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Dresdner Nachrichten : 06.10.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192810060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19281006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19281006
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1928
-
Monat
1928-10
- Tag 1928-10-06
-
Monat
1928-10
-
Jahr
1928
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 06.10.1928
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AMMbeud. 5. vttob« IST« - »Vr-sdser Xochrichlen" - irr.47Z Seite 17 Air Ginkommenfteuererkläruns -es -uchführen-en Lan-wtrts Bon Regierungörat Dr. Schiersand, Dresden Wie aus den Anfang September in der Presse svergleiche .Dresdner Nachrichten" Nr. 414 vom 2. September 1S28) er schienenen öffentlichen Aufforderungen der Finanzämter er- sichtlich, baden die buchflihrcnden Landiotrte in der ersten Hälfte deS September die Etnkommensteuererklärung sttr das vom 1. Füll 1»27 bts 80. Juni 1028 lausende Wirtschaftsjahr ckzugeben gehabt. Ersahrungsgemüh ist diese Frist bei Meren Beranlagnngen von zahlreichen Steuerpflichtigen Mt etngehalten worden, da die Arbeiten sür den Abschluß »er Buchführung und die Aufstellung der Bilanz durch die Srntearbeiten sowie durch die zeitweise Ueberlastung der mit ien Abschlußarbetten beauftragten Bticherrevisorcu verzögert ,u werden pflegen. Die Finanzämter haben in solchen Fällen Fristverlängerung für die Abgabe der Erklärung ge währt und sind auch für dieses Jahr durch den Erlaß teS ReichSmtnisters der Finanzen vom IS. Juli 1S28 — III« 8600 — angewiesen worden, solche FristverlängerungS. antrtlge wohlwollend zu behandeln. Es ist anzunehmen, daß auch in diesem Jahre die meisten Landwirte erst setzt mit den für die Erklärung notwendigen Abschlußarbetten beschäftigt find. Demnach erscheint der Zeitpunkt geeignet für eine kurze Darstellung einiger für die buchstthrenben Landwirte wich, tiger Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes vom 10. August 1928 unter Berücksichtigung der bisher bekannt ge. wordenen Rechtsprechung des Neichsfinanzhofcs. Die buchführenden Landwirte haben nach 8 7 Abs. 2 Nr. 1 der Einkommensteuergesetzes den im Steuerabschnitt erzielten Gewinn versteuern. Den Gewinn erläutert 8 12 EStG, als „Ucber- schuß der Einnahmen über die Ausgaben zuzüglich des Mehr werts oder abzüglich -es Mindcrwerts der Erzeugnisse, Waren und Vorräte des Betriebs, der -cm Betrieb dienenden Ge» d>.ude nebst Zubehör, sowie des beweglichen Anlagekapitals am Schluß des Steuerabschnitts gegenüber dem Stand am Kchluß des vorangegangenen StenerabschnittcS". Das bc- deutet also: Neben dem Vergleich der Einnahmen mit den Ausgaben findet ein ... BcstaudSvergleich deS gesamten Betriebskapitals statt, das an den beiden vilaiizstichtagen — 80. Juni 1027 und 30. Juni 1S28 — vor handen war. Hieraus schon ergibt sich, daß Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Buchführung des Landwirtes die vollständige, lückenlose Aufzeichnung der Betriebsein, nahmen und -ausgaben sowie überhaupt aller im Laufe des Wirtschaftsjahres vorgekommenen Bctrtcbsvorfälle sz. B. Ein- und Verkauf von Vieh, Einkauf von Düngemitteln, Saatgut und dergleichen, Verkauf von Getreide und anderen Boden- tizengnissen, Zahlung von Barlohn, Leistung von Deputaten ußv.sund eine zuverlässige Jnveutnraufnahme an den Bilanz- Wagen sind (vgl. auch 8 28 Abs. 1 EStG.). Die näheren Bestimmungen darüber, unter welchen Bor- auSsetzungen ein« landwirtschaftliche Buchführung steuerlich formell anzuerkenncn ist, finden sich in der auf Grund des H 28 Abs. 2 EStG, ergangene« „Vorläufigen Verordnung des Reichssinanzmlnistcrs über die Ordnungsmäßigkett der landwirtschaftlichen Buchführung" vom 6. September 1025 iNetchSsteuerblatt 1928 S. 183), die noch heute gilt und aus deren Inhalt hier nur verwiesen werden kann. Die ein- wandfrete Führung der Bücher nach den Vorschriften dieser Beiordnung ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Buchführung. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, so ist das Finanzamt berechtigt, das Einkommen gemäß 8 120 der öicichsabgabenordnung im Wege der Schätzung zu ermitteln, die bet völliger Unbrauchbarkeit der Buchfüh rung nach den für die nichtbiichsührcndcn Landwirte gelten- den Durchschnittösätzrn erfolgen kann, bei tcilweiser Ne- wciskraft der Bücher in einer Ergänzung des RuchcrgcbnisscS durch Tcilschätzung bestehen rniiß. tUrteil des Netchssinanz. Hofs vom 21. Oktober 1S26, abgedruckt im Neichsstcuerblait 1020 S. 321.) Trotz Vorliegend« einer ordnungsmäßige» Buchführung hat der Neichssinanzhof sllrteil vom 6. Sep tember 1827, ReichSsteucrblatt 19-27- S. 227) eine Schätzung des landwirtschaftlichen Einkommens für anönahmswcise zulässig erklärt, wenn das Ergebnis der Buchführung zu dem nach Erfahrungstatsachen zu erwartenden Vctricbsergebnis t» einem offenbaren Mißverhältnis steht, dessen Ursachen auch bei eingehender Prüfung der Bücher, die dem Finanzamt ob- liegt, nicht zu kläre» sind. Diese Aufklärung hat so vor sich -u gehen, daß der amtliche Buchprüfer an der Hand der Unter- lagen, auf denen die Durchschnittssätze beruhen, die einzelne» Bücher durchprüfen muß. sNeichsfinanzhof in Neichssteuer- biatt 1928 S. 25S.) Differenzen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämter» haben sich vorwiegend in der Bewertung einzelner Gegenstände des Betriebsvermögens ergeben. Hier- in sei folgendes hervorgchoben: 1. Die Vorräte sind g» sich im Naturalicnrcgistcr für Beginn und Schluß des Wirtschaftsjahres nach Art, Menge, Gewicht und Wert genau »ufziiführcn, da nur so der oben ermähnte Bcstaii-sverglcirh iurchgcsührt werden kann. Dies gilt insbesondere für Ge treide, Hafer, Hackfrüchte usw. Bet den Vorräten jedoch deren Feststellung nach Menge und Gewicht besondere Schwie rigkeiten bereitet lz. B. Heu und Stroh), ist eine schätzungs weise Wertermittlung nachgelassen: Heuvorräte aus der neuen Ernte können ganz unberücksichtigt bleiben. Keinesfalls bars Schätzung des Wertes vorgenommen werden bei den im Lause des Wirtschaftsjahres zugekauften und am 30. Juni 1V28 noch vorhandenen Vorräten, so insbesondere an Kraftfutter, Düngemitteln und Saatgut (vgl. die „Richtlinien für die Er- mittlung des Gewinnes bei buchstthrenben Landwirten", Er- laß des Reichssinanzministers vom 5. September 1S25, III« 5200, Neichsstcuerblatt 1025 S. 184). 2. Besonders häufigen Schwierigkeiten begegnet in der Praxis die Bewertung des lebend«« Inventars, soweit cs als Zug- und Nutzvieh zum Anlagekapital gehört Für die Bewertung in der Anfangsbilanz — also aus de» 1 Juli IS27 — gilt der Grundsatz der Bilanzkonttnuität des «20 EStG.-. Die Tiere sind genau so zu bewerten wie in der «chlußbilanz des vorangegangenen Stcuerabschnittcs, d. h. i» oersentgcn für den 80. Juni 1027. Für die Schlußbilanz hin- Kegen hat der Steuerpflichtige wieder die. Wahl zwischen dem «mchafsungsprcts, wenn dieser niedriger ist als der tn die «nsangsbilanz eingesetzte gemeine Wert, und dem gemeinen «erl wenn dieser niedriger ist als der tn die AnfangSbtlanz iMelekte Anschaffungspreis, Von den Präsidenten der r-andesstnanzämter sind für Pferde und Rinder auf Grund kes 8 zg EStG. Durchschntttssätze festgesetzt worden. Diese >«uen den gemeinen Wert barstellen unb beste« »eitraubend« und »um Teil schwierige Ermittlung überflüssig machen. Der Lanbwtrt kann daher alles — auch bas im Lause des Wirt- schaftsjahres htnzugekaufte Vieh mit de» Durchschnitts werten cinsetzcn, wenn es sich nicht um besonders wertvolle Tiere handelt sz. B. einen edlen Zuchthengst), deren gemeiner Wert höher ist als der Durchschnittswert. In diesem Falle muß Einzelbewertung erfolgen. h. -er gemeine Wert muß, wenn der Steuerpflichtige seine Einsetzung wünscht, besonders — evtl, durch Sachverständigcngchör — ermittelt werden. Diese Prüfung ist den Finanzämtern besonders in den Fällen zur Pflicht gemacht, wenn sich aus den hohen Preisen des im Laufe des Wirtschaftsjahres hinzugekauften ÄteheS ergibt, bas, es sich um besonders wertvolle Tiere handelt. Eine Ab weichung nach unten, d. h. ein Heruntergehcn unter die Durch schntttssätze, kommt gemäß 8 46 EStG, nur in Frage, wenn der Steuerpflichtige tn seiner Steuererklärung abweichende Angaben macht und sic so belegt, daß eine niedrigere Schätzung des gemeinen Wertes geboten erscheint. Die neuesten, seit dem 1. Juli 1V27 bts auf weiteres gül tigen Durcbschnittssätze für den Dresdner Bezirk, festgesetzt durch die Beifügung des Landesfinanzamtes vom 6. Januar 1S28, sind folgende: a) bei Pferden 1. schwere Gr. 2. mlttl. Gr. 0. leichte Gr. 260 RM. 150 RM. 100 RM. 425 NM. 300 NM. 200 RM. 600 RM. 45V RM. 800 RM. 850 RM. 650 RM. 400 RM. 1000 NM. 760 NM. 500 RM. Fohlen unter 1 Jahr Pferde über 1 Jahr Pferde über 2 Pferde über 8 Pferde über 4 1>ahro )ahre )ahrc b) bei Rindvieh Kälber bis 8 Monate 65 RM. 60 RM. Kälber von 3— 6 Mon. Kälber von 6—12 Mon. Rinder über 1 Jahr Rinder über 2 Jahre Rinder über 8 Jahre 85 NM. 50 RM. 85 RM. 130 RM. 200 NM. 800 RM. 120 RM. 76 RM. 150 NM. 125 RM. 250 NM. 200 NM. 400 RM. 900 NM. 560 RM. 450 NM. Zu beachten ist bei der Bilanzaufstellung, daß diese Werte anch tn die Anfangsbilanz vom 1. Juli 1027 einzustellen sind und diese Bilanz entsprechend berichtigt werde» muß, falls hier die Bewertung derselben Tiere nach den früher üblichen Durchschnittswerten erfolgt ist, da diese Werte teils höher, teils niedriger waren als die jetzt gültigen, und sich deshalb im ersten Falle ein Verlust, im anderen Falle ein Gewinn ergeben würde, der nicht erzielt worden ist. 8. Zahlreiche Landwirte werden tn den Krisenjahren Dar- sehen in Roggenrenten- oder Goldpfandvriesen ausgenommen haben. Schon die Ausnahme, nicht erst die Ver wendung dieser Darlehen, ist als Betriebsvorgang aufzu fassen, wenn die Aufnahme zu Betricbszweckcn erfolgt, also z. B. um bauliche Verbesserungen tn Stall und Scheune vor- nehmen oder Vieh, Saalgut unb Düngemittel einkausen zu können. Die Verbuchung dieses Vetriebsvorganges hat tn der Weise zu erfolgen, daß der erhaltene Betrag an Pfand- briesen sowie der aus den im Laufe des Wirtschaftsjahres aus den Pfandbriefen erzielte Erlös und der am Schluffe deS Steuerabschnittes noch vorhandene Bestand an Pfandbriefe» als Aktivum, der Wert der Schuld gegenüber der Kreditanstalt hingegen als Passivum zu behandeln ist („Entscheidungen des Nctchsfinanzhofs" Band 20 S. 244). Diese Darlehnsgeschäste waren und sind für den Landwirt deshalb mit besonderem Risiko verbunden, weil er die Darlehnsvaluta nicht in bar, son dern in Goldpsandbriefcn oder Roggeiirentenbriese» erhielt, letztere aber Kursschwankungen unterliegen, die bet sinkendem Kurse dem zur Rückzahlung des Darlehns nach dem Neu», betrage verpflichteten Landwirte zur Last fallen. Diesem Um stande hat der Neichssinanzhof dadurch Rechnung getragen, daß er die Bewertung der am Schlüsse des Wirt- schaftsjahres noch vorhandenen Pfandbriefe zum Kurswerte als dem gemeinen Werte sür zulästig erklärt hat tUrteil vom 80. Juni 1027, Retchosteuerblatt 1027 S. 177). Hiernach kann sich der Landwirt wenigstens gegen Knrßverlust schützen, da sich bet dieser Vcrbuchungsart ein Sinken der Kurse während des Steuerabschnittcs ohne weiteres auf den Gewinn auswirkt. Daß die mit der Geld- bcschasfung verbundenen Aufwendungen (Provisionen usw.) den Gewinn des buchsührenden Landwirtes deshalb mindern, iveil sie zu den Werbungskosten im Sinne von 8 l6 EStG, ge hören, hat der Rcichssinanzhof in der erstgenannten Eutschci- düng ausdrücklich fcstgestellt. Die geschilderten Buchungs möglichkeiten bedeuten einen nicht unbeträchtlichen Vorteil des buchsührenden gegenüber dem nichtbuchsührenden Land- wirt, da bet dem letzteren solche Ausgaben bzw. Verluste das durch Schätzung ermittelte steuerbare Einkommen grundsätzlich nicht berühren (Urteil deS Neichsfinanzhofs vom 25. Januar 1028, Rcichssteuerblatt 1028 S. 106). 4. Zum Schluß noch ein Wort über die nach meinen Er- sahrungen mehrfach streitig gewesene Frage des Personenkraftwagens eines Landwirtes. Einzelne Finanzämter hatten sich auf den Standpunkt gestellt, daß ein Kraftwagen überhaupt nicht zum Betriebsvermögen des Landwirtes gerechnet werden könne. Der Neichssinanzhof hat demgegenüber fcstgestellt, daß zum Betriebsvermögen jeder Gegenstand gehört, Sen ein Landwirt seinem Betriebe gewidmet hat, auch wenn die Steuerbehörde die Verwendung im Betriebe nicht sür notwendig hält. Aus- geschlossen sind hiervon nur Ausgaben auf Gegenstände, die dem persönlichen Luxusbcdürfnis des Steuerpflichtigen zu dienen bestimmt sind. Diese Ausgaben dürfen den Buch- gewinn nicht schmälern. Wenn jedoch ein Großgrundbesitzer einen Kraftwagen hält und für Betricbszwccke — wozu übrigens auch unter Umständen die Wahrnehmung von Ehren ämtern gehört — benutzt, so ist dies nach Ansicht des Reichs- finanzhofö (Urteil vom 22. Februar 1028, RetchSsteuerblatt 1028 S. 108) unter den heutigen Verhältnissen nicht als Luxus anzusehen. — Auf den Gewinn wirkt sich dies in der Weise aus, daß die auf den Kraftwagen ent fallenden Absetzungen für Abnutzung <8 16 EStG.) als Be- triebsausgabcn erscheinen. Wird der Wagen nur zum Teil im Betriebe unb zum Teil zu persönlichen Zwecken benutzt, so ist sein Wert je nach der Häufigkeit der Benutzung zu einem der genannten Zwecke zu teilen und die Absetzung nur von dem Teil des Wertes vorznnehmen, der zum Betriebsver mögen gerechnet werden kann. Die Absetzungen sür Ab- nrrtzung richten sich nach der gemeingewöhnlichen Nutzungs dauer des Gegenstandes,- als solche wird von der Praxis, je nach der Beanspruchung des Kraftwagens, im allgemeinen ei» Zeitraum von 5 bis 10 Jahren angenommen. Berliner Schluß- und Rachbörse vom 5. Oktober PrivatdiSkont 6.5 A Im weiteren Verlause war die Tendenz schwankend. Nach der anfänglichen Geschäftsbelebung, verbunden mit einigen gering fügigen Kuröbesfcrungcn, trat später aus spekulative Abgaben eine allgemeine Abschwächung ein, die die Kurse bis unter ihre AnsangS- noticrungen zurllckgchcn ließ. Man äußerte Bcsü^chinngc» über be vorstehende Unruhen tn Oesterreich und über die damit verbundenen ungünstigen Rückwirkungen. Später trat dann ans die Nachricht von einem festen Verlaus der westlichen Börsen und auf die Er wartung einer Herabsetzung deS Privatdiskontcs eine allgemeine Erholung et». Fast aus allen Marktgebieten konnten di« AnsangS- nottcrungen wieder erreicht werden. Größere Umsätze wurden tn Karstadt getätigt, die ihren Kurs dann anch behauptet hatten. Auch Obcrkoks, Siemens, A. E. G. »nd Deutsche Linoleum hatten reges Geschäft. Fester lagen Glanzstoss und Bembcrg, die gegen ihre Aniangönotiz je 5 gewinnen konnten. Gegen Schluß des osstzicllcn Verkehrs nahm die Spekulation wieder größere Glatlstcllnngcn vor, so daß die in der »wetten Börscnstunde rtngetretenen KurScrholun- gen durchweg wieder verkorengtirgen. Auf unbestätigte Gerüchte von umsangrctchcn Kündigungen sür kurzfristig« Gelder von Pariser Seile und auf ebenso unbestätigte Gerüchte von einer ernsten Er krankung des Reichspräsidenten schwächte sich die Tendenz weiter ab und die Spekulation nahm auch teilwetse Leerabgabcn vor. Man wollt« außerdem am SchisfahrtSaktienmarkt Exekutionen größeren UmsangcS bemerkt haben. Die Börse schloß in schivacher Haltung und säst durchweg zu niedrigsten Tageskursen. Nachbörslich konnten sich die Kurse knapp behaupten. Man hört« Danat 283, Berliner Handels-Gesellschaft etwa SOI, Reichsbank etwa 800, Paket- sahrt 158ch, Noddeutschcr Lloyd 151. ». L. G. 187,5, Siemen» 388, Schuckert 211, I. G. Karben 261, Deutsch« Linoleum 868, Gelsen- kirchcn 127, Karstadt 285,25. Tletz 275. Wcsteregeln RI. Salzdetfurth 188, Polyphon 1S8, Daimler 82, N. A. G. 72. Fest lagen Glanzstoss mit 558 und Vennberg mit 178, Stühr 118,78, Neubcsty 16^i. Die Grundtendenz des SassamarkteS war heute bei äußerst geringfügigen Kursveränderungen eher schwächer. Deutsche Post unb Eisenbahn verloren weiter« 1, Gebr. Gocdhart gaben nach den letzten ÄurSerböhungen SA her. Excelsior verloren weitere 5, Bayerisch« Motoren 5, GtrmeS 8ch Somag 1, Harburger Eisen 2, tzraustadt» Zuckcr weitere 8, Berltn-Neurode 8,7», Anhalter Kohlen 2 A. Stadtberger Hütte hatte nach dem gestrigen SurSverlust weitere Aus- nahmencigung. N. S. U. wurden 1 A höher bewertet. Ankcriverk« auf die günstigen Bilanzzifsern -i-S A. Ferner wurden Lindström weitere 12, Neckarwerk« 1, Westfälisch« Kupfer 8 und Faber 2 A höher bewertet. Der JnlandSrentenmarkt verkehrte in geteilter Haltung. Altbefltz wegen Ziehung gestrichen. Frankfurter Aben-börse vom 5. Oktober GeschLstSloS, doch gut gehakte« Die Abendbvrse war ziemlich gcschäftSIo», lediglich an einzelnen Märkten vollzogen sich einig« Umsätze. Fm Vordergründe standen Slcltrowertc, wo KurSbesserungcn von 0,5 VIS 1A «lntraten. Banken lagen zwar still, aber gut gehalten. Di« übrigen Märkte tendierten freundlich. Renten waren völlig umsatzlos. Auch tm Verlaufe zeigte sich überwiegend nur Interesse für Elektrowerte, -te nochmals 8,25 btS 0,5 A>, Siemen» btS 2A anzogen. Nach- bürsenkursc: Siemens 100, A. S. G. 188„5, I. G. Farben 2i!6. ES wurden solgcnde Kurse notiert: Deutsche ReichSanleihr Neubesitz 16,18, 10 A Schutzgebietsanleihe 6,80. RuSiändtsche Anleihen: 1A Oesterreichische Goldrente 2,80. Bankaktien: Berliner HandelSgefell- schast »00. Sommerzbank 280,75, Danaibank RI,25, Deutsche Bank 170, DiScontv-Gescllschasl 161,25, Dresdner Bank 177ch, Mctallbank 1»7, RctchSbank 200. BergwerkSakilen: Bnderu» 86,75, Gclsenktrchen 127,2«, Ilse 256, Kali SscherSlebe» RS, Westeregeln 205,12«, »löckner 121,2«, Mannesman« 181.8, Mansfeld 11«, Phönix 3«, Rhein, «raun- kohle» 28«, Rhrinstahl 14«, Ber. Stahlwerke S5ch. ^ranSportwert«: Hapag 156,«, Norddeutscher Lloyd 151. Industrielle«: Adler Kleyer 126, A. E. G. 188,5, Bergmann 206, Daimler 82,5, Deutsche Gold und Silber 212, Elektr. Licht und Kraft 225,5, I. G. Farben 262, Felten <L Guilleaume 155, Th. Goldschmtdt 108, Lahmcyer 175, Nütgers» werke 105, Schuckert 212, Siemens L HalSke 888, Silöd. Zucker 118,75, GcSfürel 270. London, 5. Oktober. 3,50 Uhr engl. Zeit. Devisenkurse. Neuyork 181"/,Montreal 18l"/„, Amsterdam 12,08,28, Paris 121,05, Brüste! 81,88,25, Italien 32,63. Berlin 20,85.75, Schweiz 25,18,75, Spanien 28,72,50, Kopenhagen 18,18, Stockholm 18,18, Oslo 18.16.25. Lissabon 107,25. HclstngsorS 182,17, Prag 163,58, Budapest 27,81, Belgrad 276, Sofia 670, Moökau 91.8, Rumänien 800, Konstanti- nopel 837, Athen 371,50, Wien 81,18, Lettland 25,16, Warschau 13,25, Buenos Aires 17,81, Rio de Janeiro 580, Alexandria 97,50, Hongkong 2,0,875 Br., Schanghai 2,7,875 Br., Yokohama 1,10,625 Br., Mexiko 23.25, Montevideo 50,87, Valparaiso 39,51, Buenos aus London 47,31, Rio auf London 580 bis 583. Neuyork, 5. Oktober, 10 Uhr amcrik. Zeit. Devisenkurse. Berlin 28,81,50, London, Kabel 161"/,«, so-Tage-Wechsel 480"/, Paris 861, Schwei, 19,21,58, Italien 528.50, Holland 10.09, Oslo 26,66, Kopenhagen 26,66, Stockholm 26,71,50, Brüste! 13,88, Madrid 16,31. Neuyork, 5. Oktober, .8 Uhr amcrik. Zeit. Devisenkurse. Berlin 28,81,50, London-Kabel 181,875, Paris 381, Schweiz 18,25, Italien 528,75, Holland 10,08,50, Oslo 26,66. Kopenhagen 26,66, Stock holm 26,71,50, Brüssel 18,89, Madrid 16,28, Montreal 98,91, Argen tinien, Gold-Peso 181,56, Papier-Peso 12,06, Japan 15,68, Bank akzepte s60 Tage» IAA G., IAA Br., tägliches Geld 7 bis 6AA. Priiiiahandclswcchsel 5« A niedrigster, 5A A höchster Kurs. Dresdner Produktenbörse vom Z». Oktober Weizen, inländischer, 77 Kilogramm Naturalgcwicht 211 bis 218 (212 bis 217), fester. Roggen, inländischer, 78 Kilogramm Natural gcwicht 222 bis 227 s220 bts 22«), stetig. Wintergerste 215 bis 220 (215 bis 220), ruhig. Sommergerste, sächsische 217 bis 262 (215 bis 200). ruhig, schlesische 260 biS 278 <257 bi» 270», ruhig. Hafer, in ländischer neuer 216 bis 221 Ml bi« 222», fester. Raps, trocken 880 btS 885 <328 bis 328), ruhig. Mals, mil 25 M. Zoll, La Plata 2l8 biS 220 (2)6 bis 218), scsi. Dcrgl. mit 2,50 M. Zoll, Einquanii»- La Plata 26 bis 27,50 t26 bi» 28,50), ruhig. Peluschken, Daatwarc. gcschästSlo». Rotklee 180 bis 200 <190 bis 200), ruhig. Trocken- schnitz«! geschästslo». Znckerschuttzel geschäsislos. Kartosselslocken 21 bl« SlstM <21 bi» SlchO), ruhig. Futtermehl 16 bi» 20,50 <18,50 bi» 90). stetig. Dresdner Marken: Weizenkkeie 15.20 bis 15,80 tt« bts 1S,40>, ruhig. Roggenkleie 16 bis 17,50 <16 bi« 17), ruhig. Kaiser- Auszug 11 bis 12,50 140,50 bi» 42», ruhig. BLckcrmundmehl 85 bis 36,50 <84,50 bis 86), ruhig. Wrlzennachmehl 20,50 bis 21,50 120,50 biS 21,50), ruhig. Jnlandsweizenmehl, Type 70 ^ »2 bis 88 (82 bis 38), ruhig. Roggenmehl 0 I, Type SO 81 bis 85 <81 bis 35), ruhig. Roggenmehl l, Type 70H 82 btS 88 <32 bi» 33», ruhig. Roggennach- mehl 21,50 bis 22,50 (21,50 bis 22,50), ruhig. Feinste Ware über Notiz. «eschästsabfchlüffe Sächsisch« Maschinenfabrik norm. Richard Hartmann A.-G. in Chemnitz. Wie unser Chemnitzer Berlrcter von zuverlässiger Seite erfährt, sind die Abschlußarbetten sür da» am 30. Juni abgelausene Geschäftsjahr noch nicht so wett fortgeschritten, daß man ein über» sichtliches und znvcrläsflgcS Bild über die Lage de» Unternehmens gewinnen könnte. Die längere Dauer der Abschlußarbcitcn ist daraus zurückzusührcn, baß die neue Verwaltung, die tn der kurzen Zeit ihrer Tätigkeit sich bereit« als sehr tatkräftig und energisch erwiesen hat, durch Ausnahme aber insbesondere durch genaueste Nachprüfung der ganzen Bestände eine sicher« Grundlage sür das bereits in großen Zügen feststehende ReaxganisationSprogramm schassen will. Erst nach Schaffung dieser Unterlagen kann die Frage der Sanierung endgültig entschieden werden. Jedenfalls sind alle Kombinationen und Gerüchte über den Umsang der Sanierung etwa i» Verhältnis von »: 1 hschß «Stzt». »« bann aus -aS bestimmteste
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