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r Se. tu zwar -egen Hauptwann Sammler, vberftleutnant von Vttttnghoff, Generalmasyr v. Windheim und General v. d. Grüben, Lie schwersten Beschulbtgungen erhoben. Insbesondere hat er vom Hauptmann Sammler behauptet, -atz er ein böswilliger und heirntückischer Geisteskranker sei. DaS Gericht erachtet in allen vier Fällen den Beweis der Wahrheit nicht sür geführt. Der Angeklagte hat sich endlich am Schluffe der Verhandlungen in einzelnen Punkten dazu verstehen müssen, daß er erklärt hat. er habe sich geirrt. In anderen Punkten aber hat er seine Be- Hauptungen aufrecht erhalten. Der Beweis der Wahrheit ist auch nicht in einem einzigen Falle für geführt erachtet worden. Wenn insbesondere von Hauptmann Sammler Geistesschwäche angenommen wurde, so geschah das lebig- lich von Klatschbasen männlichen und weiblichen Ge schlechts. Daü Gericht hat den (kindruck, das, Hauptmann Sammler ein pflichttreuer und tüchtiger Offizier ist, gegen den die Vorwürfe des Angeklagten völlig zu Unrecht er hoben worden sind. Auch davon kann keine Rede sein, das, er sich einer Lüge schuldig gemacht hat. Die dienstliche Meldung ist so korrekt abgesaßt, dass der Angeklagte sich an ihr hätte ein Beispiel nehmen können, dann sähe er heute nicht vor uns. Die politischen Vorgänge sind sür das Gericht ohne Belang. Es steht fest, das, die Meldung auf legaler vernünftiger Gründung von Hauptmann Sammler und aus bester Ueberzcugnng erstattet worden ist. In der Meldung kann keine Böswilligkeit und keine Heimtücke gefunden werben. Der Angeklagte hat über haupt keinen Anhaltspunkt dasür erbracht, das, cs im Ehrenrat nicht durchaus sachlich und objektiv zugegangen ist: der Angeklagte ist so behandelt worden, wie man es ihm schuldig war und wie er es verdient lmt. Das Gericht muhte nun prüfen, ob der Angeklagte die Vorwürfe wider besseres Wissen oder im guten Glauben an ihre Richtig keit erhoben hat. Wollte man den Angeklagten als das ansehen. als was ihn der Verteidiger hinstellt, nämlich als erfahrenen, korrekten Richter und als klaren Kopf, der seinen ehrlichen Kampf um das Recht mit etwas scharfen Mitteln verficht, dann möchte man bei ihm den 8 18? «Ver leumdung) anwenden. Aber ein vernünftiger Mensch kann auf solche Gedanken, wie sie vom Angeklagten zu Dutzenden erhoben worden sind, überhaupt nicht kommen. Das Ge richt steht auf dem Standpunkt, dah man den Angeklagten als einen vernünftigen Menschen nicht bezeichnen kann. Er hat geglaubt, es sei ihm mit der Ucbcrführung von der Reserve zur Landwehr Unrecht geschehen, und er hat sich schlichlich in seinem lächerlichen Jdecn- gang so verrannt. Las, er als klarer und kühler Kopf nicht mehr angesehen werden kann. Sein Zustand stellt eine gewisse Neigung zum Q n e r u l a n- tentum dar. Das Gericht hat dem Angeklagten ge glaubt, dah er in legaler Weise den Kriegsminister für sein Verfahren interessieren wollte. Damit hat der Angeklagte Anspruch auf den Schutz des 8 IN» des Strafgesetzbuches. Aber das Gericht hat die Absicht der Beleidigung aus der ganzen Form der Eingabe selbstverständlich folgern müssen, eine Beleidigung reihe sich an die andere. Die Frage der Strafzumessung hat dem Gericht nicht geringe Schwierigkeiten verursacht. Wir sahen hier, dah der Angeklagte eine Reihe von Offizieren in der ge meinsten Weise beleidigt hat. dann hatten wir eS mit einem preuhischen Richter zu tun, der doch besonders daran hätte denken müssen, dah er der Ehre anderer nicht zu nahe treten durfte. Der Angeklagte hat weiter durch die Beleidigungen ein groheS Unglück über einzelne der be leidigten Offiziere gebracht: man braucht nur daran zu denken, daß Hauptmann Sammler vor Jahresfrist den Gerichtssaal mit dem Stigma der Geisteskrankheit ver- i lassen muhte. Das war nur dem Umstand zu verdanken, daß eS dem Angeklagten gelungen war. den Gerichts hof irrezuführen. In öffentlicher Gerichtssitzung ist Hauptmann .Sammler als ein geistesschwacher, bösartiger und heimtückischer Mann bezeichnet worden. Es ist be- wunberSwert, dah er nicht zusammengebrochen ist. Dank seinem braven und energischen Charakter steht er heute als aufrechter Mann vor uns. DaS alles hätte den Ange klagten dazu bringen müssen, in der Wahl seiner Mittel vorsichtiger zu sein. Was war ihm denn überhaupt ge schehen? Seine Ehre war unangetastet, und wenn er auch auf die Zugehörigkeit zu seinem alte» Regiment grohen Wert legte, selbst wenn er seine Ueberführung zur Land wehr als Maßregelung empfand, so durfte er doch bei dem Versuch seiner Rehabilitierung nicht über Leichen hinweg- fchreiten. Ein Mensch, der Gewissen hat, tut so etwas nicht. SIS gewissenlos muß die Handlung des Angeklagten unter allen Umständen bezeichnet werden. Das Gericht hat sehr ernstlich unter Berücksichtigung des UmstandeS, daß die Beleidigten Anspruch auf entsprechende Genugtuung haben, erwogen, ob eine Gefängnisstrafe nicht am Platze wäre. Das Gericht hat schließlich doch noch von einer derartigen Strafe abgesehen, weil der Gemütszustand des Angeklagten zur Zeit der Abfassung der Eingabe von ganz besonderer Art gewesen ist. Das Gericht weiß, daß ihm so ganz voll feine Tat nicht angerechnet werben kann: hätte das Gericht die Tat ihm voll anrechnen können, dann hätte es keinen Anstand genommen, eine empfindliche Gefängnisstrafe fest zusetzen. ES stand für das Gericht außer Frage, daß die verhältnismäßig geringe Höchststrafe sür jede Beleidigung mit SW Mark eingesetzt werden mußte, damit den Bclci Listen gezeigt wird, daß das Gericht ihnen eine ent sprechende Genugtuung geben will. Aus allen diesen Gründen hat das Gericht aus eine Gesamtstrafe von S4M Mark, eventuell für sc 15 Mark einen Tag Gefängnis erkannt. Eine große Menschenmenge hatte das Urteil erwartet. Gegen Hauptmann Kammler nahm die Menge teilweise eine drohende Haltung ein und begleitete ihn unter Johlen und Pfeifen zu seinem Hotel. ** Bestätigtes Todesurteil. Ende Februar hatte die Witwe Lina Köckritz in Drebkau bei Kottbus den Ar beiter Fröhlich, mit dem sie in wilder Ehe lebte, mit einem Belle erschlagen, um sich seiner zu entledigen. Die Leiche hatte sie zerstückelt und die einzelnen Teile verbrannt. Äom Schwurgericht war sic am 2». Juni wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Hiergegen hatte sie Revision Leim Reichsgerichte eingelegt. Diese wurde jedoch als unbegründet verworfen, da sich ihre Beschwerden auf gänz lich haltlose Vermutungen stützten. ** Gegen die rücksichtslosen Automobilisten wendet sich folgendes Rundschreiben des Kaiserlichen Auto mobilklubs: »Wie aus Zeitungsmeldungen hervorgeht, Mehren sich in letzter Zeit die Rücksichtslosigkeiten milder Fahrer in erschreckender Weise. Es wird von Fällen be richtet. in welchen solche Rohlinge Leute überfuhren, die Verunglückten hilflos liegen lieben oder gar beiseite schassten, um dann davonzuraseu. Wir alle be klagen diese Vorgänge aufs tiesstc, wir verabscheuen die verbrecherischen Taten dieser Rowdies im Automobil, und darum ist es unsere Pflicht, mtt aller Energie den Kampf gegen diese Elemente aufzunehmen. Jedes einzelne Mit glied möge in seinem Wirkungskreise sich die Kontrolle der Straßendisziplin zur besonderen Aufgabe machen, und wo strafbare Ausschreitungen rücksichtsloser Fahrer ange troffen werden, nach Möglichkeit dazu beitragen, das, die Schuldigen sestgestellt und zur Verantwortung gezogen wer den. Kaiserlicher Airtomobilklnb. gez. Rampold, Vize präsident." ** Die Mutter getötet. In Madrid durchschnttt ein 25 'Jahre alter Mann namens Sanchez, der seit kurzem geistesgestört ist. seiner Mutter die Kehle und verwundete das Dienstmädchen, das der Mutter helfen wollte, schwer. Der Täter wurde verhaftet. Er erklärte vor Gericht, daß er sein« Mutter getötet habe, weil sie ihm nichts nutze. ** Verhaftung eines Sadisten. Der junge Hermann l"' chtu N « w y o r k, «in Sohn des unlängst verstorbenen deutsch-amerikanischen Millionärs, wurde verhaftet, weil Fortsetzung siehe nächste Seite. kitr»keiii«Vv«H»«11«r, «Isu kmte ms l kl«l.14S bei 6 Pfund I LO - keimte VmIvLldullvr I I'sts. bei 5 Pfund I r«.) keine Vmliolvullvr I I'sil. IS8; bei 5 Psund 12« 4 keimte ZloIIrvrvilbiillvr II'liI. IBS, keine HoIlLvrvIdiillvr 11'sil. IL8 ; bei 5 Pfund L16 ö Für Restaurants, Hotels, Penfionate usw.: Obige Butter wird auf Wunsch in Rolle» geformt. Ich bringe meine Butter so zum Verkauf, wie sie täglich frisch bei mir eiutrifft. Meine Butter wird also »Ivlit durch ILmvtvi» und Vvniiilovliv» mehrerer Sorten bearbeitet, wie es im Butterhandel vielfach geschieht. 7ü8b8ll8^ 3« Rr», das Feinste was es gibt, 1 Stück 73 ) ^888, hochfeine Qualität. . 1 Stück 73 ) Klssblkll, feine Qualität 1 Stück 38 H Sternblume IRlusebel i Stück 55 <) I Stück 52 H 8edr keiner VvÜLHvviLviIrä«« keiikter Lärsv .... 1 Pfund bei5 Psund 00 z / . . 1 Pfund LOS. bei5 Pfund IOO» Mrkeilizter «ekt LtÄsv 1 Pfd. LLO bei 5 Pfund 105; VollleM Hl8lter LLÜ8« 1 Pfund 88» keiister L»8« 1 Pfund LOO in ganzen Kugeln I Pfund 05 Z krim L.Inakiirx«!' IL»8« 1 Pfund 88» bei 5 Pfund -154 Msrnvr L»8« ö Stück LO kLiAtierl reine; 8eI»er«Iii«8vIiiii»lL «IlliMelellklitete 1 Pfund 78» bei 5 Psund 76 Z I »ll«I r. ü. ki'üKvi' VvbvrKLse l'olvplwn I»ur 19l2. I'rvivr V6I8NN11 iiael» »Neu 81kuMsitk>n. LIock«-ra« Piro«,«« In 8b««,»« 1,8«. in cinsachster, sowie feinster Ausführung empfiehlt Uviarieti U»meliv'8 Une.. Dresden, Wettincrstraß« LS. 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