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88 Wilhelm von Lindheim. Affociationen, über den Modus, nach welchem die Befchickung der Generalver- fammlungen, die Abftimmung, die Statutenänderung gefchieht, genügenden Auf- fchlufs geben; fie müffen ferner die Geldeinlagen der Mitglieder präcifiren, die Art der Verrechnung feftftellen, gewiffe Vorfchriften bezüglich des Austrittes von Mitgliedern aus der Affociation feftftellen, fowie die Conftituirung des Ver- waltungsrathes und die Rechte der Mitglieder ausführlich erörtern. Die Statuten find behufs Legalifirung einer Specialcommiffion zu überweifen, welche dieDepo- nirung derfelben durch einen Empfangsfehein betätigt. Jede Genoffenfchaft ift ferner verpflichtet, ein offenes Bureau oder Comptoir zu inflalliren, deffen Adreffe veröffentlicht werden und flets bekannt fein mufs. Selbfl nach einer formellen Auflöfung wird jede Affociation von der Behörde fo lange für fort- beftehend angefehen, als fie fleh aller eingegangenen Verpflichtungen endgiltig noch nicht entledigt hat. Die aus der Genoffenfchaft fcheidenden Mitglieder find während der Dauer eines Jahres für alle Engagements verantwortlich, welche zur Zeit ihrer Mitgliedfchaft entrirt worden find. Die materielle Haftpflicht der ehe maligen und wirklichen Mitglieder bezieht fleh nur auf die Summe ihrer Geldein lagen. Das find die Beflimmungen der englifchen Gefetzgebung. In Rußland find die Genoffenfchaften meiflens von Bauern ärmerer Gouverne ments gebildet. Sie vereinigen fleh, um ihre Arbeitskraft während der Sommer monate zu vermiethen. Der Unternehmer, welcher eine folche Affociation für feine Zwecke verwenden will, fchliefst mit dem Oberhaupte derfelben ein Abkom men, demzufolge fleh dasfelbe zur Lieferung einer beftimmten Anzahl Arbeiter verpflichtet. Der Unternehmer zieht natürlich zuvor feine Erkundigungen ein, um fleh über den Werth der offerirten Arbeitskräfte zu vergewiffern. Indeffen kann fleh derfelbe, wenn es den einzelnen Mitgliedern freifleht, aus der Affociation zu fcheiden und fleh vertreten zu laffen, leicht verrechnen und empfindliche Verlufte erleiden; die neu hinzutretenden Kräfte kennen vielleicht ihr Handwerk nicht, arbeiten fchlecht oder weniger gut, felbft mit den beften Abfichten von der Welt. Demgemäfs follte der Erfatz eines austretenden Mitgliedes der Affociation nur unter Zuflimmung des Unternehmers erfolgen können. Man behauptet, bemerkt der „Monde ruffe“, dafs die folidarifche Haftpflicht fämmtlicher Mitglieder einer derartigen Affociation dem Unternehmer genügende Sicherheit böte, aber man multiplicire doch einmal o mit io oder ioo; es wird immer o herauskommen, und zehn oder hundert befitzlofe Individuen bieten nicht mehr Sicherheit als ein einziges. Dafs die Genoffenfchaftsarbeiter nichts befitzen, rührt eben einfach daher, dafs das Land, welches fie in ihrem Dorfe vielleicht bebauen, nicht ihnen, fondern der Commune gehört, dafs die Häufer und das Vieh, deren Niefsbrauch ihnen zufleht, nicht ihr perfönliches, fondern ihrer Familie Eigenthum find. Die gefetzliche Regelung diefer Genoffenfchaften ift, um ihnen die Eigen- fchaft einer juriflifchen Perfon zu verleihen, unerläfslich. Die Statuten müfsten genau die Rechte und Verpflichtungen der Betheiligten gegenüber der Affociation felbft und dritten Perfonen feflfetzen, wenn anders die endlofen Zwifligkeiten jemals aufhören follen. Freilich darf den Affociirten, wenn man die folidarifche Plaftpflicht aller Mitglieder beibehält, das Recht, aus der Genoffenfchaft auszutreten, nicht vorent halten werden. Indeffen müfste die volle Verantwortlichkeit für die pünktliche Ausführung eines mit dritten Perfönlichkeiten abgefchloffenen Vertrages bis zum Ablaufe desfelben von allen jenen getragen werden, welche zur Zeit des Ab- fchluffes Mitglieder der Affociation gewefen find. Wenn diefe Verantwortlichkeit an dem Tage endete, an welchem es einem Affociirten beliebt, feinen Austritt zu proclamiren, fo hätte die folidarifche Haftpflicht keinen Sinn, denn die Genoffen fchaft würde, wenn die Gefchäfte einmal fchlecht gingen, keinen Augenblick An- ftand nehmen, fleh im Wohlgefallen aufzulöfen.