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40 Dr. Mofetigvon Moorhof. wolle und dergleichen Zeug ausgefüllt werden foll, um die Verwundeten beffer vor Kälte bewahren zu können, in Sommerszeit dagegen bleibt der Boden unaus- gefüllt. Sieben derartige Bahren follen nun in einem gewöhnlichen Güterwagen aufgeladen werden, je drei an jeder Kopffeite der Länge nach, der fiebente in der Mitte der Quere nach gelagert. Aus dem neuen bildlich dargeftellten Projekte ergibt lieh, dafs nebft den fieben T ragbetten auf dem Boden, noch andere Tragbahren an den Seitenwandungen fuspendirt werden follen, und zwar 4 für Güter-, 6 für Perfonenwagen. Wir können mit Bezug auf die Conferenzbefchlüfle diefem Syfteme wohl nicht beipflichten, da hierbei der Durchgängigkeit des Zuges keine Rechnung getragen wird, und auch die einfach auf demBoden derWagen hingeftellten Trag betten durch die Erfchütterung beim Fahren, namentlich zur Sommerszeit, fleh verfchieben und theils untereinander und theils an den Wagenwandungen conti- nuirlich an- und abprallen müflen. Hätten aber die Stirnfeiten der Wagen Kopf- thüren, fo wäre dann die Einlagerung von fleben Tragbetten unmöglich, da durch die mittleren Bahren die Paffage vollftändig abgefchloffen bliebe; es könnten dann nur entfprechend der vier Ecken des Lafhvagens nur vier Tragbetten eingelagert werden. Die Conferenz nahm in Bezug auf Eifenbahn - Lazarethzüge folgende Befchlüffe an: Die Ausriiftung von vollftändig hergerichteten Sanitätszügen im Frieden ift vom Standpunkte der freiwilligen Hilfe entbehrlich und zu koftfpielig. Die Verfammlung ift der Anficht, dafs es im Intereffe der Humanität dringend wünfehenswerth wäre, die Eifenbahn Direktionen zu verhalten, für Eifenbahn-Unfälle eine entfprechende Anzahl von zweckmäfsig conftruirten Trans portwagen für Verwundete und Kranke anzufchaffen und zu allen Zeiten im Stande zu erhalten, und dafs die betreffenden Regierungen aller Länder im Wege der Gefetzgebung darauf dringen follten, dafs diefe Mafsregel fo bald als möglich zur Ausführung komme (Antrag von Dr. Becher). Es ift nicht nothwendig, einzelne Specialwagen als Küchen-, Vorraths und Proviantwagen fchon im Frieden vorräthig zu halten, dafür foll aber deren innere Einrichtung fchon im Frieden hergeftellt und bereit gehalten werden. Arztwagen jedoch — foweit die Eifenbahnen nicht fchon bequeme Schlafwaggons mit getrennten Cabinen und vollftändigem Durchgang belitzen — find eigens herzurichten und bereit zu halten. Die Lazarethwagen follen folgende Einrichtungen befitzen: Die Verladung foll von der Stirn- und den Längsfeiten möglich fein, wozu breite Plattformen, breite Thiiren und bequeme Treppen nothwendig find. Geländer und etwaige Dachftützen follen wie bei den franzöfifchen Lazareth wagen abnehmbar gemacht werden; die innere Verbindung der Wagen untereinander foll mit Beihilfe von Thüren von den Stirnfeiten vermittelt werden ; die Herftellung einer gleichmäfsigen Temperatur foll durch doppelte Decken, Fufsböden und Seitenwände, Heiz- und Ventilationsvorrichtungen — Dachlaternen wie im franzöfifchen Sanitätszuge — ermöglicht werden. Das Heizen foll eine Temperatur von -t- 12 Grad Celfius ermöglichen; die Beleuchtung bei Tage genügt durch die Dachlaternen und bei den gewöhnlichen Wageneinrichtungen durch Thüren und Fenfter. Bei Nacht wird eine künftliche Beleuchtung, welche die Orientirung im Wagen erlaubt, erfordert; die Conferenz ift gegen jede Suspenfion, welche gröfsere Schwankun gen erlaubt. Für jeden Verwundeten ift unter Vorausfetzung einer entfprechenden Ventilation ein Luftraum von 4 Cubikmeter erforderlich, auch ift eine Anzahl von mehr als 10 Verwundete für einen Wagen nicht zuläffig;