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02-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 22.07.1922
- Titel
- 02-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1922-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19220722025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1922072202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1922072202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-07
- Tag 1922-07-22
-
Monat
1922-07
-
Jahr
1922
- Titel
- 02-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 22.07.1922
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Das Memorandum des Garantiekomitees. »oL wettere Devise» zur Bezahlung der NeparattonSraten anzvschasscn. Heute ist also der Stand der Dinge so, daß eine Anleihe allein uns nicht mehr Helsen kann, sondern baß wir außerdem noch auf ein mehrjähriges Moratorium au geniesen sind, wenn wir einen wirtschaftlichen Zustand er- reichen wollen, der uns dt« begründete Aussicht aus «ine langsame aber stetig ansteigende nationale Gesundung bietet. Mau hätte also denken sollen, bah die RelchSregierung fest geblieben wäre in dem Entschluß-, in keine Beschränkung der deutschen Kinauzhohett zu willigen, solange sie nicht An leihe und Zahlungsaufschub fest in der Hand hielt. Wohin soll eS filbren. wenn immer wieder auch in den heikelsten Punkten der Entente »achgegeben wird, ohne daß jemals für die rleweutarslen Grundfort?rungen der deutschen Lebend- aotwendlgreiten etwas Durchgreifendes heranSkommt? Nun aber da» Tollste! PoincarS will die jetzige« schon so weitgehenden Abmachungen mit dem Garantiekomttec nur ald Abschlagszahlung auf die Vergangenheit gellen lassen, d. b. für die Lage, wie sie sich auf Grund des deutsche» MoratorlumSgesucheS vom Dezember 1l>21 gestaltet hatte. DaS erneute deutsche Ersuchen um Zahlungsaufschub hat nach Pvinearss Auffassung eine veränderte Lage erzeugt, tn der von Frankreich wettere Zugeständnisse nur gewährt werden können, wenn die Daumschrauben der Finanz kontrolle noch schärfer angezogen werden Wenn eS also nach dem Wunsch und Willen des Pariser Meisters in der Kunst der politischen Erpressung geht, wird demnächst die Retchsrcgicrung gedrängt werden, dafür, daß man ihr aus der jetzigen Zahlungsirot auf diese oder jene Weise heranSzubelsen verspricht, sich auf neue Erschwerun gen ihrer finanziellen Bewegungsfreiheit, die noch Über die fetzigen Vereinbarungen vinauSgehen. einzulassen. Mit der Gegenleistung der Entente aber wird es dann aller Voraus sicht nach genau so windig bestellt sein wie jetzt. So werden wir immer weiter in die Enge getrieben: „Rückwärts, rück wärts. Don Nvdrigo!" Poincars verfolgt das Endziel seiner Politik mit wahrhaft unheimlicher Konsequenz. Die Finanz kontrolle soll so weit getrieben werden, daß baS deutsche Budget schließlich nur noch unter der genauesten Aufsicht der Garantlckominisfion in allen Einzelheiten zustande kommt und daß der deutsche Reichssinanzmintster sich ständig bereit halten muß den Befehlen der Entente zu gehorchen. Gleich- zetttg kommt Poincars immer wieder auf sein Lieblings- Projekt der dauernden Angliederung des RheinlandeS an Frankreich zurück. So läßt er neuerdings tn der ihm er gebenen Presse den Gedanken erörtern, daß zum Zwecke der .Schonung der deutschen Finanzen" durch Zurückziehung der fremden Besatzungen und im Interesse der deutsch-französi schen Entspannung Deutschland „zum mindesten" einnnlligen müsse, das linke und rechte Rheinuser in einen „militärisch neutralen Staat" umzuwandeln, der zwar Deutschland an gehöre, aber der preußischen Beherrschung entzogen sei. Das heißt also, daß daS Ziel der Französierung des Rheinlands, das mit Hilfe der Dorten, Smeets und Genossen nicht zu er reichen war, nun durch die Vorspiegelung einer Verbesse rung der deutsch-französischen Beziehungen durch einen SelbstzerfleiichungSakt der deutschen Reichsregierung ver wirklicht werden soll. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der Poincars an seiner Politik der llnversöhnlichkeit gegenüber Deutschland sest- hält. angesichts seines offenkundigen Bestrebens, immer neue Hemmungen und Fesselungen für daS deutsche Wirtschafts- leben herauszutüfteln, ist eS schwer begreiflich, wie ein o» führendes englisches Blatt zu der Ansicht kommen kann, daß 22 die Aussichten auf eine Verständigung zwischen Deutschland o» und den Alliierten „sich täglich besserten". Wenn es wirklich A so wäre, müßte doch vor allem im Stande des Dollars etwaö davon zu merken sein. Tie Börse ist in ihrer Empfindlich keit und Reaktionsfähigkeit für die feinsten Regungen des politischen und wirtschaftlichen Organismus mit dem Seismographen einer Erdbebenwarte zu vergleichen. Sie Z spürt und registriert die geheimsten Ausstrahlungen der 8 2 aktuellen Geschehnisse, und ihr Registrierapparat ist die KurS- L — tabelle der Valuten. Auf dieser ist aber von der angeblich s verbesserten Gestaltung der Reparationsfrage für Deutsch- land nichts zu merken: eine wesentliche Abwärtsregulierung 8 cs des Dollars, wie sie im Falle einer wirklichen M deutsch-französischen Entspannung nicht ausbletben konnte, tz <» hat nicht eingesetzt. Daraus muß der Politiker den « 8 Schluß ziehen, daß in der internationalen Lage immer 2 noch ein stark wirkender Unsicherheitssaktor vorhanden ist, L « der LaS Vertrauen zerstört und keine rechte Zuversicht auf- N § keimen läßt. Dieses störende Element ist Poincars. der >S sich zu keinem Zugeständnis an Deutschland herbeilasscn will, solange nicht offiziell von der Reparationskommission das „mungusmout volovtsiro", die absichtliche Verfehlung, der „böswillige" Bankrott Deutschlands „festgestellt" ist, da- « mit Frankreich in dieser „Feststellung" eine dauernde Hand- 2 habe besitzt, um nach Belieben neue Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland auf Grund des 8 18. Anlage II, zu Ab- schnitt VIII des Bersailler Vertrags über die Wtedergut- S» machungen ergreifen zu können. Wie wir uns auch drehen und wenden mögen, die Finanzkontrolle bleibt an unS hängen, ohne baß wir für diese schwere Einbuße an staatlicher Souveränität eine Gegenleistung in Gestalt eines langfristigen Moratoriums und einer großen Anleihe erhalten hätten, und ohne daß die dritte Hauptforderung der deutschen Gesundung, die Herab setzung der Gesamtschuld der Reparation, auch nur um einen Schritt Ser Erfüllung näher gekommen wäre. Damit be- ginnt ein neues trostloses Kapitel der Erfüllungspolitik, daS dem deutschen Politiker den Stoßseufzer aus tiefstem Herzen Herausholk: Wann wird endlich die Rettung kommen diesem Lande in der Treigestalt von Moratorium, Anleihe und Verminderung der Gesamtschuld, in der sie allein wirksam sein kann? Der Eindruck der Preisgabe der deutsche» Kinanzhoheit auf die öffentliche Meinung ist nieder schmetternd. Die Leitung unserer auswärtigen Politik darf jetzt kein anderes Ziel im Auge haben, als endlich einmal in der Reparationsfrage einen wirklichen positiven Erfolg davonzutragen. Daraus wartet Deutschland mit fieberhafter Spannung. istortsetzuog von Gelt« l.l Richtlinie« sür gesetzgeberische Maßnahmen »ur Ergänz»»« de» deutsche« KapiralsluchtgesetzeS. 1. Banken dürfen die im i 2 Abs. 1 de» Gesetze» gegen dt« Kapitalflucht vom 2». Dezember 1920 und vom 22. Mir, 1V23 bezeichnete« Slufträge nur auSführeu, wen» dt« von dem Auftraggeber einzuretchende Erklärung mit einem Genehmigungsvermerk de» für ihn zuständigen Finanzamtes versehen ist. Der Genehmigungsvermerk de» Finanzamtes ist nicht erforderlich, wenn der Auftrag von Personen ober Personenveretntgunae» erteilt ist. bene» bte zuständig« Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus gestellt hat, daß ihr Gewerbebetrieb regelmäßig Geschäfte mit sich bringt, für deren Abwicklung Zahlungen nach dem Auslände notwendig sind. Die Befreiung von dem Ge nehmigungsvermerk des Finanzamtes gilt jedoch in diesem Falle nur für solche Zahlungen, die innerhalb des reget- mäßigen Geschäftsbetriebes der Personen oder Personen- veretnlgungen, auf die die Bescheinigung ausgestellt ist, ge tätigt werbeil. Aus die Bescheinigung finden die Vor schriften de» 8 8 des Gesetzes über ausländische Zahlung», mittel vom 3. Februar 1932 entsprechend Anwendung. Dle oberste LandeSbehürde erteilt der Handelskammer An weisungen über die Ausstellung und die Entziehung von Bescheinigungen. Die Entziehung kann nur durch die oberste LandeSbehürde angeordnet werden, wenn eine mißbräuch liche Ausnutzung der Bescheinigung nachgewtrsen ist. Im Falle des Absatzes 3 ist der beauftragten Bank bte Be scheinigung der Handelskammer tn Urschrift oder in amt lich beglaubigter Abschrift vorzulegen. Die Bank hat auf der von dem Auftraggeber nach 8 2 Abs. 1 des Gesetzes gegen die Kapitalflucht einzureichenden Erklärung die Ein sichtnahme der Bescheinigung durch den Vermerk „Handels- kammerbeschetnigung. Eingesehen." zu bestätigen. 3. Die Vorschriften dcS Art. I finden auf bte tm 8 6 Ziffer 1, 8. 1 und 8 üeS Gesetzes gegen die Kapitalflucht bc- zctchneten Fälle keine Anwendung. 3. Wird der Gegenwert einer auSgcführten Ware in der Absicht, ihn der deutschen Volkswirtschaft vorzuenthalten, zum Schaden der deutschen Wirtschaft ganz oder teilweise tm AuSlande belassen, so kann die zuständige Behörde dem AuSführenden die weitere Warenausfuhr mit der Wirkung untersagen, daß er weitere Ausfuhren auch solcher Waren, die einem allgemeinen Ausfuhrverbot nicht unterliegen, nur mit besonderer Genehmigung der in der Anordnung als zuständig bezeichneten Stellen vornehmen darf. Die Genehmigung kann von Bedingungen abhängig gemacht werden. 4. Die zuständige Behörde kann tm Falle der Zuwider handlung gegen ihre gemäß Art. 3 getroffene Verfügung Geldstrafen bis zur Höhe de- Wertes der Waren, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, verhängen. 8. Gegen die Verfügung der zuständigen Behörden l3s und gegen die Verhängung einer Geldstrafe i4s steht dem Betreffenden die Beschwerde an das RetchSwirtschaftS- gertcht zu. Die Beschwerde hat aufschtebende Wirkung, so weit sic gegen die Verhängung einer Geldstrafe gerichtet ist. Am übrigen kann bas NeichSwirtschaftSgertcht auf Antrag anordnen, baß der Vollzug der angefochtenen Verfügung bis zur Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen sei. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß die Ver fügung auf einer unrichtigen Feststellung der Sachverbält- nisse ooer auf der Verletzung der gesetzlichen Vorschriften beruht. Die Beschwerde gegen die Verhängung einer Geld strafe kann auch darauf gestützt werden, daß die Strafe un- verhältnismäßig hoch sei. 6. Wer den Vorschriften beS Art. 1 vorsätzlich zuwider- banbelt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Fahren und mit Geldstrafen bis zu 1 Million Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Daneben kann auf Verlust der bürger lichen Ehrenrechte erkannt werden. Der Versuch ist strafbar. Die Vermögenswerte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, sind durch Urteil zugunsten deS Reiches für ver fallen zu erklären, falls sie einem Täter oder Teilnehmer gehören. 7. Inhaber von Bankgeschäften, deren gesetz liche Vertreter. Bevollmächtigte und Angestellte, werben, wenn sie den Borschristen des Art. 1 vorsätzlich oder fahr lässig zuwiderhandeln, mit Geldstrafe bis zu 10V 000 Mk. be straft. Tie Vorschriften deS Absatzes 1 und 3 deS 8 38l der Ncichsabgabenordnung vom 13. Dezember ISIS finden ent sprechende Anwendung. Die wesentlichsten Leitsätze z« be« AnsführnugSbestim- munge» für die vorerwähnten gesetzgebirschen Maßnahmen, die die deutsche Regierung erlassen wird, sind: 1. Die Durchführung der Vorschriften unter Art. 1 der Richtlinien für gesetzgeberische Maßnahmen sBekämpfung der Kapitalflucht und Zahlungsverkehr mit dem Auslandes liegt den Finanzämtern, die Durchführung der Vorschriften unter Art. 8 sBekämpfung der Kapitalflucht tm Wege der Warenausfuhr liegt der vom ReichSwirtschaftSminister als hierfür zu bezeichnenden Behörde ob. 2. Ten Finanzämtern und den vorbezeichneten Behörden steht zur Erfüllung ihrer Aufgaben in erster Linie der Buch- und BetriebSprüfungSdtenst der RetchSfinanzverwaltung zur Verfügung, dessen Organe eine Dienstanweisung über die Bekämpfung der Kapitalflucht erhalten. 8. Wird von der Buch- und Betriebsprüfung S- stelle die Feststellung gemacht, baß bte von der Handels kammer ausgestellten Bescheinigungen mißbräuchlich aus genutzt worden sind, so ist dem Finanzamt unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Finanzämter entscheiden über die Einleitung eines Strafverfahrens. Gleichzeitig hat daS Finanzamt in jedem Falle alsbald über bas Lanbessinanz- amt an die oberste LandeSbehSrbe über den Sachverhalt zu berichten. 4. Die oberste LandeSbehürde prüft, ob die Voraussetzungen für die Entziehung der Bescheinigung der Handelskammer vorltegen. Sie kann zur Ergänzung deS SachverkaltS wettere Srmtttlungen anordne». wlrd d«ch bte oberst« LandeSbehürde die Entziehung der Bescheinig«», ausgesprochen, so ist bte Entscheidung ««-gültig. Gleich- zeitig «tt der Zustellung der Entscheidung an dt« delresfonde Person ist der Handelskammer und dem LandeAftnnnzamt Abschrift der Entscheidung «ttzuteUen. Die Handelskammer hat dt« Einziehung der veschetntaung z» bewirke». Da« LandeSfinanzamt erteUt den PostüberwachunaSstellen An- Weisung, etwaige Genbunge« der betroffene» Personen »ach dem Ausland« anzuhalteu, soweit nicht bte Genehmigung de» Finanzamtes vorltegt. v. Liegt der Verdacht ber Kapttalverschtebnng tm Wege der Warenausfuhr vor. so hat bte vom MeichSwtrtschaftSmtntster bezeichnet« Behörde etnErmttt- lung-verfahren etnzuleiteu. Für dt« Frage, ob et« solcher Verdacht begründet ist. kommt eS darauf an, ob der Aussührende den Gegenwert in der Absicht, ihn der deutsche» Volkswirtschaft vorzuenthaltcn. tm AuSlande beläßt. Diese Absicht wird insbesondere dann angenommen werbe« können, wenn der Aussührende glaubhafte wirtschaftliche Gründe für da» in Frage kommende Geschäft nicht dartu« kann oder wen» sich der Abschluß deS Geschäfte-, wie z. B. tn Füllen der Fälschung von Fakturen, falscher Deklara» Zonen oder sonstiger Verstöße, unter verdächtigen Um- ständen vollzogen hat. Bei der Handhabung dieser Vor schriften ist darauf zu achten, daß kein« Störung de» legitimen Außenhandel» durch inquisito rische Maßnahmen etntrttt. Bet der Durchführung beS ErmittelungSverfahrenS bedient sich die zuständige Be hörde. soweit die- neben der Tätigkeit be» Buch, und ve- triebsprüfungsdiensteS notwendig erscheint, der Organe der Polizei und des Sicherheitsdienstes und Vornahme richter licher Untersuchung-Handlungen lDurchsuchung. Beschlag, nahmuna, Brief- und Telearammspcrrej. kl. Die Entscheidung über eine Anordnung gem. Art. 3 der Richtlinien ist nach Anhörung deS Betreffenden zu treffen und diesem znzustellen. Gegen die Entscheidung steht binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung die Beschwerde an baS NetchsmIrtschaftSgericht offen. Die Be- sckmerde ist bet der Behörde etnzuretchen, bte bte Entschei dung getrofscn hat. 7. Dte zuständige Behörde hat zur G'-sterll-lluna der Anordnung die erforderlichen Maßnahme» zv treffen. Zu diesem Zwecke ist die Anordnung un^ruuüt-w dein Landesfinanzamt mttzutetlen, das die Benachrichtigung der Zollstellen, der PostttberwachungSstellen und deS Buch- unb BetriebsprüfungöbiensteS veranlaßt. Die betroffene» Personen sind durch den Buch- und BetriebSprüfungSdtenst scharf zu überwachen, wobei besonderes Augenmerk daraus zu richten ist, baß die Anordnungen nicht durch Ausfuhr unter anderem Namen umgangen werden. Im Laufe der kürzlich«; Besprechungen der Unterausschüsse für bte Ein nahmen und sür die Kapitalflucht mit Vertretern der dem- schen Regierung hat btcse mehrfach von dem Buch- und Be- triebsprüfungSoienst gesprochen. Sie haben mehrfach und insbesondere auf den Hinweis, daß dte Machenschaften, die man verhindern will, sich trotz der neuen gegen die Kapital- flucht vorgeschlagenen Bestimmungen immer noch durch, führen ließen, geantwortet, daß eS genüge, der Bekämpfung eine gesetzliche Grundlage zu geben. sBet Schluß der Redaktion lag der letzte Punkt be» vtemo»»- bum» noch nicht vor.) » BerNn. 3!. Juli. W. T. B. meldet: Dte „Kreuzztg." vom 21. Juli abends hat auf Grund unaufgeklärter In- diskrettonen wesentliche Teile deS Memorandums des Garantiekomitees vom 18. Juli veröffentlicht. Die ursprüng lich für später vorgesehene Bekanntgabe deS amtliche» Textes mutz nunmehr schon heute vorliegen. Der Auswärllge Ausschuß über -le Finanzkontrolle. iDrabtnrelbungunsrerBerltnerSchrtstleitnutzl Berlin. 21. Juli. Der Auswärtige Ausschuß beS Reichs- tages behandelte heute die Verhandlungen mit dem Garantiekomttec. DaS Memorandum mit dem Garautte- komitee bat schon bte Zustimmung deS Kabinett- gefunden. Bet der Beratung handelte es sich im wesentlichen um etne Information deS Ausschusses. Beschlüsse wurde» nicht gefaßt. Wie von parlamentarischer Sette noch weiter mtt- geteilt wird, wies im Verlaufe der Beratungen der Vor sitzende des Ausschusses, Dr. Stresemann. daraus hin, daß die Regierung von den außerordentlich wichtigen Ver handlungen mit dem Garantiekomitee dem Ausschuß hätte frühzeitig Kenntnis geben müssen. Dte Regierung erklärte demgegenüber, baß sie verfassungsmäßig nicht verpflichtet sei, dem Ausschuß vorher Kenntnis von irgendwelchem Ab kommen zu geben, daß eS ihr aber besonders tn diesem Falle gänzlich ferngelegen habe, den Ausschuß irgendwie zu brüskieren oder seine Bedeutung nicht zu beachten. Gte habe sich rasch entschließen müssen wegen deS kurzen Aufent halts deS GarantiekomlteeS tn Berlin und wegen der über raschend frühzeitig erfolgten Abreise. Zu dem Gegenstand nahm noch Dr. Helffertch im ablehnenden Sinne daS Mort. Müller- Franken sSoz.j äußerte sich zustim- mend, ebenso Abgg. Graf Bernstorff (Dem.) und Spahn lZentr.). Berlin, 21. Jult. Zu den heutigen Beratungen deS Auswärtigen Ausschusses über bte mit dem Garantiekomttee getroffenen Vereinbarungen wird von unterrichteter Seite noch mitgctetlt, daß man in den Kreisen der Deutschen Volkspartet trotz aller gegenteiltgen Ver sicherungen glaube, baß dte mit der Garantiekommission ver einbarten Bedingungen dte Preisgabe zum mindesten- etne» Teiles der deutschen Steuerhoheit bedeute. Man befürchtet, daß angesichts der Ungewißheit, die immer noch über baS Moratorium besteht, der teure Preis möglicherweise für einen sehr geringen Erfolg bezahlt worden sei. Ein Willkürakt -er Aheinlan-Kommission. Wiesbaden, 21. Juli. Die interalliierte Rhein land k o m m t s s i o n hat in einem Schreiben an den Re gierungspräsidenten von Wiesbaden und an den Wiesbadener Polizeipräsidenten gefordert, sie sollten ihr angebliches unfähiges Verhalten am Tage der großen Rathenau - Demonstration am 4. Juli rechtfertigen, andernfalls sie binnen fünf Tagen wegen ihrer „Unfähig keit" ausgewiesen würden. Bei der Demonstration am 4. Juli kam es nach Beendigung des Umzuges zu Aus schreitungen Jugendlicher. Tie Polizei griff nach Kräften ein. aber die französische Besatzungsbehörde blieb untätig und sah mit verschränkten Armen zu. Die Abwehr des fran- zösischen Eingriffes in die deutsche Zivilverwaltung ist bei allen Parteien geschlossen und einheitlich. Französische Poli tiker glauben, die Entscheidung der Nheinlandkvmmtssion dahin Voraussagen zu können, baß diese zwar nicht auf der Ausweisung des Polizeipräsidenten, wohl aber der des Re gierungspräsidenten ohne jede Beachtung des geschlossenen Willens der Bevölkerung bestehen werde. Wiesbaden, 21. Juli. Die Interalliierte Rheinlands- kommtssion, die dem Regterungs- und dem Polizei- Präsidenten in Wiesbaden Untätigkeit anläßlich der Demonstration am 4. Jult vorgeworfen hat, stellt in einem Schreiben an diese Beamten weitere Sank tionen tn Aussicht, fall» keine befriedigende Erklärung erfolgen würbe. Nunmehr wandten sich die Handelskammer, die Bereinigten Kaufmännischen Verbände, die WirtschastS- kammer, die Handwerkskammer» dte Beztrksbauernschaft und der Aeltestenrat des Magistrats an den RetchSkom - mtssar tn Koblenz mit der Bitte. Schritte zu tun. damit die augedrohten Maßnahmen im Interesse der Aus rechterhaltung von Ruhe und Ordnung zur Währung deS notwendigen deutschen Ansehen» unterbleiben. Die Ent schließung wurde non allen politischen Parteien, von de» Unabhängigen bi» zu den Teutschnattonalen gebilligt. Luch die Kommunisten gaben eine ähnliche Erklärung ab. Erschütterte Stellung Poinearös? Poris, 21. Juli. In französischen parlamentarischen Kreisen will man wissen, daß sich dte politische Stel lung PoincaröS in der letzten Zeit außerordent lich verschlechtert habe, und baß daS Kabinett sicher scharf angegriffen morden wäre, wenn das Parlament nicht Ferien gemacht hätte. Diese Veränderung der volitischcn Stellung Poincars» sänge einerseits damit zusammen, baß man immer mehr und mehr Zweifel in die E-fv ge r«.sn-> Außenpolitik setzt. Anderseits zeige Poincars auch inner- politisch nicht genügend Festigkeit und habe sich vielfach zum Lavieren genötigt gesehen. Die Rechtsparteien werfen ihm vor. daß er bei der Ersetzung der Präsekte» nicht energisch genug vorgehe. Auch habe er sich vor der letzten Aussprache in der Kammer gezwungen gesehen, den Linksparteien ge wisse Zugeständnisse zu machen, um die Unterstützung tn der Debatte über die KrtegSschuldsrage zu gewinnen. Poin cars stehe also nunmehr vor der Wahl, vb er sich auf bte Rechte und den nationalen Block oder auf die Linke stützen wolle. Dte Anhänger ElcmenceauS erklärten bereits heute, daß sie bet Eröffnung dcS Parlaments den Standpunkt vertreten werden, daß zwischen der Politik Poincars» und der Politik Briands kein Unterschied mehr vorhanden sei. Es werde sich also tn nächster Zeit darum handeln, ob es Poincars gelingen werde, in der ReparattonSfrage den sran- zösischen Standpunkt gegenüber den anderen Regierungen der Alliierten zur Anerkennung zu bringen. Reuoork, 21. Juli. Der ehemalige Berliner Botschafter Gerard sagte tn einer Ansprache, ein sofortige» Nach lassen tn den Reparationsforderungen sei nötig, um DeuEch- land vor dem Ruin zu retten. Dte französische Regierung sei geneigt, ihre Ansprüche zu vermindern, fürchte sich aber zu handeln, weil das französische Volk darauf be stehe, daß der volle Betrag gezahlt werde. Marschall Foch habe ihm erzählt, für Frankreich würde eine Besetzung be» RuhrgebieteS mehr kosten als sie etnbrtngen würde, ivtb.j Bayern und die Schuhgesetze. München, 21. Jult. Der LandesauSschutz der Bayri schen BolkSpartet tagte am Freitag in München. In Anwesenheit des bayrischen Ministerpräsidenten und der anderen vier, der Partei angehörenden GtaatS- miuister wurden eingehende Beratungen über dle politische Lage gepflogen. Der LandeSansschnß ist z» de« einhelligen Entschluß gekommen, mit allen gesetzliche« und parlamen« torischen Mittel« den Standpunkt Bayerns gegen di« ReichStagSbeschlüsie in der Frage des Gesetzes zn« Gchntze der Republik «uss entschiedenste z« wahren. Dem Minister präsidenten und den Mitgliedern der Reichs- und der Land- tagSfraktion wurde daS vollste Vertrauen ausgesprochen. Das letzte Wort -er Aussen im Kaag. Haag. 21. Juli. Lttwino«s gab gestern Pressever treter» im Haag seine letzten Erklärungen ab. Dte Russen seien bereit gewesen, ihre Schulde« a«zuerke«neu und Kon zessionen auzubiete«. Da die Methode der ossizielle» Kon ferenzen Bankrott gemacht habe, müßte« sich die frühere« ausländischen Besitzer nunmehr direkt an die So »jet« rcgiernng wenden. Natürlich würden die Vertreter jener Rationen, die bereits mit Rußland in Berdtndnng stehen und bei denen die Sowjetregierong diplomatische Vertreter hat. begünstigt werde«. Die früheren anSländi« scheu Besitzer, die nach Rußland znrtickkehre« wollte», könn ten sich mit den Sowsetvertrctern im AuSlande in» Lin« vernehmen setze« und sodann nach Moskau kommen. «» di« letzte« Sinzelsragen zu regeln. Ela llallenisches Kabinett Orlando? Sio«. 21. Juli. O r l a n b o ist mit der Kabinettsbildung betraut worden. Man vermutet, daß er dte Demokraten und die BolkSpartet tn die ReaierungSkoalitton aufnehme». bte Rechte aber und dte Sozialisten außerhalb derselbe« derselben lassen werbe.
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