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Dresdner Nachrichten : 25.02.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-187402252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18740225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18740225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-02
- Tag 1874-02-25
-
Monat
1874-02
-
Jahr
1874
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 25.02.1874
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Inseraten-»nna»m« aul- Wirt»: »»« >°«t» t» Hamdur,. «er, N». «m/vettzl,. vaül. «re»lau. tzranksuer a.M. - »,L »««« in «erltn. j!«t»ti». Wien. Hamburg, straüfu« «. ». «Ln- qen. — vimb» 4 La tn Nrantfurt »t. — t». Vai«» tn LgemM». — La- Tagebllitt für Unterhaltung »ni» Geschiistsverkchr. Dmck und Stgenthum der Herausgeber r ittepsch k Nkichardt in Dresden. Verantwort. Redakteur: Julius Neichardt »i» «iuagB^Üb'r^Än rteullatt: aroa« «sollil- aasse 5 di, «db. 5 Üb». Der Nauen einer ein spaltigen Pktitjelle k-liet 15 Ps>, «tingelandt die Zeile » Ngr. «ine »aranlie iür da, »aHlitLatge «Nche» nen der Inserate wird nicht gegete». «niwärtige Nnnviicen- Auslrtige »an u», nnlic- lannte» Firmen u Per sonen inseriren wir »u» gegen Pränumerando- Zahlung durch vrics- marken oder Posiein»id- >»ng. » Sitde» koslen >><, Ngr. AuiwSrt-ge tchinen die Zahlung auch «us «ln« DreddnerSir»,-- anweile». Di« Erd. Nr. SS. Reuazehnter Jahrgang. Mltredacteur: vr. L«n» Kür das Feuilleton: Lwavlgs N»rtn»»nr>. DreSOe», Mittwoch, 2S. Februar 1874. Politisches. Im Elsaß ist die Nachwirkung der Thatsache, daß die Protest candidaten im deutschen Reichstage Fiasco gemacht haben, eine tief greifende. Man hatte so stolze Hoffnungen auf sie gesetzt und fühlt um so tiefer das Unbehagliche des Fehlschlages. Den Franzosen aber, d. h. in Frankreich wohnenden, machen ihre Zeitungen das kindische Vergnügen, bloS die Protest rede des Hern, Deutsch zu über setzen, hingegen die Erklärung des Bischofs Näß vollständig zu ig- noriren. Nur der Pariser „Temps" besitzt soviel Wahrheitsliebe, seinen Lesern von dem Auftreten dieses Bischofs zu berichten. Um so größer wird die Enttäuschung sein, wenn die Franzosen die Wahr heit vernehmen. Was mit solchen kurzbeinigen Lügen überhaupt kicrirt werden soll, als das kärgliche Nähren von Illusionen, die bald genug schwinden, ist nicht abzusehcn. Das Brüsseler Blatt ,/L'Echo du Parlement" schreibt: „Die Deputlrten Elsaß-LothrlnaenS haben einen Vorschlag elngebracht, durch welche» daö deutsche Parlament ersucht wird, ble Regierung auizuforder», die Bevölkerung Elsaß-Lothringens über die Annrrton zu betragen. Hätten Sie die Güte. diese» Vorschlag abzudrucken und bann solgende Frage folgen zu lasten: l) Hat LoniS der XlV. die Bevölkerung konlultirt, alö er Elsaß-Lothringen, zwei deutsche Provinzcn, rskamotirtc? 2) Lat die einzige und unthcllbare Republik die Belgier kon sulttrt. alö sie Dumourlcz beauftragte, deren Land zu verwüsten und zu rutntren, um es an Frankreich zu überliefern ? 3» Hat Napoleon l. die-belltschen Volker konsultirt, ehe er ihr Vater land verwüstete und einen große» Theil desselben anncktirtc? 4) Haben Karl X. und seine Nachfolger die Araber konsultirt, alS sie Algerien eroberten? 5) Hat Napoleon lll. oder viel mehr Frankreich 1870 die Bevölkerung konsultirt, bevor man „auf Berlin" marschlrte zu dem Zwecke, die natürlichen Grenze», Belgien mit einbegriffen, zurück zu erobern? Würde cö zu vicl verlangt sein, dle ocrre» Deputirte» von Elsaß-Lothringen die Franzosen, Ihre ehemaligen LaiitSlcute, zu bitten, die Geschichte Frankreichs, nur von 1660 an. zu studiren? ES Ist ein bel gischer Patriot, der sie bittet, diese Zeilen zu veröffentliche»." Wir wüßten diesem schlagenden Argumente Nichts hinzuzufügen. Da jetzt die große Politik einen Augenblick zu ruhen scheint, so gedenken wir in Kürze mehrerer untergeordneteren Ereignisse. Als das preußische Abgeordnetenhaus den Staatshaushalt in dritter Lesung berieth, benutzte der Abg. Richter-Hagen die zufällige Ab Wesenheit von gegen 100 konservativen Abgeordneten, welche gerade frühstückten oder Zeitungen lasen, um die 51,000 Thlr^. welche der preußische Staat jährlich zu Wettrennprämien ausgicbt, streichen zu lasten. Der Jngrmnn der Junker und Sportsleute über diesen glücklich ausgeführten parlamentarischen Handstreich ist-groß. Mil den gröblichsten Jnvektiven fallen sie über den Abg. Richter her. Nun ist, wie die „BolkSztg." sehr ruhig auseinandersetzt, das In teresse des Staates an den Wettrennen gar kein so großes. Mag auch Vollblut nöthig sein zur Beredclung der Race, so ist es doch völlig überflüssig, diese 2 hier« bei Wettrennen schinden zu lasten. Wenn der Staat der Thierzucht aufhelfen will, so findet er in der Beförderung von Rindvieh-, Schaf- und Hühnerzucht u. dergl. dan- kenswerthere Aufgaben als Wettrennen mit obligaten Arin- und Beinbrüchen. Um dein Beschlüsse des preußischen Landtages nun ein Schnippchen zu schlagen, will die Regierung nach Ostern eine Vorlage einbringen, worin zur Hebung der Landwirthschaft und zu mal der Pferdezucht aus Staatsmitteln „Schaupreise" für Vollblut pferde bewilligt werden. Daß mit der „Schau" ein kleines Rennen verbunden wird, kann ja nicht verboten werden. DaS nennt man Respectiren der Beschlüsse der Volksvertretung! Besonders tactvoll verfährt auch nicht der preußische Minister des Innern, Graf Eulenburg, wenn er eiir Circular erläßt, das sich gegen das zu Gevatter-Bitteir des Königs von Preußen richtet. Bisher wurde der Name des Landesherrn als Daufzeuge in das Kirchenbuch eingetragen, wenn eine Familie mit der Geburt eines 7. oder 8. Sohnes gesegnet war. Die betreffenden Eltern hofften dabei auf ein Pathengeschenk. Dasselbe, erklärt Graf Eulenburg, soll in Zukunft ganz Wegfällen und auch die Eintragung des Lan desherrn als Taufzeuge soll nur in dem Falle geschehen, ivenn in einer würdigen Ehe 7 Söhne hintereinander, und zwar ohne Da zwischenkunft von Töchtern, geboren sind. Vor der Ehe geborepe. später aber durch die Vollziehung der Ehe legitimirte Söhne, dürfen aber bei Leibe nicht mitgezählt werden Da der König von Preußen unmöglich von solchen Lappalien Kcnntniß haben kann, oder wenn er sie erführe, sie sicherlich sogleich in freigebiger Weise über den Hausen werfen würde, so fragen wir: fühlt denn Gras Eulenburg nicht, wie er durch eine solche behördliche Verordnung, der die Knick rigkeit aus allen Nähten guckt, seinen Gebieter in ein falsches Licht bringt, das der hohe Herr wahrhaftig nicht verdient? Wie — wenn ein braver Vater dem Kriegsherrn bereits 6 kräftige Söhne, künftige Soldaten, gezeugt hat und ihm nun sein Weib den 7. Retruten aus dem Arme entgegcnbringt, da hält dem Familienvater Gras Eulen burg ein Stück Papier entgegen und ruft: „Aber gegeben wird Dir Nichts!" Wie unklug, ivie schäbig! Die mecklenburgische VcrsastungSsragc ist so verwickelt, daß selbst die längsten Telegramme, die täglich jetzt von Schwerin ans gehen, allen den Glücklichen, die nicht unter dem Sceplcr der beiden Obotriten-Großhcrzöge leben, schivcrvcrständlich sind. Das neueste Stadium scheint das zu sein, daß die Negierung, die Städte und die Landgemeinden, sowie ein Thcil der Ritterschaft mit der Mehrheit der Ritter sich nicht einigen können und daß das zum so und soviel- ten Male unternommene Verfasiungswerk abermals in die Brüche gehen wird. Wien feierte dieser Tage den 70. Geburtstag «-jncs der be deutendsten österreichischen Gelehrten, des berühmte.» Anatomen Rokitansky. Alles was in Oesterreich ans Bildung Anspruch macht, vereinte seine Glückwünsche für einen Gelehrten, der als guter Pa triot und freisinniger Denker sich außerdem einen glanzenden Namen geschaffen hat. Nur die Vaterstadt des Jubilars, Königgrätz, lehnte mürrisch jede Betheiliguna an der Festicier nl,^ da Rokitanskv ein ungetreuer Sohn der czechischcn Nation geworden sei und der Ver fassungspartei angchöre. Die Wenzelskinder in Königgrätz be denken nicht, wie groß das Armuthszeugniß ist, das sie sich durch den blinden Nationalitätenhaß ausstellen lassen. Rokitansky, der in seinem langen Leben auf seinem Anatomie-Tische über 50,000 Leichen — mehr als nach der Schlacht von Königgrätz um diese Stadt lagen — sezirt hat, der seiner Wissenschaft die fruchtbarsten Anregungen gab, er existirt für seine czechisch gesinnte Vaterstadt nicht, weil er, ein geborener Czeche, ein Heller Stern der deutschen Wissenschaft geworden ist! Locale» «nd Sächsische». — Der Prinz Hermann zu Sachsen-Weimar, der am Montag Mittag von Weimar hier ringetroffen und im Victoria-Hotel abge treten war, ist gestern früh nach Frankfurt a. M. wieder abgereist. — Die erste Hofpredigerstelle an der evangelischen Hofkirche in Dresden ist dem bisherigen zweiten Hofprediger, Consistorialrath Or. Mling, die zweite Hofpredigerstelle aber dem Pfarrer vr. xbäl. Löber zu Flemmingen übertragen worden. — Der Regierungsrath Meusel, im Ministerium des Innern, ist zum Geheimen NegicrungSrath befördert worden. — In der Steuer-Gesetzgebungs-Deputation des Landtags sind die vorbereitenden Arbeiten jetzt so weit vorgeschritten, daß gestern die ersten Berathungen unter Zuziehung der Königlichen Commifsare stattfinden konnten. Seit Anfang dieser Woche sind die NekrutirungSgeschäfte für die Stadt Dresden der königl. Amtshauptmannschast Hierselbst abgenommen und unter eine besondere Commission gestellt worden. Der hiesigen Amtshauptmannschast wird hierdurch eine beträchtliche Arbeitöentlastung zu Theil, denn das Militärersatzgeschäft in der Stadt Dresden betrug zeither ziemlich die Hälfte der ganzen Re- krutirungsarbeit, welche der Amtshauptmannschast oblag. Der Wunsch liegt nahe und wird von allen Landgemeinden getheilt, daß die Amtshauptmannschast die ihr jetzt disponibel werdende Zeit zu einer fleißigen Inspektion der Wege und Chausseen verwenden möge. — Daß die Vogenschützengesellschast ein an der Blumenstraße gelegenes Areal für die künftige Abhaltung ihres Schießsestes (Vogel schießen) erkauften, ist bekannt. Hinsichtlich der künftigen Abhaltung dieses Volksfestes hat nun auch di« königl. Polizeidirection erklärt, daß sie Bedenken -ag»n die Genehmigung mcht -habe, »an ^ ' Bogenschützengrsellschaft -sich verpflicht«, dw vlumenstraße bi» zum Festplatz seiner Zeit in fahrbaren Zustand zu bringen, die erforder liche Beleuchtung dcS Platzes herzustellen und für Einrichtung der nöthigen Brunnen und Wasserzüge besorgt zu sein. Der Rath ist diesem Gutachten beigetreten, bedingt nur noch, daß die Gesellschaft eine fahr- und gehbare Verbindung zwischen dem neuen Areale und dem jetzigen Endpunkte der Blumenstraße in der Breite der letzteren herstclle. — Um die oft beregte Eisenbahn-Ueberbrückung der Falken straße bewirken zu können, hat der StaatSfiScus denjenigen Theil des Taubstummenanstalts-Grundstückes, welcher umschlossen wird durch die Falkenstraße, Ammonstraße, verlängerte Poliergasse und die Verbindungsbahn, käuflich erworben. Plan und Prospect über die Eisenbahn-Ueberbrückung, von der Baupolizei-Deputation em pfohlen, wird demnächst den, Stadtverordncten-Collegium vorgelegt werden. — Aus einem Privatbriefe entnehmen wir eine kleine Er zählung, die an sich wirklich originell ist und vielleicht einzig dastcht. In einem Provinzstädtchen unseres Nachbarlandes wurde ganz vor Kurzem Abendmahlsgottesdicnst abgehalten und den Andächtigen der bedeutungsvolle Kelch gereicht. Der erste der Versammlung trinkt, zieht aber sofort ein äußerst erstauntes Gesicht und beobachtet den zweiten, der nach ihm trinkt, welcher auch, nachdem er einen kräftigen Schluck gethan, dem ersten zuraunt: „das war ein st arker Trunk!" Alle Anderen trinken unter denselben Kund gebungen von Erstaunen und schließlich nach der Feierlichkeit ist man sich darüber klar, daß das Getränk kein Wein, sondern — Schnaps ivar. Einige begaben sich zum Pfarrer in die Sacristei und erhielten aus ihre Anfrage die Antwort: „Das ist ja auch Gottes Gabe!" — In der That ist dies, da einmal durch irgend welchen Jrrthum das Versehen geschehen war, auch die vernünftigste Aeußcrung, die voin Pfarrer gethan werden konnte — Das Droschkcnwesen erfährt in Leipzig energische Behand lung. Das dortige Polizeiamt ordnet in einer Bekanntmachung an, daß die Droschkcnsührer von, 1. März d. I. an wieder die vor schriftsmäßige Uniform zu tragen haben. Auch hinsichtlich der Er höhung der Taxe ist man sehr reservirt und will dieselbe nach Be finden erst dann eii,treten lasten, wenn die Mehrzahl der Droschken- sührcr ihre regulativmäßigen Obliegenheiten wieder vollständig und regelmäßig erfüllen wird und sich die Polizei nicht mehr gezwungen sicht, alle Tage so und so viele renitente Droschkenführer zur Hast bringen zu wüsten. — Aus Leipzig erfahren wir, daß der Cassirer bei der dortigen WcchSlerbank, Robert Steinbach, ein Mann in den »,itt- cren Wer Jahren, seit vorgestern mit unterschlagenen Geldern flüchtig geworden ist. — Unter der Firma eines Locomotivsührers oder eines Eisen- bahnbeamten schwindelt hier ein unbekannter Mensch herum, der sich ini öffentlichen Wirthschaften an dort anwesende Gäste andrängt, sich mit ihnen bekannt macht, und sie darauf unter verschiedenen betrü gerischen Angaben anpumpt. Auch bei Geschäftsleuten scheint er sich rinzuführrn, um ihnen unter dem Vergeben, daß er sich dem nächst vcrhcirathen wolle, Ausstattungsgegenstände herauszulocken. — Daß Leute, die einmal auf EigcnthumSvergchen auSgehen, nichts schonen, was ihnen in dm Weg kommt, und auch vor keiner Müh- scheuen, die ihnen die Wegschaffung der Dicbstahlsobjecte be reitet/davon erzählt man uns als Beispiel, daß in einer der ver gangenen Nächte aus einem unverschlossenen Hofraume eines Grund- ' stückes auf der Leipziger Straße nicht weniger als 400 Stück leere Weinflaschen entwendet und von den Dieben fortgeschleppt worden sind. Bisher ist man den Thätern noch nicht auf der Spur. — Der Entwurf über Abänderungen bei der Gewerbe« und Perso » alsteuer umfaßt nur neun Paragraphen. K 1 versetzt die Städte Borna, Puchholz, Riesa, Nochlitz und Sebnitz, sämmtllch über 5000 Einwohner zählend. auS der Elaste der kleinen Städte in die der Mittelklasse. Auch Treuen und Fal- kcnstcln zählen über 5000 Einwohner, allein die ungünstigen ge werblichen Verhältnisse beider Städte lassen die Regierung von einer Ueberweisung derselben in die Elaste der Mittelstädte ab- sehen. 8 2 befreit neben Kirchen, milden und frommen Stif tungen re. auch Persone „ vereInc zu Förderung milder und wissenschaftlicher Zwecke, ferner OlficIere,Aerzte und Beamten des HeercS und der Marine während der Mobilmachung von der Gewerbe- und Personalsteuer. Letztere Befreiung ist ueu und auS der preußischen Gesetzgebung herüber genommen, well eS nach den Motiven nicht gerechtfertigt sein würde, die Ofstclcre re. dcS sächsischen ArmeecorpS ungünstiger zu stelle». alS die Offtclere der preußischen Armee. K 3 lautet: I. Angehörige der übrigen deutschen Bundesstaaten, welche ohne Ansässigmachung oder Er greifung eines steuerpflichtigen ErwcrbSzwctgS in Sachsen ihren Wohnsitz genommen, sind hinsichtlich der Steuerpflicht den In ländern gleich zu achten, sobald sie nachweislich einen Wohnsitz in ihrem Heimathöstaate nicht beibehaitcn haben. Dasselbe gilt auch von solchen Angehörigen der andern deutschen Bundesstaaten, welche in keinem dieser Staaten einen Wohnsitz haben, aber In hiesigen Landen sich aushalten. 2. Bei den Angehörigen anderer Staaten tritt die Stcucrvflicht erst bann ein, wenn sie entweder ei» volles Jahr ununterbrochen, oder 5 Jahre lang, wenn schon mit Unterbrechung, sich in hiesigen Landen aufgehalten haben. Nach Vcrfiuß obiger Fristen haben dieselben von Ihrem Einkom men. jedoch nur insoweit, alS cö nach Sachsen bezogen wird, die Personalsteuer gleich den Inländern zu entrichten. Die Abschätz- unaSweise der Kauslcute, Fleischer und Bäcker wird durch 8 4 wesentlich geändert, linker Wegsall des bisherige» Modus treten folgende Bestimmungen in Kraft: Kauslcute mit Einschluß der Buch-, Kunst« und Musikalienhändler und Slvotheker, ingleichen Fleischer, welche gewerbsmäßig Vieh zum Verkaufe schlachten, sowie Bäcker werden ohne Unterschied ihres Wohnortes zur Ge werbesteuer erster beziehendlich sünttcr Unterabtheilung aus dem Wege freier Schätzung beigczoge», dergestalt, daß die Jndividual- beiträge nach Höhe dcS bei der Schätzung ermittelten GeschäshS- ertragS nach den in rem, dem Gesetze vom 23. April 18S0 bel- gegcvenen Tarife v. bestimmten Sätzen, da nötbig mit der Ab rundung , wie sie nach 8 2 des Gesetzes vom 10. März 1868 stattzuttnvcn hat. ausgeworfen werden. Als Minimalbeiträae sind in Anwendung zu bringen: a> in den großen und Mittel städte«^ 4 Ttzir. bei de« Kaulleuten, L Thkr. bet den Fleischern und Bäckern; d> «n kleinen Städten und aus dem platten Lande: 2 Tblr. bei den Kauileutcn und 1 Thlr. bei den Fleischern und Bäckern. Ausnahmsweise können im Falle dringenden Bedürf nisses diese Sätze bis aus die Hälfte ermäßigt werben. — 86 be stimmt: Bank-, Credit- und Verstcherungöinstitute, Sparkassen und Leihanstalten, inglelclicn alle Aktiengesellschaften ohne Unter schied IvreS Gewerbebetriebes werden zur Gewerbesteuer erster Un- tcradthcilung auf dem Wege freier Schätzung dergestalt belaezo- gen, daß für dieselben nach Höhe deö ermittelten ElnkommenSidie in dem Tarife 0. zum Gesetze vom 23. April 1850 bestimmten Sätze, da nöthig mit der Abrundung, wie nach 8 4 des Gesetzes vom lO. März 1868 stattzufinben hat, ausgcworfen werden. AlS Mlnlmalsatz gilt der Benag von 4 Thalern. Wie die Motive sagen, verfolgt hierbei die Regierung einen dreifachen Zweck. Zu nächst sollen nunmehr alle Aktiengesellschaften ohne Unterschied ihres Gewerbebetriebes nach den Sätzen im Tarife v. des Ge setzes vom 23. April 1850 beigczoge» werde», während nach der dcrmaligen Gesetzgebung Actiengesellschaften, welche Fabrlkgc- schäfte betreiben, unter den Fabrikanten, und solche Sletlengriell- schastcn, für deren Gewerbe besondere Steuersätze bestehen, wie zum Beispiel Aktien - Erenncreien oder Brauereien, nach den dafür bestimmte» Sätzen vernommen werben. Infolge dieser verschiedenartigen VernehmungSweise haben sich sehr erheb liche Ungleichheiten bemerkbar gemacht, indem nachweislich viele in de» Händen von Aktiengesellschaften befindliche Favrlkgeschäste, Brennereien und Brauereien nach Derhältniß ihres Einkommens erheblich niedriger zur Gewerbesteuer hcrangczogcn worden sind. alS der Fall gewesen sein würde, wenn sie gleicher Besteuerung, wie andere Actiengesellschaften, wleEisenbahngesellschasten, Credit« und VerstcherungSinstitute unterlegen hätten. Ferner soll durch die vorgeschlagenc neue Fassung der Abzug von einem Fünitheil von dem nach dem Tarife v. sich ergebenden Steuersätze, weicher zesther gestattet war, in Wegsall gebracht werden. Endlich hat man sich auch zur Beseitigung der den Sparkassen und Leihan stalten zustehcndcn Begünstigung, wonach sie von den Verwen dungen zu milden Zwecken und zu Zwecken der Kirche und Schule steuerfrei bleiben, entschlossen, da zur Fortdauer dieser exccpllonellcn Steuerbefreiung keine genügende Veranlassung vor zuliegen scheint, und eine solche auch bei der künftigen Einkom mensteuer nick't statulrt werden soll: — 8 7 beseitigt die bisherige Fabrikantenabschätzung zu Bezirköstcuersummen und die Repam- tion der letzteren durch Sachverständige aus dem Fabrikstande. Fortan sind die Jndlvibualsteuersätze so, wie sie von der KreiS- abschätzungScommsision scstgcstcllt werden, zu Kataster zu bringen. 8 8 hebt die Betteiung der Geistlichen, Kirchen- und Schulklener von der Pcrsoiialstcuer gegen deö Genusses freier Amtswohnungen aut. ES ist daher der nach ortsüblichen Miethsätzcn zu veran schlagende Werth solcher Wohnungen dem steuerpflichtigen Dienst- elnkonnncn zuzureehncn. Dieicnigcn Räume, die ausschließlich zu amtlichen Zwecken dienen, wie z B. zum Eonstrmandeiiuntcrricht, werden bei der Velanschlagung außer Berücksichtigung gelaffen. Endlich wird im 8 0 die Auivebung der Bestimmungen wegen der sogenannten geheimen Rentciirolle angrordnet. — Als vor einigen Tagen ein hiesiger Fischhändler eines Morgens in seinen aus der großen Meißnergasse gelegenen Keller gehen wollte, fand er denselben erbrochen vor. Beim Eintritt in denselben bot sich ihm folgender weiterer Anblick dar: die darin be findlichen Fässer waren umgestürzt und ihr Inhalt an Fischen, ins besondere an Heringen lag im Keller überall herum zerstreut. Allem Anschein nach liegt hier ein Act der Rache oder ein Schabernack vor. den ihm Jemand gespielt hat. — Vorgestern ist ein Handarbeiter, welcher eine Souterrain- wohmmg im englischen Viertel bewohnt, die nach seinem Logis herabsührende Treppe, welche durch eine nach Innen sich öffnende Thüre in der Hausflur verschlossen ist, hinabgestürzt und hat da durch eine Kopfverletzung erlitten, welche Bewußtlosigkeit zur Folge gehabt hat. In diesen: Zustande soll er sich noch am gestrigen Tage befunden haben.
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