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«I. Jahrgang. A 288. ^ Dienstag, 17. Oktober isi«. Drahtanschrift: «achrichK» »retbe«. JrrnsprecheoSammetaum««: „»LI. Rur für NachtgrsprLche: »0011. Keg^Ltzrrdet 18TS L/h DreLEg -ZönSairt- 8c!iokvl«Se »/ V«^riziL-I^km-Ackoky>aSe E vre^NT-Litter-AekoßalaS- vr«^N4- I(ükao, D«z»rk. kchriftlettung und HauptgeschSstsfiro»: Martenstrah« 38^40. Dock u. Verlag von Liepsch » «richard« in Dresden. Bezugr-G-bührSA'WL Nachdruck »ur mit deutlicher Ouellenaußib« (.Dreeduer Nachrl piWt». — Uiwerlani«, Schriftltltck» «erden nicht mifdewahrt. Neue Erfolge an der russischen Front. -rutsche Erfolge i» den Karvatheu. — 1700 ««sie» gesange». — Abwehr englisch« und ftanMch« Angriffe bei Anendeconrt und Snilltz- — kin Ansrns «ackensen» «a die «riechen. — -lr sirialdemolratischen iiriegsziele «nd die srnnMsche Preffe. -er amtliche dentsche Xrlegiderlcht. l»«tlich.t Großes Heiuptynartior. den 1«. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz, -eereoyrnpp« Kronprinz Rupprecht I« Kampfgebiete der S»««e hielt die lebhafte beiderseitige Artillerietätigkeit tagsüber an. Ei« englischer Borftoß «ordSstlich »»« Gnevdeeonrt drang in geringer «reite in »«seren vorderste« Grabe« ei«, der i« Gegen, «ngriss völlig zurückgenommen wurde. Franzose« griffe« Morgens «nd abends die Stellungen westlich von Sailly an «nd «nrben abgewiese«. südwestlich deö Dorfes durch irische« Gegenstoß. Heeresgruppe Kronprinz I« den Argonne« »nd «ns beide« Maas-älfer« lebt« d«S Srtillertefener zeitweilig ans. vestücher Kriegsschauplatz. Front de» Seneralfrldwarschall» Prinzen Leopold v. Bayern Westlich von Lnel brache« dnrch heftiges Artillerie, sen« »orbereitete stgrke «ngrisse i» Abschnitte Zndilno— Zatnrgy nute, schwer«» Verlusten für de« Feind znsamnrey. Dt« Vorstöße südlich der «ah» Br»d,-Le«L«,ft D«d in der Grade-k».«i-der«ng schsiterte» gleichfalls. Beträchtliche rysstsche Kräfte wnrden zu ei««M tief, gegliedert««» ater ersolglosen Angriss ander Rarajowka zwischen Lipniea Dolna und Skvmorochr eingesetzt: anch hi« konnte« wir dem Kein»« schwer« «erlnste bereite». Front »es General» der Kavallerie Erzherzog Karl An de» Karpathen wiese« bentsche Bataillone bei Erweiterung ihres Erfolges am Smotrec Gegenangriffe ab «nb «achte« drei Offiziere. »81 Man« z«Ge» fangenen. A« D. Coma« «ahme« bayrische Truppe» i« Stur« mehrere russische Gräben. Oestltch »irlibaba sind bei de« «ngriffsrämpse« öft«rreichtsch.ungarischer Regimenter rnsstlche Gegenstöße ,«. rückgewtese« worbe«. Die Zahl der eingebrachten Gesänge, «e» beträgt über Illüll. Südwestlich von Dorna Watr« drängten die »er. bündele« Truppe» de« Gegner über bas Roagra-Tal zurück. Ans dem Krieggschauplatz in Siebenbürgen da««» die Kämpfe an der rnwLnische» Gre«^ an. Ballan-Kriegsschauplatz. He«e»g»«ppe de» »eneralfsldmarschalls v. Mackensen: Seine Aendernng der Lage. Mazedonische Front I« Lerne, Abschnitte beiderseits Brod hatten heftige, «echt« wieherhelt« «»«risse serbischer Truppe« keine» Erselgr anch Teilnorftöße bei Grnniste «nd «örd, ltch »er Slidze Plant«« wnrden «nter erhebliche« «erlnste» d«S Feindes abgewiese». DerLrfteGe »er alanartterweister: IW. T. v.i L»be»h»rss. Leftrrreichisch-uuzsrischer Rrlegibrricht. Wie«. Awtlich wirb »erlantbart den 1«. Oktoder: Vestllcher Zixiegsschauplatz. Heereofront de» «deneral» »er Kavallerie Erzherzog Karl »Inder ungarisch,»»«äuische« Grenze keine wesentliche Aendernng der Lager es wird weitergekäwpft. An »er Dretländerecke südlich »»« Dor«a»atra dräng, te» wir die Rnsse» «der den R«gr«,vach »»rück, wobei ste eine» Offizier, »IV Man« »nd zwei Maschinengewehre in unserer Hand ließe«. Bei Sirlthaba »«den in de« letzte» KÜMpse« » Ossigiere. 10»7 Man« «nd » Maschine«, gewehre, ans dem Smotrec » Ofsiziere «nd »81 Rnffen eingedracht. I« beide« Abschnitte« scheiterte« gestern rufst» sche vegenftöß«. I« Lndowagebiete bemächtigten stch bayrische Truppe« einer setndliche» Stell»««. Heereosront des Senerolfeldmarschall» Peinzen Leopold »on Bayer«. An »er »oresowka. «« oberen Sereth »nd südwest, lich von Brod, hatte die HeereSgrnppe des Generaloberste» ». Böhm»Er«oIi starke «„risse abznwehren. Der Feind w«d- ßdWßü..>hM.l.er »«.V.r e» p.e r l.« ft^n ««. w » rfe ». Die Armee des Generalobersten v. Tersztyanski stand de« ganze« Tag über nnter schwerem russische« Ar- tilleriesener. Beiderseits von Zatnrcy brach auch die feind liche Infanterie zum Angrisse vor. der namentlich nördlich des obengenannte« Ortes «nter grobem Massenaufgebot mehrmals wiederholt wurde. Der Feind erlitt abermals eine» schwere» Mißerfolg. Italienischer Kriegsschauplatz. I« de« Kämpfe« bei So der habe» unsere Trnppen L Offiziere. SIS Man« gcsiawgengeuomme» uud » Maschinen gewehre erbentet. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts zu berichten. Der Stellvertreter des Chefs des GeueralstabeS: sW. T. B.j ». Höfer. Feldmarschall.Leutuant. killschüchtenmgrversuche. Norwegen hat eine königliche Verordnung erlassen, in der bestimmt wird, -aß für- den KriegSgedrauch aus gerüstete und einer kriegführenden Macht angehörende Unterseeboote sich im norwegischen Fahrwasser nicht be wege» »der. aufhalteu dürfen. Wird da» verbot über trete», so laus«« dt« Unterseebovt« Gefahr, mit Waffen, gemalt angegriffen zu werden. Die Verordnung enthält dann noch einige AuLnahmeLestimnmngen für den Fall, daß et« Unterseeboot, um Menschenleben zu retten, nor wegische- Gebiet aufsucht. Außerdem wird für andere Unterseeboote, also Untersee-HandelSfchtffe. bestimmt, daß sie nur in Oberwafferstellung am hsllen Tage und mit ge hißter Nationalflagge norwegische Häfen anlausen dürfen. Die Gefahr der Vernichtung infolge etwaiger Verwechslung mit AriegS-Unterseebooten müssen ste selbst auf sich nehmen. Der Sinn dieser norwegischen Verordnung ist. um e» gleich zu sagen, daß von nun an norwegische Häfen für deutsche Unterseeboote geschloffen sind. Es ist ein Ausnahmegesetz, das von der norwegischen Regierung ohne jeglichen völker rechtlichen Grund erlassen worden ist. das so wenig ge rechtfertigt werden kann, wie die Aufhebung der Londoner Deklaration durch England. Nach Artikel IS beS Haager Abkommens haben die Kriegsschiffe Kriegführender das Recht, neutrale Häfen anzulaufen und dort so viel Lebens mittel einzunehmen, wie zur Ergänzung des regelmäßigen FriedenSstandcs notwendig ist. Ste haben daS Recht, 24 Stunden im neutralen Hafen zu verweilen, und können sogar, wenn sie erst 24 Stunden nach ihrer Ankunft Fcue- rungSmaterial erhielte», ihren Aufenthalt noch um 24 Stunden ausdehnen, so daß sie jedenfalls die Möglich keit haben, so viel Brennstoff einzunehmen, als sie brauchen, um den nässten Heimatshafen zu erreichen. DaS ist eine allgemein anerkannte Bestimmung, von der zu Beginn des Krieges nicht nur die deutschen Kreuzer „Goebcn" und „BreSlau" Gebrauch gemacht haben, als sie Messina an liefen. sondern die sich auch englische Kriegsschiffe verschie dentlich zunutze gemacht haben, indem sie nach der Schlacht bei den FalklandSinseln zu wiederholten Malen südameri kanische Häsen besuchten. Da» Recht. daS der Artikel 10 des Haager Abkommens gewährt, ist allerdings insofern eingeschränkt, als eS den Kriegsschiffen untersagt ist. neu trale Häfen als Stützpunkte zu benutzen und sic innerhalb eines Vierteljahres mehr als einmal anzulaufen, eine Vorschrist! die übrigens von englischen Kriegsschiffen wiederholt verletzt worden ist. Zn beachten ist, daß in dem Artikel 10 des Haager Abkommens von Kriegsschissen ganz allgemein die Rede ist und selbstverständlich kein Unter- schied zwischen Untersecschiffen und anderen Kriegsfahr. zeugen gemacht wirb. Wenn die norwegische Regierung da» tut und Unterseebooten schlechthin die Bewegung in norwegischem Fahrwasser verbietet und ste von norwegischen Häfen auSschließt, so setzt sie stch damit über einen feierlich beschworenen und bis heute allgemein anerkannten Ver. trag hinweg. Der Umstand, daß England den Neutralen tin solche» Vorgehen angeraten hat, kann für die Hand lungsweise der norwegischen Regierung keine Entschuldi gung abgebcn. Andere Neutrale, sogar Amerika, haben da» englisch« Ansinnen als mit ihrer Würde nicht verein- bar abgelrhnt, Norwegen, das vorläufig sich doch noch da- gegen wehrt, mit Griechenland verglichen zu werde«, hätte dasselbe tun können, hätte es tun müssen, wenn e» sich den Borwurf ersparen wollte, für England Lakaienhtenstc zu verrichten und ohne jeden . Grund sich Deutschland g«üt«- über eines unfreundlichen schsiWg, ziz Mchyr. ^ ^ Denn ein u n f r e u n b l i ch e r A k t in der vollsten Be deutung, die dem Worte in der Sprache der Diplomaten zukommi, ist das Vorgehen der norwegischen Regierung. Daran kann nicht gerüttelt werden. Bon norwegischer Sette selbst ist in diesen Tagen rückhaltlos zugegeben worben, -aß keinerlei Beweis dafür beizubringen sei. daß deutsche Unterseeboote die norwegische Hoheitszone verletzt hätten. In einem norwegischen Blatte, tn „Finmarkens Amtstidende", ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß deutsche Unterseeboote sehr wohl, ohne den Schutz nor wegischen Seegebietes in Anspruch nehmen zu müssen, nach dem nördlichen Eismeer und der russischen Murmanküste batten gelangen können — was im übrigen auch durch die Fahrt von „ll 68" deutlich genug bewiesen worden sein dürste. Deutsche Unterseeboote haben bisher noch nie einen norwegischen Hafen angelausen, geschweige denn Nor- wegens Neutralität mißbräuchlich ausgenutzt. Ste haben allerdings, und das ist der Grund für daS Geschrei in der norwegischen Presse, eine Anzahl norwegischer Dampfer versenkt, aber diese Dampfer führten Bannware und waren deshalb der Vernichtung verfallen. Denn 8 4g der Lon doner Scerechtserklärung vom Jahre 1909 bestimmt aus drücklich, daß ausnahmsweise ein von einem Schisse der Kriegführenden beschlagnahmtes neutrales Schiff zerstört werden kann, wenn die Aufbringung das Kriegsschiff einer Gefahr aussetzen oder den Erfolg der Operationen, worin cS derzeit begriffen ist, beeinträchtigen könnte. Daß dir Versenkung für uns zur Regel gepwrden ist. daran sind nicht wir schuld, sondern England. daS jegliches Völker recht im Seekriege beseitigt hat: daran sind schuld auch die Neutralen von der Art Norwegens, die sich bedingungslos und ohne ein Wort deS Widerspruches der englischen Will kür gefügt, ja sogar England durch tatkräftige Mithilfe in seinem völkerrechtswidrigen Kampf unterstützt haben. Norwegen hat also keinen Grund zur Klage, es erfährt lediglich, daß auch der zugunsten Englands und seiner Vasallen betriebene umfangreiche Bannwarenhandel nicht ganz ohne Risiko durchgesührt werden kann, weil Deutsch land das selbstverständliche Recht sür sich in Anspruch nimmt, diesen Handel zu stören. Dabei haben wir uns, was man auch in Norwegen zugeben muß. in den eng- gezogenen Grenzen eines Völkerrechts gehalten, das von England längst schon zum alten Eisen geworfen worden ist. Kein norwegischer Seemann ist nmgekommen. unsere Unterseeboote haben es sich in jedem einzelnen Falle an gelegen sein lassen, die Besatzung in Sicherheit zu bringen. Daß im übrigen die Fahrt im nördlichen Eismeer in den Rettungsbooten nicht zu den schönsten Annehmlichkeiten des Lebens zählt, glauben wir gern, schließlich haben aber nicht wir die norwegischen Seeleute dem ausgesctzt, son dern die norwegischen Reeder, die die auri -mc-ra iawos. der verfluchte Hunger nach Gold, dazu getrieben hat, unter diesen unwirtlichen Himmelsstrichen Bannwarcuhandcl zu treiben. Norwegen hatte also keinerlei Rechtsgrnnd, unseren Unterseebooten das Anlaufen eines norwegischen Hafens zu verbieten. Wir sind daraus glücklicherweise auch nicht angewiesen, immerhin könnte sich der Fall ereignen, daß ein deutsches Unterseeboot infolge irgendeines Schadens genötigt wäre, norwegische Gastfreundschaft nachzusuchen. Wird sic ihm verweigert, wird das Boot gar, wie es die norwegische Verordnung ankündigt, mit Waffengewalt an gegriffen. so würde das selbstredend von Deutschland als feindselige Handlung angesehen werden müssen, die mit Notwendigkeit entsprechend scl-arse Gegenmaßregeln nach sich ziehen müßte. ES wäre gut, wenn die norwegische Ne gierung hierüber nicht im Zweifel gelassen würde, schon damit ihr der Glaube genommen wird. Deutschland durch ihre Verordnung einschüchtern zu können. Vorläufig scheint es. als ob dieser Zweck für den Schritt der norwegi schen Negierung — der durch die Berufung auf eine ähn liche Verfügung Schwedens natürlich in keiner Weise ge rechtfertigt werden kann, da Schweden um seiner verletzten Hoheitsrechte willen seinerzeit gegen Rußland einschreiten mußte — bestimmend gewesen ist. ES kann den Nor. wegern nicht deutlich genug gemacht werden, daß sich das Deutsche Reich nicht einschüchtern läßt, e» kann ihnen nicht klar genug gesagt werden, daß der Umstand, daß England hiuter ihnen steht, auf uns nicht den mindesten Eindruck macht und uns keinen Augenblick daran hindern würde, das zu tun, was unsere Ehre und unsere Interessen er. fordern. Dasselbe gilt übrigens -er amerikanischen Presse gegenüber, auch derjenigen, die bisher den Anspruch erhob. soz>jsAgeü.alL. tzeutral zu galten. ES wird.erklärt, baß die