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14 Jofef ZafFauk. Die weitere Entwicklung diefer Reform und die verfchiedenen Beweg gründe hiezu legt der Autor derfelben in einer gedrängten Schrift wie folgt dar: Die Reform der darftelienden Topographie vereinigt mit der Darftellung des Terrains nach LehmannTchem Syftem jene durch Höhenftufen-Linien oder kurzweg Ifohypfen, und dürfte durch Anwendung diefer zwei Darftellungsmetho- den allen den Anfprüchen genügen, welche die Gegenwart an die darftellende Topographie ftellt, namentlich wenn noch in Betracht gezogen wird, dafs eine bedeutende erleichterte und fchnellere Herftellung topographifcher Karten an- zuftreben war. Die Kriege 1866 und 1870 und 1871 hatten nämlich zur Folge, dafs dem baierifchen topographifchen Bureau nicht mehr wie früher (in der 50jährigen Friedensperiode bis 1866) eine erhebliche Anzahl von commandirten Officieren der Linie in fall ununterbrochener 6- bis I2jähriger Verwendung —in welch’ langer Zeit fo manche Kraft in der darftelienden Topographie bis zur künftleri- fchen Vollendung fich zu entwickeln vermochte — zu Gebote ftand;' in neuerer Zeit wurde die Zahl der commandirten Officiere vermindert und haben diefelben nach verhältnifsmäfsig kurzer Zeit wieder zur Truppe zurückzukehren, bilden aber allein das Perfonal der Aufnahme und bis 1873 auch das für die Terrainzeichnung, während in den Kriegsjahren 1866, 1870 und 1871 die ganze Mafchine ftille ftand und nur der Stich und Druck fortgefetzt werden konnten, aufserdem, nach den Kriegen ein faft ausfchliefslich neues, das heifst noch nicht erfahrenes Per- fonal an die Stelle des vor dem Kriege gefchulten trat. Da aber topographifche Zeichnungen, welche bleibenden Werth haben follen, erfahrungsmäfsig eine mehrjährige Vorbereitung und fleifsige Uebung — namentlich in dem zurDarftellung gewählten Mafsftabe i: 25.000 — erfordern, fo mufsten Mittel aufgefucht werden, die es unter den gegebenen Verhältniffen ermöglichen, mit wenig geübten und nicht fclion erprobten Kräften nicht nur hinter den früheren Leiftungen nicht zurückzubleiben, fondern auch in der Topo graphie der Alles verbeffernden Zeit fich anzufchliefsen. Die gröfstmögliche Naturwahrheit in den Aufnahmen und allgemein leicht fafsliche, klare Darftellung mufste angeftrebt und fo die letztere vor der ihr drohenden Verflachung durch ausfchliefsliche Ifohypfen, Höhenftufen- Linien etc., bewahrt werden. Um aber die Refultate diefer in Ausficht genommenen Verbefferungen praktifch verwerthen zu können, follte die alsbaldige Ausgabe der neueften Auf nahmen durch „di recte“ Reprodutftion mit Hilfe der Photographie des Lichtdruckes etc. erfolgen; denn die beften und richtigften Aufnahmen verlieren allzufehr von ihrem urfprünglichen Werth, harren fie lange Jahre der Veröffent lichung. (Bisher erfchienen die Atlasblätter nach 7 bis 18 Jahren, von der voll endeten Aufnahme an gerechnet). Das „Steuerkatafter - Material“ * der allgemeinen Landesvermeffung im Mafsftabe 1:5000, das früher in den 25.000 theiligen reducirt werden mufste, wird feit dem Jahre 1867 in feinem urfprünglichen Mafsftabe zur Terrainaufnahme verwendet. In feiner Reichhaltigkeit des Details ermöglicht dasfelbe eine der Natur ähnliche, vollkommen getreue Terraindarftellung in weit höherem Grade als die frühere, dürftige und zugleich zeitraubende Reproducftion auf 1: 25.000. Die „Terrainaufnahme“ wird bewerkftelligt, indem alle noch darftellbaren Unebenheiten (über 60 Meter Ausdehnung) forgfältigft ermittelt, und wo es die Deutlichkeit erfordert, mit dem Lehmann’fchen Böfchungsftrich naturgetreu cro- quirt und fo alle Erhebungen von y 2 bis 60 Klafter Anfteigung mit wohlgepfleg- tem Formenfmn auf dem Steuerblatt wiedergegeben werden. In diefe Terrain darftellung werden dann auf Grund zahlreicher, gröfstentheils auf vorausgegangene * Das einzelne Steuerblatt hat 2334-88 Meter Seitenlänge und befteht das ausgeftellte Blatt Freifing, als erftes Product der Reform, wie jedes andere baierifche Onginal-Aufnahmsblatt aus 16 folchen Steuerblättern.