des gesellschaftlichen Pensions - Institutes gegen eine, von demselben zu zahlende, Pauschalsumme übernommen. Mit Beschluss der General-Ver sammlung vom 10. Mai 1872 wurde bestimmt, dass die Wienerberger Ziegelfabriks- und Baugesellschaft dem Pensionsfonde für die Zeit vom Jahre 1869 bis 1874 je einen fixen Beitrag von 5000 fl. leistet, und dass künftige weitere Beiträge, über deren Höhe die General-Versamm lung entscheidet, insolange überhaupt der Fond einer Stärkung noch bedarf, mindestens den von den Beamten geleisteten Einzahlungen gleich kommen werden. Für die Fälle zeitlicher Unzulänglichkeit des Pensionsfondes wird endlich die Gesellschaft die Deckung des Abganges bis zur vollen Höhe der fälligen Pensionsbeträge gewährleisten, jedoch mit Vorbehalt der Restitution derartiger eventueller Zuschüsse bei künftiger Erstarkung des Fondes. Mit 1. Juli 1872 trat der Pensions-Verein in Thätigkeit. Der Rechnungs-Abschluss für das erste Halbjahr seines Bestandes zeigt folgenden Vermögenstand des Pensions-Institutes: Einnahmen: Beitrag der Wienerberger Ziegelfabriks- und Baugesellschaft fl. 5.000 • — Statutenmässige Einzahlungen der Beamten „ 1.007 99 Zinsen von den Effecten „ 1.192 47 Sonstige Einnahmen „ — • 60 In Summa: fl. 7.201 - 06 Zwar konnte der Natur der Sache nach, die bisherige Inanspruch nahme des Pensionsfondes noch keine bedeutende sein, doch leistete derselbe seit seinem Bestände folgende Zahlungen: Ausgaben vom 1. Juli bis 31. Decemher 1872: Pensionen fl. 405 • — Abfertigungen „ 26 • 23 fl. 43123 Das Vereins-Vermögen hat derzeit eine Höhe von fl. 52.370-83 erreicht. In nachstehenden Statuten des Pensions-Institutes für die gesell schaftlichen Beamten und deren Witwen und Waisen sind die Pensionen, gemäss einer, im Kaufverträge von dem Besitzvorgänger übernommenen Verpflichtung, principiell nach dem für Staatsdiener und deren Hinter bliebenen, hei Gründung des Institutes Geltung gehabten Normale bemessen worden.