgesetz eine sveztell« Angelegenheit des Zentrums sei, und daß es sogar die Rechtskoalition geschlossen habe, um diesen Entwurf durch, zubringen, oder daß eS sogar Zusicherungen ans Wirtschaft- lichem, steuerlichem, oder sogar vecsaffungspolitischem Boden gemacht habe, ist kein wahres Wort. Der Staat hat dafür zu sorgen, daß die jungen Staats, bürger so erzogen werben, baß sie befähigt sind, ihre Auf- gaben dem Staate gegenüber an richtiger Stelle zu erfüllen. Der Staat hat das Recht, daS Bildungsmaß für jeden Staat», bürger festzusetzen. Rur «in» können mir de« Staate nicht ,«gestehe«, nämlich die Schnlomuipotenz. die absolute Herr schaft über »aS BilbnngSwese«. Die religiöse Erziehung ist eia Gebiet, daS de« Staat nicht gehört. Man muß anch ber Kirche ihre Rechte zngestehe«. DaS ist tn der Vorlage noch nicht tn ausreichendem Maße ber Fall. Keine Schulart ge- währletstet so die innere Geschlossenheit ber Schule wie die konfessionelle Schule. Die Verhandlungen wurden bann abgebrochen. Orei Dinge geliüren Zusammen: ,8cliün6 krauen, 8timmung unä - ßllkßes Orün* ' 2-000 bekt'H-k ckie ßeczes-/ubrVaum»- >8kr/kunK /u»' ^einsckrneaster-. LecklnSun- Ken Knakis ckurc/i 6ask- Stütton ocker 5/ock/wim am ?/aür.