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Dresdner Nachrichten : 03.04.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192604036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19260403
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19260403
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-04
- Tag 1926-04-03
-
Monat
1926-04
-
Jahr
1926
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 03.04.1926
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Meck NMeiWW W kk W«m >«» «MM. Von OberregterungSrat Bekanntlich ltegen dem Landtage zurzett die Entwürfe peS neuen GeivcrbesteiiergesetzeS und des neuen Grundstcucr- acsetzcS vor, die die Abkehr von den bisherigen vorläufige» Vorauszahlungen und die Rückkehr zu einer ordnungSmüs, tgen Veranlagung dieser Steuern bringen sollen. Die neuen Gesetzesvorlagen sind bisher erst malig im Plenum des Landtages beraten und von diesem an den RechtSauSschust verwiesen worden. Inzwischen hat sich der Landtag am 25. März während der Osterferien vertagt. Da dtc Geltung des Gesetzes über die vorläufige Wciter- rrhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer vom 0. April l»35, das dtc gesetzliche Grundlage für die zuletzt erhobenen Gewerbe» und Grundstcucrvorauszahlungcn abgab, in Er wartung der endgültigen Gesetze von Anfang an aus daS Rechnungsjahr 10.'5 <1. April 1025 bis Ul. März 1020» be schränkt war, drohte mit dem Ul. März 1026 die gesetzliche Grundlage für die Weitcrerhebung der Gewerbesteuer und Grundsteuer überhaupt wcgzufallc». Um nun et» völliges Versiegen der bisherigen Stcuerguellcn während der Zeit bis zur Verabschiedung der neuen Gesetze zu verhüten, hat daS Gcsamtnünistcrini» tin Wege der Notverordnung aus Grund von Artikel 4U der Verfassung des Freistaats Sachsen noch- mal» eine Zwischcnregelnng für die Zeit bis zur endgültigen Neuregelung getroffen. Im Hinblick auf den durchaus vorübergehenden Zweck dieser Zwtschenregclung ist deren Geltung von vornherein auf einen kurzen Zeitraum, näm lich auf die Zeit bis längstens »1. Juli 1026, be- schränkt worden. Denn es ist anzunehmen, bah bis dahin die neuen Gesetze über die Gewerbesteuer und Grundsteuer vom Landtage verabschiedet sein werden. Die Notverordnung bestimmt, dast die im Gesetze über die vorläufige Weitererhebnng der Gewerbesteuer und Grund steuer vom 0. April 1025 geordneten Vorauszahlungen mit einer noch zu erwähnenden Besonderheit auch im Rechnungs jahr 1020 bis längstens zum 81. Juli 1020 sortzuentrichten sind. Hiernach gilt für die Zeit vom 1. Ap r i l b i S 3 1. I u l t 10 26 hinsichtlich der Gewerbesteuer und Grundsteuer felgendes: -V. Gewerbesteuer. 1. Die Aendrrnngen im Kreise der steuer pflichtigen Betriebt, die der Entwurf des neuen Ge werbe st e ne rgesetzcs vom RechnungSfahr 1026 ab Vor sicht, gelten für die vorläufigen Vorauszahlungen noch nicht. Demzufolge unterliegen auch die Land- und Forstwirtschaft »nd die ihr glcichstehcndcn ErwerbSzwcige lObst-, Wein- und Gartenbau» diesen vorläufigen Vorauszahlungen noch in der bisherige» Weise, unbeschadet des Umstandes, daß sie nach dem Entwürfe des endgültigen Gewerbesteuergeietzes vom Rechnungsjahr 1026 ab von der Gewerbesteuer sreigestcllt werden sollen. Im Falle der Annahme dieser BesreinngS- vorschrist durch den Landtag wird daher später eine Erstattung oder anderweitc Verrechnung der von den in Frage kommen den Erwerbszweigen inzwischen geleisteten Vorauszahlungen stattzustnden haben. Unter Umständen wird eS sich zur tun lichsten Vermeidung späterer Rückzahlungen empfehlen, von der Füglichkeit der Stundung der Vorauszahlungen gegen- über diesen Betriebe» möglichst weitgehenden Gebrauch zu machen. 2. Die Vorauszahlungen selbst setzen sich wie bis her zusammen ans der Arbcitgeberabgabe, dem feststehende» Betrage von 80 Reichsmark und der cinprvzentigcn Abgabe vom Betriebsvermögen: a» Tie Arbeitgeberabgabe beträgt wie im Ncchn»naSjahr 1025 grundsätzlich ein Viertel des Betrags, den der Arbeitgeber vom Arbeitslöhne der in seinem Betriebe beschäftigten Arbeitnehmer als Steuerabzug cinzn- bchaltcn und an das Reich abzusührcn hat. Ausnahmsweise tritt auf Antrag Ermäsiigung der Arbcitgeberabgabe ans ein Achtel des ebencrwühnten Be trags für diejenigen Betriebe ein. in denen die Ausgaben an Gehältern und Lohnen im Kalenderjahr 1 025 mehr als 25 vom Hundert des Umsatzes dieses Kalenderjahres be tragen haben. Tic Abstellung des Vergleichs zwischen den Gehältern und Löhnen einerseits und dem Umsatz anderseits auf daS Kalenderjahr l 02 5 ist die einzige Besonderheit gegen über dem Gesetze vom 0. April 1025, das insoweit für die Vorauszahlungen des Rechnungsjahrs 1025 die Verhältnisse des Kalenderjahrs 1021 mahgcbcnd sein ließ. AuS dieser Ab weichung folgt, dasi diejenigen Betriebe, bei denen die Aus gaben an Gehältern und Löhnen zwar im Kalenderjahr 1021, aber nicht mehr im Kalenderjahr 1025 den geforderten Hnnbertsatz des Umsatzes erreichten, für das RecbnnnaSiahr 1026 den Ermä'sUgiingSantrag nicht wieder stellen können, während umgekehrt diejenigen Betriebe, bei denen dieser Hundertsatz zwar »och nicht im Kalenderjahr 1021, wohl aber im Kalenderjahr 1025 erreicht wurde, berechtigt sind, für daS Rechnungsjahr 1026 de» ErinäsiiguugSantrag neu zu stellen. Dr. Schwebe, Dresden. Im übrigen ist zu beachten, daß nach wie vor für diese Gegen überstellung beS Umsatzes und der Gehälter und Löhne maß- gebend ist das Kalenderjahr tund zwar nunmehr daö Kalenderjahr 1025», nicht aber daö tn diesem Kalenderjahr ctiva endende besondere Wirtschaftsjahr. Die Ermähigung der Arbeitgebcrabgabe auf ein Achtel der einbehalteueu Lohn steuer kann im Rechnungsjahr 1026 erstmalig bei der am 15. April 1 026 fällig werdenden Arbeitgeberabgabe Platz greise». Denn die am 5. April 1026 fällig werdende Arbeit gebcrabgabe, der die in der Zeit vom 2l. bis zum 81. März 1026 bewirkten GehaltS- und Lohnzahlungen zugrunde liegen, stellt noch eine Stcucrlcistung des Rechnungsjahrs 1025 dar. Die Arbcttgebcrabgabe ist an sich am 5., 15. und 25. jedes KalcndermonatS zu zahlen: durch die Verordnung des Finanz- ministeriuinS über Entrichtung der Abgabe »ach Maßgabe der im Gewerbebetriebe gezahlten Gehälter und Löhne vom 21. November 1025 ist den Arbeitgebern aber nachgelassen worden, die am 15. und 25. des Kalendcrmonats sättige Arbcitgeberabgabe ohne Rücksicht aus dtc Höhe des Betrags zusammen mit der am 5. des folgenden Kalciidermonats sättig werdende» Arbcitgeberabgabe zu entrichten, so daß tu diesem Falle als Fälligkeitstage der Abgabe sür de» unter die Not verordnung fallenden Zeitraum des Rechnungsjahres 1026 in Frage kommen würden der 5. Mai, 5. Juni, 5. Juli und 5. August 1026. Tie am 5. August 1026 fällig werdenden Ab gabebeträge sind dabei aus dem gleichen Grunde, auS dem die am 5. April 1026 fällige Arbcitgeberabgabe noch zu den Stencrleislungcn des vvrausgcgangcnen Rechnungsjahres gehört, noch als Stcuerlcistung sür den Monat Juli an- zusprcchcn. d» Neben der Arbcttgebcrabgabe ist am 15. Mat 1026 ein Viertel des feststehenden Betrages von 80 Reichsmark, also der Betrag von 7M Reichsmark von jedem Betriebe zu entrichten. c> Die einprvzcntige Abgabe vom Betriebs vermögen ist von allen zur Vermögenssteuer 1021 nach dem Vermögensstcuergesetze vom 8. April 1022 steuerpflichtig gewesenen Betrieben, und zwar unter Zu grundelegung desselben Betriebsvermögens sdcs tatsäch lichen Betriebsvermögens beziehentlich der Summe der StcucrkurSwcrte» zu entrichten, das bereits der gleichen Ab gabe in den Rechnungsjahren 1021 und 1 025 zu grunde gelegen hat. Die seit dem 31. Dezember 1023 cin- gctretencn Veränderungen in der "öhe dieses Betriebs vermögens, insbesondere die seitdem etwa eingetretcnen Verminderungen werden also nicht berücksichtigt. Für Ge werbebetriebe, die nach dem 31. Dezember 1 023 neu entstanden sind oder sich in ihrer Grundlage wesent lich geändert haben, ist die Abgabe vom Betriebs vermögen, dafcrn sie im Falle ihrer Entstehung oder wesent lichen Ncndcrung vor dem 1. Januar 1021 zur Vermögens steuer steuerpflichtig gewesen wären, nach einem Betrage zn entrichten, der der von gleichartigen Betrieben mit gleichem B e t r i e b s u m f a n g e zu entrichtenden Abgabe entspricht. Die Abgabe vom Betriebsvermögen ist ebenfalls am 15. Mat 1 020 tn Höhe eines Viertels ihres Jahres betrags zu leisten. v. Die Grundsteuer. Auch dlcGrundstcilcrvoraiiSzahlungcn sind tn der bisherigen Höhe sortzuentrichten. In Frgge kommen hier die c r st c n beiden Termine vom l 5. April und 15. Juli 1 026. Die an diesen Tagen sättig werdenden Bvrauszghlnngcn betragen siir alle Arten von Grundstücken, also sür die landwirischastlichcn, svrsiwlrtschastlicbc» oder gärtnerischen Zwecken dienenden Grundstücke ebenso wie sür den städtischen Grundbesitz, IcdcSmal 1.'^ Ps. sür je 100 Paplcr- mark des seinerzeit für den ersten Bcranlagnngszcitranm nach dem Stichtage vom 31. Dezember 1021 fcstgcstcllten GrundstückswcrteS, oder mit anderen Worten: jcdcSmal genau so viel, wie der zuletzt am 15. Januar 1026 fällig ge wesene VvranözahlungSbctrag. 0. Anrechnung der NoranSzahlnngcn. Da es sich bet den unter ?V und 6 erwähnten Stcner- ictstiliigen nur um Barauszahlungen handelt, wird daö endgültige Gcwcrbesteuergcseh ebenso wie daS endgültige Grimdstcuergesetz Bestimmung treffen müssen über die An rechnung dieser BornuSzahlungcn ans die endgültige Ge werbesteuer beziehentlich ans die endgültige Grundsteuer des Rechnungsjahres 1026. Soweit — wie vvrciuSsicbilich bet der Land- und Forstwirtschaft »nd den dieser glcichstchenden Er- werbSzwcigcn — eine Veranlagung zur Gewerbesteuer dcS RcchniingöjahrcS 1926 nicht mehr in Frage kommt, wird an Stelle der Anrechnung aus die endgültige Gewerbesteuer — wie bereit? oben bervoraclioben — eine Erstattung der vor läufig geleisteten BoranSzahIungen oder deren Verrechnung aus andere Steuern, insbesondere die Griuidstcncr, vor- zunchmcn sein. « Gesellschaft für elektrische Hoch- «nd Untergrundbahnen, Ster, li» sHochbahngeicltschast». In dem abgeianfcnen Geschistsiahr >025 hat Sic Gesellschaft einen Reingewinn von 8 811 187 Reichsmark er zielt, aus dem bekanntlich 7-L Dividende gleich 7 OSO 586 Reichsmark verteilt, 11l Ot7 Reichsmark als Tantieme an den Autsichisrat über- wiesen und der Nest von 730 SO» Reichsmark vorg.'trcgen w'rdcn sollen. Wie der Vorstand auSführt, waren die Bestechungen der Gesellschaft im Bcrichtsiahr« tm verstärkten Maste aus di« Vervoll ständigung des NetzanSbaues und die weitere Nnsg.'st.illung und Vervollkommnung der vetriebsonlagen gerichtet. Der Bau der Linie Gleisdreieck Nollcndorsplatz-Wiltiibcrgplatz sei so gefördert worden, dast die Inbetriebnahme voraussichtlich im Oktober 1026 erfolgen könne. Die weitere Ausgestaltung der BetricbSanlagen be ziehe sich auf die Strvmcrzerrgnng, das Signalwcsen und den Wagenpark. Vor allem soll die LcistungSfLhigkeit dcS Kraftwerke- an der Untcrsprcc aus mehr als da» Doppelte erhöht werden. Der Verkehr aus dem Gesamtnctz sei von rund 183 076 6<X> Fahrgästen im Jahre 1021 auf rund 172 532 006 Fahrgäste lm BetrlebSiahre zurnck- gegangen. In der Bilanz werde» auf der Aktlvlelte ansgewielen Bau- und GrunderwerbSkonto der Bahnanlage gleich 160111 73g <31. Dezember 1021 108168100» Reichsmark, Ban- und Grund- eriverbskonio der Erwcitcrungslinien gleich 26 931 501 <23 763 573» Reichsmark, Kraftwerk« und BetrlebkstLlten gleich 10 215 061 <16 303 705» Reichsmark, Betriebsmittel gleich 0 828 580 <8 603 213, Reichsmark, vorrätige BctricbSmateriaNen gleich 2 575143 <188S911> Reichsmark, Grun-stllcie und Gebäude gleich 2 071 616 <2 733 800s Reichsmark, Kasse gleich 271 636 >203636» Neichc-mark, Wertpapiere und Beteiligungen gleich 3 102 786 <1 621 261» Reichsmark, Bankgnt- haben 5 618 166 <2 321 117» Reichsmark, verschiedene Debitoren gleich S2V2 667 11 460 612» Reichsmark: auf der Passivseite Aktienkapital gleich 113 204 006 Reichsmark, Reservefonds gleich 20 063 467 Reichs mark, mindestens 16 Schuldverschreibungen 1925 gleich 12 Mil. klonen Reichsmark, Rücklage für ObltgatlonSsteuer und Aufwertung gleich 5 460 686 Reichsmark, Bahnanlage-TIlgungSsondS gleich 5 561 TM <5 231 7061 Reichsmark, Erneuerungsfonds 8,3 <1,5» Mil- llcnen, Rücklage sür nachznholende Unterhaltungsarbeiten 4 012 748 >0 270 334» Reichsmark, Fonds für austergewöhnltch« Ausgaben 1 Million Reichsmark, 1026 fällig werdende Lchuldverschretbungen- Zinsen fällig 1023 gleich 318 660 Reichsmark, noch nicht erhoben« Dividende» und Zinsen gleich Ml 207 Reichsmark, verschiedene Kre ditoren 5 830 843 ,4 247 378» Reichsmark. * Rheinische Hypothekenbank zn Mannheim. Die Bank hat tm «-gelaufenen Geschäftsjahr einen Rohgewinn non 2 072 855 Reichs mark erzielt. Rach Abzug von 1 680 001 Reichsmark al» Ab schreibungen, allgemeine Geschäftskosten usw. bleibt ein Reingewinn von 301 861 Reichsmark. Hieraus sollen 16 000 Reichsmark zur Ab- schrcibung auf Bankgcbüude verwendet, 35 OM Reichsmark an den Beamten-PensionSfonds und 15 OM Reichsmark an die Scipio-, Karl- Ncist- und Hildcbrandt-Stiftung überwiesen werden. AuS den ver bleibenden 266 830 Reichsmark erhalten die Vorzugsaktien 6X a»S 5060 Reichsmark und die Stammaktien 4'^^ aus 4 771 080 Reichs mark gkclch 215 183 Reichsmark. Austcrdcm werden 16 704 Reichsmark olS Gewinnanteil gewährt und der Rest von 84 60t Reichsmark zu sammen mit dem Bortroge an« 1024 In Höhe von 65 521 Reichsmark als Vortrag vorgcschlagcn. In der Bilanz erscheinen auf der Aktiv, feite: Kasienbestand, Reichsbank-, Postscheckgutbaben mit 20 811 125 425», Hnpotbekendarlehen auf Fcingoldgrnndiage mit 15 204 00t <2 178 800», Kominunaldarlchcn mit 16 566 <58 666», rückständige und fällige, sowie anteilige Darichenszinsen mit 263 814 <56 386», Bankcn- fordcrnngcn mit 724 640 <770 157», Lombardsordernngen mit 8022 <5310» Reichsmark sonstige Forderungen mit 6 446 235 «6 710 088» Reichsmark, Wertpapiere mit 62l 638 <411 780» Reichsmark, Wertpapiere und Forderungen des PcnsionösondS und der Stiftungen mit II8 864 <75 603» Reichsmark; auf der Passivseite: Goldpfandbriese: 5 X ige mit 78 006 <126 761», S^tge mit 13 421 456 <1 246 056», Guthaben der Deutschen Rentcnbank - Kreditanstalt 210 506, anteilige und fällige Zinsen auf Goldpfandbriese gleich 813 041 <20 430» Reichsmark: Kreditoren: Depositen mit 61 378 <10 6431, sonstige Kreditoren mit 462 150 <401 778» Reichsmark. Der Nettobcstand der TeiliingSmasic am 31. Dezember 1025 zeigt folgendes Bild: Die TcllnngSmaffc für Pfandbriefe beläuft sich aus 116 716 136 Goldmark, denen 612 157 610 Goldmark akS anfwcrtungSbercchtigte Pfandbriefe gcgcniiberstehen. Die TellungSmaffe der Konimunalobligotioncn beläuft sich ans 876 38t Gokbmark und der Betrag der answcrtnngSbcrechtlgtcn Kommunalobligationen aus 26 187 516 Golbmark. ES wird bemerkt, dast diese Zahlen mir theoretische Bedeutung haben und dast Irgend- welche Schlüsse über die tatsächlich zur Ausschüttung gelangende Quote aus denselben nicht gezogen werden können. Frankfurter Hypothekenbank, Frankfnrt/Maln. Die Verwaltung hat beschlossen, der am 27. April stattslndendcn Hauptversammlung die Verteilung einer Dividende von 4)§ vorzulchlagcn. „Eintracht", Braunkohlenwerkc und Brlketisavrlken A -G , Wel zin»» t. v. In der Hauptversammlung wurde der Abschluß für da- GeschüstSIahr 1025 genehmigt und beschlossen, anS dem Reingewinn von 2 178 180 Reichsmark unter gw'-rem 8 ^ r teilen «nt 8t 772 Reichsmark vorzutragrn. Rach den Ausführung«« des Aussichtsratsvorstvenden I. Petschek habe die Förderung im ab- gelaulenen Gcschäslöiahr etwa 1826 Waggon Rohkohle u„d etwa 578 Waggon Briketts arbeilSlägNch betragen. Das bedeute gegenüber dem Boriahr« eine Steigerung von 133 Waggon Rohkohle und 5« Woggon Briketts. Gegenüber der Borkriegszeit, tn der etwa 1600 Waggon Rohkohle und 866 Waggon Briketts produziert wurden, sei säst eine Verdoppelung der Leistung zu konstatieren. In diesem Jahre habe der Absatz stark nack-gelassen. ES wird dies insbesondere aus den milden Winlcr znrüclgcsührt. Ab 1. April treten außer dem die sogenannten Sommerpreise in Kraft, die eine Verbilligung der Kohle von 1 Reichsmark pro Tonne vorsehen. Zurzeit ist die Gesellschaft etwa zu zwei Drittel ihrer Produktionskapazität beschäs- t>gt. Bon der Verbilligung der Geldsätze erwartet man eine allge meine Hebung der Geschäftslage in der Industrie und damit auch des Braunkohlenabsatzes. 5 JutcriinSdividcnde der Angl» - Persian Oil Co. In Tr» füllung eines Versprechens, das die Verwaltung den Aktionären aus der letzten Hauplvcrsaminiung im November 1025 gab, wurde so eben, wie der D. H. D. ersähet, die Verteilung einer JnterimS- dividende von 5 aus die Stammaktie» bekanntgegcben. Bor einer Aushebung der tschecho-slowakisck-e,, Kohlenexport- abgabe. — Die Rückwirkungen aus Deutschland. Stach Prager Mel dungen dürste noch im Laufe des MonatS April dem Parlament «in Gesetzentwurf der lschccho-slvwakische» Regierung vorgciegt »ocrden, durch den die jetzt bestehende Kohlcncxpvrtabgave abgeschafst werden soll: die an einzelnen Stellen ermähnte Möglichkeit einer partielle« Ltmästigung hat nach dem llrteil deutscher interessierter Kreise wenig Wahrscheinlichkeit für sich. Da die Abgabe für das Ostrauer Revier etwa 16 Prozent, sür die kleineren Reviere etiva 7 Prozent de« Preises ausmacht, wird mit der Aushebung der Abgabe eine be- irächlliche Erhöhung der Konkurrenzsähigleil der tschccho-slowakischrn Kohle eintrcten, die vermutlich zu entsprechenden Preisreduktionen von deutscher Seite ln den umstrittenen Gebieten führen wird. Millioneniusoloeiiz in der Berliner Herrenkonfektion. Der tn Zahlungsschwierigkcilen geratene Herrenkonscktions-Konzern N r i ch- m a n n L C v., G. m. b. H., Fabrikation von Herrenkteidung, Tuch- grvsthandcl - Aliiengesellschast, Berlin, Markgrasenslraste 26, sowie Modehaus Max Steinbcrg, Berlin, Friedrichsiraste 84, beabsichtigt, den Gläubigern einen Berglcichsvorschlag zu unterbreiten. Die Passiven betragen, ivic „Die Texttl-Wvche" erfährt, 1879 835 M^ denen an Aktiven 1 167 004 M. gegcnüberstchcn, so dast die Unter- btianz 771 841 Nt. betrügt. Im Falle einer Liquidation würde sich die Nntcrbilanz ans 1520 614 M. erhöhen. — Die in Zahlungs schwierigkeiten geratene Hcrrenkonseltionssirma Goldschmidt L E o., A s ch a s f e » b » r g, hat dem gleichen Blatte zufolge dt« Bcrglcichsquote von 86 Prozent auf 55 Prozent herabgesetzt. Dt« Passiven betrage» 338 006 M. — Bei der insolvent gewordene« HcrrenkonscktionSsirma H. Becker 8r Co., Hamburg, betragen die Verbindlichkeiten 208 106 M., denen 188 126 M. Aktiven gegcn- übcrstehcn. Die neuen Preise des Oftclbischcn Nraiinkohleii-SyndikatV. I« seiner am 81. März abgchaltencn Sitzung hat das Ostclbische Braun- kvhlen-Lyndikal die neuen Preise ab I. April, 1. Juli und 1. Sep tember in folgender Weise scstgesctzl: In den am 1. April tn Kraff. tretenden Sommerpreiscn erlolgt sür Ganzstein« eine durchschnit» liche Ermästgung um 1,15 Nt. (von 13,05 M. aus 12,80 M.». Die Preise sür große Jnduslricformate sind von 12,05 M. ans 12,15 M., die sür kleine Jndnstriesvrmale von 13,05 Mi. aus 18,05 M. herab gesetzt worden. Für die entfernteren Gebiete sind stasfelwetsc Tr- inästigungen vorgcnvmmc» worden, die je nach der EntsernungS- zonc erheblich differieren. Ab 1. J»li gilt sür grvstc Industrie- so, wate ein Preis von 12,56 M. und sür kleine Jndustrieformate 18,16 M. Die Winlerprcise ab 1. September betragen sür Ganz steine 11 M., sür grostc Jndustricsormat« 13 M. und sür kleine Jndnstricsormate >4 M. * Erfordern,»!: sür zahlungshalber anznnehmeude Wechsel. Ja einem Kaniprcisprozesse war vom Bcrkänscr die Annahme über sandter Wechsel abgelehnt worden. In bezug hieraus äußerte sich die Handelskammer Dresden gegenüber dem Gericht über die Be rechtigung dieser Weigerung und die bei Zahlung durch Wechsel geltende» Brraussetzungen wie folgt: Ist Zahlung durch Wechsel nachgelassen, so sind diese vorschriftsmäßig »nd pünktlich zu liefern» andernfalls Barzahlung verlangt werden kann. Z. B. darf der Käufer auf Akzepten keinen späteren Fälligkeitstag als den auS» bedungenen einsetzeu. Sind Diskonten bedungen, so sind nicht bloße Akzepte, sonder» Wechsel mit drei verpflichtenden Unlcrschrtstcn zu gewähren. Dem Gesetze znsoigc ist die Bcrstempelung unter allen Umständen vor der Hingabe zu besorgen, auch bei Gewährung bloßer Akzepte. Von ärztlichen Auloiilalen gegen Erkältungen besonders zum Schuhe gcgcn Grippe und bei KcilscntziinSung. Verschleimung anerkanni und viclsach verordne! sind Ponslavin-Pasiillen. 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