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Dresdner Nachrichten : 02.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189908025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18990802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-08
- Tag 1899-08-02
-
Monat
1899-08
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 02.08.1899
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VesusSsebüSr VlllKiMllick^M^ 2.«. dm» dt« »«, »nlündlsu«,,« Kir die «äMe Nummer rsioiat in der r>auplgk!chäilölielle. Manenm. A. u. In den Nebenaiinalimeliclle» v, vorm, tzbis s um Nackm. Sliimmas nur Manenltt. R v. n-'/,i UbrMiltaaS. A«»ei«eutarif. DI, «c,Ie lür Montane nder naiki ftesttaaen La Pf,, «tür Samiliennachrildten rc.), de», so M. — ÄnSwartiae Aulttiiae nur aeoen BomuSberaliluna. BeleoblLiterwer» m ioDI. beiecknet. vür Nü-kaabe emaela»dter Schriit» lttiike keine Werbiiidlickkect. SernlvreKansckkitb.' . Amt I Nr. 11 u. Nr. snvs. Dir Dresdner Nachrickucn erichkinen taalick, MoraenS. o».»r» /Lw F///! 44. Jahrgang. LeOdvvlL Ät L)«. UnkllOwnwta» 8r. U-IssUt, <lo» Ldnis» vo» 8»edssn <^»«»«8, I-V88vlkt», Liurslvsrlrimk Viesilsa, Xltmnnlct 2. Telegr.-Adrcsse: Nachrichten, Dresden. Vollkommenster, soldsd- tdätiMr Lsrimselrlossr 7dürsedUe8ser. 80,aoo 8t.tm üsdraaeli. krospsets gratis u.krmrco. kart Hv1i»8l»»s, Lünitk!. 8L0K4. Hoklisk-raLt, IHrv»Ä<>» vk., LarkVntEo^^ Lok« Hoekit». ik'orLsproev^Lr 11, Ar. 2400.) UU kI lH-81lrbsii« ! j klINAtd kortHcU8a.ä.Ug,r1ttIiaIIs i ; HVaUsli'. 8 L^eL«6 - ^Z7EL6l! oswvlltssvdoll. kdotosrsMv-MlUlls. kortvI-Vsarell emplivlrlt in reielrstsr ^usvalil Lvrnk»»«I ItüiIiKvr «IVer 8t»a«s,« 3. LIM R km ^ Vo-'ss/s mreir klaas« krossos bsgsr von ksris ui,4 brdsssl. 8>-Wr?r?rÄ f llemrlod Z rirul " 2oiUsksrLvt «MS verLÄskaNer iur Herren, Damen uiul Kinder, lcriclit, bvqueni und äusserst « t> ksaiu, bei llerren und knaben die Hosen träger ersetzend, rum l'reise von 3—v ldlk. stet» vor- rätdig beim Verteidiger. Lnndagist nnd Ortllopird ». WelillsLiiiick M. «Esri«,8irr§5e 22!; ün 6artengruvdstüek. — Oegr. 1802 Vl* ^1 ^ tUnisnes' Prcilßische Züchtigungserlasse. Hofnachrichten, Hilfsbediirftigkeit. Gesa»,mtrnthssitznng, I2Nuthmnßlichc Witterung: Teulschcr Turntag, Leipziger Nattchens, Korbniachertag, Gerichtsverhandlungen. I Heiter, Mittwoch, 2. August 189N. Die preußischen Zuchtigmtgserlttsse. Ein drastisches Beispiel, wie ein Ministerium nicht verfahren darf, wenn es die Regiemngsantvrität nicht ernstlich gefährden und arge Verwirrung anstiftcn will, hat das prenßiiche Kultus ministerium gegeben. Am 1, Mai d. I. war ein van dem Ver treter des preußischen UntcrrichtsminislcrS Unterzeichneter Erlaß über das Ziichtigungsrecht der Lehrer an den Volksschulen er schienen, durch den dieses Recht eine derartige Einschränkung er fuhr, daß es thatsächlich als aufgehoben angesehen werden konnte. Die wichtigsten Stellen dieser Verfügung lauteten: „Es ist auf's Neue ernstlich daran zu mahnen, daß, wenn auch ein dnnncS Stückchen oder eine Ruthe beim Züchtigen benutzt werden dürfen, die Verwendung anderer Werkzeuge, wie z. V. eines Lineals oder eines Zeigcstockcs, ferner das Schlagen mit Büchern, das Schlagen mit der Hand in's Gesicht oder an den Kopf, das Stoßen ans Brust oder Rücken oder andere Körpcrthcile, das Zausen an den Haaren oder Ohren, das gewaltsame Zerren und Schütteln der Kinder und Aehnliches die Lehrer straffällig macht nnd das; ebenso die unbegründete, leichtfertige oder gar gewohnheitsmäßige Aus übung von Züchtigungen, sowie die Anwendung körperlicher Strafen bei schwachen Leistungen, geringer Begabung oder nicht erheblichen Vergehungen decKindcc unbedingt zu ahnden ist Um Verfehlungen bei Züchtigungen rhunlichst zu verhüten, sind in Schulen, welche unter einem Rektor oder Hauptlehrcr stehen, körperliche Strafen nur unter Zustimmung des Leiters der Schule anzuwendcn, in den anderen Schulen ist die Zustimmung des Schulinspektors einzuholcn ; wo dies durch die örtlichen Verhältnisse erschwert oder verhindert wird, ist alsbald nach Anwendung der Strafe über Grund und Art der Züchtigung dem Schulinspektvr Anzeige zu erstatten. Junge, noch Provisorisch beschäftigte Lehrer sind, gemäß der hierüber erlassenen Anordnung, thunlichst nicht als alleinstehende Lehrer cinzustcllen: jedenfalls ist ihnen die selbst ständige Anwendung körperlicher Züchtigungen nicht zu gestatten." Was der Erlaß vom 1. Mai sonst noch enthielt, zeigte einen mehr als bedenklichen Mangel an Sachkenntnis; und praktischer Erfahr ung und zugleich die weitgehendste Rücksichtnahme auf die schwäch lichen Empfindungen zartbesaiteter Äemüther und die Theorien von Ideologen, die sich von den Thdtsachcn der nüchternen Wirk lichkeit niemals beeinflussen lassen wollen. Dieser Antizüchtigungserlaß, eine Prachtlcistung des grünen Tisches, erweckte weit über die unmittelbar betheiligtcn Kreise hinaus Aufsehen und Widerspruch, dergestalt, das; sich eine Anzahl von Bezirksregicrungen nicht zu entschließen vermochte, den Ministerialerlass zur Kenntnis; der Untergebenen zu bringen. Ver schiedene Lehrcrverbände hielten sich für verpflichtet, ans die ernsten Gefahren hinzuwcisen, die der Erlaß, der die Zuchtlosigkeit der Jugend nur vermehren könne, niit sich führen müßte, und fast die gestimmte preußische Presse war einmüthig in der abfälligen Bc- urtheilung der ministeriellen Verfügung. Nur die Organe der Umsturzpartei begrüßten den Erlaß mit Beifall; das ist begreiflich, denn er ist nur zu sehr geeignet, die von der Sozialdemokratie durch Untergrabung aller Autorität nnd sittliche» Grundlagen systematisch gezüchtete Verrohung und Verwilderung der Jugend zu fördern, weil er den Lehrern diejenigen Zuchtmittcl nimmt, die unentbehrlich sind, wenn die Disziplin in der Volksschule ge wahrt und so den sozialdemokratischen Einflüssen cntgegengcwirlt werden soll. Schließlich hat sich der Untcrrichtsministcr Dr. Bosse selbst veranlaßt gesehen, gegen den Antiprügclerlaß Stellung zu nehmen. Er hat unter dem 27. Juli eine neue Verfügung über das Ziichtigungsrecht der Volksschullehrer an die PrvVinzial- Schnlkollegien ergehen lassen, angeblich der „Zweifel" wegen, die der Erlaß vom 1. Mai hervorgcrnfcn hat, in Wahrheit aber, weil man sich wohl an der leitenden Stelle im Unterrichts ministerium selbst solcher „Zweifel" nicht länger zu erwehren und daher der Einsicht nicht zu entziehen vermochte, daß mit dem ersten Erlaß ein arger Mißgriff begangen worden sei. Daß der Rückzug mit besonderem Geschick angctreten wird, kann freilich nicht be hauptet werden. Am richtigsten wäre cs gewesen, die fragliche Verfügung einfach zurückzunehmen. Statt dessen sucht man den Anschein zu erwecken, als ob der zweite Erlaß in der Hauptsache pur einen Kommentar zu dem ersten bieten solle, während es sich thatsächlich um eine theilweise Aushebung nnd erhebliche Ein schränkung der zuerst verfügten Bestimmungen handelt. Wieder ausgenommen sind die allgemeinen theoretischen Betrachtungen, die überflüssig und werthlos sind und abermals von der im preu ßischen Unterrichtsministerium herrschenden doktrinären, von keinerlei praktischer Lebenserfahrung getrübter Gchcimrathswcishcit be redtes Zeugniß oblegen. Am 1. Mai war verfügt worden, daß sich ein Lehrer wegen Anwendung körperlicher Züchtigung vorher der Zustimmung seines nächsten Vorgesetzten zu vergewissern hat und daß «ine Ausnahme nur dann statthaft ist. wenn diele Zu stimmung durch die örtliche» Verhältnisse erschwert oder verhindert ist. Am 27. Juli wird dagegen der, angeblich im „Nahmen" der ersten Verfügung liegende Grundsatz anfgcstellt, daß eine „all gemeine" Verständigung des Lehrer» , mit dem Rektor oder Schulinspektor darüber »u erfolgen habe, wen» „gewissen unbot mäßigen .Schülern gegenüber eine ernste Züchtigung bei Fälle» von Rohheit, Trotz oder Faulheit zu verhängen ist". Von einer solche» .allgemeinen Verständigung" war in dem ersten Erlaß nicht die Rede; vielmehr mußte man annehmcn, daß eine Verständigung für jeden einzelnen Fall stattznsinden habe. Auch die am 1. Mai vorgesehene Ausnahme ist keineswegs identisch mit derjenigen, die nach der neueren Verfügung geboten sein soll. Hierin wird aus drücklich anerkannt, daß sich die Lehrer im Falle ernster Gefährd ung der Schuldisziplin als „befreit von der Schranke der vor herigen Besprechung einer von ihnen zu verhängenden Züchtigung ansehcn dürfen". Das ist etwas wesentlich Anderes, als jene er wähnte Ausnahme im Erlaß vom 1. Mai, die lediglich durch ört liche Verhältnisse begründet wurde. Ein Unterschied crgiebt sich auch in Bezug auf die jungen, noch provisorisch beschäftigten Lehrer. Nach der Verfügung vom 1. Mai sollte diese» die selbst ständige Anwendung körperlicher Züchtigungen „jedenfalls" nicht gestattet sein. Der Erlaß vom 27. Juli gestattet eine Ausnahme: von diesen Lehrern sollen diejenigen, die nach ihrem bisherigen Verhalten besondere Gewähr für eine treue und in Selbstzucht feste Amtsführung bieten, betreffs der Schranken in der Ausübung des Züchtigungsrcchtcs den übrigen Lehrer» gleich behandelt werden. Aber auch der Gcgcncrlaß ist durchaus nicht einwandfrei. Sehr fraglicher Statur ist die neue Bestimmung, daß „im All gemeinen" und „in der Regel" die bei ernsteren Vergehen nothwendigcn Züchtigungen nur nach beendeter Unterrichtsstunde vorgcnommen werden. Sehr gewichtige pädagogische Gründe sprechen gegen eine solche Verschiebung der Strafe. Zu bemängeln ist ferner, daß auch die Vorschriften des neuen Erlasses der un zweideutigen Klarheit und präzisen Bestimmtheit entbehren. Mit Recht wird getadelt, daß die neue Verordnung wieder so viele „Wenn und Aber" schaffe, daß dadurch die Lage der Lehrer keines wegs angenehmer wird. Es ist gewiß für diese keine leichte Auf gabe, mit Bestimmungen zu hantircn, die durch Ausdrücke wie „Im Allgemeinen", „in der Regel", „so weit wie irgend ausführ bar" beschwert sind. Die unbehagliche beunruhigende Stimmung, die durch den Maierlaß in den Kreisen der VolkSschullchrcr hervor- gernfcu worden ist, kann durch den Gegenerlaß nicht wieder von Grund aus beseitigt werden- Das hätte, wie gesagt, nur dadurch geschehen können, daß die preußische Unterrichtsverwaltung ihren Erlaß vom 1. Mai wieder znrücknahm mit der ehrlichen Erklärung, daß er ungeeignet sei, eine gesunde Pädagogik aufrecht zu erhalten. Wird doch in dem zweiten Erlaß die Wirkung seines Vorgängers dadurch beleuchtet, daß auf Fälle hingewieieu wird, in welchen Eltern ihre Kinder mit dem Inhalte des Erlasses vom 1. Mai in einer Weise bekannt gemacht haben, welche die Autori tät des Lehrers in den Augen der seiner Erziehung und väterlichen Zucht auvertrantcu Kinder ernst gefährden muß. Wenn Herr Dr. Bosse die Hoffnung hieran knüpft, daß solche Fälle „ganz ver einzelt" bleiben, so dürfte das fraglich erscheinen, denn auch sein Gegenerlaß ist immer noch so geartet, daß er zu ähnlichen Fällen, welche die Schuldisziplin gefährden, Anlaß geben kann. Fernschrcib- und Fcrttsjircch-Bcnchtc vom 1 August. Berlin. Ter hiesige Hof legt für die verstorbene Herzogi Wittwe zu Schleswig Hclstcin-'soiwerburg-GlückSburg Trauer auf 11 Tage an. Berlin. Lautenburg erläßt eine Erklärung, wonach er von seiner Vereinbarung mit Frau Agnes Sorma bezüglich der deutschen Ausführungen in Paris ziirückgetreteii ist und wonach unüberwind liche Schwierigkeiten ihn zwingen, von der Durchführung dieses Unternehmens, so weit seine Person in Frage steht, abzusehen. Kiel. Der Kaiser empfing heute Nachmittag den Komman danten des dänischen Panzerichisses „Jver Hvitfcld", Kapitän Arong. Später unternahm der Kaiser an Bord der Nacht „Iduna" eine Segelfahrt nach der Außeusvhrde. Hamburg. Heute Vormittag fand in der großen Michael- Kirche die Feier für den verstorbenen Bürgermeister Tr. Versmann statt. Der Kaiser hatte durch seinen Vertreter, den kommaudireudcu General v. Massow, einen prachtvollen Kran; ans weißen und rosa Rosen gesandt. Als Vertreter des Bundesraths waren erschienen der bayerische Gesandte in Berlin, Graf Lercheufcld, und der sächsische Geheimrath Dr. Fischer, dann der prcußiichc Gesandte bei den Hausastädten, Graf Wolfs-Metternich. Unter- staatssekrctär Rose als Vertreter des Reichskanzlers, Kapitän zur Sec v. Eickstcdt als Vertreter des Staatssekretärs des Neicys- Marineamtes, der Bremische Senator Dr. Markus und der Lübcckiche Senator Dr. Essenburg, der Kommandant von Altona, von der in Hamburg stehenden Truppe Generalleutnant Frbr. v. Schleinitz. Der Senior Dr. Vchrmann hielt die Trauerrede. Auf dem Wege bildeten scimmtlichc Krieger- und Militärvereine mit ihren Jahnen Spalier. München-Gladbach. Bei dem Wettrennen in Neuß stürzte der Leutnant Dictz von den Bockenheimcr Husaren und der Jockey Lipvold. Sie erhielten schwere Verwundungen: Letzterer wurde mit den Sterbesakramenten versehen. Frei bürg (Unstrut). Im Anschluß an den in Naumburg a. d. Saale stattgehabtcn 12. Deutschen Turnertag hat beute hier die Grundsteinlegung zum Jahn-Muieum stattgcsnndeu. Dr. Götz- L -Li»denan hielt die Festrede. Wien. Der Wiener Stadtrath beschloß i» außerordentlicher Sitzung eine Resolution, die Negierung möge sofort den Ncichs- rath einberufen und demselben die Verordnung über die Zuckerstcuer vorlegen. Die Resolution gicbt der Erwartung Ausdruck, daß der Relchsrath die Verordnung nicht genehmigen werde. Diese Reso lution wird in der übermorgen stattfiuvenden außerordentlichen Plenarsitzung des Gemcinderaths zur Bcrathung gestellt werden. Triest. Admiral Dcwcy erklärte, wie verlautet, daß das Auftreten der deutschen Seeoffiziere vor Manila ihm sehr miß fallen hätte. Die deutsche» Seeoffiziere hätten die Herren von Manila gespielt und seien mit unerträglicher Ncberhcbung auf « ' schriften bei der Blockade befolgt. Er habe wegen des ungerecht fertigte» Auftretens der Deutschen sogar einen Schuß gegen die deutsche Flotte abfeuern lassen. Gegen die deutsche Nation habe er keine Mißstimmung. Die Aehnlichkeit zwischen dem Prinzen Heinrich und dem deutschen Kaiser, von der er gesprochen, beziehe sich aus das energische Wesen und die Thatkrasi, die ihm volle Symvathie cingeslößt hätte». P e st. Der pcnsivnirte Rcchnunasrath Gnbitsch schädigte de» Staat um mehr als 100,000 Gulden dadurch, das; er auf gefälschte Pcnsionsbogen Pensionen längst Verstorbener erhob. Er wurde verhaftet und ist geständig. Pari s. Im heutigen Ministerrath gab der Justizminister Kenntnis; von der Antwort, die der seit einigen Tagen von Paris abwesende erste Präsident des KassationshofcS, Mazecm, auf die Aufforderung gegeben hat. sich über ein im „Echo de Paris" erschienenes Interview zu erklären, in welche»! er gesagt hätte, daß die Entscheidung des Kassationshofcs die Verhandlungen in Rennes in keiner Weile beschränke. Ans dieser Aurwört geht hervor, das; die berüchtigte Unterredung nicht für die Oeffcutlich- keit bestimmt war und in ungenauer Weise wiedcrgegeben worden ist, so das; sie eine Tragweite zu haben schien, die ihr nicht inne wohnt. Brüssel. Rcpräseutantenkammer. Zn Beginn der Sitzung theilt der Ministerpräsident Vandeiipccrcboom mit. daß das Kabcnet infolge des gestrigen Beschlusses der Wahlrcformkommission dem Könige seine Demission überreicht habe. Ter Minister fügte hinzu, das Kabiuct werde, wenn die Kammer dagegen nichts cm- mwenden habe, sich zur Verfügung der letzteren halten, um die lanfendcn Sachen erledigen zu können. Bandervelde (Soz.) protcstirt dagegen und verlangt Vertagung jeder Debatte, da man nicht verhandeln könne, wenn keine verantwortliche Regierung vorhanden jci. Die Repräientantenkamincr schloß sich schließlich dem Vorschläge Vandcrvelde'S an. mit der Prüfung der auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe sortzufahren, ohne indeß einer Tisknmon Raum zu gewähren. Sn unterblieb auch haupt sächlich die Diskussion über die Vorlage betr. die Brüsseler Straßen bahnen. London. Tic Morgenblätter lassen sich ans Pretoria und Kavstadt melden, die Bnreu-Rcgieuing nahm Ehamberlain's Vor- schlaa an. vorausgesetzt, das; der gemeinsamen Kommission neben der Wahlrcfvrm auch die Schiedsgcrichksfrage und die anderen Streitpunkte überwiesen werden. Ncw - Uo r k. Aus Buenos Ayrcs wird gemeldet, daß die Vereinigten Staaten von Amerika verschiedene Inseln des Wellington-Archipels zur Verwendung als Kohlcnstation von Chile angetanst haben. Die Berliner Börse zeigte auch heute trotz der anhalten den Gcschäftssiille im Ganzen teste Tendenz. Die Schlußkursc waren größtentheils höher als beim gestrigen Schluß. Bevorzugt waren heimische Banken auf Gerüchte über demnächstige neue Geschäfte und günstige Scinestral-Abjchiüsse. In der zweiten Stunde blieb die Haltung fest. Von Banken waren in erster Prinee Henry nud Northern Pacific weiter anziehend. Bergwerke höher ans Meldungen über zu erwartende Preiserhöhungen. Reute» still. Spanier erholt, heimische Fonds behauptet. Privat diskont RH Prozent. — Am Spirikus-Markt wurde loco 70er unverändert mit 12,70 Mk. gehandelt. Termine leicht ab- aejchwächt. Ter Getrcide-Markt war durch bedeutende Ver stauung der nardamcrikanischen Getreidebörse beeinflußt: Roggen soll über Erwarten gut ausgefallen sein und auch Weizen zu besten Hoffnungen berechtigen. Daraufhin gaben beide am Frübmarkte 1 Mk. nach. Tie heutige Ausnahme der hiesigen Getreidclagcr ergab MO Tonnen Weizen, 771 Tonnen weniger als am 1. Juni, nnd 027 Tonnen Roggen. .0281 Tonnen weniger. Hafer gab 50 Pfg. nach. Stach Ermittelung der Ecntralnotirungsstclle der preußischen LandwirthschasiSkammern wurden bezahlt in Berlin: Weizen 157,50. Roggen 115. Hafer 110 Mk., in Stettin-Stadt: Weizen 155, Roggen IR. Hafer 131 Mk. - Wetter: Schön; Südsüdwestwind. Frankfurt a. M. (Schluß.> Credit 243,50. DiSconto 197.70. Dresdner Dank 167.40. Sraatübahn —. Lombarden 34,00. Laurahütte 265,95. Ungar. Gold — Portugiesen —Fest. Vartö. (3 Uhr Nachmittags.) Nente 100,25. Italiener 92.45. Svantcr 61.45. Portugiesen 24,20. Türken 23.10. Türkenloose 126,70. Lttomanban! 566.00. Etaatü- bahu 742,—. Lombarden 176,00. Matt. BariS. Produkten,narkt. Weizen per August 19.55. per Novbr.-Fcbr. 20.30, rubig. Rüböl per August 51.25, per Ianuar;April 53,00, ruhig. »Spiritus per August 45,75. per Januar-April 37.00, behauptet. Amsterdam. Produkten-Pericht. Weizen per Norcmber-', per Mär;—» geschaftsloSi Roggen per Oktober 134,00, per Mär; 135,00. etrcten. Alle Seeoffiziere Weise benommen orreltester andecer und die Rationen hättsn . von Dcivey gemachten V7- » Vor zeitliches und Sächsisches. — Se. Majestät der König unternahm gestern von Pillnitz aus in Begleitung Ihrer Excellcnzcn des Oberhofmarschalls Grafen Vitzthum v. Eckslädt und des Gencraladjutanten Generalleutnants Hingst, sowie des Kammerherrn v. d. Planitz einen Jagdausflug in's Miersdorfer Revier zur Hirschjagd. Nachmittags kehrte Se. Majestät in's Sommerhoflager Pillnitz zurück. — Se. Majestät der König hat genehmigt, daß die Nach- aenannten die von Sr. König!. Hoheit dem Prinzen Albrecht von Preuße». Regent des Herzvgtynms Brannschweig. ihnen verliehenen Ordensdekorationen, und zwar der Hofkonditor Seyfert das Herzog!. Braunschweigische Vcrdienstkrenz 1. Klasse, nnd der Hof- lakar Martin dasselbe Bcrdienstkrenz 2. Klasse annehmcn und trage». — Der russische Konsul in Leipzig, Herr Staatsratl, v. Ostrowskv, wird Leipzig verlassen, um die Leitung des russischen Konsulats in Danzig z» übernehme». — Herr KammcrnmsikuS Hermann Re inert feierte gestern in seiner Sommerfrische Bühlau stin 25;ährigcs Dienstjnbclämii. Obgleich der Jubilar in aller Stille diesen Tag mit den Scinigen begehen wollte, wurden ihm doch von Seiten seiner Jrcimve und Bekannten Beweise der Liebe und Hochachtung durch Glückwünsche und Geschenke in reichem Maße zu Tlicil. Ten Jubilar schmücken außer dem AlbrechtSordcn noch die Kricasdekoratioiicn der Feld züge 1866 und 1870/71, welche derselbe beim Leib-Regiment sich erworben hat. — Von einem sächsischen Ortsarmcnvcrbande war aus Anlaß einer Administlativ-Justizstrcitiakclt geltend gemacht worden, daß Jemand, der im Besitze eines Sparkassciignthabens (Im gegebenen ovlyv'i n usyassig -MoupsiE "zeugzi- ' v-uspüsag :nwqzgLirx,gg ^nzijvirodz 8p: l l —
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