im Innern freigegeben hatte, wurde ein Grenzzolltarif nach bestimmten Klassen und in den Ansätzen nach dem Prinzip des Finanzzolles entworfen. Jedoch wurden die für die schweizerische Industrie erforderlichen Roh produkte möglichst niedrig belegt, alle Lebensmittel möglichst geschont, die Produkte des Handwerkerstandes in höhere Klassen gesetzt und Luxusgegenstände am höchsten besteuert. Bei der Ausfuhr und besonders bei der Durchfuhr hielt man es für nöthig, die Zoll ansätze auf einfache Kontrolgebühren zu beschränken. Gewisse Kategorien wurden, namentlich für den Grenz- Verkehr nach Stück und Zugthierlast besteuert. Seit 1864 ist der Tarif durch die Handels-Verträge mit Frankreich, Italien, Oesterreich und dem Zollverein modifizirt worden. An die Kantone werden jährlich gegen Fr. 2,400,000 für die Zollablösung bezahlt. Die Brutto-Einnahme beträgt gegen Fr. 8,800,000. Die ge- sammten Ausgaben Fr. 3,537,000. Mass und Gewicht. Durch Bundesgesetz wurde 1851 für die ganze Eidgenossenschaft gleiches Mass und Gewicht, welches vom metrischen Mass abgeleitet und mit ihm in Ueber- einstimmung gebracht wird, angenommen. Seit 1868 ist das reine eingeführt. metrische Mass und Gewicht fakultativ Münzen. Wie schon oben bemerkt, wurde 1850 der fran zösische Münzfuss eingeführt und die später abgeschlossene Münzkonvention setzt fest, dass Goldmünzen zu 900 /iooo richtigem Goldgehalt, Silber-Fünffrankenstücke zu 900 /iooo richtigem Gehalt und kleinere Silbermünzen zu Fr. 2, 1, und 50 und 20 Cent, zu 835 /iooo richtigem Gehalt aus geprägt werden. Die Schweiz hat seit 1850 folgende Stücke