Volltext Seite (XML)
«vr dma die r die «Schstr Nummer exsolgt t» d« üstsltelle, Marien lir^«. u. mannalmicslellm v von». SestbrNamm Sooniaa« nur ,NE.« v. N-'/U UbrMittaa». «nseigeutartf. ttaeDrundjeUe <ca. »SNb«u »nkündiaunaen auldrrNrivat. c.ro W. :Dov«l»ge.unlerin »nd> »VH :Dovvtlm( >»,clanbö «0M. ^oolaae oder »am yelilaaen r samlliennachrimten rc». — Au»wjirti,e Pultragr b«.« « «uraeaev . 'MerwerirmlOW keine'LerimdliÄeit. ausberaklun». ' berechn» L»I»vvlL ««. » , L»M«k»e»»«m> 8r. il-jo-c»! e«, LSat«, ro» 8»vt>-«» 44 Zabraana. I Vv«»vrt». " Linrolvorkauk vrvsOoa, Htnrarltt 2. Telear.-Adresse: Nachrichim, Dresden. a». »-rz, e«// VolUrommeustsr. «ibst- tdLtigsr geckuscdlossr VLLrsedUesser. 80,000 St. UL UebclUleb. Lrvspscw irr-rüs u.lruuco. «Tort U««»»!»«, Lüiü»U SLoi». Uakli»l»r»»t, L»rau»t«»»l»., LeL« IleeteW- l^-nuxr-oN»»»« U, llr. ru» > >r Vo-'§S5§ nach Ltauss. vroeres I,»L°r rau ksris uad Srämisl. lletiulod klLlll LokUsksr-mt V«Ä Orössts» l-agorl VorrvLNckste l)uLUtLteo ru krdrilcprelreo io »ckwsrr 06er rotk Qummi» »uck io tt»vs uock N»nf ^uwmirt. ^Vieck^eniau/«»' «nck OaXeie» K-r-att. ^ Loklsuvks kLeinksräl l^eupolt, Vre86en-^.,'"°"^n°!>'?,s. ÜLNlüiINg 81lib8il« kortilrus L.ä.LlLrLtdLUs «kl« Vlax: ItUKLtll MiikMilelillWeii rum Aukouiknlt io mit uurospiradlsr I-utt. ^iktigsn Oasoo, Lümpkou, Lauck etc. anxotUNtou liaumoa, Sicderdsitslmapoll, Vanedsr-, Slgval- u. Letlaorr- Sppsrsiv, lillltprülor oto. ksrlixt Varl Vvuä8ekuvk, 8iMS8M8e LI. Ätz« 1 §>»fSlli>s" Schub der Arbeitswilligen. Hvsiiachrichteil, Urtheile des Oberiandesgecichts, Gesamnltraths- Uv» Fprrffr». sitzung, Bund für Handel und Gewerbe. Bezirksausschuß, Gerichtsverhandi. Schauspielhaus. Muthmaßl. Witterung:! Heiter. Mittwoch, 21. Juni 1899. Llit dsw 1. duli bexillllt di« AMMil U Si>8 IlsVisrlöliM 1888. vor Lsrugsprois dotriigt I,oi don Laisorl. kosiLUsiastsu iw vsutsekon Roicbs 2 FIK. 7S l>w kt.n8lsnr>o mit «lltsproobsllckom Po8tru»ehlax). vioisnixen I»ost- derlelisi', vsleks üis öestsIIunF bei ihrer ?08tall8talt noch oiekt srasuert haben, vollen dien ««Llort d«- vlrlteii, damit am I. duli m der ^ustollulls dos Llattos keine vlltorbrechmib siatritt. ver Leruesprsis kür und die Vororte »o,l I.üdtttll betrügt bei 2u- stsUunx des Llattes durch uassro Loten s i^riL ^;o I»1S Lille Lrosusrun-r der LostoilullA seitens der diskeriasu Lsrieder ist nicht erforderlich, da dis /vltunx ohne klutvr- breckullss weiter Fvliekort wird, «IMNNK8 vvrLnävruuKvn bitten wir unter genauer LllMbs der alten und neuen aöuliekst »« IiriNtit l« eillieo 'laxe vorder in Vodnullx wöuiiellsl »«iiriiii«,» einige der ulltorroieklloton llauptxeschliktSLtells oder einer der ^nnahmsstollell ru melden. SvsvdsttsstvUs äer „Vrvsäuer HLodriodtsü* Aarivllstrassv 38. Smis!>M8t«I!eii fül- äoreiMi, uni! kerilKilmtelliliiMii: 6, 088« Itl08t«i'jra88e s. dodallnos kassier; Ii«i»IS8drüv>.er8l«. 8», kritr Oilbers; Si»»K«»'8ti'. XI, Ricli. Idlo; Lok« I'Illnttr«»- uuil xu»n«< Ii<»8<>., LIbert üaul l8»«I»8«»-^II«« IO, Lrdnumn Lindorf; Dölluerstr. LL (Leks Striessnerstrasss-, Llar Roll; lbl«r8«lt»arxer»tr. 2, Otto kilr; 8vIi»X««8ti'. OS, 6ust. Legier; I/oiaiiOst, . L7, Otto öisciiulk: III SI»««vItL- 1«IK«rviItrt i 8l^. 2, Leinr. Ikiedliox; In L-Slktso: XVt>80, utr«, st,. 4, 0 ^ Oötrs; »et8«vttrer8ti'. 31, Lrtdur Lckmidt; In l?la»eo: Lklrolietnsse« l und lretsevItLer- slrasne Le, Lrtdur ülattdaes. Schutz der Arbeitswilligen. Die erste Berathung der Geschesborlage zum Schutze der Arbeitswilligen gegen den svzialrepolntionliren Terrorismus hat unter Auspizien begonnen, die nicht geeignet sind, die überzeugten Anhänger einer energischen Kampfpolitit gegenüber dem Umsturz mit besonderer Zuversicht zu erfüllen. Die Haltung des Centrums, das sich eine Ausfallspforte gegen die Regierung in dieser Frage offen halten will, ist zunächst ganz ablehnend und die ultramontane Presse spricht sich trotz aller schonen Redensarten über unerträg lichen Streikterrorismus thcils für eine glatte Gnillvtinirung des Entwurfs, theils für dessen indirekte Beseitigung durch Hinter treibung der Kommissiviisberathung aus- Von den Herren um Dr. Lieber läßt sich ja am Ende nichts Anderes erwarten. Im höchsten Grade befremdlich ist dagegen die Haltung, die der gemäßigte Liberalismus gegenüber der Vorlage cinnimmt und die in dem Fraktionsbeschlusse zum Ausdruck gekommen ist. daß die Kommisswnsberathung nicht zu bewilligen sei. ES scheint, daß hier wieder einmal der radikalere linke Flügel des National liberalismus den Vertretern einer besonnenen Realpolitik innerhalb der Partei ein recht unzeitgemäßes Paroli gebogen hat. Darauf darf man umsomehr schließen, als in der uationalliberalcn Presse die ablehnende Stellungnahme der Fraktion keineswegs allgemeine Billigung findet. So schreibt die ..Köln. Zig.", der Beschluß sei aus das Lebhafteste zu bedauern, zumal er den bisherigen Ucbcr- lieferungen der Partei widerspreche, die erforderten, daß kein Widerspruch erhoben werde, wenn eine große Partei eine kom missarische Berathung verlange. „Es ist für uns nicht verständ lich." bemerkt das rheinische Blatt mit einer sonst nicht gewohnten Objektivität, „warum diese Uebcrliefcrung nur dem Centn»» gegenüber, nicht aber auch einem Anträge der Konservativen und Jreikvnservativen gegenüber hochgehalten werden soll." Von einem richtigen Verständniß der Lage zeugt cs ferner, wenn dasselbe Blatt erklärt, die grundsätzliche Ablehnung des Entwurfs werde .in weiten Kreisen nationalliberoler Wähler sicherlich nicht ver standen werden". Andere nationalliberale Blätter suche» den Fraktionsbeschluß abzuschwächen durch die Versicherung, er bedeute nicht, daß «an die Borlage verwerfe. Die Fraktion sei vielmehr M dem versuche bereit» ob sich auf Ärund der ersten beiden Paragraphen der Borlage ldie verschärfte Strafbestimmungen sür eine Reihe von stretlterroristischen Zwecke» enthalten, zu deren Er reichung körperlicher Zwang. Drohungen. Ehrverletzungen oder BerrufSerklärungen .«gewendet werden) eine Formulirung finden lasse, die den Terrorismus gegen Arbeitswillige wirksamer als bisher einschränken würde. Alle sonstigen Vorschläge des Ent wurfs werden aber auch von dieser Seite als schlechtweg unbrauch bar erachtet. Es ist ein eigen Ding um die Feindseligkeit, die der vor- Entwurf ivm Thril auch in ordnung-parteilichen Kreisen findet. Zuerst der allseitige laute Ruf «ach wirksameren Schutz mitteln gegen den überhandnehmeuden Streikterrorismus der sozialen Revolutionäre in der gesammtcn ordnungsparteilichen Presse, allseitiger Beifall gegenüber den Maßnahmen des Staats sekretärs Grafen Posadowsky zur Ermittelung der vorgekommenen Ausschreitungen behufs Vvrberathung eines entsprechenden Gesetz entwurfs. und jetzt, wo der Entwurf ausgearbeitet versiegt, viel seitiges Stirnrunzeln und verlegenes Räuspern — Tableau! Wenn man die eiserne Disziplin, das bedingungslose Solidaritätsgefühl sich vergegenwärtigt, von denen die Feinde der staatlichen Ordnung beherrscht und zusammengehalten werden, so kann man sich einer Empfindung des Neides nicht erwehren angesichts der schwächlichen Haltung, die ein Theil der ordnungsvarteilichen Elemente in einer solchen Lebensfrage für die bürgerliche Gesellschaft einnimmt. Was der Entwurf beabsichtigt, hat der Herr Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst in den knappen Worten zusammen- gefaßt: „Das Gesetz soll lediglich die Beschränkung der Willens freiheit des Einzelnen durch Terrorismus, vor Allem aber das Treiben gewerbsmäßiger Agitatoren und Hetzer verhindern." Beides sind doch gewiß Ziele, „auf's Innigste zu wünschen", deren Erreichung von Seiten der staatüerhaltenden Parteien unmöglich preisgegeben werden kann, ohne daß gleichzeitig die Grundlagen der bestehenden Ordnung an wesentlichen Punkten der schrankenlosen Wühlarbeit der sozialen Revolutionäre schutzlos überliefert werden. Was soll denn schließlich das ewige Gerede von Streikterrorismus, wenn bei dem ersten gesetzgeberischen Vorstöße der Regierung gegen den Unfug ein Theil der ordnungsparteilichen Abgeordneten alsbald von des Gedankens Blässe angekränkelt wird und die angeborene Farbe der Entschließung nicht zu finden vermag? Ganz unbegreiflich ist insbesondere, daß gerade diejenige» Bestimmungen aus Widerstand stoßen, die den von dem Herrn Reichskanzler dargelegtcn zweiten Zweck des Gesetzes hcrbciführen sollen, nämlich die Lahmlegung der gewerbsmäßigen Agitatoren und Hetzer. Das ist ja gerade des Pudels Kern bei der ganzen Sache! Unter der Herrschaft der Sozialdemokratie hat das Aus standswesen einen wesentlich veränderten Charakter gegenüber den Voraussetzungen angenommen, unter denen seiner Zeit das KoalitionSrecht den "Arbeitern ertheilt worden ist. Der Gesetzgeber hat den Arbeitern das KoalitionSrecht gegeben, um ihnen eine Besserung ihrer wirthschastlichen Lage aus organisatorischem Wege zu ermöglichen. Seitdem aber die Sozialdemokratie die Arbeiter schaft unter ihre Fuchtel gebracht hat, dient ein großer Theil der Ausstände entweder gar nicht oder nur in zweiter Linie dem Zwecke der Erlangung günstiger "Arbeitsbedingungen für die Streikenden. Vielmehr werden Ausstände sehr häufig von bcruss mäßigen Agitatoren und .Hetzer» lediglich in der Absicht angezettelt, uni den politischen Machthunger der sozialdemokratischen Führer zu befriedigen, „um der Umsturzpartei Gelegenheit zu Exerzierübungen zu geben", um gelegentlich große sozialrevolutionäre Paraden zu veranstalten, durch die man den Unternehmern bange zu machen und den Arbeitern zu imponircn hofft. Vorbildlich für diese Art von Ausständen ist der Hamburger Hafenarbeiterstreik. Da werden Taufende von Arbeiterfamilien skrupellos in's Elend Hineingetrieben, blos um des politischen Machthungers willen, und die Waffe, mit der die Führer die widerstrebenden Arbeiter niederzwingen, die sie aus denr KoalitionSrecht in tendenziöser Umformung heraus- gcmeißelt haben, ist der sozialrevolutionäre Koalitionszwang, der den freien Arbeiter zum willenlosen Sklaven macht. Während aber der einfache "Arbeiter, der dem erbarmungslosen Zwange gehorcht, unbedenklich hingeopfcrt wird, huldigen die Hetzer und Aufwiegler dem Grundsatz: „Weit davon ist gut vor dem Schüsse!" und wissen sich regelmäßig so ungemein vorsichtig zu geben, daß ihnen mit de» bisherigen geschlichen Mitteln nur selten beizu kommen war. Die soziale Gerechtigkeit erfordert aber, daß gerade die Hetzer, „die, wenn es gilt auf die Schanze zu steigen, in des Waldes tiefstem Dunkel verschwinden", mit rücksichtsloser, drakoni scher Strenge angepackt werden, und wenn die jetzige Vorlage nach dieser Richtung strafrechtliche Aeguivalente zu bieten sucht, so sollte das eigentlich im wohlverstandenen vrdnungsparteilichen Interesse ein doppelter Grund sein, um sie einer wohlwollenden Prüfung aller staatscrhaltcnden Elemente nachdrücklich zu empfehlen. Daß trotz alledem solche AuSstände nicht unmöglich gemacht werden, die wirklich nichts weiter als eine friedliche Aus übung des wirthschastlichen KonlitionsrechteS darstellen, kann nicht oft genug wiederholt werden. Es handelt sich ja doch immer nur, wie auch der Herr Staatssekretär Gras Posadowsky hcrvorhob, um die Bestrafung der ungesetzlichen Einwirkungen (Zwang, Drohung. Ehrverletzung, Verrufserklärung). Wer mit der Sozialdemokratie der Meinung ist. daß durch die Unterdrückung derartiger Mittel das Koalitionsrecht selbst gefährdet wird, stellt sich dadurch mittelbar auf den Boden dex schiefen und ganz unhaltbaren Auf fassung. daß auf rein gesetzlichem Wege das KoalitionSrecht über haupt nicht durchzuführen sei. Alles in Allem läßt die Aufnahme, die der Entwurf zum Schutze Arbeitswillig« bei einem Theile der Vertreter der Ordnungssache gefunden hat, die zielhefvußte Tiefe jener Auffass ung vermissen, die in dem Kampfe gegen den Umsturz in erster Linie eine politische Machtsrage erblickt und mit deren Hilfe Fürst Bismarck so durchschlagend« Erfolge gegenüber der Sozialdemokratie zu erziele» vermochte. Doktrinäre Prinziptenrriterci und welch« müthige Empfindsamkeit sind aus diesem Gebiete, wo sich die Sachen mit unerbittlicher Härte stoßen, am allerwenigsten am Platze. Da heißt es einfach: „Wer nicht zerrieben sein will, muß zerreiben!" Die Sozialdemokratie ist bei uns bereits infolge der langen Politik schwächlicher "Nachgiebigkeit, die mau ihr gegenüber gezeigt hat, zu einem Staat im Staate geworden, der mit ge waltigen Mitteln arbeitet. „Das möge sich die bürgerliche Gesell schaft, welche die Vorlage bekämpft," so rief der Gras Posadowst» den Gegnern des Entwurfs mit eindrucksvoller Warnung zu, „doch wohl überlegen: Die Sozialdemokraten haben eine geordnete Polizei, eine reiche Presse, ein festes Steuer- und Finanzsystem: und, meine Herren, sie wollen ihr Werk noch krönen, sie wollen gegenüber den widerstrebenden Elementen die Staatshoheitsrechte der Exekutive sich aneignen." Eben diese letzte Krönung der gefahrdrohenden sozialrevolutionären Organisation soll durch die Vorlage zum Schutze Arbeitswilliger verhindert, die Bethätigung des sozialdemokratischen Organismus soll lahm gelegt werden in einem der weicnttichsten Punkte, in der Ausstandsbewegung; die künstliche sozialdemokratische Umklammerung der Ausstandsbewegung mit Hilfe des Koalitionszwanges soll aufgehoben und dadurch wieder Spielraum geschaffen werden sür die Hervorkehrung der rein wirthschastspolitischen Seite bei der Ausübung des Koalitions rechts. Die sozialdemokratischen Führer mögen immerhin zuin Scheine damit prahlen, daß die Annahme der Vorlage ihrer Partei hunderttauscnde neuer Anhänger zuführen werde: glauben wird ihnen das kein auch nur halbwegs urtheilsfähiger Mensch, wenn er sieht, wie den Herren, die den Mund so voll nehmen, gleichzeitig der kalte Angstschweiß auf der Stirne perlt. Ebenso bramabasirte man auf sozialdemokratischer Seite auch vor denr Erlasse des Sozialistengesetzes, das sich dann als eine so scharfe, schneidige Waise in der Bekämpfung dcS Umsturzes erwies, wie sie seitdem auch nicht annähernd den staatlichen Gewalten wieder zu Gebote gestanden hat. Die jetzige Vorlage zum Schutze Arbeitswilliger enthält grundsätzlich (vocbehältlich verschiedener verbesserungsbedürftiger Vorschriften im Einzelnen) eine vom ordnuugspartcilichcn Standpunkte durchaus wünschenswerthc und annehmbare Abschlagszahlung auf die noch im Schooßc der Zukunft ruhenden weiteren Maßnahmen gegen den sozialen Umsturz. Bia» darf daher sagen, daß das Schicksal der Vorlage im Reichstag eine Probe darauf sein wird, inwieweit die vom Grafen Posadowsky ausgesprochene Hoffnung begründet erscheint, daß die ernste Zeit, in der wir leben, ein starkes und muthiges Bürgcrthnm im Kampfe gegen die Sozialdemokratie vereint finden werde. terkeit.) ge a worden ist, muß man auch ver! ir begrüßen eS'däher, 'daß"zwischen der'nsten'und ' ^wffi ^7 <7v' Kr ss 3.1 MM. ' x.S> AK»? L.L k-> i, indem sie die Vör den sich die Vorlage Kernschreib- und Kcrnsprech-Berichtc vom 20. Juni. Berlin. Reichstag. Einaegangen ist die Vorlage, betr. den Erwerb der Karolinen-, Patau- und Mariancn-Iusetu. Vor Eintritt in die Tagesordnung ruft Präsident Graf Ballestrem nachträglich den Abg. Bebel zur Ordnung wegen seiner gestrigen Schlußworte: „Das Gesetz wird im Fall seiner Annahme für Deutschland eine Schmach und Schande sein." (Ruf Singer's: Ist aber wahr.) Präsident Graf Ballestrem: 2cli verbiete mir jede Kritik. — Das Haus setzt sodann die erste Berathung des Gesetzeniwurss zum Schutze des gewerblicheu Arbeits- Verhältnisses fori. — Abg v. Levetzow (kvns ): Seine Freunde dächten gerade umgekehrt wie Herr Bebel. Die Sozial demokratie will einen Staat im Staate bilden, nnd das können wir nicht dulden. Die Vorlage wolle lediglich einem allen Menschen natürlichen Rechte Schutz gewähren: Schutz gegen Droh ungen und gegen Zwang. Das KoalitionSrecht lasse die Vorlage gänzlich unberührt. Um den genannten Schutz zu gewähren, reichten die bestehende» Gesetze nicht aus. Redner bezeichnet sodann die Bestimmungen der Vortage, insbesondere des 8 1 als uvthweudigeu und wirksamen Schutz gegen unberechtigten Zwang und schließt mit folgender Aeußerung: Wir halten die Vorlage für eine gute Grundlage und beantragen deshalb deren kommissarnchc Berathung. — Abg. Dr. Lieber (Centr.) weist de» Ver dacht zurück, als seren seine Parteigenossen, ' " " läge verwerfen. Freunde des Unfugs, gegen richte. Daß die bestehenden Gesetze nicht ausreichten, sei nicht bc wiesen. Die Vorlage wolle als solche in ihrer schriftlichen wie mündlichen Begründung, das sei die Uebcrzengung seiner in dieser Frage eininüthigen Partei, die große Frage des KvalitionsrecktS aber in der Weise löse», daß sie das Pferd am Schwänze anfzäume. (Heitertest.) Die Vorlage solle, wie die Regierung beharrptet, die Koalitionsfreiheit schützen, aber ehe wir sie schützen können, müssen wir sie erst haben. Wir fordern, ehe wir zustimmen könne». Koalitionsfreiheit auf deni Boden des Gemeinrechts für alle Zwecke, zu welchen sich deutsche Staatsbürger vereinigen wollen, nnd wir fordern auch sür alle Verewigungen das Recht, untereinander sich vereinigen zu können, unter Aufhebung aller entgegensteheudcu eiiizclstaatlichen Bestimmungen. Lu diesem ersten Einwand gegen die Vorlage kommt ein zweiter: Die Vorlage ist Sitzarbeit, Lückenbüßcrei. Wir sind freilich an ein solches Stopfen von Lücken gewöhnt, aber das sagt uns nicht zu. Wir wollen ein organisches Vorgehen, wir wollen volle Arbeit gemacht wissen. Die jetzige Vorlage ist nur ein Ausnahmegesetz und wir verwerfen alle Ausnahmegesetze. Erst nach Gewährung der Koalitionsfreiheit für alle Arbeiter könne er wöge» werde», ob und wie gegen Mißbräuche Abhilfe zu schaffen 'ei. und auch dann nur auf denr Wege des allgemeinen gleichen Wahlrechts. Das ist umso noihwendiger angesichts der manchmal tercidezu himmelschreienden gerichtlichen Urtheile, die auf der einen eite drakonisch strafen, auf der anderen Seite unbegreifliche ilde walten lassen. (Beifall links ). — Präsident Graf allestrem: Der Herr Redner wirft soeben den Landgerichten arteilichkeit vor. ick rufe ihn deshalb zur Ordnung. (Große — Abg.-Dr. Lieber (fortfahrend): Nachdem einmal sic zn der >em Bor- iweiten Lesung ein so langer ^Z lag des Abgeordneten Bcbch schenraum . kurz die Vorlage ver ersten liegt. Dl örlägc ad znlehnc»,