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so. Jahrgang. HL 41. Freitag, 11. Februar 1016. I88G Drahtanschrift: F«rnlprrch«-Sami»eIniiMmkr: «»41. >«». »»NNtzr »yrtsll-NIch t» Dre»»» t«t kw«i»all,er Zulragun, <»n Sonn- und M»nta-e« nur et». , U «.. In de» v,r,rten S.rv M. «et «tmn-It^r Zuftellun, d«ch dt« Post » vk. <«»ne «eftell,e»>. Dt, etnsMIie Zelle (etwa » Swe«) R>Ps.. vorpig.x»!,- und Anzeigen In Nummern »ach »»n«. und gchiertage« laut Tarif. —«»»»»rtt^Auftrig- nur ,egen Dorar.LlieqPIun,. — «elezdtatt I0Ps. Schriftieitung und HauptgeschrlstL stelle: Marienstrrche S8/4». Druck u. Verlag von Liepsch ch Reichnrdt in Dresden. N«chdr»<k nur mit deutlicher Quevenan^de t.Dresdiur Nachr.'» PULP,. — Unverlangt« Echrtftltllcke «erden nicht «stdewahrt. Lornpklasler d-xltlgt HÜklNSsaUZSN unä SV N. Versanck nach nurvlirt». Lö-IÄ. llolspotkeks. Vrsflüsu-L., SeorflMtor. Dresdner s^elcjsLli Iö88ckien - I^s^er bleibt miüdertrotteu! kür Kincker unt. 6 jskren 40 ?kg., kür Kinäer üb. (ljulire 50 Ltg., iür Lrcvscksene 50 Lsg. (legen lAsäenwürnier « ui imäpl« tzelisclitel 60 Lig. m. genauer llebrauelis- skirveisung. Lebt m. Aulsctzr. „hsuokitetA VerLaiici 11. .-nisvv. I Vrvs leu, Lit. I-ckMNN, iSZLZs TXckolk GÄter Nie Behandlung bewaAneter feindlicher Kaussahtteischisse. Amtliche flcklörungen der de»tschrn und der Werreichisch-ungarischen Regierung. — Heftige Borpoftenliimdie in Wolhynien »ad in Sftgalirlen. — Sine rusMr Schlappe an der debarablschea Front. — Die Wehrpflicht in flagland. Deutsche Marineflugzeuge über Ramsgate. Berlin. jAmtlich., Am Nachmittage des 9. Februar belegte« einige nn/erer Mari«efl«g/,enge die Hafen, »ad Fabrikanlagen, sowie die Kaserne« von RamS- gate lfüblich der Themsemündnngl ansgicbig mit Bomben. >W. T. B i Der Chef des AbmiralstabeS der Marine. Seflerreichisch-nngarischer »lieg,bericht. Kien. Amtlich wirb verlmrtbari den 19. Februar: -russischer Kriegsschauplatz. Der Feind entwickelte gestern in Wolhynien «nd an der ostgalizische« Frönt erhiihte Tätigkeit gegen unsere «orposten. Bei der Armee des Erzherzogs Joseph Ferdinand führte er wiederholt und an verschiedenen Stelle» AusklSrnngSabteilungen bis zur Stärke eines Bataillons gegen nnsere Sicherungslinie« vor. Es kam insbesondere im Abschnitte des österreichischen Infanterie, Regiments Nr. 14 zu heftigen Borpostenkämpfen, die auch die Nacht über fortdanerten «nd schliestlich mit der völlige« Bertreibnng des Feindes endeten. Bei einer besonderö umstrittenen Verschanzung wurden etwa 200 russisch« Leiche» gezählt und viele Gefangene eing^bracht. Auch bei nnsere» Vorposten nordwestlich von Tarnopol wurde in der Nacht von gestern anf heute, erbittert gekämpft. Die Rüsten üdersielen abermals die schon in eine« der letzten Berichte angeführten Schanze«, wnrde« jedoch durch einen Gegenangrifs wieder vertrieben. Au der betzarabischcn Grenze warf kroatische Laudwehv ein r»sfischeS Bataillon aus einer gut ansgedanten Bor- pofilio« gegen die Hanptstellung zurück. Italienischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz. Seine besondere» Ereignist«. Der Stellvertreter des CdesS des Generalstabs: s«. T. v.j v. Höser. Fcldmarschall-Leutnant. Der „wilde Warm" ln der Steuer- Politik. Von Dr. Böhme-Gr otzrührSdors, Mitglied der Zweiten StSudekammer. Herr Dr. Zöphcl hat sich bewogen gesunden, in eitlem Leipziger Blatte vom t. Februar Richard Wagners „Nibelungeurtng" sozusagen steuerpolitisch nmzumünzrn. Er hat den Einfall, de» Teil bundesstaatlicher Politiker, die daran festhalten, dast die direkten Steuern ausschlicst- ltch von den Bundesstaaten erhoben werden, als „Fafiier", den «wilden Wurm", der aus reichsfcindlichcm Partiknlci- ri-mnS dem Reiche Len Schah der direkten Steuern vor enthalte, darzustellcn. ES ist ausfällig, welche starken sach lichen Jrrtümer dem Herrn Verfasser dabei unterlaufen- Zunächst ist die Unterstellung, bah das Festhalten a» dem reichsverfaflungsmätzige» Vorbehalte der direkten Steuern aus reichsfeindlichem PartikulariS- m n s entspringe, als ein gänzlich ungerechtfertig ter und nnsachge »näher Angriff auf alle die, die da- Hell unseres Vaterlandes nicht in der Zerstörung de» BtSmarckschen VcrfassnngSbaueS und in öder Gleich macherei z» erblicken vermögen, mit der der sehr ernste» Angelegenheit zukommenden Entschiedenheit zurückzn- wcisen. Wer Im Festhalten der direkten Stenern fiir die BnndcSstaaten einen Akt partiknlaristischer Selbstsucht er blickt. macht diesen Vorwurf in der Tat dem ReichS- grilndcr selbst, der bis zuleht und mit größter Energie I in Interesse dc» Rcichs an diesem Grund sätze fcstgehaUcii hat. Kranken hiernach die Ausführungen deS Herrn Dr. Zöphcl an starken verfassungspolitischen Jrr- tümern, so trifft dies in demselben Maste fiir seine st c u e r r c ch t l i ch c n Deduktionen zu. Herr Dr. Zöphel begründet in stcuerrechtlicher Hinsicht seinen ablehnenden Standpunkt gegenüber allen bundesstaatlichen Steuer zuschlägen und die Notwendigkeit einer „Reform" der direkten Steuern durch das Reich mit Ser erstaunlichen Behauptung: „Warum solle» Handel, Gewerbe und Industrie allein frondcu, die Land wirtschaft, die im Kriege doch nicht gelitten hat, dagegen sich ungestört ihres Besitzes erfreuen?" Fiir diese Unterstellung einer unzulässi gen, ja ganz unerhörte» steuerlichen Bevorzugung der Landwirtschaft vor Gewerbe, Handel »nd Industrie, die jeder mit den sächsischen Steucrgcsctzcn nur ctnigcrmastcu Vertraute von vornherein als unzutreffend erkennen muh, wird der Beweis in folgendem überraschenden Satze ge geben: „Noch heute wird das Einkommen der Landwirt schaft nach der Ertragfähigkeit des Ackers geschlitzt, und der Satz dafür stammt ans den dreißiger Jahren des 19. Jahr hunderts". Diese Behauptung ist überhaupt nicht zu verstehen! Es handelt sich um Zuschläge zur Einkommensteuer. Ist cs denn nicht hinreichend bekannt im Lande, dast die sächsische Einkommensteuer eine allgemeine ist, die daS Einkommen aller Steuerpflichtigen im Lande ohne jeden Unterschied des Standes, Berufs oder Gewerbes nach durchaus gleichmäßigen Grundsätzen, nach denselben, für alle Berufs- und Erwcrbbstnude gleichmäßig geltenden gesetzlichen Vorschriften trifft? Ist cs denn nicht allgemein bekannt, und ist cs Herrn Dr. Zöphcl bisher entgangen, daß der Landwirt in Sachsen alljährlich von neuem der gesetzlichen Dcklarationspflicht genau so unterworfen ist und alljährlich mit den Erträgnissen seiner Wirtschafts tätigkeit unter Zugrundelegung des Drcijahrcs-Durcb- schnittes von der Einschätzuiigskonimissivn genau so von neuem zur Einkommcnstciicr veranlagt wird, wie der Kaufmann, der Fabrikant, der Gewerbetreibende jeder Art? Gegenüber diesem doch allgemein bekannten Rechts zustande bleibt cs ein geheimnisvolles Rätsel, wie Herr Dr. Zöphcl behaupten kann, dast das Eink 0 m »1 c n der Landwirtschaft in Sachsen nach der ErtragSfähigkcit des Ackers auf Grund von Sätzen besteuert werde, die auS den 30 er Jahren des 18. Jahrhunderts stammen. Sollte ihm etwa hier in etwas weitgehender Anwendung der dichterischen Freiheit des Märchenerzählers eine kleine Verwechslung der Grundsteuer mit der Ein- , 0 >nm c n st c u c r unterlaufen sein? Oder eine Vcr- ^ wechslung der Grundsteucreinheiten mit den Normalsätzeu, die beim Fehlen anderer Hilfsmittel zur Einschätzung des landwirtschaftliche» Einkommens angemendct zu werden pflegen? Fiir diesen Fall ist festzustelieii, das, die Anzahl der Gruudstenereinheitcn mit der Einschätzung des Ein kommens ans dem Betriebe der Landwirtschaft und ins besondere mit den alljährlich fiir das neu hinzutretendc Wirtschaftsjahr von neuem zu ermittelnden Normalsätzeu für die Einschätzung des landwirtschaftlichen Einkommens auch nicht im a l l c r c n t f c r » t e st c n Zusammen hänge steht. Die Besorgnis, dast Eriragssühigkcitssäkc aus der Mitte der 30 er Jahre des vorigen Jahrhunderts die alljährliche Einschätzung dcö landwirtschaftlichen Ein kommens irgendwie unmittelbar oder mittelbar be einflussen könnte», beruht also auf einem auch mythologisch nicht gut erklärbaren Jrrtnmc. Wenn darnach Herr Tr. Zöphcl in dem lediglich aus die Einkvmmenstcner und die Zuschläge betreffenden Teile seines Artikels, nnmitiel bar im Anschlüsse an die vorhin schon »iftgeieilte» Sätze, fortführt: „Deshalb ohne Umsturz der länd lichen Steurern kein Zuschlag aus die Ei n - k v m menstener, das w ä r e n n v erantivortl i ch", so richtet er sein Verlangen in der Tat nur gegen sein eigenes Phantasieprodukt. Auster Zusammenhang mit diesem ans die Einlonuncn- steuerziischläge bezüglichen Teile seiner Ausführungen, am Schlüße des Artikels, kommt dann Herr Dr. Zöphcl auch auf die Grundsteuer zu sprechen. Er sagt, dast die Grundsteuer in Sachsen ,cheu Landwirt hätschelt", ihn vor den städtischen Gewerbetreibenden bevorzugt. Wenn ' jemals die Verteilung der Steuerlast in Sachsen auf Han del, Gewerbe und Industrie einerseits und auf die Land- Wirtschaft anderseits unrichtig dargestellt und beurteilt worden ist, so ist cS in jener bemcislvscu Behauptung ge schehen. Bis zum Inkrafttreten des Ergünzungsstcuer- gcsetzcs am 1. Januar 1903 wurde in Sachsen an direkten Staatssteuern neben der allgemeinen Einkommensteuer, die alle Berufs- und Erwerbsstände glcichmähtg trifft, nur die Grundsteuer erhoben. Sie bedeutete eine reine N 0 r a u L b e l a st un g des Grundbesitzes. Eine gleiche Borauöbelastung für andere Berufs- und Er- werbsständc, insbesondere also für Gewerbe, Handel und Industrie, bestand nicht; denn die Gewerbesteuer und die Kapitalrentensteuer, die man in anderen Staaten bei Einführung der allgemeinen Einkommensteuer neben dieser berbchalteu hat, waren i» Sachsen schon 1878 auf gehoben worben. Bis 1803 zahlte also der Landwirt in Sachsen zwei direkte Staatssteuern, die Einkommensteuer und die Grundsteuer; der Gewerbetreibende aber zahlte nur eine Steuer, die Einkommensteuer. Mit dem Inkrafttreten deS Ergänzung-stkucrgesetze- hat sich dieses Verhältnis insofern geändert, als nunmehr die Ergänzungsstcner daS nicht der Grundsteuer unter- wvrfcne Vermögen erfaßt. Beide Steuern sollen neben- einander und in gegenseitiger Ergänzung das sogenannte fundierte Einkommen vor dem nichtfundierten vorzugs weise belasten. Ständen nun die Ergänzungssteuer und die Grundsteuer hinsichtlich der Höhe der Stcuerleistung ein ander gleich, so wii»c die VorauSbclastung des Grund besitzes, die vor Einführung der Ergänzungösttner bestand, lediglich ausgeglichen worden sein. Dies ist indes nicht der Fall. Denn tatsächlich ist die Grundsteuer- leistung nicht unwesentlich hoher als die entsprechende E r g ä n z u n g s st e u c r l e i st u n g. Auch abgesehen von dieser absoluten Mehrbelastung des Grundbesitzes, trisst die Grundsteuer de» Beitragspflichtigen deshalb schärfer als die Ergälizuiigöstcuer, weil cs bei ihr keine Befreiung für g e r i 11 g m c r t i g c G r u 11 d st ü ck e und keine Berücksichtigung der Verschuldung des in, Grundbesitz angelegten Vermögens gibt. Wie man bei dieser Rechtslage in Sachsen davon reden kann. Last die Grundsteuer den Landwirt „hätschelt" und ihn vor Handel, Gewerbe und Industrie bevorzugt, ist nicht zu verstehen. Auf diesem nach allen Richtungen hin wankenden und weichende» Boden begründet Herr Tr. Zöphcl seine Forde rung. die ans eine griindlcgciidc Acndcrung in dem stolzen und im Weltkriege als wetterfest erprobten Gefüge des Rcichsbancs hinauskomint. Wenn ein „wilder Wurm" des Reiches Zukunft und Gesundheit bedroht, so heißt ei nicht Partikiilarismils, sondern doktrinärer Nni- tariSin u s. Denkschrift der deutschen Regierung über die Behandln»,?, bewaffneter Naufsahrtcischiffe. Tie „Nvrdd. Allg. Ztg." veröffentlicht nachstehende Denkschrift, die am gestrigen Donnerstag den diplo matischen Vertretern der neutralen Machte in Berlin mitgc teilt worden ist. I. >. Schon vor Ausbruch des gegenwärtigen Krieges I,gtte die britische 'Regierung englischen Reedereien Gelegen heit gegeben, ihre Kauffahrteischiffe mit Geschützen zu armieren. Am 2<>. März l!»I-I aab der damalige Erste Lord der Admiralität, W i 11 st v 11 Elinrchill. im britischen Parlament d>c Erklärung ab, daß die Admiralität die Reedereien aufgesordert habe, zum Schutze gegen die i» gewissen Fällen von schnellen Hilfskreuzern anderer Mächte drohenden Gefahren eine Anzahl erstklassiger Linien- dampser z n b e iv a s s n c n . die dadurch aber nicht etwa selbst den Eharalter von .Hilsskrenzerii aitiiehincii sollte». Die Regierung nwllic den Reedereien dieser Schisse die notwendigen Geschütze, die genügende Munition und ge eignetes Personal zur Schulung von Bediciruiigsnian»- schastcu zur Beringung stellen. 2. Die c 11 g l i s ch e n Reedereien sind der Aussorde- nni'g cher Admiralität bereitwillig nachgekomnien. So konnte der Präsident der Ronal Mail Steam Packet Com pany. Sir Owen Püilipps, den Aktionären seiner Gesell schaft bereits im Mai 1013 miitcile», daß die größeren Dainpser der Gesellschaft mit Geschützen ausgerüstet seien: ferner veröffentlichie im Januar 181! die britische Admira lität eine Liste, wonach Dampfer verschiedenrr englischer Linien Heclgeschntzc snhrien. 3. In der Tat stellten bald nach AiiSbrnch des Krieges deutsche Kleiner fest, das, englische Liniendampser bewaffnet waren. Beispielsweise trug der Tampscr „La Eorren- tina" der Hvnldcrlinie in Liverpool. der am 7. Oktober