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Dresdner Nachrichten : 12.09.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189909124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18990912
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-09
- Tag 1899-09-12
-
Monat
1899-09
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 12.09.1899
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»r K8ÜI m Vsrm MsL UVLS-^llLlLlt M E Mo Su ^r»IK«»8tr»88v LS Das Uriheil im DrepfuS-Prvzeß. Hoffiachrichten, Vereinigung berufsmäßiger Biirger- Vll» «»veZ» meister re.. Bergarheitelftrerk. Goethe-Feier, Asrikancriu, Prof. Otto Fritzsche ff Mnthmaßl. Wittern» Nicdcrkchläge, ° > Dienstag, 12. September 1899. Da- Urtheil im Drehfus - Prozetz. Es war vorauszusehen, daß die abermalige Verurtheilung Drepfus' in Rennes alle Geister der wildesten Leidenschaften überall dort entfesseln würde, wo man unter dem Einflüsse einer rein abstrakten Betrachtung der Dinge seit Jahr und Tag in den Bann des Dogmas geschlagen ist, das; Drepfus unter allen Um ständen ganz rein und unschuldig in jeder Beziehung sei, das; man ihm nicht das Allergeringste Vorwerken könne, daß daher nur die eine Möglichkeit eines glänzenden Freispruchs, einer völligen Rcha- bilitirung durch das Kriegsgericht in Frage komme. Der Ausgang der „Maire" ist ein anderer gewesen. Die in Rennes versammelten militärische» Richter haben einen weiteren Schnldspruch gefällt, und cs handelt sich nunmehr angesichts der so geschaffenen Sachlage um eine ruhige, nüchterne, vorurthcilSlvse Kritik dieses zweiten Nichterspruchcs. Ganz leicht ist eine solche Aufgabe nicht; hat mau doch im Verlaufe der „Asfaire" genugsam Gelegenheit gehabt, sich davon zu überzeugen, daß jede noch so sachliche Zurückhaltung von einer gewissen Presse in der denkbar übelsten Weise ausgelcgt und mit alle» möglichen schlimmen flicdensarten bedacht worden ist. Indessen selbst auf vie Gefahr hin, daß auch seht wieder ein ähnliches Verfahren eingcschlagen wird, darf der wirkliche und auf richtige Freund der Wahrheit und Gerechtigkeit sich doch nicht davon abhalten lassen, sein Urtheil so abzugcben, wie es einer vernünftigen Prüfung der Ergebnisse der Beweisführung entspricht, in Unabhängigkeit von einseitigen Parteiineinungen für und wider. Das Kriegsgericht in Rennes hatte vom Kassationshofe insofern eine gebundene Marschroute vorgczcichnet erhalten, als der Kassationshos die Nichturheberschaft des Drensus' an deni Bordereau ausdrücklich fcstgcstcllt hatte. Unter di'E^Maiissetzung gab dann der Kassationshos dem Kriegsgericht die einzige Frage zu beant worte», ob Dreysus die Schriftstücke, die in dem lvon ihm nach der Meinung des obersten Civilgcrichtes nicht verfaßten) Bordereau aufgczählt find, an eine fremde Macht ausgcliefcrt habe. Da nun der Verfasser des Bordcreaus und der Ausliescrer der darin ver- zeichneten Dokumente offensichtlich eine und dieselbe Person ist, so konnte es bei der Eigenthümlichkcit der gewählten Fragestellung nicht zweifelhaft sein, daß der KassationShvf dem Kriegsgericht einen Freispruch des Angeklagten unmittelbar nahe legen wollte. Das Kriegsgericht aber batte keineswegs die Verpflichtung, der von dem Kassationshose gegebenen Andentnng pur sechs -In rnntti zu folgen Die in Rennes znsammenberufencn Kriegsrichter waren vielmehr freie Männer, die das Urtheil auf Grund einer umfassenden neuen Beweisaufnahme zu finden und es in dem vom Kassationshose gewünschten Sinne nur dann zu fällen hatten, wenn ihre eigene auf Grund der Bcwciswürdigung gebildete Ueberzeugnug de» von den Richtern des Kassationshoses gewonnenen Anschauung entsprach. Das Letztere ist nun, wie das verurthcilendc Erkenntniß zeigt, nicht der Fall gewesen. Das Kriegsgericht hat als sestgestellt erachtet, daß Drehfus in der That die in dem Bordereau genannten Schrift stücke einer fremden Macht ausgcliefcrt hat, womit gleichzeitig »ach der Ansicht des Kriegsgerichts als erwiesen angciehen wird, daß der Angeklagte auch als der Verfasser des Bordcreaus zu gelten habe. Daß das Urtheil des Kriegsgerichts nicht nach bestem Wissen und Gewissen gefällt worden sei, dafür ist bis zur Stunde auch nicht der Schatten eines Beweises beigebracht worden. Der Ver treter der Anklage Carriere hat in seinem Plaidopcr u. A. erklärt: „Wir sind gerade einfache Leute, die das Ziel, das ihnen die Pflicht vorschrcibt, mit völliger Offenheit zu erreichen streben, und wenn die Mittel, die mir anwendcn, sich nicht immer durch Geschick lichkeit auszeichnen, zeichnen sie sich doch immer durch guten Glauben und durch Aufrichtigkeit aus." In der ganzen Verhandlung ist auch nicht ein einziges Moment hervorgetrctcn, das einen berech tigte» Zweifel an der vollkommenen Loyalität dieser Erklärung sowohl mit Bezug auf den Ankläger selbst wie auf sämmtliche Mitglieder des Gerichtshofes gestattete. Auch der Fernstehende, dem nur die durchgängig stark zu Gunsten des Angeklagten ge färbten Prcßberichte über den Prozeß zur Hand gewesen sind, wird ehrlicher Weise zugestehen müssen, daß Drehfus keinesfalls ganz „reinlich und zweifelsohne" aus der Sache hervorgegangen ist. Die Fülle der den Angeklagten verdächtigenden Indizien war theilweise so stark, daß selbst die enragirte Drehfusprcsse manchmal recht kleinlaut wurde und ihren Schützling preisgab. Euphemistisch hieß es dann, der Angeklagte „habe keinen guten Tag gehabt". Das Eine ist allerdings richtig, daß ein völlig zermalmender, sogenannter klassischer Schuldbeweis ebenso wenig zu Stande gekommen ist wie ein evidenter Unschuldsbcweis. Es werden aber alltäglich in jedem Lande zahlreiche Prozesse zu Un gunsten der Angeklagten entschieden blos aus Indizienbeweise hin. Dabei sind leichter Justizirrthümer möglich als wenn die Thäter- schast des Angeklagten unmittelbar durch Augenzeugen in ganz einwandfreier Form erwiesen wird. Das ist bedauerlich und läßt die möglichste Einschränkung der bloßen Indizienbeweise wünschens- werth erscheinen. Wenn man aber von einem Gerichtshof, der auf Grund eines solchen Indizienbeweises zur Verurtheiluug ge langt ist, ohne Weiteres behauptet, er habe das Recht wider besseres Wissen gebeugt, so muß das als ein geradezu unqualifizirbareS Verfahren bezeichnet werden. Einige wenige Beispiele mögen genügen, um zu zeigen, mit welcher hossnungslosen Voreingenommenheit gewisse Preßorgane den Spruch des Kriegsgerichts beurthcilen. Ein österreichisches Blatt schreibt Folgendes: „Die französischen Generale nehmen einen falschen Bart, oder eine blaue Brille: sie vollenden die Fraucncmnnzipation durch Einführung von Amazonen, die ebenso tapfer kämpfen, wie sie. verschleiert oder ganz unverschlciert, sie fälschen Briefe oder Telegramme, sie lassen Aktenstücke verjchwinden und machen andere zurecht, ihre Waffe ist das Nadirmesscr, mit dem sie Picguart zu Leibe gehen, und wenn die Gefahr am höchsten ist, prvszcn sie ein Rasirmcsser ab. Schließlich noch ein Schnellfeuer von Meineiden und der Sieg ist errungen." Die „Köln. Ztg." giebt ihrem Artikel die Ueberschrist „Ein Urtheil der Feigheit" ksio!) und droht Frankreich mit Brand und Mord, mit allen Schrecken des Bürgerkrieges für den Fall, das; das militärische Berufungsgericht das Urtheil der ersten Instanz bestätigen sollte. So etwas wagt ein deutsches Blatt zu schreiben, das zu offiziöse» Kundgebungen der deutschen Regierung benützt wird! Ist es da noch ein Wunder, wenn in Frankreich vielfach die Meinung ver breitet ist, hinter der ganzen Drehfus-Asfaire steckten deutsche Umtriebe, man hege auf dcntscher Seite die Absicht, ans diesem Wege Frankreich seiner letzten Stütze, des Heeres, zu berauben, indem man das Vertrauen zu ihm im Lande zu erschüttern und die civile Gewalt gegen die militärische auszuspielen suche? Tie „Frankfurter Zeitung" nennt die abermalige Vcrurthcil- ung Drepfus' „einen Schlag iu's Gesicht der Wahrheit, der Gerechtigkeit und des gesunde» Menschenverstands, einen Ausfluß unglaublicher Blindheit und Verstecktheit". „Im ftanzü suchen Heere giebt es also keine Gerechtigkeit, und für das franzö fische Heer sind vor hundert Jahren die Menschenrechte ganz umsonst verkündet worden. Das enthält einen schweren Schade» Frankreichs und namentlich der Republik. An den Thoren der Kaserne machen alle modernen Grundsätze der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit Halt: sie dringen nicht hinein. Drinnen herrscht die Barbarei, der militärisch-thevkrntnche Absolutismus des Mittelalters." Schließlich erklärt das Blatt die Verurtheilung für eine „schwere Beleidigung des Deutschen Reiches", deren höchste Stellen wiederholt und noch in letzter Stunde feierlich erklärt hätten, daß sic mit TrepfuS niemals etwas zu thun gehabt haben, „daß er also unschuldig sei". Der „Berliner Börien-Evurier" endlich stellt den Satz auf, die Verurtheilung beweise die Un zulänglichkeit der militärischen Rechtspflege i» Frankreich: dieselbe Unzulänglichkeit bestehe aber auch irr anderen Ländern: folglich sei mit Rücksicht auf die zwcire Verurtheilung Drepfus' die militärische Justiz irr der ganzen Welt zu refvrmiren! Solche Ausbrüche von sinnlosem Fanatismus beleidigen das wirkliche, nicht das blos zur Schau getragene Rechtsgefnhl auf das Tiefste, ganz abgesehen von den internationalen Störungen, die sie unter Umständen Hervorrufen können. Um so wohlihuender berühren die wenigen besonnenen Urtheile, die sich vereinzelt in der deutschen Prcsie vorsinden. So schreiben beispielsweise die „Hamb. Nachr.": „Die Unschuld des ErhauptmannS Drepsns steht für »ns nur Deutschland gegenüber ohne alle Anrechluug fest darum sind wir aber durch die öffentlichen Verhandlungen keines wegs darüber aufgeklärt, ob Drepfns nicht mit einer andere» Macht, und vielleicht gerade mit einer Frankreich verbündeten, i» einer strafbaren Beziehung gestanden habe. Derartige Dinge könne» und müssen in de» verschiedene» geheimen Sitzungen des Kriegsgerichts zur Sprache gekommen sei». Das; aber ein fran zösisches Kriegsgericht gegen alle und jede Beweise eine engelrcine Unschuld blos der militärischen „Kamaraderie" zu Liebe auf's Gerathewohl hcrausgegriffen und vernrtheilt haben sollte, ist bis ans weitere conclndentc Beweise nicht anzunchmcn, weil es nicht nur dem Ehrgefühl, sonder» auch der Menschlichkeit der ver- urthcilendcn Offiziere das Unmögliche zutraucn hieße." Auch die „Schics Ztg." kommt hier in Betracht mit folgenden ohne Eifer und Leidenschaft gegebenen Ausführungen: „In der wiederholten Verurtheilung des Drepfus liegt kein Zweifel an der Wahrheit der amtlichen deutsche» Versichcrniiczen, daß der Tclingnent in keiner Weise Verrath nach deutscher -Leite hin verübt habe. Vielmehr scheint der juristische Streit um das aus der deutschen Botschaft gestohlene Bordereau nur zu beweisen, daß nach wie vor das französische Bedürfnis; vorwnltet, durch dieses fingirte Schriftstück Machenschaften zu verstecken, welche nach einer Seite hin begangen worden sind, die sich leicht errathen läßt, und deren Verschleierung im diplomatischen Interesse der Republik liegt. Drepfus hat nichts an Deutschland vcrrathen. Das steht den vernünftigen Franzosen ebenso fest wie uns Deutschen. Doch daß dies noch keineswegs seine Unschuld beweist, daß vielmehr sein Treibe» nach anderer Seite ihn schwer belastete, hat sich im Laufe des Prozesses genug sam ergeben. Das hat zu seiner Verurtheilung geführt, deren rechtliche und gewissenhafte Begründung sich billiger Weise nicht anzweifeln läßt." Das Einzige, was au dem Urtheil des Kriegsgerichts auch dem unparteiischen Kritiker Anlaß zu einer anscheinend berechtigten Ausstellung giebt, ist die Zubilligung mildernder Umstände an den Angeklagten. Man sollte meinen, wenn schon Drepfus abermals des Berraths für schuldig erklärt wurde, daß dann auch einfach das erste auf lebenslängliche Deportation lautende Urtheil bestätigt worden wäre. In der That ist der öffentliche Ankläger Carriere in diesem Punkte ganz kvnscguent vorgcgangen. indem er die Vcr urtheilung auf Grund des Art. 76 des französischen Strafgesetz buches nach dem Vorgänge des ersten Kriegsgerichts im Jahre 1894 beantragte. Ter Gerichtshof ist icdoch mit Mehrheit für die Be willigung mildernder Umstände gewesen. Das begreift man so ohne Weiteres nicht. Liegt darin vielleicht eine Bestätigung der Vermuthung. daß Drepfus seinen Verrath zu Gunsten Rußlands begangen habe? Oder ist der Gerichtshof, Wiedas im Verlause der Verhandlungen einmal angcdeutct wurde, zu der Ueberzeugung ge langt. daß Drepfus ursprünglich in guter Absicht, d. h. um wichtigere Geheimnisse vom Auslände geliefert zu erhalten, seine Agentendiensle geleistet habe und dann schließlich wider Willen haltlos aus der schiefen Ebene hinabaeglitten sei? Dem sei wie immer, es ist und bleibt bedauerlich, daß das Urtheil über diesen heiklen Punkt keinen Aufschluß giebt. Dadurch wird der geflissent liche» Herabsetzung ^ >--- ^ S wesentl!' Ta Drepfus dem Vernehmen nach Berufung anaemeldet hat. so ist vorläufig noch nicht einmal das formelle gerichtliche End« der „Asfaire" abzusehcn. Wre aber auch der endgiltige Ausgang sei, Ruhe wird Frankreich vor dem Gespenst der „Asfaire" doch nicht haben. Die Erbitterung Aller gegen Alle frißt unerbittlich weiter. Tic allgemeine Zersetzung schreitet fort und je weiter dieser Prozeß vvrrückt, desto aktueller wird die Gefahr einer Ablenkung nach außen Um io unverantwortlicher ist es, wenn ein Thcil der deutscher Presse so sehr die Selbstbeherrschung vergißt, daß sie Oel in'- Feuer schüttet, anstatt mit Ruhe und Würde den natürlichen Vor aus der Tinge abzuwarten. Aernschreib- und Ferusprech-Berichte vom tl. September Berlin. Dem Vernehmen der „Voss Ztg" nach ist, wie ir den Hauptstädten anderer Länder, auch in Berlin ein Ausschuß in der Bildung begriffen, der gegen die Beschickung der Pariser Weltausstellung durch die deutsche Industrie und Kunst wirken soll. Einzelne unserer ersten und berühmtesten Firmen hätten bereits die Erklärung abgegeben, daß sie ihre Anmeldung zurückziehcn. — Tie „Kreuzztg." schreibt: Das Vcrdammungs- nrtheii des Kriegsgerichts von Rennes steht aus der Hohe des „Forts Ehabrol". Der sranzösische Verfolgungswahn war darin mächtiger als das Rcchtsgesühl, als die gesunde Vernunft, als die abermalige Erklärung Deutschlands im amtlichen „Reichsanzeigcr". Das Kriegsgericht, daS den Schuldbewcis zu führen hatte, forderte unter völliger Nichtachtung der Beschlüsse des Kassalionshofes den Unschuldsbeweis. Ter letztere ist überhaupt nicht zu führen, wen» man daS Gegen-Argumcnt gelten läßt: „Er hätte sich dieses oder jenes Dokument doch beschaffen können". — Tie „Deutsche TagcSztg." wendet sich gegen die überschwengliche Partei nahme in de» deutschen Blättern und lagt: Man ist sich in ober flächlich nrtheilenden Kreise», die sich auf die Seite Drehfus' stellen, gar nicht klar, daß man damit die Mehrheit des Kriegs gerichts in Rennes für vollendete Schurken erklären muß. Daß die französischen .Heeresverhältnisse mit anderem Maßstabe als unsere gemessen werden müssen, liegt auf der Handaber wir haben kein Recht, die persönliche Ehrenhaftigkeit zahlreicher Offiziere, die von der Tcyuld desDrepfns überzeugt sind, völlig zu verneinen. Wenn man diesen Gesichtspunkt in richtiger Weise bei uns würdigte, würde die Beurkheilnng der Drepsussache ei» ganz anderes Gesicht gewinneri: eü würden nur die Jude», die ja ein lebhaftes Inter esse an der Freisprechung des DrcpfuS haben, zu ihm stehen: die deutsche Bevölkerung hätte sich aber nicht auf seine Seite bringe» lassen, sondern hätte in völliger Unparteilichkeit der Sache zu- gcschant. DaS Blatt behauptet übrigens, daß Drepfus sein Vater land nicht an Deutschland, sondern au Rußland verrathen habe. Berlin. Der Ezar wird aller Voraussicht nach auf feiner jetzigen Rene Potsdam besuchen. Im dortigen Stadtichloß werden, wie der „Konfektionär" erfährt, bereits die Räumlichkeiten, die er bewohnen wird, in Stand gesetzt. — Die Königin Charlotte von Württemberg trifft Ende dieser Woche in Potsdam znm Besuche der Frau Erbprinzessin von Wied ein und wird hier bis zur bevorstehenden Taufe bleiben. Zu dieser wird auch König Wilhelm von Württemberg erwartet. — Der Bundesrath nimmt Ende dieses Monats seine regelmäßigen Sitzungen wieder auf. Was die Arbeiten betrifft, mit denen er sich zu beschäftigen haben wird, io sind es in erster Linie die Aussührungsbestimmungcn zu dem am k. Januar in Kraft tretenden neuen Jnvalidenvcrsicher- ungsgesetz. Es verlautet, daß auch der Fürsorge für die Gefange nen Rechnung getragen und ein die Unfall-Fürsorge derselben be treffender Entwurf, dessen Inkrafttreten zugleich mit dem des JnvalidenversichcrungSgesetzes in Aussicht genommen sein dürfte, den Bundesrath beschäftigen solle. Auch soll sich der Bundesrath mit einer vom 1. Januar I960 in Wirksamkeit tretenden Reform im Postwcsen beschäftigen. — Es heißt, der Oberpräsident von Hannover, Graf Stollberg, werde das Obervräsidium in Potsdam, an Stelle des verstorbenen Obcrpräsidenten v. Achenbach über nehmen. Für Hannover sei der Direktor im Ministerium v. Bitter als Obcrpräsident in Aussicht genommen. Das Obervräsidium in Potsdam soll vorher Herrn v Bötticher angcboten worden sein, der aber abgelchnt habe und vorziehe, in Magdeburg zu bleiben. — I» verschiedenen Blättern ist davon die Rede, daß innerhalb der Regierung erwogen werde, den Landtag bereits vor Weih nachten einzubcrnfcn. Diese Nachricht entbehrt, wie offiziös ver sichert wird, jeder Begründung: insbesondere liege dem neuen Minister des Innern die Absicht, dem Staatsministerium derartige Vorschläge zu machen, durchaus fern. — Das Abkommen zur Regelung von Fragen des internationalen Privatrechts, an weichem das Deutsche Reich, Belgien. Dänemark, Frankreich, Italien und Luxemburg, die Niederlande, Oesterreich-Ungarn. Portugal, Rumänien, Rußland. Schweden und Norwegen, die Lchweiz und Spanien bctheiligt sind, ist Ende Mai d. I. in Kraft getreten, Die deutschen Kreise, die in einem der genannten fremden Staaten Rechtsansprüche im Klageweg zu verfolgen haben, werden ans Artikel kl und 14 des Abkommens hingewiescn. Diese Artikel lauten: „Treten Angehörige eines der Vertragsstaaten in einem anderen dieser Staaten als Kläger oder Intervenienten vor Gericht auf, so darf, sofern sie in irgendeinem der Vertragsstaate» i Wohnsitz haben, ihnen wegen ihi E' L » MZ Ä-Z!l>-- L- l - ihren' oder deswegen, weil sie keinen! iche» Herabsetzung und Verdächtigung UrlheilS wesentlicher Vorschub geleistet. des kriegsgerichtlichen hier Eigenschaft als Ausländer, ohnsitz oder Aufenthalt im Inland haben, eine Sicherheitsleistung oder.Hinterlegung unter welcher Benennung es auch sei. nicht auferlegt werden. Die Angehörigen eines ledcn der Bcitragssta'alcn werden in allen anderen VcrtragS- staaten unter denselben gesetzlichen Bedingungen und Voraussetz ungen znm Armcnrccht zugelaffcn, wie die Angehörigen des Staates, in dessen Gebiet die Bewilligung des Arnienrechts nach- gcsucht wird." Dar m stsa d t. Studenten haben vergangene Nacht an dem sogenannten Weißen Thurm eine lebensgroße Puppe, die auf der Brust ein Plakat mit der Aufschrift „General Mercicr" trug, auf- gehängt. Heute Vormittag wurde die Puppe durch die Polizei mit Hilfe der Feuerwehr entfernt. Karlsruhe. Die für heute in Aussicht genommenen Manöver wurden infolge des RegenwettcrS abbestellt. Der Kaiser bat daraus verzichtet, sich in das Manöverterrain zu begeben. Der Kaiser hörte die Vorträge des Staatssekretärs des Auswärtigen und des Chefs des MilitärkabinetS an. Wien. In der mit Trauerschmuck versehenen Pfarrkirche der Hofburg fand ein feierliches Reguicm für die Kaiserin Elisabeth statt, an welchem der Kaiser Franz Josef, iämmtliche Mitglieder des Kaiserhauses, Prinzessin Gisela, Prinz Konrad von Bayern, die Minister und StaatSwürdenträger beider Rcichshälftcn, die - l 2 » ' ,'l ff i
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