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einzelner Kantone annähernd darauf schliessen, zu wel chem Zwecke folgende kleine Tabelle einige Anhalts punkte bieten mag. Jahr: Einleger: Guthaben: Reservefond: Fr. Fr. Ganze Schweiz 1862 353,855 131,542,639 6,402,994 (Zahl der Kassen: 219.) Kanton Zürich 1862 74,676 12,750,687 845,252 1872 8.9,507 21,751,531 1,507,518 Kanton Zug 1862 — 2,317,782 126,605 1872 — 3,058,830 245,463 T ersicherungsaustalten. Gegen Feuerschaden an Gebäuden bestehen in 16 (von 25) Kantonen obligatorische Versicherungs anstalten, welche auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen und vom Staate verwaltet werden. Im Kanton Waadt besteht überdies noch eine obligatorische Ver sicherungsanstalt für die Mobilien. Auf freiwilliger Gegenseitigkeit beruhen nur zwei Feuerversicherungs- Gesellschaften (eine grosse, in der ganzen Schweiz operirende und eine kleine, auf gewisse Gebäude des Kantons Appenzell I. Rh. beschränkte), eine zwar alte, aber nur in beschränkter Sphäre arbeitende Hagelver sicherungsgesellschaft und viele kleine Lebens- und Renten versieherungsvereirie. Ganz eigentümlich ist die Stellung der Schweizerischen Rentenanstalt, theils Eigenthum eines Kreditinstituts, theils von der Kontrole mehrerer Kantonsregierungen abhängig. An Aktien gesellschaften existiren: Zwei gegen Feuerschaden, drei Lebens- und Rentenversicherungsanstalten, sechs Trans portversicherungsgesellschaften und drei Rückversiche rungsgesellschaften. Zudem haben viele auswärtige Assekuranzgesellschaften ihre Agenten und Klienten in der Schweiz. 4-5