— VII — nicht berücksichtigt. Ich begehe mich nicht gerne auf ein Gebiet, in welchem ich mich nicht ganz heimisch fühle, und halte das im vorliegenden Falle für um so mehr berechtigt, als ich erfahrene Fach männer in Paris an der Arbeit gesehen habe. Wenn ich aber Schulen für die Baugewerbe und für die Chemie — obwohl ich in letzterer Richtung mich auch nur cum grano salis als competent erachten kann — nur gelegentlich streife, so liegt die Veranlassung nicht in meiner Absicht, sondern in den Umständen. Ein Urtheil über chemischen Unterricht lässt sich eben lediglich nur im Unterrichte gewinnen; das in der Schule hergestellte Product lässt nachträglich gar keine Beurtheilung durch das Auge zu, und damit ist auch einer Kritik des Lehrplanes an der Hand des Er folges der Boden entzogen. Eine Berichterstattung über chemische Schulen, welche sich nicht auf längeren Aufenthalt in denselben stützen kann, muss sich auf die äussere Einrichtung der Schulen beschränken. In Rücksicht auf haugewerblichen Unterricht bot weder mein Aufenthalt in Frankreich noch die Weltausstellung seihst ein ei- nigermassen beträchtliches des Berichtens werthes Material, wenn ich absehe von den Schulausstellungen der österreichischen Staats gewerbesehulen zu Wien, Salzburg, Czemowitz und Brunn. Ueber das heimathliche Schulwesen aber halte ich mich des Berichtes für enthoben; Grundsätze und Ziele sind ja dem Leser kreise dieser Arbeit entweder bekannt oder doch leicht zugänglich, und ein Vergleich der ausgestellten Leistungen der Staatsgewerbe schulen untereinander möchte mir alsBetheiligtem schlecht anstehen. Da das gewerbliche Unterrichtswesen auf der Weltausstellung zu Paris nur durch 4 Staaten, Oesterreich, Russland, Belgien und Frankreich vertreten war — wenn ich wenigstens von einigen ganz unbedeutenden Ausstellungsobjecten, mit denen Italien und die Schweiz das Vorhandensein gewerblicher Schulen markirten, ohne ihre Eigenthümlichkeiten und Ziele erkennen zu lassen, absehe — so verbleiben nur Russland, Belgien und Frankreich für meine Besprechung. Die Art der Besprechung aber muss naturgemäss, was die ersten beiden Länder anlangt, eine andere sein als in Bezug auf das Land, in welchem die Ausstellung statthatte und bei welchem ausserhalb derselben Gelegenheit gegeben war, über die Unter-