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Arsitog. LS. ZuN 1027 — »Dresdner Nachrichten" — Nr. ZS2 Seite 7 Prozeß Tempel und Genossen. A« 2. Mat sank» vor dem Schwurgericht Dresden «in gröberer Dermin statt, der sich gegen den am 2V. November IVssl geborenen Handlungsgehilfen Mar Albt« Paul Dem. pel richtete, der trotz seiner Jugend bereits schwere Vor strafen erlitten hat. Der anscheinend jetzt unverbesserliche Einbrecher will als Lehrling von seinem früheren Borgesetz, ten. der sich als späterer Geschäftsmann das Leben genommen hat. anfänglich zu Diebstählen in einer Kunsthandlung ver leitet worden sein. Infolge der deshalb erlittenen Strafe sei rS immer mehr bergab gegangen und so habe er eine Straftat nach der anderen begangen. Am 2. Dezember IVA mürbe Tempel vom Landgericht Dresden einschließlich vorangegange- ner Bestrafungen zu insgesamt fünf Jahren Zuchthaus ver- urteUt. Mitte Oktober vorigen Jahres aber für den Gtrafrest mit -reisähriger BewährnngSfrtst entlassen. Kaum dab er die Freiheit wieder erlangt hatte, begann Tempel abermals seine Tätigkeit alS WohnungSeinbrecher. Wo sich irgendeine günstige Gelegenheit bot, stieg Tempel in Erdgeschostwohnun- gen usw. ein und erbrach Veliältnisse, um vornehmlich Geld oder sonstige verwertbare Sachen zu stehlen. Wie aus Presse- berichten noch erinnerlich sein dürfte, hatte Tempel am Abend deS 81. Januar d. I. in der FriedenSstraste ein Kontor er- brachen, war ertappt worden, hatte sich zunächst als den Sohn deS betreffenden FtrmentnhaberS bezeichnet und dann die Flucht ergriffen. Um seine Verfolger abzuhalten, machte Tempel wiederholt von feiner Schußwaffe Gebrauch. Am S. Mai stand er vor dem Schwurgericht und wurde wegen rerfuchten Totschlag- in zwei Fällen, unbefugten Waffen- besitze- und wegen versuchten schweren Rückfalldiebstahls zu insgesamt sieben Jahren Zuchthaus und zehnjährigem Ehren- rechtSverlust verurteilt. Diese Strafe verbüßt Tempel bereits. Nunmehr hatte er sich noch wegen der vor seiner Verhaftung verübten WohnungSetnbrüche vor dem Gemeinsamen Schöf- fengericht Dresden zu verantworten. Es waren insgesamt neun derartige, teilweise äußerst raffinierte Wohnungsein, brüche zur Aburteilung angesetzt, die der Angeklagte von An- sang November v. I. btS Ende Januar d. I. in den verschie densten Teilen brr Stadt begangen hatte, wobei er mehrfach recht erhebliche Beute gemacht. Mit Tempel standen noch unter Anklage der 18k>4 zu Dresden geborene, wiederholt, auch mit Zuchthaus, vorbestraft« Lackierer Friedrich Wilhelm Fleisch, mann, der sich an einem dieser Einbrüche mitbeteiligt und zweimal der Hehlerei schuldig gemacht haben soll, ferner die Geliebte des Tempel, die zwanzigjährige Hausangestellte Gertrud Emilie Kandier, der ebenfalls Hehlerei »ur Last gelegt wird. Die Beweiserhebung gestaltete sich äußerst zeitraubend. Tempel war fast durchweg voll geständig. DaS in der 6. Nachmtttagsstunde verkündete Urteil lautete wie folgt: Der Angeklagte Tempel wird zusätzlich des UrteUS des Schwurgerichts Dresden vom 2. Mat wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen usw. zu 7 Jahren Zuchthaus und 10jährigen Ehrenrechtsverlust wegen schweren Dt«.bstahlS im Rückfalle in acht Einzelfällen zu weite ren 8 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Angeklagte Fletschmann erhält wegen eine- gemeinschaftlich mit Tempel begangenen schweren Diebstahls und wegen Hehlerei 1 Jahr 8 Monate Gefängnis zudtktiert, die Kandier wirb freigesprochen. Fretgesprochen werden auch Tempel und Fletschmanu in den übrigen Punkten der Anklage. — Oberhäslich bet Dippoldiswalde. (Totgefahren.) Hier wurde der drei Jahre alte Knabe eines Zimmerers beim Ueberqueren -er Straße von einem schweren Eilauto der Linie Dippoldiwalde—Dresden überfahren und sofort getötet. — Chemuitz. (Mit dem Auto tödlich ver- ungl tickt.) Als Donnerstag früh )4S Uhr der Kaufmann Arnold von hier die Zschopauer Chaussee mit seinem Kraft, wagen in scharfem Tempo stadtwärts fuhr, geriet der Wagen, als man einer Ausschachtung auSwetchen wollte, gegen einen Baum. Er Überschlag sich. Arnold war sofort tot. Der Mit- sahrer, ein Einkäufer aus Holland, der Kafscegrotzhändler Tok6 aus Amsterdam, wurde herauögeschleudcrt und so schwer verletzt, daß sich die Uoberführung ins Krankenhaus erforder- sich machte. — GeringSwalbe. (Großfeuer.) Im Gasthofe „Park FricdrichSruhe" im benachbarten Ar ras brach in der Nacht zum Mittwoch aus noch unbekannter Ursache ein Schadenfeuer aus, das mit unheimlicher Schnelligkeit um sich griff und in ver. hältntSmäßig kurzer Zeit das Gebäude bis auf die Umfassungs mauern einäscherte. - Plaue«. (Selbstmord eines Seminaristen.) Ein IS Jahre alter Seminarist hat sich am Mittwochabend vom Eisenbahnzuge der Linie Mühltrofs—Schönberg über- fahren lassen. Der junge Mann hatte Kinder aus einem Handwagen gefahren und aus dem Wagen herausfallen lassen. Die Befürchtung, daß die Kinder durch seine Schuld verletzt worden sein könnten, dürfte ihn in den Tob getrieben haben. — Werda«. (Fam i l i e n d r a m a.) Die Frau deS Spinnmeisters Letthold wurde in ihrer Wohnung mit ihren drei Kindern im Alter von vier, sechs und sieben Jahren durch Gas vergiftet tot aufgefunden. Bei der Frau machten sich in letzter Zelt Zeichen von Schwermut bemerkbar. — OelS«itz t.8. (Großfeuer.) Mittwoch abend brach in -er Scheune deS Rittergutes Drethöf Feuer aus, das so schnell um sich griff, daß auch die Stallungen deS Gutes etngeäschert wurden. Der Brand, dessen Entsteh-ungsursache unbekannt tst, wütete die ganze Nacht hindurch. — Dtrehla. (Wieder ein Opfer der Elbe.) Am Montagvormtttag stürzte -er achtjährige Herbert SierS- leben aus Gohlis beim Spielen von der Landungsbrücke-er Dampfschiffhaltestclle ln die Elbe und ertrank. — Dewitz—Thomist. (Tödlicher Unfall im Stein- bruch.) Am Rand« eines stillgelegten Stetnbruchs machte sich am Mittwoch in der Mittagspause ein Arbeiter zu schaffen. Plötzlich löste sich ein etwa ein Zentner schwerer Stein, rollte etwa acht Meter tief in den Bruch hinunter und zertrümmerte dem sich dort aufhaltenden 14jährigen Stctnmetzlehrling Otto Michel aus Oberputzkau den Schädel. Der Stein hatte sich durch Zufall gelöst, von einer Schuld kann nicht gesprochen werden. — EbcrSbach i. Sa. (TödlicherUnglücksfall.) Von einem Auto tödlich überfahren wurde am Mittwochvormittag gegen 11 Uhr die in den siebziger Jahren stehende Frau Auguste Fabian. Witwe des verstorbenen Etsenbahnassistenten Der vor Fabian, wohnhaft in der Oberstadt Nr. 888. Sie wollte noch vor einem Lastauto die Straße überqueren, wurde aber vom Auto ersaßt. — Geifhe««er»dorf. (Irrtümlich totgesagt.) Steinsetzer Wilhelm vockaus au» SetshenncrSdorf, der einiger Zelt in Großschönau aus dem sahrenden Zuge ge stürzt und inS Zittauer «raiifi l,a»s übergeillhrt worden war, sollte seinen Verletzungen erft*o» sein. Die- bewahrheitet sich glücklicherweise nicht. Hockaus tst vielmehr jetzt auS dem Stadtkrankenhause entlassen worden. — Bautzen. (Ein Todesopfer -es Auto unglück».) Der schwere Autounsall, der sich am Dienstag auf der Staatsstraße Bautzen—Kamen» bei Thonberg er- eignete, bat noch ein Todesopfer gefordert. Die 88 Jahre alte Ehefrau des Ingenieur» Herold auS Bautzen hatte einen dop pelten Schädelbruch erlitten, an dessen Folgen sie Mittwoch abend tm Bautzener Stadtkrankenhause verstarb. Die übrigen vier Insassen waren nicht auf die Straße, sondern ins Busch, werk geschlendert worden und daher noch glimpflich davon- gekommen. Amtliche Bekanntmachungen. Kündig««« vo« Fahrscheinhefte« der Straßenbahn. Gemäß A4 Abs.» de» 88. Nachtrages vom >1. Februar 1824 zu den rartfbestimmungen der Städtischen Straßenbahn vom Sv. Junt >021, die für bt« nfchlstädttschen Linien sinngemäß anzuwenden sind, wird die Geltung soigender Fahrscheinhefte sür Sonnabend, de« !0. August 1927, hiermit ausgekündigt: 1. für städtische Linie«: Umstelgeheft« zu 2.— NM. Reihe 1—180 „ für Schüler und Lehrlinge mit rotem Druck . . . . „ t.58 » » I—2S .. dergl. mit grünem Druck „ 1.58 . „ 1—4 ,. nach Cossebaude ..... 8.88 . . 1—2 .. noch Eotzebaube s. Schüler und Lehrlinge 2.88 . »1 » für Kriegsbeschädigte «ud Blind« 9.7— . > für Erwerbslose —.«0 . . 1—18 S. sür die Linien Kbtzscheubrodo und CoßmaunSdorf: NebergangS-Umstelgehest« zu 4.— RM. Reihe 1—42 . ....... 9.60 . . I—3 . f. Schüler n. Lehrlinge . 8.88 . .1 ». für dt- Linie Klotzsche Rähnitz: UebergangS-Umsteigebeft« »u 8.40 RM. Reihe 1—1» . f. Schüler a. Lehrlinge . . », . .1 4. für die Linie Pillnitz: UebergangS-Umsteigehest« zu 4.— RM. Reih« 1—9 » f. Schüler u. Lehrlinge . ».<« . . 1 Die tm Verkehr befindlichen nnd noch in den Verkehr ge. langenden Umsteigehefte können dir mit Sonnabend, den 20. August 1827, noch benutzt werden. Von Souutag, dra 21. August 1827, an sind sie »«gültig und werden vorkommendenfall» etngezogen. Für wtchtbrnutzte oder teilweise nicht abgefahrene Hefte wird kein Ersatz geleistet. « Verändert»«« vo« StandeSamtSbezkrkSgreuze«. Mit Genehmigung der KretShauptmannschast Dresden sind 1. das Gelände des künftige» städtische« WaldsriedhoseS i« der so- ,««a««te« I»»««» Heid« lDeile der Abteilungen 88, «4. 88 und 70 de» selbständigen Gutsbezirkes GtaatSsorstrevier Klotzsche lm Au», matze von etwa 78H Hektar, eingetragen auf Blatt 818 deS Grund- buche» für Pieschen — künftige Flurstücke 688 bi» 880 de» Flur buches für DreSden-Trachau —), dem StandeSamtSbezirk Dresden VIH (Drachan); S. zwei «it Offiziers, und «ramtenwohnnngeu für die Infanterie- schnle bebaut« und zum selbständigen GniSbezirk Albertstadt ge- hörende Grnndstück« am Alaunplatz und an der Charlotteostras,e (Flurstücke Nr. 188Sv und 1885J deS Flurbuches sür Dresden- Neu- und Antonstadt) Im Ausmaße von rund 18 208 Quadratmeter und rund 8688 Quadratmeter; 8. da« Gelände des znm selbständige« SutSbezirk Alberlstadt ge- hörigen sogenannten JägerparkS an der verlängerten Radeberger Strafte (Flurstück Nr. 2181 de» Flurbuches sür DrcSdcn-Neu- und Antvnstadt) im Ausmaße von etwa 8,25 Hektar dem StandeSamtSbezirk Dresden HI (Neustadt) und 4. da» Waldgelände an der Grenz« der Stadtteile Weißer Hirsch, Oterloschwitz und Bühla« (Teile des selbständigen GntSbezirkS StaatSforftrrvIer Weißer Hirsch) im Ausmaße von etwa 55 Hektar (einschließlich StedluiigSgelände im Ausmaße von 8,8 Hektar von Abteilung 88 i. k.) — mit Ausnahme de» Grundstück» Bautzner Landstraße 55, das zum StandeSamtSbezirk Dresden XII (Losch. Witz» gehört, — dem StandeSamtSbezirk Dresden UV (Weißer Hirsch) zugewiesen worden. Neuer Pflegerobma««. An Stelle von Uhrmacher Nagler ist Bäckermeister Otto Mehl, Namptschc Straße 18, zum Obmann im 8. Pslegerveretn gewühlt und bestätigt worden. »> Ne«erschie«ene Gesetzblätter. Neuerschienen: Reichsgesetzblatt Nr. 26, 27, 28, 20, 88, 81, »2 ent haltend: Gesetz vom 28. Juni 1827 über die Aendcrung der NechtS- anmaltSordnung; Gesetz vom 3V. Juni 1827 über Sie Abtretung von Veamtenbezügen zum Heimstättenbau: Gesetz vom 5. Juli 1827 über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Lebens- Mittelgesetz): Verordnung vom 28. Juni 1827 zur Abänderung der Verordnung über die Verarbeitung von Zellhorn in der Hausarbeit; Verordnung vom 28. Juni 1827 über das Verbot der Hausarbeit in ber Süß-, Back- und Teigwarenindustrie; Gesetz vom 5. Juli 1827 über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses iBerglcichSord- nung); Bekanntmachung vom 5. Juli 1927 über den Wortlaut de» GerichtSkostengesctzcS und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte; Gesetz vom 8. Juls 1927 über die Verzinsung ausgewerteter Hypo- theken und ihre Umwandlung In Grundschulden sowie über Vor- zugSrenten; Verordnung vom 4. Juls 1827 über die Gewährung knappschastlicher Leistungen nach schweizerischen Grenzgebieten; Ver ordnung vom 7. Juli 1827 zur Abänderung der Verordnung zur Aus führung des 8 8 de» BctriebSrätegesetzeS; Bebanntmachung vom 7. Juli 1827 über die Anlegung von Mündelgeld; Gesetz vom 8. Juli 1827 zur Aendcrung der Bezeichnungen „Gerichtsschreiberel", „Ge- rlchtsschrelber" und „GerlchtSbiener"; Verordnung vom 8. Juli 1827 zur Durchführung des Gesetzes über Rückgabe der sür Besatzung zwecke in Anspruch genommenen Grundstücke vom 12. Juli 1927 (RcichSgesetzbl. I S. 488 f.>; Siebente Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen vom 7. Jull 1827; Verordnung vom 6. Jnll 1827 über den Beirat ber RcichSmonopolvcrwaltung sür Branntwein: Verordnung vom 8. Juls 1827 über Warnungstafeln für den Sraftfahrzeugvcvkehr; Gesetz vom 12. Juli 1827 zur »ende- rung der Pachtschutzordnung: Gesetz vom 15. Juli 1827 über Acnde- rungen de« ZuckersteuergesctzeS; Gesetz vom 15. Juli 1827 über Er- Höhung de» ZuckerzollS; Gesetz vom 15. Juli 1927 über Zolländerun gen: Bekanntmachung vom 12. Juli 1827 über die Ausprägung von Reichssilbermünzen im Nennbeträge von 8 und 5 Reichsmark; Gesetz vom 18. Juli 1827 zur Verlängerung der Geltungsdauer des Steucr- mtlderungSgescye»; Gesetz vom 16. Juli >827 Uber Biirgichasten det Reichs zur Förderung iaiidioiriichastUcher Aiuchllingsstedlung: Gesetz vom 18. Juli >827 zur Abänderung der Verordnung über die Arbeits zeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 28. November I8l8 (Reichsgesetzbl. L. >828,: Gesetz vom >8. Juli 1827 über die «eschäs- tigung vor und nach der Niederkunft: Gesetz vom 18. Juli 1827 über Aendcrung deS Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über Ein stellung deS Personalabbaues und «cndcrung der Personalabbau- Verordnung; Verordnung vom 14. Juli 1827 zur AuSIührung de» Gesetze» über Lohnstaiistik; Gesetz vom 18. Juli >627 über ArbeitS- vermttllung und Arbeitslosenversicherung: Drilles Gesetzes über. Aendcrung des Zweiicn Buches der NeichSversicherungSordnung vom 15. Juli 1827. Ferner sind neuerschienen: NeichSgesetzblatt Nr. 88, enthaltend: Verordnung vom 18. Juli 1827 über die Arbeitszeit in Stahlwerken, Walzwerken und anderen Anlagen der Großeisentudufirtc: Zwtite Verordnung zur Aendcrung der Bestimmung von BerusSgruppeu der Angestellienversicherung vom 15. Juli 1827: Bekanntmachung vom 15. Juli 1827 über die Ausprägung von Reinnickelmünzen im Nenn beträge von 58 Rcichspfeiinia: Vierte Verordnung z»r Durchführung de» Gesetze» über die Ablösung üssentlicher Anleihen vom 18. Juli 1827: Bekanntmachung vom >8. Jult >827 über die Vierte Ergänzung der AnsiellungSgrundsätze (Grundsätze für die Anstellung der Inhaber eines Versorgungsscheins!: Beka»nt»>achu»g vom 18. Juli 1827 über die Dritte Ergänzung der Allgemeinen AussNhrungSanwcisung zu den AnftellungSgrundsätzcn: Bekanntmachung vom 18. Juli 1827 über die Anlegung von Mündelgeld. Sächsisches Gesetzblatt Nr. 17, 18, 18 enthaltend: Verordnung vom 28. Juni 1827 zur Abänderung der Verordnung über die Elbschifs» fahrtSgerichte: Verordnung vom 6. Juli 1827 über die Zulagung z« Beamlenprllfungcn: Gesetz vom 12. Juli 1827 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Notverordnung über die Ausbringung des Geld bedarf« der Handels- und Gewerbekammern: Gesetz vom 18. Juli 1927 Uber einen zweiten Nachtrag zu dem Gesetz über den Staats haushalt aus das Rechnungsjahr 1826: Gesetz vom 14. Jult 1827 über den Staatshaushalt aus das Rechnungsjahr 1827: Verordnung vom 12. Juli 1827 über das BermejjungSgewcrbe: Gesetz vom 18. Juli 1827 über die Emeritierung der Prosegoren an den wissenschaftlichen Hochschulen. Die Gesetzblätter liegen an folgenden städtischen Geschäftsstelle«: Hauptkanzlei, NencS Rathaus, Zimmer 242; Stadtbtbllothek. Nene» Rathaus, Zimmer 15! t(ür Benutzer, die eine Ausweiskarte der Bibliothek besitzen»; Standesamt III Neustadt, Königstr. 14; Standes amt V Striesen, Wartburgslr. 28; Rathaus Blasewitz, Zimmer 9; Rathaus Weißer Hirsch, Steuerstelle: Stadthau» Leube«, Zimmer 18; BolkSbibliothek Reick, Schulgebäude; WohlsahriSpolizetwache 8««S- «itz-Reuostra, Tetckvlatz 8s; Rathaus Plauen, Zimmer 16; Mathau» Löbtau, Zimmer 87; Rathaus Cotta, Zimmer 88; Rathaus Pielcke», Zimmer 17, während deren Geschäftszeit unentgeltlich zur Einsicht au«. Außerdem können die Gesetzblätter tn der Städtischen Bücherei und Lesehalle lTheaterstr. 1l> werktags ln der Zelt von ^18 bl» 9 und 4 bl» IL8 Uhr gegen Entrichtung einer Gebühr von 18 Ps«. «ingcsehen werden. « Ungültige Ausweise. Die LichtbildbienstaiiSwcise Nr. 2428 de» Pol.-Unterw. Walt« Andreas und Nr. 1697 deS Pol.-Unterw. Herbert Müller XVIII find verlorengegangcn. Sie werden hiermit für ungültig erklärt. Der auf den Namen Friedrich Wilhelm Wagenknecht a« 19. Februar 1915 vom Polizeipräsidium Dresden ausgestellte Führer schein — Listen-Nr. 238 >V — ist abhanden gekommen und wird daher sür ungültig erklärt. Aufheb««« einer Straßeusperrim«. Die am 28. Mai !>. I. gesperrte Fricbelstraße zwischen Brunnen» straße und Alt-Gostritz wird für den Verkehr wieder sreigegebcn. Vorschläge sür de» Mittagstisch. Schellfisch mit Scnsbutter und Kartoffeln. KM». „im neuen Oeivanäe ISrüttnungsksstvoieslsUung 1. /August, s 2 Ukr Vergröberte» ?Lnrp»rkett —. Verbesserte Lntlüktung