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72. Iahrgeng. « 1« S»««er»ta>, 1. März 1S2S Gegründel IMS Drabt«msckrM: N«<b»1ckte« Lr««de» Ernilvitcker-Sammklnummer! SS 2^1 Nur Mr NachtarsprüLe! SO 011 Bezugs-Sebühr «t»»»I»>»nu»«e 10 Pfrnuiü. «uh An»-,«-«- M'LM:« ' amrrbalb rsnVta. Off-rt-na-bükr »uPf,. «lt» d nhn« Pofiruü h«r»«ld Lrr»d berrchnet: dt« rtnkp amil,enan„ta«n Uns »o >»pn breit» R« 4lu»w. NumLae o I^o ÄL? Nachdruck nur «Ü denINcker Üu-ll-nanaad« >.Dre«bner Nackr.'l »«lSM,. Unverlangte Schrikltttlck» «erden nicht äuibevahrt. SchrM-ttuua »»d Lmwtaesckäktefteller «ariruttrah» SS »2 Druck ». Derlag von vtevkck ck Rrtchardt in Drerden Postscheck-Konto 10SS Dr«»de« Die Auswirkung der Freigabebill. Auszahlung von 8K"/« des deutschen ßigeutums. - Sin Spezialsoud für die amerikanischen Ansprüche. Baldiges Inkrafttreten -es Freigabegefehes. kDrahtmeldung unsrer Brrltner Schrtstlrttung.) Berlin» 1. März. Wie wir an hiesiger unterrichteter Stelle über die Freigabe des deutschen Eigentums in Amerika «rsaliren, ist damit zu rechnen, baß Präsident Cyoltbge das Frcigabegcsetz in Kürze unterzeichnen wird, upb daß cs dann in Kraft treten kann. Das Frctgabegesetz, dessen wesentlicher Anhalt ja bereits bekannt geworden ist, geht über das vom Jahre 1828, in dem die amerikanische Re gierung deutsches Vermögen bis zu einer Höhe von lüllttki Dollar sretgab, ganz wesentlich hinaus. Das neue Gesetz ist zwar mit gewissen Modalitäten der Auszahlung verknüpft, jedoch muß man sagen, daß sich die Bereinigten Staaten mit diese« Gesetz zu der Ausfassuug znrückgesnnden haben, daß die im Vertrauen auf Staatsverträgc und Völkerrecht an» gelegten Gelder sowie sonstigen Sigentumsobjekte auch im Halle eines Krieges dem Eigentümer erhalten bleiben müssen und nicht zur Kriegsbeute werden düxfen. Der amerikanische Kongreß bat sich aber mit diesem Gesetz nicht nur sozusagen als Schirmer der internationalen Moral erwiesen, was ihm, wenn man etwa an Englands Haltung in der Freigabe frage denkt, hoch anzurechncn tst^ sondern er hat auch damit den Interessen des eigenen Landes gedient. Durch die Freigabe ist das Vertrauen des Auslandes aus Anlage von Geldern in Amerika ebenso gestärkt worden, wie es durch eine Konfiszierung des deutschen Eigentums erschüttert worden war. Hand tu Hayd mit der Freigabe des deutschen Eigen tum» sind anch Modus «ud- Umsä,,«-her Entschädigung für die beschlagnahmten Schksfe, Patente und FuNL- stKlisnen festgesetzt worben. Außerdem wird durch ba- «Hk Freigabegeseh die Befriedigung der amerikanischen Gläubiger des Deutschen Reiches geregelt. Das Freigabegcsetz bestimmt. daß die deutschen Eigentümer zunächst 80 Prozent ihres Eigen tums zurttckerhaltcu. Die restlichen Sb Prozent werden vor» läufig zur Verfügung eines Spezialfonds gehalten, ans dem allmählich die amerikanischen Forderungen an Deutschland und an die deutfchen Eigentümer befriedigt werben sollen. Für die Bezahlung der von der amerikanischen Regierung übernommenen deutschen Schisfspateute und Funkstationen ist tu dem Gesetz ein Höchstbetrag von lbb Millionen Dollar ausgcworscn. Ueber di, Höhe der Einzelansprttche dieser Art entscheidet ein amerikanischer Schiedsrichter, der eine prozentuale Bcrminbernng der Einzelausvrüche vorzunchmen hat. wenn der Gesamtbetrag die lbb Millionen Dollar über» schreiten sollte Von deu anerkannten Forderungen werden Millionen Dollar den FordcrungSberechtigteu sofort nach Feststellung der Hübe der Forderungen ausgczahlt. während die anderen SN Millionen Dollar bis aas weiteres ebcnsalls dem Spezialsonds zur Regelung amerikanischer Ansprüche z«r Verfügung bleiben. Die Abteilung Amerika des Bundes der Ausländs deutschen, Berlin, Luisenstraße 27/28, gibt bekannt, daß die Eigentümer in Amerika beschlagnahmter Vermögen nach Jn- krafttreten des Freigabegefehes die nachstehenden Bestim mungen zu beachten haben: 1. Tie Freigabe erfolgt nicht von Amts wegen, sondern sie ist von der Einreichung eines Antrages ab hängig. Die Form des Antrages und dte beizusügenden Eigcntumsnachweisc müssen den Vorschriften des Treu- hänberamtes entsprechen. Ter Antrag kan» durch eine de- vollmächtig», Interessenvertretung cingcbracht werden. 2 Der Kretgabeanspruch verfällt, sofern der Antrag nicht innerhalb eines Jahres nach Inkraft treten des Ge leches ei «gereicht und das Be sitz recht nach gewiesen ist. Feststellungen haben er geben. daß für eine große Anzahl beschlagnahmter Ver mögenswerte der rechtmäßige Eigentümer bislang nicht er- mittels ist. Deutiche Firmen oder Privatpersonen, bet deue« dte Möglichkeit besteht, daß sie, sei eS auS BorkrtegS. außenständeü. Warenlieferungen, Erbschaft oder auS an deren Gründen, ein Guthaben in Amerika haben, sollten demzufolge unverzüglich entsprechende Erkundigungen etn- ziehen. 8. Voraussetzung für jede Freigabe, deren Wert die Grenze von 2000 Dollar übersteigt, ist dte Abgabe einer E i n ve r st'ä n d n i»e r k l ä r u ng für dt« einst, wellige Einbehaltung von 20 Prozent des BermögenSwerteS. Die bisher von dem Treuhänderamt vorgeschriebenen Anträge oder VertretungSvollmachtcn der deutschen Eigentümer müssen einen dahingehenden Zusatz erhalten. 4. Bet der Auösolgung der Vermögenswerte ist dem Trcuhändcramt eine Entlastungsguittung zu erteilen: die Eigentümer werden gut daran tun, vorher eine Nach. Prüfung der Rechnungslegung des Treu, händeramtes vorzunehmen. 5. Für Fälle, in denen nicht genügend Barbestände Vorhänden sind, um die Abzweigung der einstweilen ein. behaltenen 2l> Prozent des BermögenSwerteS in bar zu ermöglichen, den deutschen Eigentümern aber daran gelegen ist. ihre beschlagnahmten Sachwerte, mit Grundbesitz. Wert, paptere «s«.. unveränßert in natura zurvckzuerhalten. steht da» Freigavegesetz «»,, baß entsprechend« VatzeNchShlungy, zur AbMung llop Sachwerte »orgenommen werden könnest: i SS ist ganz interessant, einen Vergleich zwilchen dtr amerikanischen Haltung und der Lattung -er übrigen Möchte in der Fretgabefrage zu ziehen. Unsere Gegner haben tu, Artikel 287 des Frtedensvertrages sich das Recht Vorbehalten, deutsches Eigentum in ihren Gebieten zurttckzübchalten und zu liquidieren. Bon diesem Recht h'be« die südamerika nischen Staaten, die alle zu den Gegnern Deutschlands «äh rend des Weltkrieges gehörten, keinen Gebrauch gemacht. Griechenland hat im Jahre l»20 den dort ansässigen Deutsche» ihre Vermögen bis zu 75 Mn Drachmen fretgegeben. China hat im Jahre l82l durch ein Abkommen mit Deutsch land die liquidationsgeschädigten Neichsangehörtgen in wei tem Umfange wieder in den Besitz ihres Eigentums gelangen, sie bzw. entsprechend entschädigen lasten. Die südafrika nische Union hat das deutsche Eigentum zurückerstattet. Die Regelung mit Japan bedeutete eine 75prozenttge Ent schädigung der Deutschen. Frankreich hat im Dezember des Jahres 1826 aus das Liquidationsrecht verzichtet, soweit dte Liquidation bis zum 80. Oktober d. I. nicht bereits durch geführt waren. Auch in Italien ist die Liquidation im Dezember deS Jahres 1827 eingestellt worben. Portugal hat im Januar des Jahres 1927 die Freigabe des noch nicht liquidierten deutschen Eigentums angeordnet. Süd. slawie» hat im Dezember 1827 das noch nicht liquidierte deutsche Eigentum sreigegeben. Während man bei allen diesen Staaten also feststellen kann, daß sie sich, wenn auch mitunter sehr verspätet, auf den Weg des internationalen Rechts zu- rückgrsunden haben, und wenn auch dieses Zurückstnden für Deutschland vielfach keinen allzu großen praktischen Wert hat, so hat es das britische Reich bisher »orgezogc», weder eine grundsätzliche Freigabe des deulschc« Eigentums zu- zugcstehcn, noch die Liquibatioue« cinzustelleu. England hat sich bis jetzt barans beschränkt, den HauSrat frei» zngcbe« nnd einen Gnadcnansscknß cinznsetze«, der in ge» wissen Fällen die Freiqabe gewährt. Das gleiche gilt sür sämtliche Dominien. Belgien hat sich ähnlich verhalte«. Admiral v. Trolha so Jahre all. Berlin. 1. März. Vizeadmiral a. D. v. Trotha voll- endet heute am 1. März sein kB. Lebensjahr, v. Trotha trat im Jahre >88« in die kaiserliche Marine ein. Im China- Feldzugc tat er sich besonders hervor. Er kam später ins Rclchsmarineamt und wurde Erster Offizier auf der »Elsaß". Hierauf gehörte er dem Stab der Hochseeflotte an und war Kommandant der »Königsberg". Nachdem er Abteilungschcs im Martnekabinctt gewesen war, wurde er Kommandant des Llnicnschtffes »Kaiser", das er im Frühjahr 1811 bei dessen Reise nach Südamerika nnd während deS Krieges bis 18lkl führte. Dann wurde er Chef des ^tabes der Hochseeflotte unter Vizeadmiral Schcer und leitete mit diesem znsamme» die Skagerrakschlacht. wofür er den Orden r>o»r Io msrits erhielt. Nach der Revolution trat er an die Spitze des an Stelle deS Marinekabinetts! neugcschaffenen Personalamtcs im RetchSmarineamt, im März I8iv wurde er Chef der Ad. mtralität. Am 12 März 1820 wnrdc er non dem damaligen Rctchswehrminifter Noöke zur Erkundigung der Lage bei der Brigade Ehrhardt «ach Döberitz entsandt. Nach dem Kapp- Putsch nahm Vizeadmiral v. Trotha seinen Abschied' und wurde im September 1828 durch Admiral Beynke ersetzt. 1828 legte er im Dolchstoß-Prozeß als Zenge seine Auffassung vom Zusammenbruch der Flotte bar. In jüngerer Heit ist er besonder» hekoorgeireten durch seine Tätigkeit als Führer deS Großdeutschen Jugendbundes und durch die führende Rolle, die er im Sudctendeutschen Heimatbuno spielt. ^ 's i Schweres Grubenunglück bei Recklinghausen. Zwei Fördcrkörbe adgostürzt. — 13 Tote. Rccklinghansen, 1. März. Heute «vrge« gegen tz Uhr ereignete sich ans der Zeche ^Ewald«Fortsetzung* in Erkenschwick bei Recklinghausen ei« schweres Grnbenunglück. Zwei Fördcrkörbe stürzten infolge Reißens eines Seiles in dte Tiese. Eine Anzahl von Toten wnrde bereit« geborgen. DaS Ansmaß des^ Unglück- läßt sich noch nicht übersehe«. Nach »orläusigen Angaben besanben sich in den FSrberkörben 48 Mann, von denen 18 tot sind. De,amtlich «Bericht über da» Srnbennnglück kantet: Heute morgen gegen » Uhr ging zst Netzt«« der Seilfahrt i« Schacht 1 der Zeche »Ewald- Fortsetznng* wahrscheinlich insolac Versagens des Testf««- zcigcrs der westlich ansqehende Fördertorb unter die Seil scheibe. Der östlich niedergehende Förderkorb wnrde in die Verjüngung der Schachtspnrlatten i« Schachts««»? gestancht. Rach oorlänsigen Feststellungen «oqren die beide« Fürder, körbe mit insgesamt 4st Man« besetzt. Hiervon find 18 Man» toi Diese sind geborgen. Dl« Übrige« sin» sowettz st« schwer ober leicht verletzt find, de« Krankenhaus«: zngesühot worbe«. Die bergbehördlich« ttntersr.H«tzg ist eingeleilet. Das Fiasko -er britischen Versassungskommlsslon in Indien. In Delhi, der Hauptstadt Indiens, beschloß am per» gangenen Sonnabend die gesetzgebende Versammlung der vereinigten indischen Provinzen eine von den Swarasiften eingebrachte Entschließung anzunehmen, in der der Boy, kott der englischen B e r f a s s u n g S k o m Mission ausgesprochen wirb. Diese Entschließung, bei deren Debatte der Führer der Swarajt-Partei. Motilal Nehru, erneut be tonte. daß seine Partei sich nur mit der vollständigen Un, abhängtgkeit zufrieden geben könne, bedeutet ein« schmore Niederlage der englischen VcrfassungSkommtstion. — Der strbengltedrige Ausschuß, den das britische Parlament nach Indien sandte, damit er hier die versprochene Berfastungs. reform vorbereite, ist, wie noch erinnerlich sein dürfte, bei seiner Ankunft in Indien sehr unfreundlich begrüßt worden. Der Tag der Ankunft wurde zum nationalen Trauert«« ge- macht. In Kalkutta trugen Demonstranten Banner mit sich, aüs denen geschrieben stand, die Kommission möchte doch gleich wieder dorthin zurückkehren, woher sie gekommen sei. Aawritere nationale Trauerseiern unter strengsten Strqs. »Ärohansen verboten worden waren, suchte« dte Führer dev tphtschrn Frethrttskampses eine Stelle ihres Gegner» M breffen, dte gerade bet den Engländern sehr empfindlich ist: ste bemühten sich darum, einen allgemeinen Boykott der tnglischen Waren heraufzubeschmören — ein« Kampfes methode, die ja auch dte Chinesen in ihrem Freiheitskampfe gegen dte Vorherrschaft des weißen Mannes angewandt haben, und zwar mit bestem Erfolge. In Kalkutta wurden Mastenversammlungen abgehalten, bet denen die Inder schworen, keine ausländischen Stoffe mehr zu tragen, ehe nicht dte Unabhängigkeit Indiens eine vollendete Tatsache sein würde. Achnliche Beschlüsse sind auch anderwärts ge faßt worben, und als beispielsweise dte englische Per- fassungskommisston dieser Tage nach Madras kam. wurden dort bald sämtliche Märkte und Geschäfte zum Zeichen d«S Protestes geschlossen. - Allen diesen Feindseligkeiten, die. soweit bekannt ge worden ist. nirgends zu offenen Tätlichkeiten auSgeartel stn^ — offene Gewalt würde den Engländern die Möglichkeit geben, mit Heeresmacht etnzugreifen wie etwa vor einige« Jahren in Amritsar, wo der englische General Dner eine wehrlose Menschenmaste hatte mit Maschinengewehren zu-> sammenschteßen lasten — allen diesen Feindseligkeiten setzt der erwähnte Boykottbeschluß des indischen Parlaments die Krone auf. Achnlich wie setzt England den Chinesen gegen über eine Politik der liebenswürdigen Geste treibt, ohne allerdings Gegenliebe zu erwecken, weil das Vertrauen aus die englische Aufrichtigkeit fehlt, ähnlich versuchte es auch die britische Berfassungskommission in Delhi. Sie gleubte, ein unbedingt sicheres Mittel zu besitzen, sich die Inder gefügig zu mache«: dt« englische Kommission forderte nämlich baS indische. Parlament auf, aus ihrer Mitte ebenfalls einen Ausschuß von sieben Mitgliedern zu ernennen, der gemein- schafilich mit den Engländern die Möglichkeiten einer Ver- faflungsrevtsion untersuchen und einen Bericht an daS britische sowie an bas indische Parlament abfaffen sollt«. Dieser Vorschlag sah auf den ersten Blick sehr annehmbar aus. Dte Inder aber erkannten sehr bald, wie bedenklich dieser Vorschlag doch war. DaS indische Parlament zerfällt in ein Unter- und Oberhaus. Im Oberhaus aber hat die Regierung «ine sichere Mehrheit, da sic es ist, dte dte Mehr zahl der Oberhausmitglieder ernennt: auf die Wahl von sieben wirklich unabhängigen AuSschußmitgliederu wäre also nie zu rechnen gewesen. Die führenden indischen Politiker antworteten daher, daß sie den Vorschlag nicht an- nehmen könnten nnd daß sie mit der englischen Kommission nichts zu schaffen hätten, und am Sonnabend gelang eS, dieses Nein, wenn auch nur mit geringer Mehrheit, in der Form eines ParlamentsbeschlustcS niederzulcgen. Die . y«. mühungen der Engländer, die Abstimmung über diese Ent. schließung zu verhindern, waren vergeblich gewesen. Die'englische Presse hat die Verfemung des Berfastungs- aUSschufles nicht weiter Übel genommen aus dem Bestreben heraus,/dte Bedeutung dieser Kundgebung durch einfaches Uebergehen zu verschleiern. Sie stellt dte Sache so dar, st ob das indische Parlament einen Druck auf die Regierung habe austtben wollen, um neue Zugeständnisse zu verlangen, und auch Lord Birkenhead, der Staatssekretär für Indien, meint, daß es sich bet dieser Abstimmung nur «Ul ein Manöver handele; dte Arbeit des britischen BerfaffnngS- auSschuffes werde dadurch nicht gestört werben. Ander» — ober ehrlicher — urteilte Lord Lydenham, der «S offen auSsprach, daß diese Abstimmung ein ernste» EreigütS stzl