Volltext Seite (XML)
f ' — ‘ 7>v schaftliche Schulen finden sich in Bern, Freiburg, Zürich, Thurgau und Aargau. — Die Zahl der die obligatorische Volksschule besuchenden Kinder wird durchschnittlich auf 420,000 angegeben; etwa 15,7°'o der Gesammt- bevölkerung. *) F. Das Militärwesen. Die Heerverfassung der Schweiz beruht auf der allgemeinen Wehrpflicht und dem Milizsystem. Von dem effektiven Dienste sind befreit solche, welche wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen untauglich sind, oder das erforderliche Höhenmass nicht haben, dann diejenigen eidgenössischen Beamten, deren Amt keinerlei Unterbrechung durch den Militärdienst zulässt; ebenso können die Kantonalgesetzgebungen ihre Beamten der gleichen Kategorie vom Dienste befreien, und endlich sind die bei dem Land- und Wassertransport erforder lichen Bediensteten eximirt. Alle Eximirten aber müssen die Militärsteuer bezahlen, welche im Jahre 1868 den Kantonen 1,022,160 Franken eingetragen hat. Die In struktion der Rekruten beginnt mit dem 20. Jahre und dauert bei der Infanterie je vier bis fünf Wochen, für die Spezialwaffen sechs bis neun Wochen. Jährlich werden in der ganzen Schweiz ungefähr 10,000 Rekruten in- struirt, bekleidet, bewaffnet und den Korps zugetheilt. Vom 21. bis durchschnittlich 28. Altersjahr gehört der Mann zum Auszuge oder ersten Aufgebot, welches sich auf über 3°/o der schweizerischen Bevölkerung beläuft. Der Auszug hat alle zwei Jahre einen Wiederholungs kurs, die Infanterie von sechs, die Spezialwaffen von zwölf Tagen; die Kavallerie einen jährlichen Wieder holungskurs von sechs Tagen. Ungefähr 40,000 Mann *) Hinsichtlich der spezielleren Organisation der einzelnen Schulanstalten verweisen wir auf die schweizerische Schulstatistik, welche sich in der Ausstellung aufgelegt findet.