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Dresdner Nachrichten : 16.01.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190501166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19050116
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19050116
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-01
- Tag 1905-01-16
-
Monat
1905-01
-
Jahr
1905
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 16.01.1905
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Briefkasten. *** 38jähriger Abonnent V. „Ich stehe vor einer Operation und will zuvor mein eigenhättdiges Testament, welches auch gleichzeitig das meiner Iran mit sein soll, nicderschreibcn. Meine Iran will ich als Univcrsalerbin einietzen. Ich und meine Iran, beide von Haus aus unvermögend, l-nven wahrend tttzjähriger Ehe 5000 Mk. erspart. Nun haben wir ein Enkel kind erzogen und diesem >500 Mk. in emein Sparkassenbull»« am seinen Namen einlraqen lassen, was dem Äinde auch bleibe» soll. Muh ich dieses mit «m Testament niederschreiben- können bei unserem Ableben uiisere zwei Kinder solttze» ansechten- Beide Aintder lTöchters dürsen nichts in die Hände bekommen, weil zu mit und schwach, und sie beide leichtsinnige Männer haben. Kann ich da versuaen, daß das noch verbleibende, ans emgezahlte Geld settva 8500 N!k.) unseren a» kiudcrn zusalle, bezw. diese die Er eren Namen . -... ^..eren sünf Enkel- zusalle, bezw. diese die Erben sein sollen- Un«> bc- tohendensaÜs, wen b>S zu deren Miiudiftkeit als Verwalter bc- namsen- Eine Tochter bat zwei, die andere vier Kinder: nnd es konnte ja zu Schul- und Lehrgeld auch anteilig verwendet >oer- den." — Wenn Sie in einem in Gemäßheit der 8z 2231. Zisscr 2, und 2265 sig. zu errichtenden gemeinschastlichen Testainente Ihre Ehefrau als Universalerbin entsetzen und darin zugleich über den Nachlaß des überlebenden Teiles Bestimmungen trcsjen wollen, sv ist dies rechtlich durchaus zulässig. Es würde a» sich ochtc., , . Wahrung deS in der Halste des Wertes des gesetzlichen Erbteils bestehenden Pflichtteils geltend machten. Dies wäre namentlich dann zu befürchten, wenn Sie Ihren dcreinstigen Nachlaß gleich mäßig unter Ihre Enkel verteilen wollten: denn dann würde aus mehr komme» zum minde- . . . . _ - ogen m ztvci gleiche Teile teilen und den Kindern Ihrer beiden Töchter je einen Teil zu- weikden. Wenn Sie dann vollends letztwillig bestimmen, dah das Vermögen der Nutznießung des Paters der Kinder entzogen ltz 1651 des Bürgerlichen Gesetzbuchs! sein und dafür vielleicht auf Lebzeiten Ihrer Töchter diesen zustehen soll, dann werden Ihre Töchter sich kaum beschwert fühlen, und Sie hätten Ihren Zweck, das Kapital den Enkelkindern sicherzustcllen, doch er reicht. Falls Sie bestimmen sollten, daß die Verwaltung des Ihren Enkeln zugewendelen Vermögens deren Vater entzogen sein soll, so würde nach tz 1909 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Pfleger zur Vermögensverwaltung vom Vormundlchasts- gericht zu verpflichten sein. Es wäre Ihnen unbenommen, bereits »» Testament eine dazu geeianete Person in Vorschlag zu bringen. Aas Sie bereits bei Lebzeiten einem Enkelkinde schenkungsweije zugewendet haben, gehört nicht mehr zu Ihrem Vermögen. Sic brauchen daher im Testamente daraus nicht zurückzukommen. An- fechtbar ist die Schenkung nicht. Höchstens könnten Ihre Töchter einen Anspruch ans Ergänzung des Pilichttcils nach 8 2225 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darauf gründen. *** Schnitz, Pauline W. (20 Psg.s „Erlaube mir anzufragen, wie hoch die Kosten sind, um ein Mädchen, welches nächste Ostern die Schule verlaßt, als Telegraphistin ausbildcn zu lassen. Müßte sie stenographisch ausgcbildci werden? Gibt's etwa Freistellen, um talentvolle Mädchen für diesen Berus aus zubilden?" — Anwärterinnen zur Ausbildung im Telegraphen oder Fernsprcchdi enst müsse» mindestens 18 Jahre alt sein und wlich gute Schulbildung verlangt. Sprachkcnnlnissc senglisch oder französisch! sind erwünscht. Stenographie ist nicht erforder lich. Freistellen während der Ausbildung gibt es nicht. *** G. M. ll Mk.! „Bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchem Jahre und Monat ivar der internationale Feuerwehrtag in Dresden^ 2. Wann war das Deutsche Turn- fest zu Dresden? 3. Wann ist der ehemalige Reaimentskomman- deur des Leib-Grenadier-Negiments Nr. 100, Oberst v. Mensch, gestorben?" — 1. Ein internationaler Feuerwcbrtag ist in Drcs den noch nicht abgehalten worden: der letzte fand 190-t in Buva Pest statt. Ter sächsische Fcuerwehrtag tagte zuletzt im August 1902 in Meißen und der deutsche Ansang September 190t in Mainz. 2. Das 5. Deutsche Turntest fand uom 1. bis 5. August >885 in Dresden statt. 2. Der frühere Regimentskommandeur deS König!. Sachs. 1. (Leib-iGrenadier-RegiinenlS Nr. 100, Oberst Eduard Augustiis v. Mensch, ist am 11. Mai 1897 in der Deutschen Heilstätte zu Loschwitz verstorben. *** R i ch a r d D r ö ß l e r. „ Mein 7l Jahre alter Onkel, dem dieses Jahr auch »och die Frau gestorben ist, hat eine Ein- gäbe wegen Invalidenrente gemacht, ist aber, weil er in der Zeit von 1892 bis 1896 nur 26 Beitragswochen statt 17 Nachweisen kann, abgewiesen worden: kann denn mein Onkel mit 71 Jahren nicht Anspruch aus Altersrente geltend machen?" — Augen scheinlich ist der Anspruch auf Rente verfallen, und wenn auS diesem Grunde di« Invalidenrente versagt worden ist, besteht auch keinerlei Aussicht zur Erlangung der Altersrente. *** B- W. „Seit Mitte Dezember vorigen Jahres fahrt die Linie N e u m a r k t—T h e a t e r p la tz von der Moritz- straße aus nur alle 12 Minuten, und vom Theaterplatz aus fährt nur der zweite Wagen bis zur neuen Endstation der Moritzstraße, während der ander« Wagen nur bis Gellertsrraße und von da zurück zum Theatcrplatz fährt. Aus dieser Aende- rnng ergibt sich nun. daß die Bewohner der Schnorr- und anliegenden Straßen nur alle 12 Minuten Verbindung mit der Moritz- bezw. König Johann-Straße haben. Nachdem nun eine Eingabe an den Rat gerichtet worden ist, diese Einschränkung wieder auszuheben, hat in den letzten Tagen, lote ich gesehen habe, eine Zählung der Fahrgäste aus der Strecke Schnorr- Maße—Moritzstraße stattgcfunden. Da von dieser Zählung wohl die Entscheidung a dH anal, ob der 6 Mtnuteiiverkehr wieder ein geführt wird, möchte ich mir dazu folgende Bemerkung gestatten. Die setzt vorgenommene Zählung kann nicht als Unterlage dienen für die Frequenz dieses Teiles der Linie. Denn für die Be wohner der Nebenstraßen der Schnorrstraße, z. B. Reichenbach-. Uhland- und oberer Dell der Jranklinstraße usw.. ist dieser Teil der Linie jetzt ganz wertlos. Denn wer wird jetzt an einer Haltestelle der Schnorrstraße auf die Bahn warten? Man riskiert doch dabei, dah, nachdem man 1 bis 6 Minuten aus die Bahn gewartet hat, der nur bis Gclicrtstraße fahrende Wagen kommt, man also dann weitere 6 Minuten warte» müßte oder doch dann schließlich zu Fuß geht. Ebenso vev hält es sich mit der Haltestelle an der Leimü-Parkstraßen-Eckc, iowie an der Hauptallcc des Großen Gartens bezw. eingangs Johann Georgeu-AIlce. Bei crstcrcr wird es wohl jetzt jeder Fahrgast verziehen, jo er nicht leider Abonnent der schnorr- strotzeminie ist, mit der gelben Strchlcncr—Waldschlößchen-Linie zu fahren; bei letzterer wird sich auch niemand der Gefahr aus- eetzen, eventuell 8 bis 10 Minuten warten zu inüssen, denn in dieser Zeit ist man zu Fuß schneller aus der Moritzstraße. Bei allen vorgenannten Haltestellen kann diele Linie jetzt nur benützt werden von Abonnenten und denjenigen Fahrgästen, die zufällig den durchgehenden Waaen treffen. Abgesehen von Vorstehendem ist die Zählung der Fahrgäste der Teilstrecke Schnorrstraße- Moritzstraße noch insofern ungenau, als es viele Bewohner der Schnorr- und umliegenden Straßen vorzichen, jetzt lieber in der anderen Richtung, Schnorrstraße—Theaterplatz, z» fahren und an der Viktoria- bezw. Secstraße anszustcigcn. was trotz der längeren Fahrdauer angebrachter ist, als aus der Straße zu stehen und auf den anderen Wagen zu warten. Auch an der fetzigen Endstation Moritzstraße kann man täglich beobachte», wie Fahrgäste sogar auS der Bahn anssteige», weil ihnen die Wartezeit zu lang wird, und in die vorveifahrcnve gelbe Linie Walbschlößchcn—Strcblcrr einslciaen. Eine Straßenbahn, die dem Stadtverkehr diene», d. h. auch aus Teilstrecken den Verkehr vermitteln soll, ist mit l2 Minulcnverkchr ein Unding und ganz wertlos. Die Zahl der Fahrgäste ans genau ü.cr Linie wird unter diesen Verhältnissen noch bedeutend mehr sinken, so- dah die Verwaltung einen Vorteil von dieser Beschränkung keines falls hat. Es nsiire auch interessant, einmal zu erörtern, ob sich Abonnenten mit noch längerer Abonncmentdauer Liese Ver kürzung bezw. Einschränkung gefallen lassen müssens?!, oder ob sie nicht ihren Abonncmcntsbelrag znrüasordcrn können, da die fetzige Leistung dieser Linie nicht mehr denen entspricht, unter welchen doS Abonnement ausgenommen ist. Auch lautet die Fahrstrecke der Karte ausdrücklich Neumarkt-Thcaterplatz." — Wir unterbreiten Ihre Wünsche hiermit gern der wohlwollenden Erwägung der Stranenkahndlrcktiou. ***MarS. ROPfg) .Dolch beabsichtige, mir nächstes Jahr das Einlämiz.Fre>w>llig>,,-Zeugnis zu ktwerbc». möchte tch Dich lullen, nur die folgenden Fragen zu beaittwolten: 1. Ist es gestattet, dir Prüfung nicht vor der Kommission, sondern an eine, talkinlvsen Schule (Realschule» »bznlegrn. atme daß man dieir vorher besucht ha'? Wohin Kälte man sich dann mit dem Gesuch zu wenden ? 2 Ist elwrbe»sich, dag bei der E'klärung des Vater», den Sohn während der Dienstzeit zu »nie,halten, der Nachweis liieriiir »-bracht wird, oder genügt vir einfache Eiklänuig? Bo» welcher Hobe des Einkommens erachtet dir Behörde grgebenrn- sallS den Nachweis ffir erbracht ? Kan» ev. auch lue Mutter die Erklärung unlrttchreiben. wenn sie im Besitze eines Schnltucheines übe« einige Tauirnd Mark ist?" — Das Bestehen der sogenannten Ezttane, P'lisung an einer Realichnle wi,v als ausreichender Nachweis der wissrnschaltlichrn Beiäbigung für den Einjährig- FieiivilligeNiDienst anerkannt, io daß der Berechtigungsichein aus Grund des beigebrachtrn Reisige,,«»isies erteilt werden kann Das Gesuch wäre an die Königliche PriliungSkomniiltton lür Ein jährig-Freiwillige zu D-eSden z» richten. Die Fähigkeit des Vnirrs. de» Sohn während des Einjährig-Freiwillige,>-Jad>rs zu »nteibnlten. ist obrigkeitlich (hier diuch den Stadttor zu Dresden! zu bescheinigen und steht dieser Behörde die Entscheidung darüber ui. welchen Betrag sie als ausreichend bieizn erachtet. Ob dir Zinsen ans bei» IM Besitz Ihre, Mutier bkiittdliche» Schnldlchri». wen» dieser nicht durch einen l>ttt)vld> Glücken Eintrag gesichert ist, als genügende Sicherheit stir den i» Frage stehenden Fall gelle», läßt sich ohne weitere Angaben hier nicht beurteile». ""Nesse Hans, Löbtau. (l.5,0 Mk.) „Diesen Be trag — mehr kalgt »ach — übersende ich Dir für Deine Ferien kolonie aus Dankbarkeit, daß der liebe Gott mein Kind hat wieder grstind werden lassen." — Biavo! **" Ernst Fischer. .Zwei Slrestbanmiel, beide Veteranen von 70/71. kamen in Meiiiuirgsvettch-edenliette». Mepei behauptet, daß bei dem Einzüge der deutschen Trnvvrn in Paris kein säch sisches Militär teiigenommen habe, wohingegen Kiiimbiegel be banptet daß er mit dem sächsischen Schützen-Regiment einaezvgen sei. Bitte um Ausschluß." — Met,er hat Recht. Kruinbiegel will Euch inenern ""Nesse Emil. .Ich halte mir seit mehreren Jahren Kaninchen n»d habe schon bemeikt. daß sie eine Art Schnuvie» batten. Jetzt geht es mir damit wieder so. Die Tiere nicke» wrtwährend. iressen aber dabei Es sind mir neulich einige ge storben »nd denke ich. daß es nur damit zuiamme,«hängt. Weißt D» vlesteicht ein Mittel dafür und was kann die Ursache sein ? Der Stall liegt geschützt, auch lasse ich es an Streu nicht fehle» " — Ta die Kaninchen während ihrer Krankheit noch fresse», wird man wodl annebmen können, daß sie nicht an dem in Züchter- kreiien mit Recht sehr aeirirchteten. durch Parasiten tOocciclii-ri' veinnlaßte» „bösnrtiaen Scdniivtknstebki". sondern an einem ein fachen. vielleicht durch Erkältung «feuchten, größeren Temverntnr- schwanknnac» »nterworienen Stall! verursachte» Schimpfen leiden. Leichles Futter und waimer trackener Ausritthalt, in hartnäckigen Fällen auch Einatmungen van Wasserdämvse» dürsten zn. Best, tiguna aennae». Wenn w'eder ein Kaninchen stirbt, sollten Sie es belntts Feststellung der TodeSuilache sezieren lasten. *" Langjädriger Abonnent «20 Mt.) .Bitte m>r mittntrile». ob rin junger Man» bei seiner, nächstes Frühjah, sratlsindenden Stellung ,um Militär ausgeboben werden kann, wenn er am kleinen Finger der linken Hand ein Glied verloren hat. Ich möchte den inngen Mann gern stir mein Geichäst enga gieren. wenn ich wüsste, daß er mir nach einem kalben Jahre nicht wieder durch seine Militärzeit entrissen würde." — De, Verlust eines Gliedes an einem einzelnen Finger macht nach An lage 2 zu 8 7 der Deutschen Heer-Ordnung zum aktiven Dienst liniäbia. gestattet aber den Dienst in der Ersahieierve. Als Ersatz«eservist würde der betr. junge Mann nur zu oorübergehe» den Ued,mgen eingczogen werden, wenn er als Krankenwärter ausgeboben würde, waS in dickem Falle unwalirichcinlich ist. "" Germanikns. „Die preußische» Kneiven t» Dresden, d. h. deren Besitzer, baden einen recht ordi»ä»e» Geschmack — sozialstch. — z. B. in der M str. der „M " — schanderbast. mit seinem revolutionären roten ordinären Anstrich Es scheint, als ob dieser „rode" Anstrich rin Erkennungszeichen sei« soll! Man sollte sich mehr nach München in seinen deutschen Bierstuben richten, das ist elegant! So eine Kneive. wie der „M ", macht einen linheimlichen Vettchwörerbiidcn- eiiikinck." — Berel»tetter. Sie »inssen diesmal ja einen ganz be sonders zählebigen Silvcsterpavian eiwücbt haben, baß Sie am 2. Januar noch fähig waren, eine solcbe Kritik über ein hiesiges, von »ehr anständigem Publikum frranentieites Restaniant vom Stapel zulasten. Ordinärer Grsclnnack! Revolutionärer Anstrich! Weiler nichts! Nnd das alles bloß, weil die Einrichtung dieses Lokals den Anstrich erhielt, der damals modern war und es beute »och ist? Freunder!, Sie müsse» sich entschieden einen Schrauben zieher znlegen. Wenn Ihnen die rote Farbe gar io verhaßt ist nnd ordinär nnd revolutionär erscheint, dann lassen Sie sich nur schleu nigst durch eine Transfusion anderes Blut in die Ader» bringen Ich würde Schöpsbiut Vorschlägen, wenn das — nicht eben auch rot wäre! AIbertsd »rg. Mittw «ida. Im Briefkasten von, 2. Januar bttchneven Sie de» Untergang des Dampse«? .Elbe" Wir befinde» »ns in der Restauration .Alvertsburg" in Gegenwart eines Augknzeuae». welcher den Untergang der „ERe" niity-niacht baden will Dicker Herr Moritz T. bestiettet ans das energischste, daß die .Elbe" an dem von Ihnen angeaebenen Datum, alio am 20 Januar 1895 »tttergegnnnen sein soll. Nach seiner Meinung passierte das Unnlück am 18. Februar 1889. und seien damals „ich' 20. s adern 71 Menschen gerettet worden. Das Fräulein, welches die Ne>anlastu»g zu seiner Rettung gewesen ist, hicß nicht Fräulein Anna Bocker. wildern Fräulein Ella Braun." — Wenn oer gute Moritz den Untergang der „Eibe" wirklich, w'e er behauptet, mit gemacht hat, dann muß seit!? dabei ausgestandene Todesangst eine nachtiägliche Verwirrung seines Gedächtnisses zur Folge gehabt haben, sowohl binsicht-ich des Zeitvunktes jenes Ereignisses als bezüglich des Namens des in Frage kommenden Fräuleins und der Anzahl der Gerettete». Der Untergang der „Elbe" ist in den Annalen der Schisisiinsälle >o klar und feststehend doknnientiert. daß der „dabei gewelene" Moritz daran absolut nichts zu ändert! vemmg. Im Iaht« 1889. wie Mvtitz will, hat die deutsch! Marine ei» Schistsunfall von solcher Bedeutung iibeihanpt nicht betiossen und somit scheint der Mitwcidaer Augenzeuge, da eine Verwett sln»a mit einem aiwecc» Schisse nicht vorliegen kann, die ganze Geichichle — gelräumt zu haben. H. M. Ich bin im Besitze des Elnsährig-Freiwilligen- Zeirgnistrs. 22 Johre alt, aber da meine Ellern tLe Mittel zur kiniülmgc-i Dienstzeit nicht erschwingen konnten, schon zweimal mit zur Stellung gcwesrn mit dem Resultat 8. la. I» dieicm Jahre sd. h. l905> muß ich zum letztenmal mitgehe», möchte aber gern, da meine Eltern jetzt im stände wären, die Kosten zu tragen. Einjährig dienen nnd zwar am l. Avril hier eintreteii. Ist dies möglich und wie fange icbs an ?" — Sie würben unter Darlegung des Sachverhaltes das Gkst'ch »m nachträgliche Erteilung des Berechtigungsscheines znm Einiährig Freiwilligen Dienst bei der Prüstinaskoiiiinissio» für Einiährig-Ficiwillige anznbiingcn haben. Nach tz 80. Punkt 7. Schlußsatz der Deulsche» Wehiordnung tonnen die Eriatzbehördcn drill» Instanz derartige Gesuche c»ls- »ahmsweise genehmigen. "" Neffe Constantl». (20 Psg ! »Ist es statthast, daß der Unrat, der sich i» den Hanss plenle» aniammeit und alle! 5 bis 6 Woche» hcranSgenoinnien wild, >» die Aschenglnbe gc- ichüliet w»d? Diuch die'en üble» nnd ungesunden Geruch werde» die Hausbewohner Sommer und Winter stark beläfiigt." — Nach 8 2 deS Düngerezvort RegnlaiivS iinlerliegcn alle Dünger- »nd Jautteng!»t»'n und zwar ohne Unierschied, oh sie genau nach den Vorfchrisie« der Lokalbanordniitig bergestellt sind oder »ich! lSenkgrnhe», Zelnbrunnen usw.) der Räumung durch die Düngei- Ervorl-Gesell'chaft. Soweit die Ableitung von Abwässer» aus WnNerkloset'aningrn in Fiage kommt, gilt folgende Vorscdriit der Betiiiimm-ichiiiig vom 8. J.mi IM«: Die Räumung der Gruben, Schlammsänge, Saminel-, Klär- und Reinianngshehälter. welche zu Anlagen der vorstehend bezelchnetcn Anlgeböikii. bat insoweit nicht im einzelnen Falle aiisdriicklich etwas anderks bestimmt oder nach gelassen tviid, lediglich durch die Dresdner Düngerrzport-Grsell- schuft oder dirsenwe Petto» oder Köipcrschast. welcher eliva küns- t'glii» an deren Stelle oder «'eben ihr die allgemeine Beteiligung der Absallstosfe in der Stadt Dresden übertragen werden tollen, mindestens, und zwar jährl'ch einmal vollständig, auch von den ststen Stoffen nnd nach Maßgabe der für die R'äninuiig der Aborigrnbe» brstebenden örtlichen Vottchttstcii zu ettolgen. *** E Z. lM Pfg) .Im Fiübiabr 1870 war ich mit 8 Käme ade» und e.ncm Unteroffizier als Ordonnanzieiter ln Pill nitz koniiiiand'ert, zu welcher Zeit daselbst eine Prinzrlsin oder eine Königin-Wittve starb. Was richtig ist, möchte ich gern wissen, da tch rS mit der Zelt vergessen babe. Ferner bitte tch um B, scheid, ob daslcibe Kommando zur Zeit, wen» der König dasrlbit lenbirrt. noch gestellt wird oder ob der Brirsverktkr mit dem Diesdner Schlosse aus andere Wette besorgt wird " — Prin- zelün Vrarie Amalie Friederike Auguste, Herzogin zu Sachten. Schmetter des verstorbenen Königs Johann von Sachsen, geboren an, 10. August 1791. starb am 18 Sevlcmber 1870 in Pillnitz, ntto nicht im Fnihiahr. Was Ihre zweite Frage betrifft, so be stelle» noch beute zwei Kommandos in Pillnitz, das sogenannte kleine mit etwa 20 und das große 50 bis M Mann mniassend Letztere» tritt nur in der Zeit ans, in welcher Se. Majestät der König Pillnitz als Sommervoslager benützt. "*" E. D <20 Psg-> .Ich beabsichtige mich zu verheiraten, wurde iraock von dem betreffenden Standesbeamten zittiickgtwieien weil meine Biant nnd ich außer den ersorderlichen Papieren bloß standesamtliche Äebnrtsntknnben batten. ES wurde uns gesagt, mir mühten auch vsarramtliche Toiisbeschesiiignngen beibrlnarn Soviel ich von meinen Bekannten weiß, ist bas aber anderwärts nicht verlangt worden. Hatte der betreffende Standesbeamte das «liecht, mich aus dem Ginnde zurückznweisen? Das Gesetz mutz doch gleichmäßig gehandhabt werden!" — Du mußt Dich über keine Angaben, die Du dem Standesbeamten zu erstatten hast, genügcud auswrisen. AuS der GehncSIurtnirbe grht nur hervor, daß Du geboren bist und wie Tu heißt und wie Deine Ettern Heiken, nicht ober was Du für eine Religion hast. Bei Milch- chen. wo der Vater lnthvlisch. dir Mutter aber evangelisch ist, lann der Standrsbcainte Deine Religion nicht heraussinoen, und wenn er Dic nicht glaubt, was Du versicherst, mußt Tu ihm wohl ooer übel auch „och Dein TlnttzeugittS, »ach Befinden auch den Konsilniativnsicheiii vorlegen, da erst der Konsirnialionkschein i» ae» weitaus meisten Fällen die richtige llnteriage für Tein Glanvensbrkrnnti'is ist. Wen» andere Standesbeamte diese Tansbeichitiligniigen nicht verlangen, so habe» sie jedeittalls keine Veranlassung hierzu gehabt. Ter Standesbeamte ist also hier in seinem Reckte und Du wirst ihm folgen müsien. '*** Nichte Martha. „Wo Hobe ich mich hinzuwenden, wenn ich das Schneidern unentgeltlich lernen will? Und was verlieht man -alles unter diesem Wort? Am liebsten wäre «nir Dresden-Altstadt oder Striesen, aber Wenn s nickt anders ist^ mache ich auch nach Neustadt oder sonst wohin!" — Wende» Sie sich an die Vorsteherin des JraucnerwerbsvercinS, Ferdinandstraße 13, dort wird man Ihnen am besten Auskunft eben könne»; nach Neustadt oder sonst wohin «rauchen Sie eshalb nicht zu „machen". 3- „Wollen Sie nicht die Güte haben, einem Ihrer ältesten Abonnenten das Kochrezept zur Königsberger Flecksuppe mrtznteilen? Ihren Aufsatz hierüber las meine Frau vorige Woche und möchte nun gern wissen, wie diese Suppe zubercitet wird." — Das gewünschte Rezept hat am 21. November 1901 unter dem Spciiezettcl gestanden. "** Gregorioner. „In Deine Antwort im vorigen Brief kasten, den wachsenden Unterschied zwischen der Iulianischen und Gregorianischen Zeitrechnung betr., hat sich wohl ein Druckfehler eingeschlichen, lieber Schnorre. Du sprichst vom Jahre 2100, eS soll aber wohl heißen 2000?" — Nein, Verebrtesler. Tn hast den Drucksehlerteuscl diesmal in falschem Verdacht. Es soll wirklich 2lOO heißen, bis wohin das jetzige Differenzverhältnis zwischen beiden Kalendern bestehen bleibt. Wir Gregorioner sind den Jnüanern jetzt 13 Tage voraus, und so bleibt es bis zum Februar 2100, weil im Jahre 2000, welches nach beiden Kalendern ein Schaltjahr ist, sich nichts ändern kann. Die Jahre 2100, 2200 und 2200 sind aber nur nach der Iulianischen Zeitrechnung Schaltjahre, was zur Folge hat, daß diese in jedem dieser Jahr- hundcrtschlllsse um einen Tag mehr zurückbleibt. Im Jahre 2300 werden wir Gregorioner also beispielsweise den 17. Januar haben, wenn die Iulianer den 1. Januar schreiben, und so bleibt es dann bis zum Februar 2500, toeil das Jahr 2400 wieder ein gemein sames Schaltjahr ist. wo sich nichts ändert. So. hoffentlich ist Dir die Geschichte nun klar und all den anderen, die in der 2100 gleichfalls einen Druckfehler vermuteten, auch. *** M i t l a g s t i j ch in Ortrand. „Der Fall Port Arthurs macht unserem Mittagstisch viel Kopsschmrrzen, tveil vor einigen Monaten eine Wette eingegangen wurde, welche durch die Kapitulation der Fettung streitig wird. Ei» den Russen wohlgesinnter Sachie lmt seinerzeit behauptet, daß die Festung von de» Japanern niemals genommen werde, dagegen behauptete unser Iapanerfreund, daß es den Japanern doch aelingcn werde, dic Festung zu nehmen. Wir bitten Dich nun, lieber Schnörke, uns doch mitzuterlen, wer die Wette eigentlich gewonnen hat, da doch Port Arthur kapituliert hat? Es bandelt «ich nämlich um einige Flaschen guten Mosel." — Ich bedaure, Landsmann meiniges zur Zahlung verurteilen zu müsien. Hell, wie wir Sachsen nun einmal sind, erblickt er in der Kapitulation oer Russen ein Hintertürchen, durch das er glaubt entschlüpfen zu können, aber er hat die Rechnung ohne Schnörkes Gerechtig keitsgefühl gemacht. Ob die Japaner durch Kapitulation des Gegners oder durch Erstürmung in den Besitz der Festung ge kommen sind, ist Nebensache. Sie haben Port Arthur bekommen nnd „genommen", ergo zahlt der russenfreundliche Sachse den Mosel. Hossentlich geht es bei der „Einnahme" des letztere« auch ohne „Sturm" ab. *** L. A. s2 Mk.> „Ein braves, anständiges Dienstmädchen befindet sich zur Zeit in Stellung bei einer Dame, die nach außen immer durch große Liebenswürdigkeit glänzt, auf ihr Dienstpersonal aber fortwährend zankt. Es ist ihr nie etwas recht zu machen. TaS arme Mädchen, das von ihren früheren Herrschaften nur gute Zeugnisse besitzt, hat, der ewigen Ouälcrei müde, jetzt gekündigt. Daraufhin hat die „Gnädige" erklärt, sic würde ihr ein so miserables Zeugnis geben, daß sie nie wieder eine Stellung fände. Ich meine, nun einmal galeseu zu haben, daß nach einer Bestimmung unseres neuen Tiensi- botenregulativS ein derartiges Vorgehen geietzlich unzulässig ist. Ich meine, daß das Mädchen daraus bestehen kann, daß ihr im Dieitttbuche nur die Zeitdauer des Dienstes bescheinigt wird. Was «oll das Mädchen tun. wenn die Betreffende trotzdem, der Wahrheit zuwider, einen Eintrag in das Buch macht, der den, Mädchen das Fortkommen «iiisach unmöglich macht?" — Nach der revidierten Gesiudeordnuna. in der Fassung vom 81. Mai 1898, stehr der Dienstherrschaft nrrr das Recht zu. in das Dienst- buch des abachendcn Dienstboten folgende Bescheinigung einzu tragen: N. N. Ivar v rin ... bis ... in meinem Dienste, oder: Ausgetreten am . . . Ein Zusatz: sie sodrr «r> war ehrlich und fleißig usw., ist nur aus Verlangen in das Dienstbuch cinzu- tragen. Tut dies die Herwschast ohne Aniucken des Dienstboten oder aus Verlangen desselben nach einenr Abgangszeugnisse und setzt erstere der Ausiritisbeicheinigung Bemerkungen hinzu, durck nnlche der Dienstbote an seinem weiiercn Fortkommen behindert wird, so kann der letztere bei der König!. Polizcidirektion bezw. bei der zuständigen Bezrrksmcldestclle, eocnt. bei der Orts- polizerbebörde des Dienstortes Beschwerde erheben. Däfern diese begründet ist, bat die Dicnslherrschasl nickr nur die Kosten für di« Verhandlung, sondern auch die Gebühr stir ein vom Dienstboten beantragtes neues Dienstbuch zu bezahlen. *** „Prosit Neujahr". 120 Psg.t „Deine Anttvort unter „Waise", wonach eine Ehe zweierlei Glaubens unauflösbar ist, deinfsk «voll bloß Oesterreich, oder auch Deutschland? Wenn der eine Teil katdolttch. der ander« evangelisch ist, nnd der erstere wieder- heiraten will, also katholisch, loas hat er dann zu tun? Kann man der Gefahr auSgesetzt sein, daß dic Ehe für ungültig erklärt wird, wenn dic erste Ehe geschieden, aber kein SchcidnngS- bries vorhanden ist? Kann man zn dein anderen Glauben über- lretcn?" — Die Unlöslichkeit der Ehe besteht nur für österreichische Stocrtsuittertancir. wen» sie nach katholischem Ritus getraut worden sind und w-nn nicht eine Ehcirrunrz ober Doppelelie vorliegt. Die gewöhnlichen Scheidnngsgrnridc löien kathviijclx Eden in Oesterreich nicht. Eine in Deutschland geschlossene Ehe katholischer deutscher Staatsangehöriger- kann nach de» Paragraphen 1565 bis 1568 des deutschen Bürgerliche:, Gesetz buchs gelchieden werden. Beide Teile könne», ohne Unterschied des Glaubens, sich wieder verheiraten. Wenn eine Ehe a« schieden ist, muß auch «in Scheidcbrics vorhanden sein, oder, falls dieser abhanden gekommen ist, »ruß um Ausstellung eines Duplikats ersucht werden bei dem zuständigen Gericht. Die Ein- achnng einer Eli« iit nur strafbar, wenn sie mit Hintergehung der hierländischen, die Eingebung einer Ehe verbietenden Be stimmungen im Auslande aelchlossen wird. Doch wird nur ans Geldstrafe erkannt. Jedermann kann zn einem anderen Glauben übertreten. Ein- Verleitung dritter Personen hierzu wird jedoch in Sachsen nach dem Mandat vom 20. Februar 1807 bestraft. tzandtLriftenbeurteilung. Nickte Dora <«O Vsg.) DI« wellenförmige Lckntt, Li« man aroobologilL als SL!ong»»sckr!tt be zeichnet. laßt au! jene An von Schlauheit ichlrehen. dt« nicht identisch «ut Dp«A-irev Nachrichten. cktr. 1«. Seit« s. WW Mokka«. 16. Januar 1606
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