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Dresdner Nachrichten : 04.06.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-191706045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19170604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19170604
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-06
- Tag 1917-06-04
-
Monat
1917-06
-
Jahr
1917
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 04.06.1917
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„Dresdner Nachrichten* « «r. LS» Montag. 4. In», Eeite y VllksUMkn. *** G r k n a d I e r H. N. »Wie bei uns hier erzählt ivnd. sollen Familien HU Söhne, die zusammen Uber sechs Iatne dienen, eine Entschädigung erliaite». Ist daran etwas Wuhrec-, vder wie verhält sich die -Lache'? Wohin bat man »ich zu wende», wen» man das beantragt? Ich selbst bin Win cingezogen wurden, diene also im vierten Iatirr, mein Bruder ist >815 als Rekrut Ungezogen, dient also im zweiten Ialne. Tann habe ich noch zwei Stiefbrüder: der ältere dienr ii» sechsten Jahre talS Ulan, war bei Kriegsausbruch aktiv im dritte» Jahr, ist Gefreiter). der andere als Land- nurmrekrut. dient im zweiten Jahre. Wir stehe» alle vier uil Ielde. Habe schon immer im Briefkasten der „Nach richten". die wir hier vst erhalten, mal gesucht, aber noch nichto hierüber gefunden, und wäre deshalb sür eine Nus iun't recht dankbar. Da ja eine kleine Unterstützung bei uns recht gut gebraucht würde, besonders, da unsere Eitern nirgends eine Unterstützung erhalten." — lieber die Auf- wandsenischädigungen sür kinderreiche Svldatensamilien ist im Briefkasten schon wiederholt Nuskunst gegeben worden. Es loniiiit bei Äbleistnng der gesetzlichen zwei- vder dreijährigen Dienstpflicht eine G e i a m t d i c n st z r i t von >.-chc- Jahren i» Frage, also sür mindestens zwei Löhne. Sv nie! non liier ans »ach Ihrer Nnsrage beurteilt werden kann, würde» die Bestimmungen im vorliegenden ,vall zur Anwendung kommen. Der Nnspruch ist von den Eiter» bei -er Orwbehörde zu stellen. Die Entschädigung betrügt jähr lich stio Mk. sür jeden Lohn. *** D. F. „Im Brieskasteu vom -I. Mai hatte Onkel Lchnörte einem wißbegierigen Ncsscn einiges über die javanische Lchnurrbartgesellschast mitgeteilt. Nuch in E h i n a bestehen Vereine, deren Zwecke als geradzn grotesk bezeichnet werden müssen. Biele solcher Vereine reichen bis in das erste vder zweite Jahrtausend vor Eliristv urrnct. Manche davon haben aber ihre einstigen guten Absichten vergessen, sind allmählich entartet und zu einer schweren Plage für das Volk geworden. Eine der an ständigste» dieser Gesellschaften scheint »vch der im l> Jahrhundert vor Ehristv vom Kaiser Weng Wang ge gründete „Verein für verlassene Leichen" zu sein, der aus dem chinesischen Tvtenkuttus beruht. Der Verein bestattet Arme und llnbegrabene, liefert' den Mittellosen (Gräber und Large, pflegt vernachlässigte (Grabstätten. Er erhält sich durch die Beiträge seiner Mitglieder und der öffent- iichen Wohltätigkeit. Im dustersten Falle wird gebettelt; lei» Wohlhabender wagt es. eine (Habe zu verweigern. Nil jährlich wird das Totenfest des kaiserlichen Vcreins- arüiiders gefeiert. Da werden für die verstorbenen Nrmen reichbesetzte Tafeln gedeckt; glaubt aber der Vorstand, dah die Toten satt sind, so verzehren die VcrcinSmitglieder die ansgetragenen Speisen. Einem ähnlichen Kultus ist auch der im d. Jahrhundert vor der christlichen Zeitrechnung begründete „Verein für Ertrunkene" entsprungen. Der Ehinese hält viel darauf, mit vollständigen Gliedmaßen in den Himmel zu kommen, da ihn sonst seine Nhnen un erbittlich auSfchlicsten. Er ist deshalb auch ein Feind aller Ooerationen, die ihm etwa ein Körperglied kosten könnten, -st »i ichrecklichsten ist eS für ihn, wenn die Fische etwa sei nen Leichnam verzehren. Deshalb befastt sich der erwähnte Berein damit, die Körper der Ertrunkenen zu bergen und zu beerdigen. Bei Schiffbrücken sind freilich die Vereins- u nglieder mehr darauf bedacht, die Leichen auszufischen, als die Lebendigen zu retten. Auch der im 27. Jahrhun dert vor Ehristo begründete „Feuerwehr-Verband" ist völlig entartet. Die Feuerwehrleute rauben und stehlen, was sie nur irgend erlangen können. Einen eigenartigen Zweck verfolgt weiter der „Verein von Beamtenaspiranten". Da in Elnna nichts ohne Bestechung möglich ist, io ist es an der Tagesordnung, daß Tausende, die ihre Prüfungen bestände!, haben, jahrelang auf Anstellung warten müssen. Sie werden daher Mitglieder des genannten Vereins. Ist nun eine Ltelle frei, so wird eine Lotterie veranstaltet, für die jeder einen Einsatz zahlt. Der Glückliche, besten Name gezogen wird, gewinnt die gesamten Einsätze. Er geht da mii ,u dem Vizekönig und den übrigen in Frage kommen de» 'Beamten, um sie zu bestecken und so die Stelle zu er langen. Der Verein ist eine regelmässige Einnahmcguelle >ur die chinesischen Beamten. Keine von diesen Körper schaften legt aber den Einheimischen und Fremden so un angenehme Opfer ans, wie der „Verband der Bettler". H.rmze Scharen von Bettlern sieht man auf den von Schmutz starrenden Straßen der chinesischen Städte; sie fallen jeden istutgekleideken an und heischen von ihm eine Gabe. Die Bettler sind in jeder Stadt organisiert, haben einen Chef, entrichten Abgaben, d. h. Bestechungsgcldcr, an das Stadt- oberhanvt, das sie duldet. Im Falle von Unruhen sind sie auch die ersten, die sengen, brennen und plündern. Die Ladeubesitzer, die dem Verband eine bestimmte Abpabe ent richten, werden von den Bettlern verschont. Es gibt drei Klane» von Bettlern: solche, die in Abteilungen non drei oder vier geben, solche, die sich allein an einem bestimmten Platze lsinhocken oder allein nmherziehen. und endlich solche, die die Aufmerksamkeit der Vorübergehenden durch sich willst zugefüglc Wunden, unheilbare Geschwüre usw. ans sich ziehen." *** Alte Strafakten. „In einer Unterhaltung über den Vollzug von Strafen i» früherer Zeit wurde auch der Ausdruck „Säckungsfalle" im Zusammenhang mit der alten Augustns-Brückc gebracht. Wann ist die Strafe dcS Sackens in Sachsen eingestthrt bzw. aufgehoben worden, and was hat der Ausdruck „Falle" damit zu tun?" — Ueber das Alter der Strafe des Sackens herrscht Ungewißheit, aber schon bei den Germanen galt das Ertränken oder Er sticken in Sümpfen als ehrloser Tod. Sie wurde in der Regel nur an Kapitalverbrechern lEltern-, Kinder- und Gatten- möider oder Gjstmisclrerl vollzogen. Der in einen Lcdersack gcsteckte Verurteilte erhielt gewöhnlich als Gesellschaft einen räudigen Hund, Affen, Hahn, eine Katze vder Schlange ->ur Vermehrung seiner Seclenpein. In Sachsen wurde die Säckungsstrase zuerst vom Kurfürsten August gesetzlich fest gesetzt. 'Bach ihrer Aufhebung am >7. Januar l7lll trat an ihre Stelle die Tötung mittelst des Rndcs. Anfänglich wurde in Dresden das Sacken beim Galgen am Wcißeritz- Welir vollzogen. Später wurde durch eine Ocfsnung in der Brüstung der AngustuS-Brücke der Delingucnt in die Elbe lunabgcstürzt. Diese „Sacknilgsfnllc" genannte, mit einem Holzgeländer versehene Oefsnung verschwand, als die näheren Zinnen der Brücke mit Platten belegt wurden. Diese letztere Mastnahme machte sich notwendig, weil öfter Unglückssüllc. z. B. bei Sturm, vorknmen. so dast Menschen und Vieh über die Zinnen hinweg in den Strom geschlendert worden waren. Der Erste, der im Jahre 1548 ans der Brücke gesackt wurde, mar der Mnttermördcr HanS Schumann, bei dessen Hinabstürzen der lederne Sack zerbarst. 1626 erlitt die Kiudesmörderin Fuchs diese Strafe. Der Letzte, der von der AugiistnS-Briicke aus am 15. August 1715 die grau same Strafe erlitt, war der Mörder seiner Frau, der Gold scheider Richter. -:-sK Pier Verwundete einer Klinik. „Wir bitten zur Schlichtung einer Meinungsverschiedenheit um Antwort gnf folgende Fragen: 1. Kann einem alten Mit kämpfer von 1870 nochmals das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen werden im jetzigen Feldzüge, oder nur eine ent brechende Dekoration zum bereits in seinem Besitz befind lichen Kreuz 2. Klasse? 2. Mnh das Kreuz 2. und 1. Klasse gegritstt werden oder nicht? 8. Wieviel sächsische Generale haben den Orden Baue lc> marito?" — 1. Nehmen Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 am gegenwärtigen Welt kriege teil, io tragen sic laut Kaiserlicher Kabinettsordcr auf dem Bande eine silberne Spange mit kleinem Eisernen Kreuz. Eine zweimalige Verteilung des eisern-en Kreuzes derselben Klasse ist nicht vorgesehen. 2. Bor den Trägern des Eisernen Kreuzes (nicht des Ban des!« haben die Posten mit „Gewehr Uber" still zn stehen. 8. Den Orden Donr Io inorito erhielten in diesem Kriege die stächsklchei, Genimtle ». Mrchbach. d'Ekf» sind von Lasfcrt und Edler v d. Planitz. *** «tammtlschkrret k« Vr1«»r1chftad4 „In Friedenszeiten — lang, lang ist'« der — wollte es ein alter Brauch. das, rrra» sich -»Pfingsten einen neuen An- zug bauen liest vder fertig kaufte. Diesmal haben sich aber wohl viele nicht dazu verstiegen. >veil auch der Gutsituierte es angesichts der bestehenden Stvffknappbc.il für seine vater ländische Pflicht halte» must, in leinen Gartero-bebedürs-- »issrn einen Pflock znrückz»stecken, abgeielieii von der Um ständlichkeit mit de» Bezugslckieinen. bi« eben doch io mancher scheut. Da kommt einem der Gedanke, wie prak tisch und zweck mastig es dach wäre, »wenn heuite allgemein die Mode der Kniehose noch bestünde, die iedensallö in bezug auf.Kleidsamkeit unseren lanaechlotige» Beinfutteralen nicht nachsteht. Wie viel Stoff konnte gespart werde», ivenn inan sich entschlösse, die Kniehose, di« jetzt nur bei Svvrt- anziige» und der sogenannte» Resvrmkleiduna ein be scheidenes Dasein führt, wieder allgemein mode werden zn lassen! Dies vornusgeschickt, möchten ivir den Bries- kaslenoiikel heute einmal um Auskunft bitte», seit wann die Mode der lange» Beinkleider besteht, di« es doch, wie man auf alten Bildern sieht, nicht immer gegeben hat." — Beinkleider, die Beine und Hüften bedeckten, waren ur sprünglich orientalische Tracht. Schon die Rabnlvnier und Perser bediente» sich der lange» Hosen. In Europa findet »»an sie zuerst bei den Gallier», weshalb auch die Römer einen Teil Galliens das ,-behvfete Gallien" (t-ubia druecsluj nannten, bis sie später diese Sitte selbst annaiiine». Im Mittelalter wurden die Hosen «in Gegenstand vielfacher Moden; inan trug sie bald eng, bald weit, versah sie mit Puffen und Schlitzen, mit Bindern und Knöpfen; sie waren bald einfarbig, bald von verschiedenen Farbe». Es ent standen die Pluderhosen, bi« Rollhosen und die Pumphosen. Im 17. Jahrhundert erschien dann eine mäßig weite, faltige Hose anf dem Plan, di« etwas üher di« Knie oder auch weiter hcrabreichte, bis unter Ludwig XIV. di« kurz«, aber ziemlich enge Kniehose zur Herrschaft gelangt«, die im vorigen Jahrhundert durch die langen, bis auf die Fitste reichenden „PantalonS" verdrängt und nur noch in der Galaklcidiing im Gebrauch gelassen wurde. Auch an ihr hat die Mode gar oft ihr Mütchen gekühlt. Sic war schon uon oben bis unten eng, so eng. dast sic nur durch Stege »iedergehalten werden konnte, sic war oben weit nnd unten eng mit korkzicl-erförmigen Falten tfranzösischi. sie ivar am Knie ena und unten weit, sic war von oben bis unten gleich weil, so dast cs ans sah. als ob jedes Bein in einem Sacke steckte usw. Heute trägt man sie — recht überflüssiger Welse — unten umgekrempelt. Es hat auch einmal Hosen türen gegeben, breit« nnd schmale, und auerliegcnde, ab stehende Hosentaschen, die in ihrem Bau so lebhaft an Schwalbennester erinnerten. Seit einer Reihe von Jahren ist die Bügelfalte Trumpf, meines Willens «ine Erfindung des Königs Eduard von England, als er noch Prinz von Wales war nnd seine kostbare Zeit poch nicht mit der Ein kreisung Deutschlands zu vertrödeln brauchte, ttebrigens must hier noch bemerkt werben, daß man zn Anfang der ersten französischen Revolution -ie Proletarier und radi kalen RcvvlutivnSmänner Sansculotten i„olme Culvtten") nannre, weil sie keine Culvtten (Kniehosen) wie die höheren Stände, sondern PantalonS (lange Hosen> trugen. Die letzteren galten damals also überhaupt nicht als Hosen. *** T. P. K. „Ich batte mir vor Kricgsbcginn von einem Reklamezeichncr für Inserate ein Klischee entwerfen lassen, das ich auch zu Inseraten verschiedentlich benutzt habe. Das Klischee zeichnete sich durch eine besonders aus fallende Schrift aus und endete mit einem Reim unter Hinweis auf meine Adresse. Auf dem Klischee befand sich auch der Vermerk: Entwurf (folgt Name des Zeichners». Genau dieselbe Schrift und derselbe Reim werden jetzt von einer Firma, die allerdings einen ganz anderen Artikel vertreibt, für Prospekte benutzt. Ist die Firma hierzu be rechtigt, und wenn nicht, was kann ich hiergegen tun?" — Da die Ihr Klischee gebrauchende Firma andere Artikel vertreibt, käme höchstens ein Verstoß gegen die Bestimmun gen über den Schutz des geistigen Eigentums in Frage. Die bestehende Gesetzgebung schützt aber nicht ohne weiteres gegen Nachahmung derartiger Arbeiten, wie das geschilderte Klischee. *** A. K. „Als wir uns kürzlich über das Lustspiel „Perlen" von Lothar Schmidt unterhielten, das bis vor wenigen Tagen im Eentralthcater aufgcftthrt wurde und in dem bekanntlich eine Perlenkette eine große Rolle spielt, ging das Gespräch auf Diamanten und Perlen im allgemeinen über. Es wurde hierbei nun auch das Vor kommen Ser echten Flußperlenmuschel und die Perlcn- fischerei in Dachsen erwähnt. Wird diese Perlenfischer«:!, die wohl in den letzten Jahren keine großen Erträgnisse mehr erzielt hat, überhaupt noch airsgeübt?" — Gewiß! Das Ergebnis der Perlenfischerci in Sachsen ist aber wirt schaftlich unbedeutend: sie wird hauptsächlich ans dem Grunde crlmlten, weil es sich um ein, wenn auch nur von einigen Personen, jahrhundertelang ausgcübteS Gewerbe handelt, das als eine hcimatgcschichtlichr Merkwürdigkeit bezeichnet werden darf. Das Flußgebiet der Perlenmnschel sind der Oberlauf der Weißen Elster Vis Elsterberg, sowie die meisten Nebenflüsse und Mühlgräben der Weißen Elster. Italiener, die die Weiße Elster nach Gold durch suchten. sollen in früheren Jahrhunderten die Aufmerk samkeit auf die echten Flußverlen gelenkt haben. Im Jahre >500 beauftragte Kurfürst August zwei Vogtländer, im Elstergebiet Perlen zu suchen. Durch Reskript vom 8. Juli 1621 wurde Moritz Schmirler znm „kurfürstlichen Perlenfischer" ernannt mit der Zusage, daß das Amt sich auf seine Nachkommen vererben sollte. Tatsächlich bat die Familie Schmirler, die sich später Schwerter nannte, bis heute dieses Amt ausgeübt. Da die Arbeit wuchs, wurden später drei vereidigte Perlenfischer aus der genannten Familie angestellt. Die Blütezeit der sächsischen Perlen- sischcrci fallt in das 17. Jahrhundert, da damals die Perlen- gcwässcr noch wenig abgefischt waren. Die Ausbeute betrug im Jahre 1650 224 Perlen, darunter 16 große, eirunde, liervorragend ausgezeichnete, ferner 45 ganz Helle Perlen. Im Jahre 1672 belief sich die Ernte aus 284. im Jahre 1702 auf <-!56 Stück. Als im 18. Jahrhundert die Holzflößerei immer lebhafter wurde, mar cs unausbleiblich, -aß ganze Muschelbünle zerstört oder von ihrem Standorte vertrieben wurden. Auch durch die immer bedeutender werdende Industrie, die Verschlammung und Verunreinigung des Wassers zur Folge hatte, wurde die Perlenfischerci be einträchtigt. Diebstähle haben gleichfalls an dem Verfall mitgewirkt Mit dem ersten Aufkommen der vogtlttndnchen Perlenfischerci ist cs erklärlich, daß man auch andere Fluß gebiete nach den wertvollen Muscheln durchsuchte, freilich ohne nennenswerten Erfolg. So wurden damals auch zahlreiche Räche bei Dresden durchsucht. Uebcrall, sogar im Auslände, wurden zn diesen Untersuchungen die vogt- ländischen Perlenfischer hcrangczogcn. Die Perlenfischer sind verpflichtet, die Elster und ihre Ncbcnflülle im Som mer etwa vom Mai bis September nach Perlcnmuschcln abzufuchcn. Etwa hcianögcschwemiittc Muschel» werden wieder in das Wasser gesetzt. Die Pcrlcngewässer sind in zehn Reviere cingeteilt, die außer den Perlcufischcrn nie mand kennt. Während -er Arbeit darf der staatliche Pcrlenfiicher keine fremde Person bei sich dulden, da die Untersuchung der aus dem Wasser gefischten Perlen geheim ist. In den letzten Jahrzehnten hat man durchschnittlich 150 Elstcrperlcn jährlich geerntet. Ihr Wert Ist verschie den. Den ersten Rang nehmen die reinen, Hellen Perlen ein, die vst mit den orientalischen Perlen auf die gleiche Stufe gestellt werden. Im Jumclcitzimmct des Grünen Gewölbes sind vier Schnuren Elstcrperlen mit zusammen 177 Stück zu sehen, die znm Schmucke der Königin ge hören. Wenn man sic mit den darüber befindlichen orien talischen Perlen vergleicht, wird man feststcllcn, daß die Elsterpcrlcn vielleicht nicht ganz so glänzend als sene sind. Die erwähnten 177 Perlen wurden im Jahre 1804 einem Vorrat von Perlen entnommen und hatten seinerzeit einen Wert von 8000 Mark. Die Schalen der Muscheln werden ebenfalls verwertet, und zwar ist der Perlmnlterinbustrie zu Adorf t. B. "* Sanattihr»«« Abonnent»« » «, k Mk.1 „Trotzdem ich schon von verfthtedrnen Geil«« nnterttchtet bin. möchte ich gern noch Ihre Ansicht über folgend«« Fall hören, der vielleicht gleichzeitig zur Aufklärung vieler dient. Eine Dame spielte eine» kleinen Anteil mit mir in der Lvtterie und hat nur dis zur dritten Klaffe bezahlt, da wir uns eutziveit habe». Die vierte und fünfte «lalle l-at sie nicht bezahlt. Nun ist das betreffende Lvos mit einem kleinen Gewinn gezogen worden, und die Dame will den Gewinn einklagen und mich noch extra wegen Gewinn- Hinterziehung vor Gericht fordern. Der Gewinn wurde erst in den letzten Tagen der fünften Klaffe aezoaen. und die Dame hat d'ch gewiß täglich gelesen, daß Lottrriezirhung ist; Hütte sie bezahlen wollen, io hätte sie immer noch Zeit gehabt, zumal auch die vierte Klaffe nicht bezahlt war. Mein Kol- lektrnr, svwie verschiedene andere Leute haben mir mtt- geteilt, daß die Dame überhaupt keinen Anspruch auf Ge win» machen könne, da ihr dieser nur zustände, wenn das Los vvn ihr rechtzeitig bezahlt wurde» sei. Auch wäre ici, nickst verpflichtet gewesen, sie zu malmen, da sie doch dir anderen Klaffen auch ohne besondere Mahnung bezahlt hätte. Ich habe auf Grund ihre» Verhaltens einfach angenommen, daß sie nicht mehr mit mir spielen will Wie liegt »u» die Lache?" — Die Entscheidung Ihrer Frage hängt davon ad. ob das Gesrllschaftsverhättnis. das zum Zwecke des gc- nicinsclmftlichen Spieles eines Loses zwischen Ihnen bestand, infolge des gegenseitigen Verhaltens mit Beendigung der dritte» Klasse als aufgelöst zu gelten hat oder nicht. Da vvn keiner Seite eine Erklärung irgendwelcher Art ab gegeben worden ist. dürste die Frage zu verneinen sein und Sic müßten die Hälfte de» Gewinns herausgeben, ebenso wie Sic die Hülste des non Ihnen für das Los bezahlten Betrages hätten fordern können, wenn kein Gewinn daraus gefallen wäre. *** Alter Ortspolizist und langiähr. Ab. „Kaimst Du mir vielleicht sagen, woher eigentlich das Wort Polizei kommt und wie lange es schon die Einrichtung dcr Polizei gibt?" — Das Wort Polizei stammt von dem mittel lateinischen volitin (italienisch: poliriiai, das auf das grie chische pvlitcä» (d. s. öffentlichen Angelegenheiten, im weite re» Sinne Stagtstilnsti zurückzuführen ist. Man faßte da mit vom 15. bis >7. Jahrhundert alle die öffentliche Ord nung und Verwaltung betreffenden Maßregel» zusammen; die ersten Versuche, den Begriff wissenschaftlich sestzulcgcn, wurden »m die Mitte des 18. Jahrhunderts unternommen. Heute versteht man darunter die Sorge eines Staates oder Gemeinwesens für das Gemeinwohl mit Hilfe obrigkeit lichen Zwanges. Zum ersten Male taucht das Wort Polizei im Jahre 1521 auf. und zwar in einem Erlaß Kaiser Karls V. zur Beseitigung der „Mängel an Fried und Recht, auch guter Ordnung und Polizcn". Ein paar Jahrzehnte später, im Jahre 1540, stellte Kurfürst Joachim II. von Brandenburg eine Kirchenordnung ans zur Verbesserung des Schulwesens, die gleichzeitig „die Erhaltung dcr chrisi lichen Religion nnd guter Pvllizcn" verbürgen sollte. Schon früher hatte es natürlich als Hilfsmittel der Justiz und der Kirchenzucht Häscher, Büttel und Späher, Fron- und Frei kn echte, Gcrichtsboten, Wasenmcister und Nachrichter gegeben, die eigentliche Entwicklung de» Polizei ist aber ins 17. und 18. Jahrhundert zu verlegen. Außer dem Kaiser errichteten säst alle weltlichen und geistlichen Fürsten und die Städte Pvlizeivrdnungcn, die in der behördlichen Be vormundung der Bürger und LandeSkinder anßcrvrdent- lich weit gingen. Sie betrafen beispielsweise Gottesläste rung, Gvtteüschmüre und Fluchen, Zutrinken, unordentliche und köstliche Kleidung, gemeine und ehrliche Weiber, teures Zehren bei den Wirten, die Zigeuner. Schalksnarren, ver dorbene .Kaufleute usw. Trotzdem gab es keine regelrechte Exekutivpolizci. nur die Anfänge reichen in diese Zeit zu rück. So sind die Nachkommen der Büttel und Vögte, die im 16. und 17. Jahrhundert von einigen Landesherren an- gestcllten -lusreuter. Knechte und Landdragoner, als Vor läufer der heutigen Polizei anzusehen. Diese Ansätze und Versuche einer polizeilichen Ordnuna genügten aber nicht, dcr in Deutschland infolge der fortwährenden Kriege mehr und mehr tlbcrhandneümendcn Unsicherheit zu steuern. So erklärt sich die seltsame Erscheinung der „heiligen Feme", die als Ausfluß dcr Selbsthilfe und der Volkssustiz zu be trachten ist. Sie bat sich fast vier Jahrhunderte lang diS ins 18. Jahrhundert erhalten; der letzt« Frcigraf starb 18:15. Die erste allgemeine Regelung des Pplizeiwcsens wurde sür Preußen nach einem bereits 1748 von Friedrich dem Großen gemachten Vorschlag durch Friedrich Wilhelm II. Ende des 18. Jahrhunderts im „Allgemeinen Landrccht" eingeführt, wo im 2. Teil, 17, 8 10, die Ausgaben der Polizei dahin bestimmt wurden, daß sie „die nötigen Anstalten zur Er haltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publico vder einzelnen Mit gliedern desselben bevorstehenden Gefahren" zu treffe« habe. Ebenso wichtig mar die darauf folgende Bildung der preußischen Gendarmerie, die ihre eigentliche Gestalt aller dings erst im Jahre 1820 bekam, während sich die meisten anderen deutschen Staaten nach dem Beispiele Frankreichs schon in den Jahren 1808 bis 1812 militärisch organisierte Polizeitruppcn geschaffen hatten. Die innerpolitischen Un ruhen der auf die Befreiungskriege folgenden Jahre und des Jahres 1848 boten weiteren Anlaß zur Entwicklung dcr Polizei, die in den einzelnen Staaten nach und nach die moderne Gestalt annahm, wie wir sie jetzt kennen. B. M. „Als Teilhaber einer Fabrik habe ich die gesamte Arbeit (kaufmännische und technische Erledigun gen! seit Kriegsausbruch allein besorgt, da mein Kompag non seit Kricgsbcginn sich im Felde befindet. Seitdem zahle ich nun denen Frau, welche auch noch Kriegsunler- sttttzung bezieht, monatlich 200 Mk., d. h. genau so viel, als vor dem Kriege jedem Teilhaber monatlich zustand. Ich selbst habe ebensoviel und nur monatlich noch 50 Mk. als Entschädigung, weil ich alles allein zu erledigen habe. Wie ist nun in diesem Falle der Rcchtsstandpunkt? Dcr Ge winn wird natürlich jedem Teilhaber gutgcschriebcn. Bio ich verpflichtet, diese 200 Mk. an die Frau meines Teil habers voll wciterzuzahlen oder nicht? Habe ich eventl. Anspruch auf eine angemessenere Entschädigung als nur 50 Mk. pro Monat?" — Sie müssen den Ihrem Sozius zukonrmcnden Betrag an diesen bezahlen bcz. auf dessen Anweisung an seine Frau. Wenn es im Gcsellschaftsver- trag nicht besonders vereinbart ist, können Sic nicht ohne weiteres für Ihre Mehrleistungen einen höheren Anteil bez. eine Entschädigung beanspruchen. Sie können nur wegen dauernder Behinderung Ihres Sozius eine sofortige Auflösung dcr Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung herbciführen und müssen hierauf Klage erheben. *** L. S. „Im Briefkasten vom 28. Mai gibst Du einem wißbegierigen Neffen eine gewiß lehrreiche Antwort über Pferderennen und Hafcnnangcl. Es kommen darin aber einige Fachausdrttckc vor, die ich mit meinem geringen Pscrdcvcrstgnd nicht verstehe, obwohl ich sie in den Rcnn- bcrtchtcn der „Dresdner Nachrichten" schon manchmal ge lesen habe. Ich möchte Dich daher um eine kizrzc Erklärung der Bezeichnungen „Remonten", „Halb- und Vollblut", so wie „Kalt- und Warmblüter" bitten." — Die Ausdrücke, um deren Aufkläruna Du bittest, achörcn zu den grund legenden Begriffen des Pferdesportes, würden also eine ausführliche Abhandlung über alle möglichen Zuchtfragcn zu ihrer Beantwortung nötig machen. Das würde uns natürlich an dieser Stelle zu wett führen. Deshalb mutzt Du Dich mit einer ganz kurzen Erklärung dcr Worte be gnügen. Unter „Blut" versteht man den Anteil eines Zucht tieres an den Zuchteiaenschaftcn einer Raffe. Durch Rcin- zucht edler Raffen erzielt man das „Voll-Blut", durch Mischuna mit nicht so hochstehenden Raffen das „Halb-Blut". Zu den „Warmblütern" acbören die temperamentvollen, lebhaften Raffen, zu den „Kaltblütern" die ruhigen, weniger lebhafteren Raffen, bei Pferden z. B. die rheinischen und belgischen. Remonten find die vom Staate für HrerrSzwecke angekausten jungen Pferde. . ' . „ .
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