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72. Jahrgang. L8L Dien»rag, ir. Dezember 1S27 Vegründer 1856 vnidimttckM; »»«*»0» Aernivreckrr-TamMeimnvmer: 2» Sckl Nur iür Nalblsrlvrüchr, 2Q011 «chttMettv», «ck >N»rte»s««as,r SS -es Druck ». «eriaa von Ltevtck » Sletcknedt t» Drr»dr» P«ßick>«ck»K»nto 10SS Deeede» N.ckdruck nur m» deuUtckrr Quellrnaneod» .Drrebnri Nackr.'> culäike. Unverianat» SGrNlitiicke werden mit» auid«»abtt. ^inrler-^utomobNs Visl lloußsltsn / 6mös ^usAslil / ..Mlüoks Zpislrsug" S. prsger Slrsks SL Liserae Okea »Her Lvsteme Vor NInkxuI ein«» Oien, «nuiokl» t«1> 61» s«»llt>tlxung meiner >u»«t«»unK — kiei«1»n»ltl«keli io Preis unä ä„,«»I,>. - N»ct>- mtinnlicti« üerntung. — Oeuerdrunitülen dewiikrier prdriiiete. k^omrm dLvckerls l^sckk. r«. Aeo» Vrvvckov-X., Töpkorvtr. v 18 Wie euer r»,.> rseo, Kunotspislpinno» ,»I1 1634 dsstdswSdrls» «JusIIt-toksd^Ikst Heiken r 7..7.: Ssutren, »«R. v Ir. Brauns an die kisen-Großindustriellen. Der Relchsarbeltsniinlster besteht auf dem Znlrafttreteu der Arbeltszeitverorduuag. Desristeke Durchführungsekappen bei bestimmien Belriedsarlen. Berlin, 12. Dezember. Auf die Eingabe der Großeisen» industriellen zur Verordnung über die Arbeitszeit in der Großeisenindustrie vom 16. Juli 1027 hat der Reichs» arbe tt ö m t n t ste r am 12. Dezember, wie amtlich mit» geteilt wird, unter anderem wie folgt geantwortet: Nach Prüfung der vorgebrachten Bedenken gegen daS Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1928 bi» §ch nicht in der Lage, dem Anträge auf eine Hinausschiebung des Inkrafttretens für die Gesamtheit der durch die Ver ordnung betroffenen Werke zu entsprechen. ES mutz viel mehr bei der Durchführung der Verordnung zum 1. Januar IM bleiben. Ich habe zunächst die von Ihnen betonten Schwierig» feiten auf dem Gebiete des ArbeitSmarkes und des Wohnungswesens nachpriisen lassen und auf Grund der Berichte der Lanbeöämtcr für Arbeitsvermittlung fest gestellt, daß die Arbeiterschwierigkeiten über windbar sei» werden. Ungleich ernster sind die Gründe allgemein wirt schaftlicher Art, die in Ihrer Eingabe geltend gemacht werden. Aber auch diese kann nicht zu einem allgemeinen Aufschub des Inkrafttretens der Verordnung führen. JnS- befondere sehe ich k e i n e n A n l a b, bei den Thomas-Stahl» werken und den auöschliestlich oder zu einem erheblichen Teil von ihnen gespeisten Walzcnstraßen, soweit sie die Er- ieugiiifsc der Thomas-Werke in einer Hitze weiter- verarbeitcn, von der Durchführung der Verordnung zum 1. Januar 1S28 abzuseheu. No!wendig werdende Umbauten. Ein Ausbau dieser Werke ist mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand möglich und könnte bei rechtzeitiger Inangriffnahme am 1. Januar 1628 im wesent lichen beendet sein. Den genannten Werken wird die Ein- fiihrung des D r c t - S ch i ch t e n - S y st e m s dadurch wesent lich erleichtert werden, als es nach der Bundeörats- Verordnung betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Conntagsarbeit im Gewerbebetrieb nunmehr zulässig sein wird, die sonntägliche Vetriebsruhe auf zwölf Stunden zu beschränken. Inwieweit in diesen Werken unter Bc- riiclsichtignng der wirtschastlichcu Lage und ohne ttcber- lchrcitniig des notwendigen AuSmasics von der Sonntags- arbeit tatsächlich Gebrauch zu machen sein wird, must den Tarif- und Schlichtungsvcrhandlungeu überlassen bleiben. Ebensowenig wie bei den ThomaS-Werken und den zu ihnen gehörigen warmeinsetzenben Walzcnstraßen kann bet den kaltetnseyenden. gleichviel ob sie aus Thomas, oder Martin. Stahlwerken gespeist werben, sowie den Hammer- und Pretzwerkcn eine Hinausschiebung der Bcr- orönnng in Betracht kommen, zumal bei dem gegen- wärtigen Stand der Technik der jetzige Umfang der Er zeugung sich in der Regel auch bet achtstündiger Arbeitszeit ausrechtcrhalten lasten wird, wenn unter Anwendung der in der Arbcitszeitverordnung vorgesehenen Möglichkeiten zweischichtig gearbeitet wird. Die Ausnahmefälle. Anders liegen die Verhältnisse bei densenigen Werke», die zu einer grundlegenden BetriebSnmstellung burch Um bau ihrer Marti n«O«sen, Elektro» »der Ziegel st ahl-Ocscn schreiten müssen. Ich bin bereit, für diese Stahlwerke und die von ihnen in einer Hitze ge speisten Walzwerke, soweit ste nicht »ege« gleichzeitiger Be lieferung durch die Thomaö-Werke diesen zuznrechnen find, einen Aufschub in dem unbedingt erforderlichen Mast zu bewilligen. Ich setze dabei voraus, daß die AenberungS- arbeitcn bereits in Angriff genommen ober doch soweit vor bereitet sind, das, ste spätestens am 1. Februar 19 28 ausgenommen sein werden und das, ihre Vollendung mit allen Kräften betrieben wird, um ste. wenn irgend möglich, noch bor dem Beginn der sommerlichen Hitze de- Jahres 1928 ,« erreichen. Die GewerbeausstcktSbeamtcu «erden an gewiesen werben, die Inangriffnahme und de» Fortgang der tlnstcllungSarbeilen g« überwachen. Seine-salk- könnte Welhnachksgabe für Rerrkenempförrger. iS Millionen vom Reiche znr Verfügung gestellt. Berlin, 12. Dezember. Das R e i ch S k a b i n e t t hat ans Vorschlag dcö Ncichsfinanzminlsters beschlossen, einen ein maligen Betrag von etwa SS Millionen Mark für eine einmalige WeihnachtSgabe an Invaliden, Sozial rentner, Werkpcnsionäre und Krisensürsorgeberechtigte znr Verfügung z« stellen. Die Verteilung dieser Summe wird der Reichstag vornehmen. DaS Zentrum wirb morgen einen Antrag einbringen, wonach der Betrag von SS Millionen wie folgt verteilt werden soll: 26 Millionen für die Invaliden und Sozialrentner sowie für die Werkspensionäre. 6 Millionen für die Kletnrenter, ctnetichalb Million für die Krtsenslirforgebeicechtigteu und der Rest für die Niihegehaltsempfänger aus der Angestelltenverstcherung. Außerdem liegt ein völkischer Antrag vor, den gesamten Be trag fast restlos für die Kleinrentner zu verwenden. ein Aufschub über da- Jahr 19-8 hinan- in Frage kommen. Betriebe» die von dieser Ausnahme Gebrauch machen wollen, haben ihre Anträge unter Darlegung der Verhält- niste alsbald dem zuständigen GewerbeausstchtS- amt einzureichen. Dabei ist insbesondere auch anzugeben, in welchem Umfang et» Umbau geplant ist, ob die Umbauten bereits begonnen sind oder, falls dies noch nicht der Fall Ist, zu welchem Zeitpunkt die Inangriffnahme erfolgen wird, welche Produktionssteigerung und im Zusammenhang damit welche Ersparung von Arbeitern aus dem Umbau zu erwarten ist und bis zu welchem Zeitpunkt der Umbau bei äußerster Beschleunigung durchgeführt sein wird. Die Gcmerbcaiifsichtöbcamten werden die Anträge durch Ver- mittlung ihrer Landesregierungen dem RetchSarbeits- mtiiistcrtum zur Entscheidung zuleiten. Hiernach wird mit einer größeren Anzahl von Anträgen, Insbesondere für die Martin-Stahlwerke, zu rechnen sein. Da ich auf eine eingehende Prüfung der Verhältnisse in jedem Einzelfall Wert lege, wird die Entscheidung kaum so rechtzeitig erfolgen können, daß ihre Durchführung vom 1. Januar 1628ab den Betrieben zugemutet werden kann. Ich sehe mich daher genötigt, für diejenigen Martin-, Elektro, und Zicgclstahl-Werke, einschließlich der zngchörendcn Walz, werke, für die bis zum 81. Dezember 1627 Anträge aus Hinausschiebung des Inkrafttretens bet den Gewerbe- ailfsichtSbcamtcn cingegangcn sind, schon jetzt einen Aufschub von einem Monat zu bewilligen. Ob und in welchem Umfange dieser Aufschub über den 81. Januar 1S28 hinaus verlängert werden must, wird dann In der Entscheidung über die einzelnen Anträge festgestellt werden. Dieser Bescheid »erschafft de« Parteien nn» -em Schlichter die nötige Klarheit über den am 1. Januar 19S8 eintrctcuben RechtSzustand »nb ermöglicht damit diesch « elle Beendigung dcS anhängige« Schlichtungsverfahren-. Der KonMk noch nicht beschworen. Die Frage der Lohnverhanblnnge». Berlin, 12. Dezember. Zu dem Schreiben be» Reichs- arbcttsmtntsters bemerkt die »Lägt. Run-schau": Gleichzeitig mit der Auseinandersetzung über die Not- Verordnung laufen bekanntlich auch Verhandlungen über die Loh „frage. Eine Entscheidung wird wahrscheinlich schon im Laufe des heutigen Tage» von dem Schlichter getroffen werben. Soweit sich übersehen läßt, bestehen für die eisenschaffende Industrie keine unüberwindlichen Schwierigkeiten, da in dieser Industrie überwiegend Akkordarbeit geleistet wird und die Arbeitgeber bereit sind, die Akkordprämie zu erhöhen. Anders liegen die Dinge aber für die eisenverarbeitende Industrie, wo fast nur nach Stundenlohn gearbeitet wirb. Hier besteht die Gefahr, daß sich doch noch ein großer Konflikt entwickelt, wenn etwa durch einen Schiedsspruch und durch Vcrbindltchkettöerklärung eine Lage geschaffen werden sollte, die die eisenverarbeitende Industrie nicht ertragen kann. Sttllegungsanlräge auch i« Oberfchletten. Gleiwitz, 12. Dez. Die Oberschlesischen Eisen- werke, die Bereinigten Oberschlesischen Hüttenwerke A.-G. und daS Borsig-Werk haben beim Regierungspräsidenten in Oppeln GtillegungSantrhge eingereicht, über die am kommenden Donnerstag in Gleiwitz verhandelt werden wird. «etter« «Mm«en «ett, L» Das werdende Schulgesetz. Neben der Besvldungsreform der Beamten konzentriert sich das innerpolittsche Hauptinteresse auf die Gestaltung des Schicksals der Schulvorlage. Im gegenwärtigen Augenblick ist eö vor allem die Haltung -er Deutschen VolkSpartci, die Besorgnisse wegen des weiteren Fortganges der Berhand- lungen hcrvorruft, nachdem sich der volksparteiliche Reichs, tagoabgcvrdnete Dr. Cremer direkt dahin ausgesprochen hat, daß der jetzige Keudellsche Entwurf für die Partei unannehm- bar sei und daß ein Zusammenbruch -es Schulgesetzes die Sprengung der Koalition und die Auslösung des Reichstage» bedeuten würde. Man wird aber wohl annehmen dürfen, daß auch hier daS alte Wort gilt, daß nichts so heiß gegessen wird, wie cS gekocht ist. In dem Bestreben, die Vorschrift der Weimarer Verfassung über den Erlaß eines Neichsschul- gesetzes zu erfüllen, ist sich die Deutsche Vvlkspartei mit den übrigen Regierungsparteien grundsätzlich vollkommen einig. Schmierigkeiten ergeben sich nur insofern, als die Deutsche Volkspartei daraus besteht, daß gewisse von ihr vertretene liberale Forderungen in dem Entwurf genügend berücksichtigt werden. Diese Forderungen beziehen sich ans die Einräumung einer Vorzugsstellung für die neue Gemeinschaftsschule, aus die bauernde Erhaltung der alten Simultanschule, wie sie bis- her in Baden, Hessen, Thüringen und einigen preußischen Gebietsteilen besteht, und aus ausgiebige Sicherungen für die unbcdinglc Wahrung des staatlichen SchulaufstchtsrechteS. Es ist nicht etnznjehcn, warum sich nicht bei gutem Willen aller Beteiligten eine Regelung finden lassen sollte, die den oolks- parteilichen Ansprüchen so weit gerecht wird, daß dir Deutsche Vvlkspartei auch ihrerseits im Interesse des Zustandekom mens des Gesetzes sich zu einem Kompromiß berettftnden läßt. DaS ist um so mehr zu erwarten, als der von Dr. Cremer eingenommene scharfe Standpunkt augenscheinlich nicht von der Gcsamtpartet restlos geteilt wird. Es gibt auch weitere Kreise der Deutschen Volkspartet, denen die Aussicht auf ein mögliches Scheitern des Schulgesetzes so unerwünscht ist, -aß sie sich lieber zu erträglichen Zugeständnissen ent schließen. als dir schweren Folgen eines völlig negativen Er gebnisses aus ihre Verantwortung nehmen würben. DaS geht insbesondere aus den Ausführungen hervor, die der volksparteiliche Abgeordnete Dr. Heinze im Bil- dungsansschuß des Reichstages aus Anlaß des deutschnatto- kialen. vom Zentrum, der Bayrischen Volkspartei und der Wirtschaftlichen Vereinigung unterstützten Antrages zur Um bildung der sächsischen Volksschule gemacht hat. Der in zwischen vom Bildiingsaiiöschuß angenommene Antrag ent hält zu säc>-sischcn Gunsten eine Abänderung des 8 16. der für den Antrag aus Umwandlung einer Schulform in ein« andere eine Zweidrittelmehrheit der Erziehungsberechtigte« fordert. Von dieser Regel soll eine Ausnahme gemacht wer den für diejenigen Gebiete des Reiches, in denen seit dem 1. Oktober 1S18 die Schulsorm geändert worben ist. In solchen Retchstetlen soll nämlich einem Anträge auf Umwandlung einer Volksschule in eine frühere Schulform innerhalb Jahresfrist schon dann stattgegeben werden, wenn sich nur die einfache Mehrheit der Erziehungsberechtigten dafür auS- spricht. Diese Bestimmung ist mit besonderer Rücksicht auf Sachsen getroffen morden, wo die alte evangelische Bekennt nisschule durch einen revolutionären Gewaltakt beseitigt wor den ist. Der Abgeordnete Dr. Heinze ist bei der Beratung des genannten Antrages sehr warm für die Wteberher- stellung der evangelischen Bekenntnisschule tn dt« Schrank«» getreten, ganz tm Sinne des Evangelisch-lutherischen Lande». schülverelnS für Sachsen, der verlangt, daß bi« evangelisch« Bekenntnisschule mit Bibel, Katechismus und Gesangbuch tm Heimatland« der Reformation wieder in ihre geschichtlich be gründeten Rechte eingesetzt werde. Dr. Heinze erklärte «. a, daß die Einführung der jetzigen Schulform tn Sachsen, bi« -um Teil einen direkt reltgionSfelnblichen Anstrich habe, auf einem ausgesprochenen Akt von TerroriSmnS beruh«, und daß es daher nichts Gerechteres geben könne als die Beseitigung dieser »weltlichen Schule mit lose anfgeklebtem Religion», »nterrlebt" und die Wiederherstellung des alten ZnstandeS auf Grund des demokratischen MehrheitsprinztpS. Die Haltung Dr. HeinzeS ist besonders geeignet, die von -er Linken auf, gestellte und agitatorisch verwertete Behauptung zu wider- legen, baß die Tcntiche Volkspartei grnndsätzliche Gegnerin der Bekenntnisschule ict. DaS ist mit nickten der Kall. Di« Deutsche BolkSpartei hat bei der jüngsten schulpolitischen Debatte im Sächsischen Landtag« ausdrücklich sich dafür ein- gesetzt, baß in Sachsen wtr-er Raum für die konsefsionelle Schule geschaffen werde, und dl« maßgebenden Autoritäten -er Partei» tu-befonder« der erst« fchulpoNttsch« Sachverständig«