Rufsland. 43 der Angeklagten vertheilt lieh auf die einzelnen Verbrechen, foweit fie Gefäng- nifsfbrafe nach fich ziehen, fehr verfchieden. Es Händen vor Gericht wegen Diebflahls . : 26.589 Verfuches von Diebftahl . 3.836 Aneignung und Vernichtung fremden Eigenthumes 1-673 Bettelei , 1.176 Betrugs beim Handel 1.113 anderweitigen Betruges 925 Ankaufs geftohlenen Gutes 352 Aneignung von Funden und Schätzen 185 Uebertretung der Recrutenpflicht und Verhehlen von Deferteuren . . 15 Gefchlecht, Geburt. Männer waren von der oben angeführten Summe der Angeklagten 31.331 oder 6 / 7 der Gefammtmenge , Weiber demnach 5037 oder i/ 7 . Unehelich geboren war Vo 6 von den Weibern, von den Männern nur V 6 4. Lebensalter. Völlig gleiche Fadten ergeben fich für beide Gefchlechter hinfichtlich des Lebensalters. Am entwickelteften find die verbrecherifchen Neigungen im 30. Jahre und es folgen das 21., 40., 17., 50., 60., 14., 70. und endlich 80. Jahre. Famili enverhältniffe. Verheiratete waren von 36.368 Angeklagten 21.697, Ledige 10.766 und Verwitwete 2381. Bildung. Bei Betrachtung der den Bildungsftand betreffenden Zahlen reihen und ihres Verhältniffes zu der verbrecherifchen Neigung drängt fich die grofse Bedeutfamkeit der Unbildung als Fadtor des Verbrechens auf; 26.944 aller Abgeurtheilten oder beinahe 75 Percent hatten nicht nur keine häusliche Bildung genoffen, fondern verftanden zum grofsen Theil weder zu lefen, noch zu fchreiben, und ift der Percentfatz diefer Letzteren unter den Weibern namentlich ein erfchreckend grofser, nämlich % aller. Es laffen fich fämmtliche Gouvernements im Hinblicke auf das Verhältnifs der Gramotnüie* zu je 100 Angeklagten in 4 Gruppen theilen: 40 Percent Gramotnüie fanden fich nur in 2 Gouvernements, ** 30 Percent desgleichen 20 bis 30 Percent in 12 Gouvernements, bis zu 20 Percent endlich in den übrigen. Unter den 8217 Gramotnüie überhaupt befanden fich 751, die eine weitere Bildung zu Haufe oder auf Schulen genoffen hatten; von diefen letzteren fallen auf das weibliche Gefchlecht nur 12. Befchäftigung. Aus der Anzahl der Angeklagten beiderlei Gefchlechtes waren : 14.276 Ackerbautreibende, 7924 Taglöhner. 5825 Handwerker, 2437 Handeltreibende. 1447 hatten eine unbeftimmte Befchäftigung oder gar keine Profeffion, 1422 waren Domefliken, 188 Proflituirte und 2530 endlich gehörten zu der Gruppe verfchiedener Befchäftigungen, wie Staats- oder Privatdienfl u. f. w. Religion. Der Einflufs der Religion auf das Verbrecherthum liefse fich genauer beflimmen erft bei einer Vergleichung der Zahlen der gerichtlichen Statiftik mit denen der Bevölkerungsftatiflik; wir müffen uns hier auf folgende kurze Daten befchränken: * Gramotnüie wird derjenige genannt, der zu lefen und zu fchreiben verlieht. ** Im St. Petersburger und im Jaroüawlchen.