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vrabtansckrtti: Hackricht»» Dr»»de» Tenilvreckrr-Tammelnummer: 2S241 Rur sür NaLtaeivrSche: 20011 Bezugs-Gebühr Anzeigen-Pretse: vom 1. b>» IS. Mal 1027 bei i»,ltch jwetmattger Ausiellun, frei Hau, l.so M». Poftbuueeprrt» Kr Monal Mat Z Mart otine PsstjustellunoeiedÜbr. Eto»rl»»««er tti Pleantg Di« Anietaen werden nach Goldmart berechn«!: die etnwalttae N mm breit« Keile » Pta., iür auewürl, « Pta. flamiltenametaen und Slellenaesucke ohne «abati >S Pta,, autzerbalb 2S Pta., bi« M mm breite Äetlamezeiie Mb Pta.. aunrrbalb sbPta. Oftertenaebübr »Pta. Ausw.Aufträge oraen Borausbe,adla. Schrtttlelluna und Hauotaeickckttsilelle.- Mari»»»rab» 4S 42 Druck u. Verlag von Vtevick ck Retckardt in Dre,d«n Pofttcheck-Konlo >OSS Dreade« Nachdruck nur mii deutlicher Quellenangabe I,Dresdner Nachr.'i »uldtsig. Unverlangt« Schrisittticke werden nicht autbewabrt. Vertrsgswerlrststt äsr ffritr Scklee 6. kür Nile-, DÜkKOPP- UNä ^aUSer-WggeN ^utomobil-keparalurvverkstatt unä -Vertrieb vr. Hans üerkarät Wiking bleibt verboten. - Slympin wird frei. Tschangkaischek schlSgt -ie Kommunisten. — Das bürgerliche Kabinett in Thüringen gewühlt. Das Arkell -es Skaaksgerichkshofes. kSignerDrahtbertchtder .Dresdner Nachricht« n".> Leipzig, 30. April. In Sachen Wiking—Olympia wurde heute vormittag 11.16 Uhr der Beschluß des StaatSgerichts- hofes verkündet. Unter Aushebung des Beschlusses des Kleinen Staatsgerichtshofes vom IS. Oktober ISS« wird die «ersiigung beS preußische« Ministers deS Innern vom IS. Mai ISS«. durch di- das « erbot des Bundes Wiking auSgssp-ochen wird, beftittigt. Dagegen bleibt der das Bekbot anshebende Beschluß deS Staatsgerichtshofes vom U. Oktober 1828 in bezng ans den Bund Olympia bestehen. — Die Kosten des Verfahrens werden für den Wiking dem B»N-, für Olympia der preußischen Staatskasse auferlegt. Die Urteilsbegründung. Dhr tzearitydung des Urteils schickt der Vorsitzende einige Borbeirierkunaen voraus. Zunächst wendet er sich gegen die Aeußeruug, der Staatsgerichtshos habe ein politisches Urteil zu fällen und stellt ausdrücklich fest, daß der Staats- gerichtShos genau so wie jeder Gerichtshof des Deutschen Reiches verpflichtet ist. Recht ,n sprechen. Er erklärt weiter, daß das Material. -aS dem StaatS- pcrichtSho' in seiner kleinen Besetzung Vorgelegen hat. lange nick so erschöpfend war. wie das. was gegenwärtig zur Ent scheidung vorlag, insbesondere insoweit, als behauptet worden ist. der Bund Wiking und der Bund Olympia seien Geheim- b ü n d e. Zu der Begründung übergehend führt der Vorsitzende auS: Ein Verein ist aufzulvsen. wenn seine Bestrebungen daraus gerichtet sind, die verfassungsmäßig sestgcstellte Staatsform zu untergraben und wenn die weitere Voraussetzung erfüllt ist, daß dieser Verein ein Gehctmbund oder ein staats feindlicher Bund im Sinne des Strafgesetzbuches ist. Ein Geheimbnnb liegt dann vor. wenn das ciaentliche Ziel deS Ver eins verschwiegen wird, oder wenn einem bekannten Oberen «nbedingtcr Gehorsam versprochen wird. Beide Boranssctznn- acn sind nach Auslassung des StaatSgerichtShoseS in bezng ans de« Bund Wikina gegeben. Zunächst ist durch die Verhandlung vollständig geklärt, daß der Bund Wiking nichts weiter ist. als die Fortsetzung der O. C. Daß aber die O. C. ein Ge- hcimbnnd im Sinne des A. T. G B ist. ist durch das Urteil im Prozeß gegen Hossmann und Genossen sestgestellt. Der Bund ist die Fortsetzung der O. C. deshalb, weil einmal das BundeSorgan das aleiche ist. vor allen Dingen aber, weil der E he f die gleiche Person Ist. Endlich hat auch der Olympia-Angehörige, Zeuge Fried rich. bezüglich dessen übrigens nicht erwiesen ist. daß er von den geheimen Bestrebungen des Wiking Kenntnis hatte, glaubhaft bekundet, daß die O. E. gerade tn Kiel die Grund lage für den Bund Wiking geworden ist. Ausschlaggebend können nicht die Satzungen sein. Das Ziel des Wiking be schränkt sich nicht, wie dies bei der O. C. sestgestellt ist, ganz allgemein ans einen Kamps gegen die Versassnng. Es ist viel mehr nachgewiesen, besonders nach den Beknndnngen deS Zengen ». Sodenster«, daß der Bund Wiking die Errichtung der völkischen Diktatur erstrebt, einmal auf dem Wege einer Propaganda, anderseits auf dem Wege einer Beeinflussung des Herrn Reichspräsidenten. Ich füge hinzu, daß der Bund Wiking unzweifelhaft Bestrebungen verfolgt hat, die darauf gerichtet sind, die verfassungsmäßige Staatsform zu unter graben. Weny diese an sich legalen Bestrebungen von einem Gcheimbrind oder einem staatsfeindlichen Bunde verfolgt werden, so sind sie nach den Bestimmungen des Republik- skhutzgesetzcS straffällig. In zwei Urkunden heißt eS, daß man keineswegs darauf angewiesen sei. die Macht auf parlamentarischem Wege zu erlangen, sondern daß es noch einen anderen Weg gebe. Welches der andere Weg ist, wird verschwiegen. Für die ge heimen Ziele des Bundes haben wir einen Beweis durch Ur- künden, die direkt dieses nussprechen oder indirekt solche Schlüsse ziehen lasten. Der Wiking schreibt am 10. April 1926: ES gilt setzt mehr als je. das Angriffsziel und seine Richtung zu verschleiern. In einer für Westdeutschland geltenden Dienstanweisung über die militärische Ausbildung deS Bundes s heißt es: Diese Dienstanweisung muß , denn sonst könnte der Bund in seine gehetmgebalten schlittert werden. In zahllosen Urkunden wird den Mit gliedern zur Pflicht gemacht, alles, was im Bunde vorgeht, gehetmzuhalten. Nun genügt ja allerdings diese Tatsache als solche nicht ohne weiteres zu einem Verbot, denn es ist nach dem Gesetz nur die Verheimlichung der Ziele strafbar. Aber wenn immer wieder auf die Geheimhaltung htngemiesen wird, so kann daraus auf die eigentlichen Ziele beS Bunde» ge schlossen werden. Es ist nachgewlesen. daß der Bund auch un- bedingten Gehorsam gegen bekanntere Obere vorschretbt. näm- ltch den Kapitän Ehrhardt. Ob der Bund auch als staatsfeindlicher Bund tm Sinne beS RepubltkschutzgesetzeS betrachtet werben muß, kann bet dieser Sachlage völlig dahingestellt vletreu. Kstr da» «er« elmrg. daß der vnnd et» Geheimbnnd ist. gehören, daß die wäre», dnrch S«. vet oieier «Sachlage vouig oayingrueui oieroe«. Bestrebungen des Bunde» darauf »«richtet «< setzcSverletzungen und durch Rechtswidrigkeiten die Verhaltungsmaßregeln »der Gesetze der Republik zu beseitigen oder zu verändern. Den Bund Olympia betreffend sind von der preußischen Regierung eine Reihe von Tatsachen angeführt wurde», die auch diesen Bund als geheim und staats feindlich erscheine» laste» sollen. ES handelt sich aber um Ur kunden aus dem Jahre 1923. Der Staatsgerichtshos ist -er An sicht. daß Material ans dem Fahre 1828 zur Begründ»«« eines Verbots im Fahre 182« nicht herangezogen werden kann. Das selbe gilt für den vorübergehenden Waffenbesitz des Bundes vom Jahre 1921. Schwieriger war daS Borliegen de» Aufmarsch planes. Es steht nicht fest, ob den Mitgliedern Ser Olympia die geheimen Ziele des Wiking bekannt sind, oder bekannt gewesen sind, uwd ob sie Len Wiking dabet unterstützen wollten. Somit war der Beschluß des Staatsgerichtshofes vom 13. Ok tober. durch den das Verbot des Bundes Olympia aufgehoben wird. Ekkchtznerhaltcn. Zum Schluß möchte ich noch bemerken, daß dabei das Gericht keine Bedenken hatte, die Zulässig keit der Beschwerde zu bejahen. Damit ist die Verhandlung geschlossen. Die Verkündung des Beschlusses wurde in völliger Ruhe ausgenommen. Dem Kapitän Ehrhardt wurden beim Verlosten des Gerichtes von seinen Anhängern lebhafte Kundgebungen bereitet. » Dieser Prozeß hat eine ziemlich umfangreiche Vor geschichte, auf die jetzt nach der endgültigen Erledigung des Verfahrens ei» kurzer Rückblick erforderlich ist. Der Bund Wiking wurde 1923 gegründet. Anfang 1924 unter der Herr schaft des Ausnahmezustandes beschlagnahmte die preußische Polizei Material, aus dem sie die militärische Gliederung und die Staatsfeiudlichkett des Bundes folgern zu müssen glaubte. Der Chef der Heeresleitung, General von Sceckt, löste daraufhin den Bund Wiking auf. Nach dem Erloschen des Ausnahmezustandes tat er sich dann wieder auf. Die nächste Etappe bildeten die Haussuchungen und Beschlag nahmen bei einer Reihe von angesehenen Industriellen, die so lebhaften Unwillen in weiten Kreise» erregten. Obwohl irgend etwas ernstlich Belastendes nicht gefunden werden konnte, nahm die preußische Staatsregiernng die HauS suchungcn zum Anlaß, um den Bund abermals zu verbieten. Der Wiking ließ sich aber nicht werfen, sondern legte Be schwerde ein und erzielte damit den Erfolg, daß der kleine Senat des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik nach eingehender Prüfung des amtlichen Beweismaterials die rechtliche Unzulässigkeit des Verbotes aussprach. Das Schick sal des Wiktngbundes teilte in allen Stadien der Sportverein Olympia. Die preußische Regierung konnte diese Niederlage nicht ohne weiteres verschmerzen und ergriff das ihr noch zustehende letzte Mittel der Berufung an den großen Senat des Staatsgerichtshofes, der aus drei Retchsgerichtsräten und sechs Politikern, davon drei Sozialdemokraten, gebildet wird. In dem neuen abschließenden Verfahren haben sich die Ver- treter der Regierung wieder mit allen Kräften bemüht, den Nachweis der von ihnen behaupteten militärischen Organisa- tivn und Staatsgefährlichkeit der aufgelösten Verbände zu er bringen, während die Vertreter von Wiking und Olympia mit demselben Eifer den Standpunkt verfochten, baß die Auf fassung des kleinen Senats richtig sei, wonach die an mili tärische Begriffe anklingenden Stellen tn den Satzungen und Kundgebungen der beiden Organisationen „eine rein geistige Bedeutung unter Verneinung eines militärischen Sinnes" hätten. Eine Hauptrolle von sehr wirksamer Art spielten tn dem Verfahren die Hinweise der Verbände auf die militäri- scheu Einschläge des Reichsbanners und deS Roten Front, kämpferbundes, die zu keinem Einschreiten der Staatsgewalt Anlaß gegeben hätten. Das Urteil des großen Senats des Gtaatsgerichts- hvfes lautet für die beiden Verbände verschieden. Wiking wird entsprechend der preußischen Verfügung verboten, für Olympia dagegen bleibt der das Verbot aufhebenbe Be schluß des kleinen Senats bestehen. Wenn man sich erinnert, tn wie dringlicher Art der Vertreter der preußischen Regie rung auf den Gerichtshof in dem Sinne einzuwirken suchte, daß der Wiking wegen der gegen die Fiihrerpersönltchkeit Ehrhardts zu erhebenden Einwänöe verboten bleiben müsse, so wird man sich des Eindrucks nicht erwehren können, daß dieses Moment für den Gerichtshof mitbestimmend gewesen ist. DaS ist dann ohne jeden Zweifel nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund der durch die Beweisaufnahme gebilde ten Ueberzeugung de» Senats geschehen. Gleichwohl wird nicht verhindert werden können, daß nach der förmlichen und ßeterltchen Verwahrung de» Kapitäns Ehrhardt gegen jedwede Putschabstchten, nach seiner bedingungslosen Umstellung tm staatsbejahenden Sinne tn den Kreisen seiner Anhänger der Eindruck haften bleibt, eS handle sich hier um eines jener Erkenntnisse, die nach dem Ausspruch des RetchSgerichtSprä- stdenten Dr. Simon» trotz objektiv einwandfreier Recht», ftndung t« gewissen «evSlkerungSschichten al» Fehlurteile empfunden werde«. > Die Welkwlrlfchastsdsyfereaz. Während die Abrüstungskonferenz zusehends in nebel graue Ferne entschwindet, hat die Weltwtrtschaftskonferenz ein günstigeres Schicksal gehabt.- sie wirb am nächsten Mitt» woch, dem 4. Mai. in Genf eröffnet. Diese neue Ver. anstaltung ist auch eine Art Abrüstungskonferenz, da sie von dem Bestreben cingegeben ist. die praktischen Folgerungen aus der Erkenntnis zu ziehen, daß die WUuchastsgebtete der einzelne» Staaten in gegenseitiger Abhängigkeit stehen und^>. ^ zum Teil sehr eng miteinander verflochten sind Die Parole >1 für die allgemeine wirtschaftliche Gesundung l,..n daher nicht Trennung durch absperrende Schranken, sondern nur An näherung und tunlichster Ausgleich sein. Um dieses Ziel zu erreichen, muß die wirtschaftliche Kriegsrüstung abgebaut werden, wie sic jetzt noch überall tn Gestalt von hohen Zoll mauern, Ein- und Ausfuhrverboten, Zwang zu Ursprungs bezeichnungen, Dumpingmaßnahmen und ähnlichen Er schwerungen deS Handelsverkehrs in Erscheinung tritt. Die fortschreitende Einsicht, daß zwischen den verschiedenen natio nalen Wirtschaften untrennbare Zusammenhänge bestehen, führte zunächst zu dem im Herbst 1928 gefaßten Beschlüsse des Völkerbundes, die der Entwicklung der Weltwirtschaft cntgegenstehenöen Schwierigkeiten zu untersuchen und die Mittel zu ihrer Ueberwindung ober wenigstens Milderung ausfindig zu machen. Im folgenden Jahre trat dann der vorbereitende Ausschuß der Weltwirtschaftskonferenz zusam men, der seine Arbeiten so energisch förderte, daß jetzt 44 Staaten, die durch 490 Sachverständige vertreten werden, sich in Genf am Verhandlungstische zusammenfinöcn können. Die Tagesordnung für die auf mehrere Wochen berechnete Konferenz zerfällt in einen allgemeinen und einen be sonderen Teil. Bet crsterem vermißt man die Befolgung des Grundsatzes, daß in der Beschränkung sich erst der Meister zeigt. Es ist daher zu fürchten, daß die allgemeinen Be ratungen sich in uferlose Weiten verlieren. Im besonderen Teil stehen Handel, Industrie und Landwirtschaft sich gleich berechtigt gegenüber. Soweit insbesondere die Landwirt schaft in Betracht kommt, ist aus den vorgeschlagenen Ab- hilfemaßnahmen die Entwicklung der Kaufkraft der landwirt schaftlichen Produzenten hervorzuhebe». Das ist ein Beweis des Verständnisses für die überragende Bedeutung, die der Landwirtschaft als dem Hauptabnehmer der Industrie auf dem Binnenmärkte zukommt. Die Hauptfrage, die sich angesichts der Genfer Ver anstaltung aufdrängt» ist die nach den sich darbietenden real politischen Erfolgsmüglichketten der Konferenz. Bei Ser Be antwortung muß man alle Illusionen ausscheiden. zu denen eine europäische Zollunion und ein internationaler Waren austausch nach rationellen Gesichtspunkten zu rechnen sind. Theoretisch spricht ja gewiß vieles für diese beiden Ziele. Besonders die Regulierung -es Warenaustausches wirkt als Vorschlag geradezu bestechend, wenn man bedenkt, daß die Unausgeglichenheit zwischen Ueberfluß in gewissen Teilen der Welt und Mangel an anderen Stellen eine wesentliche Ur- sache der weltwirtschaftlichen Nöte und Leiden bildet. ES ist tn der Tat vom Standpunkte einer rationellen Weltwirt, schaft aus betrachtet ein horrender Widersinn, wenn tn Amerika gewaltige Weizenmengen aus Mangel an Absatz möglichkeiten verbrannt werden, während in anderen Gegen den Hungersnot herrscht. Indessen so verlockend auch der Ge danke sein mag. hier helfend einzugreifcn, in der Praxis ist nichts zu erhoffen, weil es auSgeschlvssen ist, die ver schiedenen staatlichen Egoismen zu einer so starken allgemein wirtschaftlichen und zugleich allgemeinmenschheitlichen Auf fassung zu bringen, wie sie erforderlich wäre, um ein zielbewuß- tes internationales Zusammenwirken auf dieser Grundlage zu verwirklichen. Spannt man die Erwartungen in einen vor» sichtigen un- maßvollen Rahmen, so dürften die meisten Aus sichten für die Schaffung eines einheitlichen Zoll tarifschemas und eines Normaltypsfür Hu ndelS» vertrüge bestehen, wodurch viel überflüssige Arbeit ^erivart und zahllose Reibungen vermieden werden kennten. - Man denke z. B. an die Meistbegitnsttgunc. skiaufel. bet deren .Auslegung große Willkür herrscht, w>.' c ,e allgemeine Unsicherheit tn der Anwendung der Handelsverträge Folge hat. Hier könnte durch etn verhältnismäßig einfache»^ internationales Zusammenwirken ein begrüßenswerter Kort schritt erzielt werden, wenn die Genfer Konferenz e» fertig brächte, eine Vereinbarung über die authentische AuSleäNNt. des Begriffes der Meistbegünstigung und über Art und Um, fang ihrer Anwendung zu treffen.