Volltext Seite (XML)
f Gegenseitige Hiilfsgesellscliaften. Die gegenseitigen Hülfsgesellschaften bestehen in 608 Vereinen mit 97,754 Mitgliedern, wovon 131 zur Unterstützung im Fall der Krankheit, 308 im Fall von Krankheit oder Tod, 11 im Fall von Krankheit und I Gebrechlichkeit, 39 im Fall von Krankheit, Gebrechlich keit oder Tod, 15 im Fall von Tod, 16 im Fall von Alter oder Gebrechlichkeit, 22 für Alter, Wittwen und Waisen, 39 für Wittwen und Waisen, 12 für Krankheit, Gebrechlichkeit (Tod), Wittwen und Waisen, 15 zugleich für andere Zwecke. Im Jahr 1865 wurden auf Vereins kosten im Ganzen 969 Begräbnisse besorgt und 1,422 Wittwen und Waisen unterstützt, wovon 1,368 jährliche Pensionen erhalten. Die Zahl der unterstützten alten und gebrechlichen Mitglieder war 1220; das Vermögen betrug Fr. 7,872,020, die Einnahmen an Eintrittsgeldern und Beiträgen Fr. 979,259, an Geschenken Fr. 195,013, an Zinsen und Bussen Fr. 354,826, zusammen Fr. 1,529,098. Die Ausgaben betrugen Fr. 1,059,418. Schweizerische Hülfsvereine im Ausland be stehen 45 in zwölf verschiedenen Ländern, welche der Bund mit Fr. 10,000 subventionirt. Diese Vereine zu sammen, 662 Mitglieder, besitzen Fr. 857,156 Vermögen, hatten (1862) Fr. 397,990 Einnahmen, Fr. 313,938 Aus gaben, wovon Fr. 172,316 Unterstützungen an Personen, beziehungsweise Familien. Ausser der obligatorischen Armenpflege, welche allenthalben gesetzlich den Gemeinden unter Beihülfe des Staates Überbunden ist, finden sich vielerorts freie Vereine, die sich der Linderung der Armuth und Noth widmen; sie führen bald den Titel Hülfsgesellschaften, bald nennen sie sich freiwillige Armenvereine. Der Bund subventionirt zwölf gemeinnützige Vereine mit Fr. 67,000.