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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.03.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19030307019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903030701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903030701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1903
-
Monat
1903-03
- Tag 1903-03-07
-
Monat
1903-03
-
Jahr
1903
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.03.1903
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VerugsgeMr: Dre-dLn und der näck wo dw Zutrqgung du U« ,nLi Lg«! T.77ÜÄ»si ML'-! «n»,»a>khvn°iLr >ikjd«n unbkniMiLllnt Nachrichte» LraSSa» Stßriiakel 1858. A Lw 8s«. H H 8v« A. tür ILotttloi». un«L >r»N»rtIIivI -auvt«SesLLft»k«I»: «arienftr. »8. Anreizen, tarlf. «imadm, von »n«andl,u«aen di« naibmiilaa» s Ubr. Sonn- und ftrierw«» nur Mnrienltrnße so von u bi« v,l Ulir. Die l lvalii». Grund- teile ica. s Silben! so P!a.. An- kllndiounoen aus der Nrivatieiie Leite so P>, : die rivaltiae Zeile al« .Ein- oeiandt" oder auf Terlleile so Pi,. In Nununeru nach Sonn- und fteier- ia,en l- de,, sivaltiae Grundjeilen so. «o de» so und so Pi, nach be. ionderem Laris. Auiwärlioe Ant- träoe nur aeaen BolauLbctnMuna. Beleoblüller werde» mit w Bia- berechnet. vernlvreLanlLlub: «m» I Nr. 11 und Nr. S0V6. l» Wljig, V!sl8enliM8li'. 34. ftsulwttso ?»rl»«r. ivRl» «l-usr »oäoUdüto vontsdinsa Stil», u» anorkana» wn»<arg«lt>gar »unNidrung. 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Ein vermoderter Pfandvertrag aus den Zeiten der kläglichen nationalen Schwäche und Zerrissenheit Deutschlands erhält gegen wärtig ein gewisses „aktuelles" Interesse weil der „Einlösungs- tcrmin" in das lausende Jahr fällt. Es handelt sich um das Abkoin men, das am 26. Juni 1803 zwilchen Schweden und Mecklenburg. Schwerin zu Malmö über die Stadt und Herrschaft Wismar ab. geschloffen Wurde des Inhalts, daß König Gustav Adolf IV von Schweden an den Herzog Friedrich Franz von Mecklenburg. Schwerin als ein Unterpfand auf die Dauer von 100 Jahren den iiießbräuchlichen Besitz der im westfälischen Frieden als Neichs- lehen an Schweden gelangten Stadt und Herrschaft Wismar mit den Aemtern Poel und Neukloster nebst Zubrhörungen gegen Zahlung eines PfandschillingS von lsi/4 Million Reichstalern ab- lrat. Gleichzeitig gingen auf die Perlon des mecklenburgischen Herzogs alle der Krone Schweden an den genannten Ländereien zuslehenden Hoheitsrechte über, nur mit der Beschränkung, dah der an Mecklenburg überlassene Pfandbesitz für die Dauer des Vertrags in keiner Form an eine dritte Macht übertragen wer- den dürfe, dah Mecklenburg weder den Titel noch das Wappen von Wismar nebst Zubehörungen führen und endlich Stadt und Hafen von Wismar für die Dauer des PfandbesitzcS weder be- festigen noch auch als Kriegshafen einer fremden Macht überlassen dürfe. Die vom König von Schweden ausgenommen« Anleihe, der „Pfandschillina", betrug in damaligem Gelbe genau 1258 OM Taler Hamburger Banks (--- feste Bankvaluta im Gegensätze zu den veränderlichen Münzwerten jener Zeit); das macht, den Taler Hamburger Banks zu Mark gerechnet, eine Summe von 5 661 OM Mark in unserem Gelde. Die Tauer des Pfandvertrags wurde auf IM Jahre festgesetzt, mit der Hinzufügung, daß eine letzte Verlängerung auf abermals IM Jahre eintrcten solle, falls der König von Schweden nach Ablauf des ersten Termins »von einer Zahlung der Pfandsumme abzuichen wünsche", also auf gut deutsch, wenn er um die genannte Zeit, nämlich am 26. Juni 1903, kein Geld im Beutel haben sollte. Die Zinsen wurden auf 3 Prozent jährlich vereinbart und es sollte Zinseszins berechnet werden. Hiernach würde die „Einlösungssumme" am 26. Juni 1903 in jetzigem deutschem Gelde 108 Millionen Mark und bis zum zweiten und letzten vertragSmähigen Einlölungsdatum am 36. Juni 2003-nahezu 2 Milliarden Mark ausmachen. Eine andere Version — es wäre doch jedenfalls von allgemeinem Inter esse. wenn von zuständiger Stelle eine authentische öffentliche Klar legung des wortgetreuen Inhalts des Vertrags veranlaht würde — behauptet dagegen, daß nur einfache Zinsen zu zahlen seien, und dah Schweden nur gehalten sei, die Summe in Silber zu zahlen. Bei einfacher Zinsrechnung kommen für jedes Jahr der Dauer des Vertrags zu der Darlchnssumme 169 830 Mark, im ganzen also bis 1903 16983000 Mark hinzu. Schweden könnte dem- nach beim Ablauf deS Vertrages am 26. Juni dieses Jahres mit einer Summe von 6 661000 -s- 16 983 MO — 22 644 OM deutsche Reichsmark in Silber Stadt und Herrschaft Wismar wieder einlösen. Da nun aber Silbermünzen bei dem heutigen Stande des Silbermarktes nur etwa die Hälfte ihres Stennwertes be sitzen, so würde Schweden, falls es die Zahlung in Gold wählte, in Wirklichkeit nur rund 11922 OM Mark in Gold zu zahlen haben und somit bei der Sache noch obenein ein „feines Geschäft" machen. Es fragt sich indessen — oder eigentlich fragt «s sich nicht —, ob jener alte Vertrag noch zu Recht besteht, so daß der jetzige König von Schweden, auf die verwitterte Urkunde gestützt, an den Grobherzog von Mecklenburg mit dem Verlangen herantreten könnte, der Krone Schweden die „verpfändeten" Gebietsteile gegen Erlegung des PfandschillingS nebst Zinsen wieder herauszugcben. So selbstverständlich die Antwort darauf vom heutigen national, deutschen Standpunkte auS erscheinen mag, so gibt eS doch immer noch eine Anzahl von Köpfen, die ganz auf «in verrostetes „Legitimität-Prinzip" eingeschworen sind und dieses auf Knall und Fall ohne Rücksicht auf grundstürzende neuzeitliche Entwick- lungen angewandt wissen wollen, „mag auch die Welt darüber zu Grunde gehen". Zu den Geistern dieses Schlages gehört auch der schwedische ReichstagSabgeordnete Hedin, der vor zwei Jahren im Stockholmer Parlament die „Wismarische Frage" an- schnitt und dir „endgültige Ueberlassung" — wie gütig! — Wis mars an Mecklenburg anempfahl, wenn Deutschland dafür die Verpflichtung Übernahme, — man höre und staune! —. Nordschles- tvig ohüe Umschweife an Dänemark zurückzugeben und damit „endlich" den Artikel ö de» Prager Friedens zu erfüllen. Dir Initiative zu diesem „Tauschgeschäft", so meinte der freiindlich« Herr weiter, müsse von Schweden auSgehen, und eS sei Sache deS Reichstag», der Stockholmer Negierung im Namen deS schwe- dischen Volke» das Mandat zu einem solchen Schritte zu er- teilen. . Daß der Artikel k de» Prager Friedens von 1666. kraft dessen NordschleSwig an Dänemark zurückfallen sollte, wenn die Be völkerung durch freie Abstimmung sich dafür ausspräche, bereit» am U- Oftober 1679 durch besonderen Staatsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich aufgehoben worden ist und dah schon deshalb der Hedinsche Vorschlag keine praktische Unterlage hat, sei hier nur nebenbei erwähnt. Die Hauptsache ist und bleibt, dab der ganze Gedanke, dem alten schwedisch-mecklenburgischen Pfandvertroge, der im Aktenstaube einer längst vergangenen, auf wesentlich andersgearteten nationalen Voraussetzungen gegründeten Zeitevoche begraben liegt, neues staatsrechtliches Leben einzu hauchen, für den heutigen deutschen Nationalstaat über haupt undiskutierbar ist. Schon die damaligen schwedischen Unterhändler betrachteten den Pfandvertrag nur als eine verschleiernde Form für die eigentliche endgültige Abtretung Wismars an Mecklenburg und gaben bei den Vorverhand lungen wiederholt ihrer Ueberzeugung Ausdruck, dah in Wirklich, keit eine „Einlösung des Pfandes" nie in Frage kommen könne, vielmehr die Ueberlassung eine endgültige und unwiderruflich« sei. Die fremden Unterhändler lieben sich offenbar von einem richtigen nationalen Instinkt leiten, wenn sie von vornherein die Hoffnung aufgaben, dah die „verpfändeten" Gebietsteile, die alter mecklen- burgischer Besitz und erst im 30jährigen Kriege an Schweden ge kommen waren, jemals wieder in schwedische Hände zurückkchren würden. Daß vollends heute cm maßgebender deutscher Stelle auch nur einen Augenblick eine andere Möglichkeit erwogen werden könnte, ist ganz ausgeschlossen, und wenn irgendwo noch ein Zweifel hierüber etwa sich geregt haben sollte, so ist er durch das von Schwerin aus erfolgte prompte Dementi der Meldung, der Groß- herzog von Mecklenburg wünsche die formelle Erledigung des Malmöcr Vertrages durch ein neues Abkommen, das nötigenfalls durch einen „Schiedsspruch" deS König» von Dänemark herbei- geführt werden solle, >m Keime erstickt worden. Das heutige Deutsche Reich bildet in seiner gegenwärtigen Zu sammensetzung einschließlich des Großherzogtums Mecklenburg- Schwerin und dem dazu gehörigen Wismar ein geschlossenes Bundesgebiet, dessen einzelne Teile für immer und unauflöslich zu einer nationalen Einheit verschmolzen sind. Der Großherzog von Mecklenburg wäre verfassungsmäßig, selbst wenn er persönlich wollte, gar nicht in der Lage, WiSmar als Teil des Deutschen Reiches in schwedischen Besitz übergehen zu lassen. Vielmehr hat der Kaiser als veranwortlicher Schirmherr des Reiches über die unversehrte Aufrechtcrhaltung des Reichsbundesgebietes zu wachen und in Erfüllung dieser nationalen Pflicht darf er nie und nimmer und unter keinen erdenklichen Umständen zugeben, daß eine aus wärtige Macht aus deutschem Reichsboden festen Fuß faßt. In richtiger Erkenntnis und Würdigung dieses ausschlaggebenden Ge sichtspunktes hat denn auch die schwedische Regierung seinerzeit gegenüber der erwähnten „Anregung" des Abgeordneten Hedin unumwunden erklärt, daß von einer „Einlösung" des verpfändeten Wismar keine Rede sein könne und daß eine „Wismarfrage" über haupt nicht bestehe. Der Malmöer Pfandvertrag zerfällt, sobald man ihn hüben und drüben mit den Augen des gesunden nationalen Menschenverstandes betrachtet, in Staub und es bleibt nichts von ihm zurück als die Erinnerung an ein staatsrechtliches Kuriosum. Neueste Drahtmeldunaerr vom 6. März. «Nachts eingehende Deveschen befinden sich Seite 21. Zriv-Tel.) Reichstag. Aus erlin sVriv -TelZ Reichstag. Aus der Tagesord nung steht zunächst der Etat des Reichsschatzamts. — Abg. Gras Carmer skons.s fragt, was die Regierung zu tun gedenke, um die deutsche Zuckeriizoustrie auch nach Inkrafttreten der Brüsseler Konvention und des neuen Zuckersteuergesetzes auf dem Weltmärkte konkurrenzfähig zu erhalten. Sei noch m diesem Jahre eine Vorlage zu erwarten und habe die Regierung die Frage der Kontingentierung nochmals erwogen? — Staatssekretär v. Thiel mann: Die Regierung bat gelegentlich der Konven tionsvorlage allerdings die Kontingentierungsfrage zu prüfen zu gesagt. DaS vorliegende Material gibt ihr gegenwärtig aber noch keinen Anlaß, dem Reichstage eine Kontlngcntierungsnooelle, sei es einer Kontingentierung der Erzeugung, sei es, wie in Oester- reich, einer Kontingentierung des Verbrauchs, vorzuichlaaen. Wer fordert denn die Kontingentierung? Keineswegs die Industrie in ihrer Gesamtheit. Es sind uns Briefe zugegangen mit Be schwerden darüber, daß der Vorstand des Vereins für Zucker- rndustrie in seiner Eingabe um Kontingentierung durchaus eigen mächtig vorgeganaen sei. Der Staatssekretär sagt ferner, baß die völlige Aufhebung der Zuckerverbrauchssteuer, wie man sie ebenfalls in Eingaben an di« Regierung erbeten habe, eine reine Utopie sei. Die Kontingentierung sei auch hier im Reichstage von einer starken Mehrheit verworfen worden. Auch im Land- wirtschaftSrat habe sie nur einen beschränkten Kreis von An- hänaern, nur ein Teil der Raffinerien fordere sie. Wenn man ln Oesterreich zur Kontingentierung greift, so geschieht es, weil man dort daran verzweifelt, den inneren Zuckerverbrauch heben zu können. Wir stehen auf dem entgegengesetzten Standpunkte und hoffen, daß sich der innere Verbrauch durch die Herabsetzung man kreise , .. ^ veutsch- . der bestehenden Zucker fabriken bedeuten, wa» der Landwirtschaft schwerlich dienlich sein würde. Und wie nahe liege die Gefahr, daß von England und Amerika kontingentierter Zucker als indirekt prämiierter Zucker würde angesehen werden: Namentlich werde Amerika, nach dem, wie es sich zum russischen Zucker verhalt^ sich den österreichischen Zucker ssehr genau anseben. Englische Staats- ' ie österreichische Kontingen- habe ein Kon- ivn zu Männer hätten bereits erklärt, tieruna alS O französischer tingentierung u England und Frankreich noch weitere ebe bringen. Und ob nicht ^ Stimmen in gleichem Sinne dinzukommen würden, gebe er zu überlegen anheim. Das seien die Gründe, die die Regierung ver land würde das die Monopolisierun Landl hinderten, in diesem Jahre eine Kontingentierungsvorlage zu machen. Es würde sehr unvorsichtig von der deutschen Regierung sein, einen Boden zu betreten, wie Oesterreich, wo einem das Feuer so schon unter den Füßen brenne. — Abg. Dr. Paasche lnat.-lib.s glaubt ebenfalls, daß eine staatliche Kontingentierung gegen den Sinn und Wortlaut der Konvention verstoßen würde. Auch würde die Kontingentierung nichts Helsen. Helfen könne nur die Herabsetzung der Zuckersteuer. — Abg. Speck lZentr.st Gras Carmer wolle mit seiner Dopvelkontingentierung auch die Konsumtionskontingentierung, und diese würde den Kartellen Vor- schub leisten, während das Zentrum gerade mit seiner Zustim mung zur Brüsseler Konvention dem Kartellwescn habe entgegen- treten wollen.Von einersolchenKontingentierungwolltenseineFreunde daher nichts wissen. Für die Zuckerindustrie und die Landwirt- schaft bleibe das Wichtigste^ die Hebung des inneren Konsums durch Herabsetzung der Zuckersteuer. Wenn sich dann heraus- gestellt haben werde, wie die Herabsetzung der Steuer von 24 auf 14 Mark wirke werde die Regierung hoffentlich eine weitere Herabsetzung folgen lassen. — Staatssekretär v. Thielmann teilt noch mit, die voriährige Resolution des Reichstags wegen Eisenbghnfrachtherabsctzung kür Rüben, Rübenschnitzel. Melasse, rohen und Krpstallzucker, sei vom Bundcsrat an den Reichskanzler überwiesen worden. Das Reichseisenbahnamt habe auch bereits seine Tarifkommission damit befaßt. Wollten die Interessenten ein klebriges tun, so könnten sie sich ja noch mit Vorstellungen an die betreffenden Eisenbahndirektionen wenden. — Aba. Pach- nicke sfreis. Vereinig.! vertritt ebenfalls die Auffassung, daß eine jegliche in Aussicht genommene Kontingentierung, wie sie in Oesterreich bestehe, die Brüsseler Zuckerkonvention verletze. — Abg. Graf Carmer bemerkt, dah heute die Verhältnisse anders lägen als zur Zeit, da der Reichstag die Kontingentierung ab- lehnte; heute würde sich vielleicht eine Majorität dafür finden. — Abg. Hermes sfreif. Volksp.) plädiert für anständige Ent- schädigung der Sacchannfabrikanten, die infolge des Süßstoff- aesetzes zur Bctriebseinstellung genötigt seien. — Abg. Ga mp sReichsp.) hält die Reinertraasangabe dieser Fabrikanten für etwas übertrieben: sie berücksichtigten nicht, daß ihr Reinertrag doch «ebenfalls sehr zurückgegangen sein würde, wenn auf das Saccharin die geplante hohe Steuer gelegt worden wäre. Immer hin wolle auch er ein wohlwollendes Vorgehen. — Es knüpft sich hieran noch eine Erörterung über Abfindung der Händler für ihre Saccharinvorräte. — Staatssekretär v. Thiel mann er klärt, daß die Ausführungsbestimmungen zum Saccharingeseh nächste Woche erscheinen würden. — Beim Ausgabetitel „4MOM Mk. Beitrag zur Deckung der lausenden Kosten der Uni- versität Straßbura" bringt Abg. Dr. Sattler lnat.-lib.) die Errichtung der katholisch-theologischen Fakultät daselbst zur Sprache. Wenn cs gelingen sollte, den elsaß-lothringischen,katho lischen Klerus mit deutschem Geiste zu erfüllen und vom franzö- ischen Geiste loszulöscn, würde ihn das nur mit Freude erfüllen: icdauern müsse er aber, daß man auch hier wieder den Weg der: Verhandlungen " ^ ^ ernenne der B. ^ und Münster der Bischof r könne, und der Bischof könne in Straßbura die Professoren ab setzen, wenn denselben der Staat auch die Gehälter fortzahlc. Er trage den Reichskanzler, weshalb hier ein weiteres Zurückweichcn der Staatsgewalt vor der Kurie und der sie deckenden Macht des Zentrums stattgefundcn habe. In vielen Kreisen haue dies eine stille, innere Wut erzeugt. Man könne sich darnach nicht wundern, wenn ein Domkapitular in öffentlicher Versammlung sagt, der Staat bringe der Bevölkerung nichts als Steuern und Kanonen, und wenn Bischof Korum gegen die staatlichen Schulen vorgcht. — Elsaß-lothringifcber Gcheimrat Hallev: Der bisherige Wider- stand des katholischen Klerus in Elsaß-Lothringen schreibe sich wohl zum großen Teile daher, daß der Klerus bisher lediglich in Seminaren erzogen worden sei. Man habe von Kapitulation vor Rom gesprochen, im Grunde genommen seien das nur hoble Phrasen, lllnriiye.l Gerade der elsässische Klerus habe sich doch gegen die Fakultät ausgesprochen. Die Fakultät solle die jungen Theologen in innigere Beziehung mit dem geistigen Leben in Deutschland bringen, im Gegensatz zu ihrer bisherigen Abgeschlossenheit in den Seminaren. Bei einem ganz autonomen Vorgehen des Staats würde die Fakultät auf Mißtrauen gestoßen sein; sie würde zwar Lehrer gehabt haben, aber keine Studieren den. Deswegen sei das Abkommen mit der Kurie nötig gewesen, und dieles Abkommen sei ein gutes. Die Fakultät basire auf denselben Grundlagen, wie die Breslauer, Bonner und Münstercr; ebenso wie dort, könne auch in Straßburg kein Professor amtieren ohne Zustimmung des Bischofs. Die Form in Straßburg sei noch besser, denn sie beuge am besten Konflikten vor. (Lachen links.! Jedenfalls haben wir die Hoffnung, daß die katholisch-theologische Fakultät in Straßburg nicht nur ein Hort der Wissenschaft und eine gute Erzieherin der Jugend, sondern auch eine gute Pfleg- stätte deutschen Geistes sein werde. — Aba. Spahn iZentr.1 er wartet von der Regierung Vorlegung der Aktenstücke. Wenn jetzt die Fakultät in Straßburg errichtet werde, so nehme der Staat ein Recht in Anspruch, das ihm eigentlich nicht gebühre; denn die Ausbildung der Theologen fei nicht Sache des Staates. Ver- stehe er sich aber von selbst dazu, so müsse die Ausbildung der Theologen in dem Sinne erfolgen, wie es die Kirche zu ver- langen berechtigt sei. Al« Scbädler von Steuerzahlern und Kanonen gesprochen, habe er gar nicht von der heutigen Zeit gesprochen. Was Tr'" regieruna , die Schulaufsicht „ . . . traßburg könne man jedenfalls eher von einer Nach- als von einer solchen des Staates. — . .. s. Ver.! meint, man befinde sich schon wieder mitten im Kulturkämpfe, in dem schon von Windthorst an- gekundigten Kampfe, um die Schule. Das hier gemachte Geschäft sei ein brillantes für die Kurie, aber kein brillantes für das Deutsche Reich. D'e katholisch-theologssch« Fakultät habe beim elsässischen LandeSauSschuß sehr wenig Sympathie gefunden. Der Landesausschuß habe auch Gelder dafür nicht hergeben wollen. Diese Fakultät sei eine Staatsanstalt nur insofern, als der Staat für sie bezahle, sonst aber habe er nur sehr wenig zu sagen. Und wie stehe der Professor da? Äon wisienschastlich-sreier Forschung könne keine Rede sein. Sobald der Professor nur in au -Nisi«!»'! s zz -zMugivEz 'ztz -zpvmmv, 'x, A 'IP82Z 8SÄ 'usq^,^ iMMss H MM.«
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