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nach der Geburthalten sollen. »» ^ ehe Weiber aber nun nicht folgen / soll- t dern ehe der zeit außgehen/vn jres Kind- l 1 bets nicht auß warten / die bekriegen sich - ^ selbst/vnnd das es auch hernach vbelgc- -- j reht vnnd etwa beydes der Mutter vnnd - l dem Kinde schadet/dörffcn sie niemand - > die schuld geben / als jhnen selbst / denn e wem nicht zu rahten / dem ist auch nicht ß zu hclffen. Auch spricht mans den Weiberen vbel / welche ihre Sechß- l Wochen nicht außhalten / vnd dardurch s- . sich mutwillig verwarloscn/vnd müssen l- also neben dem schaden / die schände vnd ! das gespött darzu haben. / ! e-- j Darnach sollen auch die Eltern die ,/ newgebornc Kindlein durch das Gebctk ,/ ^ »u Christo tragen / vnd dardurch diesel- 1/ ben jm befehlen / daß er sic frisch vnd ge- h ^ sund erhalten wölle/vnd lang leben las- ie sen/ dieselbigen segenen / vnd jhnen das et gedeien geben/ daß sie mögen wachsen/ ru nemmen / starck vnnd groß werden/ Q Item/