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Rufsland. 69 Wenn (ich die Anzahl der Verkaufsftätten gleich nach Einführung der Accife verdoppelte, fo raufs diefs als eine Folge der allgemeinen Spiritus-Ver kaufsfreiheit angefehen werden. Die Abnahme, welche von 1864 rückfichtlich der Ziffern von 1863 con- flatirt werden kann, mag treffend bezeichnen, dafs die damals beflehenden 137.000 Schänken dem allgemeinen Bedürfnifs genügt haben. Demgemäfs kann, abgefehen von der Erhöhung der Anzahl der Schänken in den Provinzen von Grofs-Rufsland dennoch mit Recht behauptet werden, dafs die Gefammtanzahl der Schänken fich eher verminderte als erhöhte. Es ift intereffant, hiebei einige Vergleiche mit dem Auslande anzuflellen. Die Statiflik zeigt uns, dafs in Rufsland die Zahl der Schänken — fo er fchreckend grofs fie auch der trockenen Ziffer nach erfcheint — dennoch kleiner ift, wenn man diefelben auf die Einwohner-Kopfzahl repartirt, als allerwärts in Europa. Nachfolgend foll diefs nach den betten ftatiftifchen Daten bewiefen werden. Anzahl der Einwohner per Schänke: In den Gouvernements Grofs-Rufslands . . . 640 Nach Einführung des Verpachtungsfyftems . . . 310 In den baltifchen Provinzen 370 r den Landen der Kofaken des Don 435 „ Sibirien (approximativ) 500 „ Preufsen im Jahre 1861 . „ 260 „ den Niederlanden 1860 90 „ Belgien 1849 93 „ England 1848 138 „ dem nördlichen Frankreich 70. Es zeigt fich, dafs die Anzahl der Schänken in Grofs-Rufsland um die Hälfte kleiner ift, als im übrigen Reiche; fie repräfentirt nur den dritten Theil der Anzahl der Schänken in Preufsen, den fünften Theil der in England und den fiebenten oder achten Theil der in Frankreich, Belgien und Holland. Es ift fomit durchaus nicht den äufserlichen Urfachen, welche in der Ver kaufsweife des Branntweins liegen, der fchlechte Einflufs zuzufchreiben, welchen die Trunkfucht mehr und mehr ausübt, fondern es mufs die Wurzel desUebels viel tiefer gefucht werden. Sie liegt namentlich in der noch fehr mangelhaften Bildung und in dem Bedürfniffe des gemeinen Mannes, die freie Zeit mit irgend einem Genuffe aus zufüllen, wodurch die Trunkfucht neue Nahrung bekommt, da für Vergnügen des Volkes auf belfere Weife leider noch fehr wenig geforgt ift. Eine Verordnung der Regierung halten wir allerdings für fehr fchädlich und ganz geeignet, für die grofse Branntwein-Confumtion Propaganda zu machen. Diefe Verordnung befteht darin, dafs die Branntwein-Schänken nicht die Erlaubnifs haben, andere Getränke zu verkaufen. Mit Aufhebung diefer Verordnung würde ganz entfchieden der Trunkfucht ein wefentlicher Damm gefetzt werden, und ift in nichtgrofsruffifchen Gouvernements, namentlich in den baltifchen Provinzen, wo fchon ähnliche Modificationen beftehen, die Mäfsigkeit eine gröfsere als in Grofs-Rufsland. Im Nachfolgenden find die Ziffern der Branntwein-Verkaufsftätten in die jenigen der Städte und die des flachen Landes getheilt. Branntwein-Verkaufsftätten der Städte des flachen Landes Gouvernement Grofs-Rufsland . . . 15.917 48.799 Land der Kofaken des Don .... 150 2.033 Gouvernements, früher privilegirt . . 12.992 54.992 Baltifche Provinzen 776 4.290.