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Dresdner Nachrichten : 02.09.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-09-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190109026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19010902
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19010902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1901
-
Monat
1901-09
- Tag 1901-09-02
-
Monat
1901-09
-
Jahr
1901
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 02.09.1901
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«an«. ».»ÄL'LrNr vecheiratbet« Wltthichaktl ein« Etelluna alt Inspektor und erhielt drei Ängeb ner Herrschaft bei D. dem ichden Vorzug gab. gemacht, man versprach mir monatlich 150 Mk. Behalt und ich anaeben, wa» ich vor Antritt für meinen Lebensunterhalt ZohnungSmiekhe veankpmchte. Da ich mir sagte, daß ich Abonnent rei Angebots u.^l. auch von « wurde gemacht. . ..... ^ sollte anaeben, wa» ich vor Antritt und WobnungSmiethe beanspruchte. ... ... .. mein Behalt erhielte und thatiächllch für die Herrschäst noch nicht thätig war, berechnete ich für mich, meine Frau. 4 Kinder und Kindermädchen SO Mk. pro Monat Kostgeld und 20 Mk. WohnunaS- mikth« und Feuemng. wa» natürlich nicht reichte - aber ich wollte bescheiden sem. da mir der Antritt meiner Stellung sicher und bald in Aussicht gestellt war. Im Monat Juni erhielt ich noch die Nachricht, daß mein Antritt vor 1. August nicht erfolgen könne, und im Monat Juli den Bescheid, der Herr könne sich nicht entschlichen, seinem jetzigen Beamten zu kündigen, er wolle mir noch «in Vierteljahr den Gehalt zahlen und ich solle mir eine andere Stellung suchen. Ich frage nun : Darf mich ein Herr engagiren. wenn er seinem Beamten noch nicht gekündigt hat und auch nicht kündigen will? Darf ich nun mein volle« Nnter- hallunMeld skr mich und die Familie noch verlangen, so daß ich für den Monat 100 Mk. zum Leben habe? Darf ich ein Sühne« geld verlangen, da ich die anderen Stellen auch erhalten hätte und nur seinen Versprechungen Glauben schenkte? Darf ich die Aus lage» verlangen, die mir bis zur Erlangung einer anderen Stellung entstehen? Kann ich darauf dringen, dak ich die Stellung er- halten muß? Ich habe in meinem Kontrakt vierteliährliche Kündigung ausgemacht: kann man mir kündigen, ohne daß ich meine Stelle angetreten habe?" — Die Herrschaft kann ohne Gründe anzugeben, am ersten Kündigungstermin kündigen. Eine Erhöhung des UnterhaltgeldeS. welche« von Ihnen ja nur unter der Voraus« setzung baldigen Dienstantritt» so niedrig bemessen war. dürste» Sie wohl «reichen. *** Nichte Backs ischchen, l40 Pfg.) „Ich besitze gar kein« Augenbrauen, was man doch unschön nennt soder ist es >m Geaentheil schön?) Können Sie mir ein Mittel rathen, das dazu hust, Augenbrauen zu bekommen?" — Keine Augenbrauen zu besitzen ist nicht nur nicht schön, sondcni auch nicht gut, da die Brauen von der Natur dazu bestimmt sind, den Stirmchweiß abzudämmen und die Augen zu beschatten. Ein Mittel. Augen brauen hervorzurufen, giebt cs eben so wenig, wie eilt solches zur Erzeugung von Haaren aub absolut kahlen Schädeln existirt. Nur die aus zeitwersem Haarausfall nach gewissen Krankheiten beruhende Kahlköpfigkeit rst heilbar, während auf einer durch Ab sterben der Haarwurzeln entstandenen Glatze ebenso wenig ein Haar wächst, wie etwa auf einem Billardball. Was Deine fehlenden Äuäenbranen betrifft, so besteht höchstens noch die Hoffnung, daß sie in den Jahren noch zum Durchbruch kommen, wo sich bei manchen Vertreterinnen des schönen Geschlechts ein Schnurrbärtchen cinzustellen pflegt. »*» F- E- in Oederan. „Ich habe eine Verwandte, deren Mann schon seit 10 Jahren geisteskrank ist. Nun sollte er in die Anstalt nach Zichackaß bei Coldltz kommen, was aber, abgesehen von der Kleidung, jährlich 680 Mk. kosten sollte. DaS kann sie nicht erschwingen und nun ist er in der Chemnitzer Siechenanstalt. wo es jährlich 356 Mk. kostet. Die Frau hat aber selbst kaum 400 Mk. jährliches Einkommen. Sie hat rin kleines Haus, worin ihr Vermögen von vielleicht 10000 Mk. steckt, das aber schwer zu verkaufen ist. Ich habe immer gekört, dak die Fra» für die Kosten Ihres Mannes in der Anstalt auskommen muß. selbst wenn sie dadurch um ihr ganzes Vermögen (Ha»S> käme. Bitte. Iheilcn Sie mir doch mit. ob dies der Fall. Ta kämen ja die beiden Kinder, die sie noch hat. »m Alles »nd die Mutter mühte obcii- diein betteln gehen. Ist das nicht schlimm für die Frau, die doch gar nichts dafür kann?! Der Mann kann noch lange leben, zumal er im klebrigen körperlich gesund Ist. Gleichwohl kann ihn die Frau nickt zu -Hause behalten, weil er des Nachts tobt, und die Mietber nicht wohnen bleiben wollen Was ist hier zu thun? Die Fla» ist ganz trostlos." — Allerdings ein sehr schweres Un glück. Der Frau wird aber kaum zu helfen sein. Sic hat nach « 1360 dem Manne Unterhalt nach Maßgabe ihres Vermögens »nd ihrer Erwerbssähigkeit zn gewähren. Der sür die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende mildere 8 1600 findet der Ehefrau gegen über keine Anwendung. »". O. K. Annabcrg Mittheilung der Redaktion: Unsere Voraussetzung, dak sich die Eigentbümerin der am Abhänge des Großen Arbers von einem Touristen gefundenen Sachen auf liniere Notir im vorigen Briefkasten hin melden würde, ist rin- getroffen und zwar hatten wir bereits am nächste» Morgen nach dem Erscheinen der Notiz daS Vergnügen, dem Gatten der Verlust- trägerin mittheilen zu können, wo diese ihr Eigenthum i» Empiana nehmen könne. Die Dame wird Ihnen jedenfalls, wenn es in,wischen nicht bereit» geschehen ist, ihren Dank schriftlich abstatten. . » H K. (10 Pfg.) „Kann ich am 50. Dezember 190l aus- zieben. wenn ich am 30. September meine Wohnung kündige? Ich habe einen Mietbsvertraa meinem Hauswirth unterschrieben, in welchem halbjährige Kündigung verlangt wird. Oku» steht aber im Auszug des neuen Büroerlichen Gesetzbuches „DaS Miethrecht" von Fried EulerS Nacht, wie folgt: Durch das mit den, l. Januar 1900 in Kraft tretende Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich hat auch das Miethrecht sür ganz Dcutschland eine einheitliche Regelung erfahren. Die bisherigen Partilularrechte treten damit außer Kraft und für die Beurtheilniig aller aus einem Mieitwerhältniß entspringenden Streitfragen sind künftig nur noch die Bestimmungen des neuen Gesetzes maßgebend. Für die lieber aangSzeit hat der Artikel 171 des Emsührungsgesetzes zum Bürger lichen Gesetzbuch Vorsorge getroffen. Ter Artikel lautet. Ein zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches bestehendes Mielh-, Pacht- oder Dienstverhältnis; bestimmt sich, wenn nicht die Kündigung nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Geictz buche-? sür de» ersten Termin erfolgt, für den sie nach de» bis herigen Gesetzen zulässig ist. von diesem Termin an nach den Vor schriften des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Würde also z. B. unter der Herrschaft des früheren Rechts eine Kündigung vereinbart worden sein und es wäre 31. März 1900 der erste Termin, an dem eine Kündigung zulässi halbjährige dann der 3>. März 1900 ver «ne Dermin, an dem eine Kündigung zulässig wäre, ohne daß sie ab« erfolgt, so würde für das Miethverhältniß vom 1. April 1900 ab da» neue Recht gelten; wird aber am 31. März 1900 zum 30. September 1900 da» Miethverhältniß ge- lürz . .. kündigt, w würde er bi» zum letzteren Termin no: Recht zu beurthellen sein? Ich nehme nun an, da akt " " . - - Zeit habe ich ziemlich viel . selbst. ab« hauptsächlich auf deni »ach altem . da der alte Kontrakt nicht «nennt ist, auch nicht durch irgend einen Zusatz abgeündert, daß er weit« gelten soll, und am 31. März 1900 leine Kündigung erfolgte, für mich jetzt das neue Recht maßgebend ist und ich nur vierteliäbrliche Kündigung habe. Ich würde Ihnen dankbar sein, wenn Sie mir Aufschluß geben wollten, ob ich im Recht bin oder nicht." — Vertragsbestimmungen gehen, wie schon wiederholt an dies« Stell« «klärt worden ist. den gesetzlichen vor. Sie sind an halbjährliche Kündigung gebunden. Alter Ab. .Possendorf. (30 Pfg.) „Seit längerer en im Gesicht und am Körper , .... Rücken. Kannst Du mir, bitte, nicht einen Blutreinigungöthee oder irgend ein sicheres Mittel nennen, welche» ich dagegen anwenden könnte?" — Meist ist die Ursache de» AuSschlags am Körper in Form sogenannter Blnthen in einer gestörten Stoffwechielthätigkett zu suchen. In diesem Falle ist allerdings ein länger« Gebmuch des abführenden reinigui geistige meiden. ."«Ungenannt (20 Pfg.) „Meine Mutter ist eine ge borene von der Kahre: ihr verstorbener Vater verkaufte später den Adel, da « sich den: Trünke ergeben hatte und verarnit ivar. Nun möchten ich und meine Eltern gern wissen, ob dieser Adel, der, wenn ich nicht ine. aus Frankreich stammt, noch besteht. Vielleicht wissen Sie auch, was die Familie für ein Wappen hatte." — Ein Adclsgeschlecht „von der Kahre" hat eS unseres Wissens nicht gegeben. DaS .von" oder „von der", „von dem", „van" ist übrigens keineswegs immer eine AdelSbezeichnung: am Rhein, in den Niederlanden u. s. w. giebt eS viele Familien, die von. von der, u. s. w. schreiben und doch gut bürgerlich sind. Daß Jemand seinen Adel verkaufen kann, ist nicht möglich, auch früh« nicht möglich gewesen. Die Angaben Ihrer Mutter beruhen daher bestimmt auf einem Jrrthum. Weshalb daS gut deutsche „von der Kahre" aus Frankreich stammen soll, ist unerfind lich und wohl eine Verwechselung mit den französischen und nieder ländischen Familien Earrs. Wenn eS auch Thatiacke ist. daß in jetzt bürgerlichen Familien .... und in einzelnen Fällen .... Kuder der Adel geführt wurde, so ist doch die Renobilittmng n ein« gestörten Stoffwechselthätigkeit zu suchen. In diesem lalle ist alleidingS ein längerer Gebrauch des abführenden Blut einigunasthees zu empfehlen. Scharf gewürzte Speisen lind ,eistige Getränke mußt Dn indessen während der Kur thunltchst (WiHechersttlluna de» Adel») nicht Io einfach; denn e» muß vorerst auf Grund von Urkunden (Stammbaum I) nachgewiesen werden, ob wirklich «in Vorfahre und welch« adelig war. und daun ist die betr. Genehmigung ein Relrrvatrecht de» LandrShenn und hängt von gar vielen Umstände» ab, auf die hier nicht näher ein- äegangen werden kann. Einen Adel, der von mütterlicher Seite verrührt, wieder aufnehmen zu dürsen, würde iedenfall» auf ganz besondere Schwierigkeiten stoßen. »".Abonnentin, Wittenberaerstraße (20 Pfg.) ^vor längerer Zeit hörte ich in der Kreuzklrche in der Sonnabenv- VeSper da» Liw singen: „Geh' nicht allein durch'« Leben, e» ist Dir viel zu schwer rc." Den Text habe ich mir ictnerzeit gekauft, lange verwahrt und nun. da ich ihn haben möchte, verlegt. Bitte freundlich, mir denleiben doch mitzuthetlen." —Der Text des geist lichen Liedes (von Pros. Ost. Wnmann) lautet: Geh' nicht allein durch's Leben, das ist dir viel zu schwer; e« giebt so viel zu heben, allein drückt dich's so sehr. CS giebt so viel zu klagen, du darsst nicht einsam sein: eS giebt so viel zu tragen, geh' nicht allein! Geh' nicht allein durch s Leben, cs theilt lein Menschenherz dein allerletzte« Beben, den allerletzten Schmerz. Sie werden all ermatten, stellt sich das Sterben ein, und durch daS Thal der Schatten gellst du allein! Geh' nicht allein I Im Leben, im Sterben auch zumal will das Geleite geben dis durch das Todesthai der Bräutigam deiner Seele, der Held im Gnadenschei»; dein Jesus grüßt, ihn wähle! Geh' nicht allein! »*. O- L. „Die billigen Preise für die Nachmittagsvorstell ungen der Marineschauspiele sind doch der reine Hohn sür einen Familienvater, die halben Preise stehen nur auf dem Papier und sind nur scheinbar. Ein anderes Mal werdc ich mich hüten, den Kindern eine Begeisterung für die Flotte bcizubrlngcii Die Nach mittagsvorstellungen sind doch hauptsächlich der Kinder wegen da. Sie sind auch weniger kostspielig, viel bescheidener arrangirt u. s. w. Abends dürfe» zwei Kinder auf ein Sitzplatzbillet hinein, bet der Nachmittagsvorstellung mußte ich dagegen sür jedes Kind ein Billet lösen. Was ist denn dos für ein Unterschied ? Es ist sehr schade, daß die Berichterstatter überall freien Eintritt haben, sonst würden diese Herren eher aus solche Ungerechtigkeiten ausmerksam werden und sie gebührend rügen " — Darauf ant wortet die Direktion der Marine-Schauspiele: ,Auf die uns zugrsandte Beschwerde theile» wir Ihnen höflich in». daß in den Nachmilta Kinder vol bei erhöhten auf den Sitzplätzen natürlich, während auch Kiiiocr auf den Steh Plätzen voll bezahle» müssen Es ist dies in jeder Annonce sowohl, wie an unseren Kassen bekannt gemacht. Wen» nun Jemand die Preise nicht zahlen will, so braucht er ja nicht hineinzugchen Bis jetzt haben wir dieserhalb noch keine Klage gehört Die Kinder können übrigens jetzt, nachdem die Schule» wieder begonnen, klassenweise zu uns kommen, wo aus den Kops nur 20 Pfg. kommen." Nun machen Sie sich darauf gefälligst selbst Ihren VerS' Was Ihre Auslassungen über die Eintrittspreise im Zoologischen «starten betrifft, so haben Sie sa Recht, wenn Sic sagen, daß zwei Erwachsene mit 1 Kindern an gewöhnlichen Sonntagen, wo das Eintrittsgeld sür Erwachsene 50 Pfg. und sur jedes Kind 10 Psg. beträgt, um 10 Psg. billiger wegkommen als an den sogen, billigen Sonntagen, wo pro Kopf — gleichviel ob er auf den Schultern eines Erwachsenen oder eines Kindes z» zahlen sind. Aber Rechnung zu tragen ich eine» Nicht« M.K KlLl". . ^.ur ger« ein« silbernen Hochzeit bedarf . . humoristische« FestliedeS. sowie eines ernsten Gedichtes Da man auf diesem Gebiete mitunter sehr mangelhaft bedient wird, wende ich mich an Sie mit der Bitte, mir. wenn möglich und angängig, einen Gelegenheit-dichter zu rmpsehlc», von dem gute, brauchbare Dichtungen erwartet werde» können. — Wären ie so klug gewesen,'Ihre Adresse anzuaebeu. so wüßten Sie jetzt :reiis, wo Barthel Most holt. Oeffentlich Gelegenhei ' " Gelegenheitsdichter zu bereits, wo Barthel . empfehle», lehne ich ab. .*» AlfredF.. Restaura »t Mulde»thal. (30 Psg.) „Ich war vom 15. November 1900 bis 00. Juni 1901 bei einer hiesigen Firma als Kontorist thätig und bekanr bei meinem Ab gange, obwohl ich mir nichts habe rn Schulden komme» lasser folgendes Zeugnis;: „Herr Alfred Maz F war vom 5. November 1900 bis 00. Juni 190l bei inir aus Kontor thätig und hat sich bemüht, leinen Posten nach Möglichkeit auszusiillen." Da mir doch nun so ein Zeugnis; in meinem ferneren Fortkommen hinderlich ist und, so viel ich weiß, derartige Zeugnisse loui Reick,sgesetz nicht einmal ausgestellt werden dürsen, frage ick. ergebenst an, was ich da zu ihun habe." — Sie können am Berichtigung des Zeugnisses klagen. .*. AI t e A v onncnti». <20 Psg.) „Im Iiiteresic eines mir befreundete» gebildeten Mädchens aus guter Familie. . Halbwaise. . . bitte ich Sie um einen guten Rach. Besagtes Mädchen, in allen weiblichen Handarbeiten wohlbewandert, »lochte gern sür ein Geschäft in Dresden arbeiten, vorzüglich in Tapisserie Könnten Sie vielleicht einige derartige Geschäfte »omhast mache», von denen Sie voranssetzen, daß sie Arbeiten nach auswärts bei geben? Denn das Mädchen wohnt in Z. Auch^mvchten die Gc schäfte nicht gar lo knickrich bezahlen, denn die Suchende brauch: Mittel sehr nöthig. Oder würden Sie zur Annahme einer Stelle, vielleicht bei einzelner Dame oder älterem Ehepaar, als Stütze rathen ? Wohin kann man sich da am Besten wenden?" — Geülitc Stickereien l» sogenannten Fantasie-Arbeiten .... das sind bessere Stickerinnen, in Plattstich :c. ausgcsührt .... erhalten gute Löhne. Solche Arbeiten müssen aber genau besprochen und öfters nachgesehen werden, so daß Ihr Schützling am Orte oder in dessen iiächfter Nähe wohnen müßte. Nach auswärts können nur einfachere Kreuzsticharbeiteu versandt werden und die Löhne welche sür diese Art Stickereien nusgezahlt werden können, sind io niedrig, daß ein ausreichender linierhalt nicht zu verdiene» ist Es würde Ihnen zu rathen setn, Ihren zweiten Plan auszuführen und das betressende sungeMädchen in einer Familie iinterzuoringen Wenn die Einkünitc aus einer solchen Stellung auch bescheiden sind, io hat das Fräulein doch zunächst keine worge wegen ihre Unterhaltes und wird auch nicht io angestrengt arbeiten müssen, wie sie es als Stickerin thun müßte, iwrausgesetzl. daß sic über Haupt eine bessere Arbeit erhielte Setzen Sie sich zur Erlangung einer solchen Stellung mit einem Stellenvermittelungs-Bureau (vielleicht E. Zichalcr, Landhausstraßc 1, hier, in Verbindung. »".Ein treuer Abonnent (50 Psg.) „Im hiesigen herrschaftlichen Walde sind vom Iagdpächter, Fangeisen für Raub wild ausgestellt worden. Ist nun der Iagdpächter verpflichte:, mir oder Anderen bei einem Unfälle durch jene Eisen vollen chadeneckatz zu leisten »nd kann er eventuell gezwungen werden, die Fangciien wieder zu cnlserne» ?" — Nach ß :167 ist dem Jagd Pächter ohne polizeiliche Erlaubnis; gestattet, an vom Verkehr ab gelegenen Stellen »nd zu einer Jahreszeit, n» der die Landwirt!) - schart ruht, Fangeisen zn legen. ^ , ^Umstande öfters, „vor 15 Jahren, erbte meine Frau von ihrem Vater de» . .. „ Zoologischen , 4 Sprößlingen nur an gewöhnlichen Sonntagen zu besuchen? Hätten Sie nur 2 Kinder, so läge die Rechnung gleich anders, denn dann könnten Sie sür dasselbe Geld, das Sie nrit Ihrer Frau an gewöhnlichen Sonntagen allein zn zahle» haben (1 Mk.) Ihre beide» Kinder mitnebmen. Das Sprichwort „Biel Kinder, viel Segen" lommt hier eben nur an gewöhnlichen Sonn tagen zur Geltung. ^ K. A. G „In der Nummer vom 22. d. M. schrieben Sie in Ihrer geschätzten Zeitung einen Artikel über „Die Rück- sälligkeit sächsischer Siraigesangcner". Unter Anderem erklärten Sic sehr zutreffend, daß die Zahlen der „Rückfälligen" zu denken i Anlaß geben. Nun gestatten Sie mir. daraufhin Ihnen Folgen des miizulheilen: Ich war Ervcdien! bei einer Behörde. Leider habe ich mir in meiner Stellung, in welcher ich ca. 13 Jahre war, eine Unterschlagung zu Schulden kommen lassen. Bevor ich den Betrag von 46 Mk. 40 Psg.. um den es sich insgesammt handelte, decken konnte, kam es heraus. Ich kam nicht in» außer Stellung, sondern wurde natürlich auch »och bestraft und zwar mit 7 Monaten Gefängniß. Leider entstanden auch »och 144 Mk. Kosten für Ver pflegung. die zum großen Tbeil mein aimerValer bezahlen mußt«'. Nach meiner Entlassung war es meine größte Sorge, eine ordent liche Stellung wieder zu erhalten. Es war schwer: aber schließlich erhielt ich doch Anstellung mtt 100 Mk. Monatsgehalt. Ich war und bin heule noch dem Geschäitsinhaber dankbar, daß er mich trotz der Kenntniß von meiner Bestrafung unter einer großeil An zahl von Bewerber» in Stellung nahm Ich gab mir Muhe, die Zufriedenheit meines neuen Ebefs zu erwerbe» und ich hatte sie auch erworben, wie er gern in meinem Zcugniß bestätigt hat. Er hätte mich auch sicher nicht entlassen, wenn er nicht — man hält es nicht sur möglich — behördlicherseits unter Androhung sofortigen Gewerbeveibots ausgesordert worden wäre, mich sofort zu entlassen, da ich vorbestraft sei. Nachdem einige Schreiben erfolglos beschicken worden waren, blieb meinem Ebcs eben nichts übrig, als mich zu entlassen, so, ungern er es auch thnl. Es wird Einem also unmöglich gemacht? wieder ein oidcnllicher Mensch zu werden! Wegen einer an sich doch unbedeutende» Sache wird man außer Siellung gebracht und noch dazn von einer Behörde! Das dürfte allerdings zu denken Anlaß gebe». Bekomme ich doch auch ilnter mehreren Jnhren keine Geweibelrgitimatio», weil ich mit mehr als 3 Monaten bestraft bin. Was soll ich nun thun. »och dazu jetzt, bei dieser großen Stellungslosigkeit? Ist es da nicht ein großes Unrecht, wenn die Behörde hei solchen Zeiten und wegen solcher Sache (ich habe keine Ehrcnrechlsverliisle) io schroff vorgellt ? Was bleibt mtt denn unter solchen Umständen schließlich weiter übrig, als ein entsetzliches: „Enlwkder — oder"?" — Die absolute Richtigkeit Ihrer Darstellung vorausgesetzt, ist es aller dings nicht zu verstehe», wie die in Frage kommende Behörde so rigoros hat Vorgehen und Sie in» Ihre mnlisam erkämvtte Stellung bringen können. Das ist durchaus »ick» die Aufgabe einer Be hörde und es wäre — immer wieder die Nichtigkeit Ihrer Mit- theilungen vorausgesetzt — zu bedauern, daß Ihr Prinzipal, der als Privatmann eigentlich doch engagiren kann, wen er will, sich so leicht hat in's Bockshorn sagen lasse» I- H. „Bald schließt sich der 30. Jahresring, seitdem ich als Abonnent Ihnen angehörc, und würde ich mich sehr ungern entschließen, das Abonnement auszngeben. Sollten Lw aber noch lange — etwa Monate lang — damit zaudern, die neue Ortho graphie einzusühren, so müßte ich aus Ihr Blatt verzichten. Da dieselbe Schule und Staat eingeführt hat. dürste wohl eigentlich auch Ihnen der Entschluß nicht mehr schwer fallen." — Alle Detter, haben Sie uns erschreckt! Die kann inan denn nur gleich mit so schwerem Geschütz overiren! Dreißig Jahre, so lange das Deutsche Reich besteht, haben Sic uns die Treue bewahrt und nun wollen Sie fahnenflüchtig werde» wegen der neuen — das Wort will uns gar nicht aus der Feder — Or—to—gra—sie! Wir kleben gewiß nicht eigensinnig am Alten, aber das Neue darf sich uns nicht in Gestalt einer neuen Orthographie ansdrängen wolle», die man bis auf Weiteres doch nur als eine „sogen o nntc" be zeichnen kann. Also rüsten Sie gefälligst wieder ab und lassen Sie uns hoffen, daß Sie als treuer Abonnent der „Dresdner Nachrichten" bei deren Orthographie recht alt werde». .*. Nesse Trebla : 10 Psg ). Zur Zeit besuche ich die Oberprima eines Realgmnnasiunis und bekomme nächste Ostern das Maturus. Tie brennendste Frage ist nun die, was ich werdc» soll. Ich sür meine Person möchte das Polhtechnikum hier in Dresden besuchen und zwar möchte ich Hochbau stiidiren. Ist dieses Fach zu empfehlen und wie hoch würden sich die Kosten sür das Studium bei einfacher Lebensweise belaufen? Da mein Vater mittlerer Be amter ist. kann ich nach Beeirdigung dcS Studiums ans keine Unterstützung seinerseits mehr rechnen und würde ich Sie deshalb sofortige StaatS- . ., . dem Poln- technikum durch bi», immer noch auf den Geldbeutel meines Vaters angewiesen sein, io müßte ich überbaupt auf das Studiren ver zichten. — .Das Studium des Hochbaues ist zu empfehlen. Be gabung »nd Neigung dafür vorausgesetzt. Die Kosten für das Gtudium (8 Semester) würden mindestens 1000 Mark betragen. Nach Skblrgnng der Schlußprüfung und Eintritt in den Staats dienst als RegseningSbaniübrer ist zunächst ein Jahr ohne Gehalt zu arbeiten. Diäten sind nicht ausgeschlossen. Garten mit Ihren 30000 Mark, und wir kamen außergerichtlich überein, daß ich den Ziniengenuß von nur 15000 Mk. habe» sollte, von den anderen 15000 Mk. meine Frau. Ich hatte also nur das Versügunasrecht über die Zinsen und das Kavital von 15000 Mk. habe aber die Steuer für die Zinse» von 30000 Akk. entrichtet. Eigentlich müßte doch meine Frau die.Hälfte selbst versteuern, wodurch ich ein paar Klassen tiefer käme. Ist das heute »och Zeit und nur welchen Paragraphen des Stenergefetzes kann ich mich beziehen ?" — Es entspricht durchaus den gesetzlichen Bestimmungen, daß Jlmen die gelammten Zinsen vom Erbtheil Ihrer Ehesrnn bei der Versteuer ung mtt angerechnet worden sind. Kät h ch c n L. „Wir streiten uns, und der Hriefkasten- onkcl soll sagen, wer von uns Neck» hat. Ich schwärm? nämlich sür kluge Männer und möchte gar zu gern einen Professor heirathen. und meine Freundin Anna spricht.'»' ein Gelehrter wäre stets zerstreut, iinprattiich und machte sich wegen seiner Vergeßlich keit lächerlich." — Daß Gelehrte wenig Interesse an kleinlichen Vorfällen im Hauswesen nehmen und ost mir ihren Gedanken in höheren Sphären schweben, läßt sich nick» leugnen, deshalb können sie aber doch auimerklamc. liebevolle Gatten sein und ihre Familie ! glücklich machen. Der Professor, der an 'einem schwarzen Rock einen rothen Knopf hat. damit er sich stets erinnert, daß er ver- heiiathet ist, kommt nur im Lustspiel auf dem Theater und nicht in Wirklichkeit vor. und wenn Dir. liebes Käthchen, ein Prosesior einen Heirathsantrag machen iollke und sonst nichts gegen ihn einzuwendeii ist. so sage nur sriich und fröhlich: Ja! Wenn er einmal seinen Regenschirm unterwegs in Gedanken stehen läßt, so ist das weder ein Unglück noch ein Verbreche», und der Schirm- fabrikant will auch leben. Der weise Sokrates toll allerdings sehr oft vergessen haben, seiner Frau am Ersten des Monats das noth- wendige Wirthichattsgeld zn geben, aber ein so berühmter Gelehrter wild Dein Professor wohl nicht gleich sein, und Du bist an? hoffentlich .... keine F'antippe! G-, P a n i ch w i tz. „Ich habe im Jahre 1»8 ! von einem Branntweiiilieseraiiien Schnaps gekauft und soll demselben noch ans diesem Jahre einen Rcstlicting schuldig sein. Derselbe Hai mich seit 17 Jahren nicht ein einziges Mal gemahnt, auch keine Abrechnung geschickt, iiuii will er noch so und so viel von mii haben, wo ich gar nichts davon weiß und überhaupt keine Rech linng mir 17 Jahre lang ansbewahre: soviel ich weiß, habe ick: Alles bezahl!. Meiner Ansicht nach iin»; eS doch veriährt sein "" — Die Forderung ist nicht veriährt. da Sie den Schnaps sur Ihren Gewerbebetrieb gekauft hoben. „Zum Tcnscl ist der Spiri tus. die Zahlpflick» ist geblieben." würde Schiller sagen. »"»Zwei streitende N ichten. <50 Pfg.) „Eiislii! beim Rath eine Vorschrift, nach welcher angestellte Erpcdienten oder Alsistenten erst in einer gewissen Gehaltsstufe heirathen düneii, oder giebt eS eine solche Vorlchrist nicht?" — Nur snr die bei der Stadt beschäftigten Expedienten. Hilssarbeitcr^niid Lohn schreib« besieht die Vorschrift, daß sie. wenn sie im Stadtdiensw verbleiben wollen, zn ihrer Verherrathung die Genehmigung der Dienstbehörde einzulwlen haben, damit sie im Hinblick auf ihren r»r Führung eines Haushaltes in der Regel noch nicht ausreichen den Verdienst vor Noch und Schulden thunlichst bewahrt bleiben und mit dem Hcrralhen warten, bis sie Beamte werden. Also, Kinder, seid 'mal klug: Fahrt hübsch mit dem Bummelzug. Daß Ihr nicht, weil's Euch nicht kommt. Allzu früh nach ..Mannheim" kommt' »"» N. S.. Bischhei m. <50 Pig.) ..Könnten Sie mir ein probates Mittel nennen gegen starkes Transivinren am Kops und Hals? Alle kalten Waschungen sowie spirilnösen Haarmitte! wollen gar nichts Helsen." — Ihr lästiges Schwitzen läßt sich niu dadurch beseitigen, daß Sie den Körper durch Entziehung alles überflüssigen Wassers trocknen, die Muske!» leistungsfähiger und die Haut widerstandssähiger machen. Kräftigen Sie Ihren Körper, reiben Sie sich kalt ab. genießen Sie vorzugsweifc eiweißhaltige Kost, trinken Sie nicht viel Bier. Folgen Sie diesen Regeln lange genug, so werden Sie jedenfalls Ersvlg habe». D r. in cd. W. V. „Ich besuchte kürzlich meliere kleine Ostirebäder Mecklenburgs. In meiner Reiiekassc bciandc» sich u. A. 2 sächsische Hundertmarkscheine. Im Ostieebad Graal wurde mir (im größten Hotel) die Annahme eines solche» Scheines ver weigert. In dem schon bekannteren Müritz war die Aiiiiabme seitens eines Kellners mtt einer solchen Debatte verknüpft, daß ich ans die Zahlung mittelst dieses Scheines verzichtete. Als ich endlich nvili wendig dieses Geld in Zahlung geben mußte und im Ostscebad Ahrenshoop (wo ick, mich länger aufhielt) der Kaufmann erklärte, solchen Schein nie geiehcii zu haben, wandte ich mich in die Stadl Ribnitz (über 4000 Einwohner). Der Bote brachte mir endlich Geld abzüglich '/« Prozent Wcchsclgebübr! Ich hätte 30 Jahre nach Gründung des Deutschen Reiches so etwas nicht sür möglich gehalten." — Wir auch nicht, aber — seines Immnmim sst. .. z.- .2 an dich riftenbeurIheiIun g. Nichlc DornröSci»-,, (Sl> Du scheinst ein zartstnmqeS, aber alleweil fidele« und lebe»" luftiae« Menschenkind m sein,, überaus 3l und 1» und von allgemeine,» als N cnmllte diesem nicht I vduel Wohlwollen be'eelk. Doch br» Du Dir mz» bewutzt, von Cbarakicr besser zi sein, als Mancher und Manche aus Deinem Bekanntenkreise oder in deiner unmittelbaren Umgebung und daher auch a„Herst 18. wenn man DK m diesem Punkte einmal nicht Gerechtigkeit widersahren liiht D» vergiltst ntchi BSse« mit Bblem. aber Du „ebst Di» sehr leicht in den Schmollwinkel zurück, um über ein, Dir widersahrene. stellet»! ost auch Nachrichten. 213. Seite 3. 'E Montag, Ä. September 1801
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