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Rufsland. 89 Anders geftalten fich die Dinge, fobald eine Gefellfchaft in die Rechte einer juriftifchen Perfon tritt. Sie hat als folche das Recht, zu kaufen und zu ver kaufen, Verpflichtungen einzugehen, fowie rechtskräftige Verträge abzufchliefsen. Ob fleh diefes Recht freilich fo leicht jenen wandernden Genoffenfchaften vindi- ciren liefse, welche bei den erftenNachtfröften nach allen Himmelsrichtungen aus- einanderftieben, ift eine andere Frage. Rufsland befltzt, fo fchliefst der Artikel des „Monde ruffe“, eine Anzahl eingetragener, mit gefetzlichen Reckten ausgeftatteter Genoffenfchaften; fo bei- fpielsweife die St. Petersburger Börfe, welche Statuten und Vermögen befltzt und deren Exiflenz gefichert ift. Kann man mit ihr die grofse Mehrheit unferer Arbeiter- aflociationen vergleichen? * Nachdem wir hier diefes intereflante Gutachten wiedergeben, können wir es uns nicht verfagen, unfere Anflehten wie folgt zu präcifiren : Das Genoffenfchaftswefen hat, trotz der mangelnden gefetzlichen Regelung, in Rufsland tiefe Wurzeln gefchlagen ; alle Verhältniffe, alle Claffen der Gefellfchaft hat der Affociationsgeift ergriffen. Die Tendenz zu gemeinfamer Thätigkeit, zu gemeinfamer Combination ift in Rufsland zweifelsohne ftärker als anderwärts. In einigen Provinzen find alle Einwohner Töpfer, während fle in anderen fämmtlich Seiler und Sattler find. Die Gouvernements Perm und Nowgorod erzeugen Leder- und Eifenwaaren, das Gouvernement Jaroflaw Leinenftoffe. Auf einem Gute find fämmtliche Bauern Lichtzieher, auf einem anderen Hutmacher, auf einem dritten Schmiede, die fich hauptfächlich mit der Verfertigung von Aexten befchäf- tigen. Die Familien eines Diftridtes vereinigen fich zu einer Art von Genoffen- fchaft, befchaffen gemeinfam das Rohmaterial, verkaufen gemeinfam die Erzeug- niffe ihrer Arbeit und vertheilen den Ertrag unter einander. Ebenfo zweckmäfsig hat fleh die Vereinigung der Laftträger und Comptoirdiener etc. in den Hafen- und Haupt-Handelsftädten erwiefen. Endlich hat fleh die Affociation behufs Aus führung der Erdarbeiten bei den Eifenbahn-Bauten auch vollftändig bewährt, und wenn Klagen Vorkommen, fo find fle ftets weit weniger gegen die Arbeitnehmer, als gegen den Arbeitgeber gerichtet. Die Mitglieder diefer Verbände gehören meift der ländlichen Bevölkerung an. Die Sicherheit, welche der Unternehmer findet, welcher fleh der Dienfte derfelben bedient, befteht gewöhnlich in hinter legten Cautionen, und hat fleh auf diefe Weife ein ganz präcis geregelter Gefchäfts- gang herausgebildet, welcher ohne gefetzliche Ueberwachung doch verhältnifs- mäfsig feiten zu Unzukömmlichkeiten führt und zu Klagen Anlafs gibt. Wir fehen alfo in Rufsland bereits eine Volksinftitution beftehen, welche im weltlichen Europa noch lange Gegenftand eingehender volkswirthfchaftlicher Studien bilden wird. Die praktifchen Refultate, welche diefelbe fchon jetzt gezeitigt hat, find fo bedeutend und gewichtig, dafs auch wir diefen erfreulichen Nützlichkeitsbeweis des Selfgovernments durchaus nicht durch gefetzliche Vorfchriften eingeengt fehen möchten. In originellfter Weife erftreckt fleh diefe Inftitution bis an die Grenzen Aflens, und wenn eine direefte Einflufsnahme hierauf durchaus gewünfeht wird, fo möge fle durch Errichtung von technifchen Schulen, durch Anftellung * Das „Journal de St. Petersbourg“ bemerkt hiezu : Uns fcheint es im Gegenfatz zu dem „Monde ruffe“, dafs diefes Princip der Collec- tivarbeit, wie es vorzugsweife im nördlichen Rufsland beliebt ift, auch wiederum feine unver kennbaren Vortheile habe. Wollte man gewiffe Unzukömmlichkeiten, welche allerdings nicht abgeleugnet werden können, mittelft complicirter Formalitäten, die zu dem Zwecke und dem meiftens nur periodifchen Beftande diefer Gefellfchaften in gar keinem Verhältniffe ftünden, gewaltfam erfticken, fo hiefse das, das Kind mit dem Bade zugleich ausfehütten. Mit dem Tage, an welchem den Affociationen die Conftituirung nur unter Erfüllung gewiffer Vorbe dingungen geftattet ift, würden zahllofe Arbeitskräfte, denen die Affociation unter den gege benen Verhältniffen nicht möglich ift, dem Lande verloren gehen. Um die Unternehmer gegen übelwollende Genoflenfchaftsmitglieder ausreichend zu fchützen, genügt es, wie uns fcheinen will, dafs ihre Verträge durch die Friedensrichter oder die Bezirksämter legalifirt werden. Ein folches Verfahren hätte wenigftens den Vorzug, bei Vermeidung grofser Koften unverhält nifsmäfsige Schreibereien und langwierige Scherereien zu vermeiden.