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Tageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. ^ 65. Donnerstag, de» 4. Dccember. 1856 Erscheint täglich Morgens 7 Uhr. Inserate die Spaltenzeile oder deren Raum zu b Pf. werden bis Abends 7 Ubr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abonnementpreis L Vierteljahr 1 Thlr., (monatlich 2h Zeilen unentgeldliche Inserate); 2. Abonnement'preis « Vierteljahr jltz Ngr. bei unentgeldlicher Lieferung in s Haus. — Für auswärts durch die Post s Vierteljahr 1!» Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee Nr. ö, sowie auch Waisenhausstraße S pt. Dresden, den 4. December. Se. M. der König hat genehmigt, daß der Oberhof- marschall v. Gersdorff das von Sr. K. K. H dem Großherzog von Toscana ihm verliehene Großkreuz des Ordens des heil. Joseph, der K. Hofmarschall v. Globig und der Kammerherr A. Graf Bitzthum von Eckstädt das von Höchstdemselben ihnen verliehene Comthurkreuz dessel ben Ordens annehmen und tragen. — Se. M. der König hat den Professoren an der Bergakademie zu Freiberg I. Welsbach und K. F. Platt- ner bas Prädikat eines Bergraths in der 5. Classe der Hofrangordnung ertheilt. Auch ist mit allerhöchster Ge nehmigung der bisherige Schledswardein F. W. Fritzsche zum Professor an der Bergakademie ernannt worden. — I. Kais. H. die Großfürstin Maria Nikolajewna, ymv. Herzogin von Leuchtenberg, hat vorgestern dem K. Hofe ihren Besuch abgestattet, welcher alsbald von II. KK HH. dem Kronprinzen und dem Prinzen Georg und gestern von Sr. M. dem Könige und II. KK. HH. hen Prinzessinnen Amalia und Augusta erwidert worden ist. Die hohe Frau wird bis zu Ende dieser Woche hier verweilen und sich sodann nach der Schweiz begeben. — Die K S. Staatseisenbahnen haben im Monat Olt. d. I. eine Gesammteinnahme von 311,271 Thlr. 2 Ngr. 7 Pf. geliefert, mithin bei gleicher Meilenlänge (5j8,3 Meilen) im Betriebe 55,648 Thlr. oder 21,7 Prvc. mehr qls im entsprechenden Monate des vorigen Jahres. Die Gesammteinnahme der ersten 10 Monate d. I, be sauft sich auf 2,751,941 Thlr. 4 Ngr. 6 Pf., also auf 369,92 t Thlr. 8 Ngr. 6 Pf. oder 15,3 Proc. mehr als in den entsprechenden Monaten d. I. 1855 (gegen 1854 um 5j 1,009 Thlr. mehr), . — In der vielfach in den Zeitungen besprochenen Angelegenheit des v. Prutz in Halle wird «S endlich Licht. Das „Dr. I." erklärt heute, daß seine Correipondenz -us Leipzig in Nr. 274 ihrem thqtsächlichrn Inhalte nach voll ständig apf Wahrheit beruht pich daß Herr v. Prutz, welchem nach seiner Angabe am ?7. Nsv. bei Absendung Wer .Berichtigung" die bete. Keryrdvung Her Leipziger Polizeibehörde (welche ihm für die Zukunft das öffentliche Sprechen in Sachsen in Folge seiner am 11. Rov. beim Leipziger Schillerfest gehaltenen Rede untersagt) noch nicht publicirt war, heute sicher nicht mehr im Stande sein wird, diese Mittheilung für unwahr zu erklären. — Das neueste Gesetzblatt enthält u. A. eine aller höchste Verordnung über den Geschäftsbetrieb ausländi scher Versicherungsanstalten in Sachsen und eine Verord nung des Ministeriums des Innern, die belgischen Nach drucke französischer Werke betr. — Wer einen Groll zu schlichten hat, thue es am heutigen Tage, es ist der Sterbetag von Schlichtegroll, Direktor der k. bair Acad. der Wissenschaften, hist, archäol. Schriftsteller und Gründer des Nekrologs der Deutschen, geb. den 8. Dec. 1765, gest. 1822. — Zu Abladeplatzen des Schnees sind bestimmt: in der Altstadt: 1) der unter der Brühl'schen Terrasse an der Appareille gelegene Platz — jedoch dieser und der sud 5 bezeichnet« nur so lange, als die Schifffahrt auf der Elbe nicht stattsindet —, 2) der Hintere Theil der Vogel wiese, 3) der vormal. Düngerablagerungsplatz vor dem Pirn. Schlage, 4) die vor dem Dohn. Schlage gelegene sog. äuß. Bürgerwiese u. 5) der zwischen dem Packhofe und der Elbe von der Grenzmauer des Hotel Bellevue ab bis zum 6. Uferringe gelegene Platz, dafern nicht an der Packhofsmauer Kähne zur Aus- oder Verschiffung vorliegen, 6) das unbestellte Feldgrundstück des Ostravas Werkes hinter der Schäferei am Löbtauer Schlage; in der Neustadt: 1) der Uferplatz an der Elbbrücke, Neust. Seits, 2) der unterhalb der Marienbrücke hinter dem Schützeschen Holzhofe gelegene Platz. Alles Ablagern von Schnee an andern als den bezeichneten Plätzen, ebensowie das Ab lagern von andern Gegenständen als Schnee, z. B. Asche, Schutt, Kehricht rc., an den vorstehend bezeichneten Plätzen ist auf das Strengste untersagt; auch ist das Ablagern von Schnee nur während der Zeit von früh 6 Uhr bis Ab. 10 Uhr gestattet und für Zuwiderhandlungen in einer oder der andern Beziehung eine Ordnungsstrafe von 2 Thlr, Geld, ptzer ,verhältnismäßiger Gefängnisstrafe