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Dresdner Nachrichten : 16.09.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-09-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189909164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18990916
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990916
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-09
- Tag 1899-09-16
-
Monat
1899-09
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 16.09.1899
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vezuaSaebSbr dlerteiiäbrlH Mk. r.so. durch bi« Pos, M». r.7i>. »»» »,ruu»lg„„se. «Sildem r Privlil- b>s 3 Ulir Naclnn. SonntaeS nur lianrnltr. »8 v. UIirMittagS. Slnzeigentarif. He ilpalti^e Stnmdzette cra «< is P> .»lüundiauiiacii m»der?, leite ZeileeoPt.: Dovvettei le „imterm kmw" <öi»iicla>wp 40 Ni. Yiriind- »cilelur Moiitaac oder »ach IZclNaaen io Pta. ilür gamiliknnachrichlen ,c). b«. so Pl. — Anöwürliae Aullräo« nur aeaen voremSdr'nläima. tSelcabiäNerwero mioN! berechnet, bür Rückgabe eingelaubter Echrilt- slücke keine Verbindlichkeit, fternlvrechanlchlub: K«,t I Ur. 11 u. Ur. »eil,«. Die Dresdner Nachrichten erichcinen täglich Morgens. 44. Jahrgang. «L L)«. N"M»f»r»Li«I» 8e. I1»t»»Utt äo» LSnig» ran SneNsoa TU»«««» I k!inrslv«rkkru5 vpe»Nen, chltmnnlit 2. ^lil!l>8 8ekLl!llek . A.^IU 8««» 1«, psrt. u. l.L1. ^ P vslsllchln: kl "«kl-nstLoa« Telcgr.-Adresje: Nachrichten, Dresden. Z »»niili«,»- gsackvorksr- Str«I»I»ut- iisiiinsscliilieli IR. Oi*o«8i»anii, ^Llimg.8o)iineiikkibrilr. ^ Vsilntuk in clor kadrilr: vrostlan, Vtiemnltrerstrnssv 26, ^ Vrisonk»u»str.8nnii8tri«ioner»tr. 18, in livdtsn: viewsrclr-;Ir. 8. ri k. Löhmes notnvp ^Aptenrcklaueli I ?: Irviddiiulen . E porosell LioSsv! rr i: U .uo L 1,elel>t nncl ckavelilllsül^r ^s. > ^r»NL K«k»N8t«r vreiicsirssLk ^ 2S6Ü. „nl 0'„>-^-t. bleba Wa,t..r. rz. VnplKMAAPAN t-SM liociifginkl' l!8ut88l!8i'lli!s8Ng!i8cl!.8l8g2Nt8l'ünrug-.l!ll88N-lwr!l'Llstlll8!llsf8 ÜVIMANN L TLL-LLW»kLL VLL. in Mll M8l!kl'N6N f2pd6N Mlck k^lML-^Liit^N ru billigen ?l'6j88N. 8tI.vtteIitN»>.«v LN. M, ^>'^7 Ltii-nnf'Zum Büracrl. Gcsclchnch. Holnachrichtcii. Slndtvcrordnctcnsitziing. Hochwasser, Ber-jMnthmaßl. Wittcrnng: iH «rt«-. e»eF«» KplrstZt. vmidstagd. Eisenbahn-Beamtenverelne. Armeeverändelungen. „Hans", „Fledernians". j Veränderlich. LR^» Zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Die soeben im Gesetz- und Verordnungsblatt für das König reich Sachsen erschienene Verordnung zur Ausführung der Gr»»d- büchordnung lenkt die Aufmerksamkeit aus die wichtige Umgestalt ung, die das Hypotbckcnrccht unseres engeren Vaterlandes durch das am I. Jannnr 1900 in Kraft tretende Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich erfährt und deren Kcuntnißiiahme ein erhebliches allgemeines Interesse bietet. Nach dem bisherigen, durch das sächsische Bürgerliche Gesetzbuch sanktionirtcn Rcchtszuslande gab eS hier zu Lande nur eine einzige Form der hhbothekarischc» Belastung, die Hypothek selbst, und nur die Eintragung in das Hypothekeiibuch als rechtliche» Entstehnngsgrund der Hypothek. Der Hypothekenbrief, der daneben ausgestellt zu werden pflegte, hatte nicht die Bedeutung einer rcchtserzengcnden, sondern nur einer beweissührendcn Urkunde; er bildete also gewisscrniasien nicht den Gcburtsakt, sondern nur den Geburtsschein der Hypothek. Mit dem 1. Januar 1900 treten hierin wesentliche Acndcrnngcn ein, indem der Kreis der möglichen Bclastnngsformen des Griind- bcsilzes erheblich erweitert und auch dem Hypothekenbriefe eine rechlsbcgründende Kraft bcigelcgt wird. Durch die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Mesch wird zunächst die bisherige Hypothek in ihrer charakteristischen Form aufrecht echnlten, kraft deren an Denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm znstchendc» Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. Bei der Hypothek handelt es sich also stets um eine Belastung mit Angabe des Schnldgrnndcs. Eine wichtige Neuerung enthalten für die Hypothek die Vorschriften über Erwerb und Verlust des hypothekarischen Rechtes. Während näm lich nach bisherigem sächsischen Recht nur die Eintragung und die Löschung im Grundbuch als rechlsbcgründendcr und rcchts- beriiichtender Akt in Frage kamen, erwirbt künftig der Gläubiger die Hypothek erst dann, wenn ihm der Brief von dem Eigenlhümer des Grundstücks übergeben wird. Entsprechend hängt auch der Verlust des hypothekarischen Rechts von der Entäusicrnng des Briefes durch den Gläubiger ab. Die Eintragung und Löschung im Grundbnche haben darnach fortan nur noch beurkundende Kraft. Nur wenn, was zulässig ist. die Ausstellung eines Hypotheken briefes durch ausdrückliche Abrede ausgeschlossen wird, hat es bei der bisherigen Buchhypothck, bei der Eintragung und Löschung im Grundbuch Recht begründen und vernichten, sein Bewenden. Außerdem wird die sogenannte Sichcrungshypvthek Angeführt, deren Bestellung in der Weise erfolgt, daß das Recht des Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der (beispielsweise bedingten) Forderung bestimmt und der Gläubiger sich zum Beweise der Forderung nicht aus die Eintragung berufen darf, wie das bei der reinen Hypothek der Fall ist. Daneben besteht die gewöhnliche Kautionshypothek fort, bei der nur der Höchstbcteag, bis zu dem bas Grundstück haften ioll, bestimmt, im klebrigen die genaue Feststellung der Forderung Vorbehalten wird. Bei der Sichcrungs- und Kautionshypothek ist die Ertheil- ung des Hypothekenbriefes ausgeschlossen. Mit Rücksicht ans den veränderten Charakter des Hypothekenbriefes enthält die eingangs genannte Verordnung folgende Bestimmung: „Tie Glnndbnchämter haben cs sich angelegen sein zu lassen, die nach bisherigem Rechte ausgestellten Hypothekenbriefe bei sich bietender Gelegenheit, insbesondere bei der Eintragung einer Ab tretung der Hypothek, sich vorlcgen zu lassen und, wenn dies geschieht, auf der erste» Seite des Briefes unter Beifügung des Stempels zu vermerken: „Kein Hypothekenbrief im Sinne des deutschen Vügerlichcn Gesetzbuches". Der bisherigen Hypothek zur Seite treten zwei weitere Formen der Belastung, durch die eine gröbere Mobilisirnng des Grundbesitzes erzielt wird, nämlich die Grnndschnld und die Rentcnschnld. Beiden Schnldarten ist das gemeinsame Merkmal eigen, das; bei ihnen die bei der Hypothek unentbehrliche Bezugnahme ans den Schuldgrund fehlt. Hypothek und Grundschuld unterscheiden sich dadurch, daß bei der Hypothek das dingliche Recht des Gläubigers auf Befriedigung aus dem Grundstück von dem Bestand einer persönlichen Forder ung des Gläubigers abhängt, während bei der Grnndschnld eine solche Abhängigkeit ausgeschlossen ist. Das Recht des Grund- iclmldgläubigers wird, auch wenn die Grnndschnld zur Sicherung einer Forderung bestellt wird, in keiner Weise dadurch berührt, bah die Forderung nicht zur Entstehung gelangt oder erlischt. Vielmehr hat der Eigenthümcr in solchem Falle nichts weiter als einen rein persönlichen Anspruch auf Rückgewähr gegen den Grundschuldgläubigcr. Im Bürgerlichen Gesetzbuch Hecht cs: „Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dcch an Denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geld summe aus dem Grundstück zu zahlen ist". Wird eine solche Grundschuld in der Weise bestellt, dab in rcgelmäbig wiederkehren den Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist, so liegt eine Ncntensckmld vor. Ans die Grundschuld bez. Rentcnschnld finden die Vorschriften über die Hypothek ent sprechende Anwendung, soweit sich nicht daraus ei» Anderes er« gicbt, daß die Grundsihnld nicht eine Forderung vvranssetzt. Eine Hypothek kann in eine Grnndschnld und umgekehrt, eine Grund schuld kann in eine Nentenschuld und umgekehrt umgcwandclt werden Besonders hervorzuhcben ist. daß eine Grundschuld auch rn der Weise bestellt werden kann, das; der Grundschuldbrrcs aus den Inhaber ausgestellt wird. Dadurch erlangt der Grundschuld- brics eine auberordentliche Cirkulationsfähigkcit, indem der bloße Ucbcrgang von Hand zu Hand genügt, um die Grundschuld in Verkehr zu sehen, ohne daß es bei einem Vesihwechsel einer be urkundenden Löschung und Nencintragnng im Grundbuch bedarf. Die bisherigen Grund- und Hypothekenbücher heißen künstig Grundbücher- Es mag bei dieser Gelegenheit für den großen Kreis des nicht juristischen Publikums zugleich eine Aufklärung darüber erwünscht erscheinen, welchem Zwecke die jüngst von den Landtagen der Einzclstaate» verabschiedeten Ausfnhrnngsgesehe zum Bürger lichen Gc'chbnch gelten. Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich stellt nicht volle und ungeschmälerte Rechtseinheit auf dem Gebiet des bürgerliche» Rechts in Deutschland her, sondern bei einer ganzen Reihe von Gegenständen, die in dem Rcichs- cinführungsgcseh ansgezählt werden, sollen die landesgesehlichen Vorschriften unberührt bleiben. Das ist so z» verstehe», daß nicht nur die am 1. Januar 1900 bereits geltenden landesrechtlichen Be stimmungen jener Art in Kraft bleiben, sondern daß der Landcs- gesehgcbung innerhalb dieser Zuständigkeit auch dauernd die Be- sugniß verbleibt, neue gesetzliche Vorschriften zur Regelung solcher Materien zu erlasse». Unter den Gebieten, auf denen die Landes- gcsehgebung noch immer zuständig bleibt, sind beispielsweise zu nennen die Familiensidcikommisse, die Rcntengüter, das Anerbcn- rccht, das Bergrecht, Jagd und Fischerei, die Regalien. Sogar auf einem Thcrle derjenigen Gebiete, die das Bürgerliche Gesetz buch erschöpfend geregelt hat, ist der Erlas; neuer Landesgejehe möglich, sei es blos für die Nebergangszeit, sei es zum Zwecke einer dauernden Regelung in Abweichung von den rcichSgesehlichen Bestimmungen. Hiernach bleibt der Bcthätigung der Lundcsgcsehgebung auch nach der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich noch ein ziemlich umfassendes Gebiet Vorbehalten. Tie icßigcn Aussührungsgefetze der Einzeljlaatcn zum Bürger lichen Gesetzbuche regeln in dieser Beziehung nur das unmittelbar Notbwcndigsle und sind weit davon entfernt, de» Antheil jedes Einzclstaates an der künftigen Gestaltung des bürgerlichen Rechtes voll zu erschöpfen. Aus Grund dieser Sachlage hat man hier und da die Befürchtung laut werden lassen, es könne sich nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches bei der Gesetzgebung und der Sprnchpraxis der Einzelstantcn das Bestreben geltend machen, „das neue Recht in die altgewohnte» Bahnen der bis herigen unter einander vielfach verschiedenen Rechrsgebiete zu zwinge» und damit bewußt oder unbewußt dem Partiknlarismns in der Nechtsanwendung Vorschub zu leisten". Demgegenüber ist jedoch zu bedenken, auf einem wie gewaltigen Felde die Rcchts- cinheit thavächlich ohne Beschränkungen dnrchgesnhrt ist. Die überragende Größe des einheitlichen Recktsgebictes übt schon an sich eine anziehende Kraft aus. der die Praxis nur schwer widerstehen kan». Außerdem aber steht an der Spitze der Rechtsprechung das Reichsgericht als ninnnermnder Wächter einer einheitlichen Judikatur. Da überdies die Trefflichkeit unseres Richterstandes dafür bürgt, daß er sich ganz in den Geist des neuen Gesrlzbnches hincinlcben und mit dessen grundlegenden Gedanken und Prinzi picn innig vertrant machen wird, jo dürfte es a» keiner Oiewähr für eine cinbeitliche Rechtsentwickclung in der Praxis »ach dem 1. Januar 1900 fehlen. Keruschrcib- »nv Akrnsvrcch-Berichte vom 15. September. Berlin. Tic junge Königin der Niederlande wird mit ihrer Mutter Anfang Oktober in Potsdam erwartet, um der Taufe des kleine» SohncS des Erbprinzen Wied beiznwohnen. Die beiden Königinnen werden im Stadtschloß zu Potsdam wohnen. — Die „Krenzztg." kvnslatirt, daß der Oberpräsident von Posen Freiherr v. Milamowilr den Abschied schon Mitte August und lediglich ans Gesundheitsrücksichten erbeten hat. — Gegenüber den bennrnhigen- den Nacbrichten aus Schantung wird daraus hingewiesen, daß be reits Anfang dieses MonatS authentische telegraphische Mittbeil- niigen der deutschen Gesandtschaft in Peking eingelrossen sind, wonach sich jene Nachrichten als unbegründet erlistete». Berlin. Die „Daily News" veröffentlicht folgende Notiz: Der deutsche Botschafter Gras Haszseld verfolgt die Entwickelung der TranSvnalkrisiS mit größter Aufmerksamkeit. Deutschland ist mit den englychc» Forderungen einverstanden und von der Notb- wcndigkeit des sofortige» Inkrafttretens der verlangte» Reformen überzeugt. .Hierzu wird von de» „Bert. Neuest. Nachr." mit- gethcilt: Sofern diese Auslassung bedeuten soll, die deutsche Re gierung habe durch de» Mund der Londoner Botschaft ihre aus drückliche Billigung der legte» englischen Depesche nach Form und Inhalt knndgegebcn, schießt sie über das Ziel hinaus; sie kommt jedoch der Wahrheit näher, als die Vermittelungen, welche die wiederholten Zusammenkünfte des Grase» Hagseld in den leisten Tagen mit Lord Salisbury bezweckten, als denttche Intervention zu Gnnsten Transvaals zu deuten sind. Die denücheRegierltiiglst vonder Rcsornibedürftigkeit der Verhältnisse in Transvaal wohl durch drungen und hat daher nicht den Eindruck gewönne», daß Eng lands Ansprüche in dieser Richtung übertrieben seien oder »> einer nicht zu rechtfertigenden Form vorgcbracht und geltend ge macht würde». Berlin. Im Anschluß an die bisherigen Vorsichtsmaß nahmen gegen die Pest bat der Reichskanzler de» Bundesregier ungen eine vom Kaiser!. Gesundheitsamt auSgearbeitetc Belehrung über das Wesen und die Berbreitungsweise der Pest übermittelt, uni sie de» Behörden und der Bevölkerung zugänglich z» mache». Es soll auf diese Weise die Kenntniß des noch nicht genügend be kannte» Krankheitsbildes der Pest möglichst verallgemeinert und die rechtzeitige Erkennung etwa vorkvnimender Pcstsälle, dir für eine wirksame Bekämpfung der Seuche von entscheidender Wichtig keit ist. gefördert werden. Zugleich mit dieser Belehrung sind den verbündeten Regierungen die Vorschläge über die Einrichtung und den Betrieb der UntersiichungSstationen zur bakteriologischen Fest stellnng der Pest, sowie die Anweisung über die Bebandlnng ver dächtigen Materials ans dielen Stationen übersandt worden Ancy diele Anregungen sind nicht durch die Thatiachen veranlaßt, welche eine Gefahr des Ausbruchs der Pest in Deutschland begründen könnten: sie sind vielmehr nur eine Ergänzung der schon vor einiger Zeit den Bundesregierungen emvfohlenen einstweiligen VorsichtSmaßregcln. Hinsichtlich der Ansteckungsgefahr heißt es in der Belehrung: Der Ansrecknngsstoss befindet sich im Blut, in den Geweben der erkrankten Lymvhdrüscn. der Pest- geschwnre und Pusteln, bei der Lnngcnpesi im Answurs und Speichel, seltener im Stuhl und blri» des Kranken. Er kann von diesem ans andere Perionen, sowie aus manche Tlstere. wie Ratten und Mäuse, übergehen und in die mannigfachsten Ge entstände gerathcn und mittelst derselben verschleppt iverocn Solche Gegen nände sind beispielsweise Kleidungsstücke. Leibwäsche, Bettwäsche Bcttilücke, wollene Teppiche, Lumpen, Haare, nngegerbte Felle und dergleichen: auch Speisen und Getränke sind unter Umständen ge eignet, die Anistecknna zu vermilteln Tie ileberttagung des An istecknngsstossks ans Menschen und ani die darin, empränglichen Tlstere erfolgt am hänsigsten in der Weise, daß derselbe durch kleine unbeachtete Verletzungen der Haut. z. B. .Kräh,- und Riß wunden, oder L>chrn»den oder durch Stiche von Insekten, welche an pestkranken Thiecen oder Menschen sich befunden halten, in den Blutkreislauf gelangt. Die ilebertragnng kann auch dadurch zu Stande kommen, daß Staub oder Nahrungsmittel, denen Ansteck nngsstosi nnhaftet, cingeathmet bezm. zum Munde geführt werden. Bei Lungenpest geschieht die Ansteckung gewöhnlich von Perion zu Person durch Vermitlclung des bazillenrcichen Answnrses des Erkrankten. Kiel. Das Artillcrie-Schnlschifs „Carola" hat bei den Heb ungen in See die Schrauben des Rndcrjochs gebrochen und ging zur Reparatur i» die Kaiserliche Wertst. Frankfurt a. M. lieber Diebstähle in ll-Zügcn wurde in letzter Zeit mehrfach geklagt Vorgestern gelang eS der hiesigen Polizei, zwei Personen dingfest zu machen, oie bei derartigen Dieb stählen betheiligt gewesen zu sei» scheinen. Bk ü n ch e n. Jetzt ist auch die Maximilian-Brücke bei dem Mnximiliaiicnm gefährdet. Ta Mittag wieder Rcgenivctter ein j getreten ist. wachst die Gefahr ans'S Neue. Breslau. Tie von Pionieren errichtete Nachdrücke zu Waldhvs bei Ziegcnhals und die Nochbrücke in Mauer bei Lähn wurden durch das Hochwasser zerstört. Reichenbach i. Schlei. Ans dem Dominium Weigelsdorfj erkrankten nach einer Festlichkeit, bei welcher sie mit Wurst unR Kartoffelsalat bewirthet wurden, mehr als 00 Personen, darunter mehrere bedcnllich. Wien. In der Prager „Bohcmia" wird erklärt, daß die deutschen OppositivnS Parteien, Liberale wie Nationale und Radikale, die Einladung des Präsidenten im Abgeordnetenhaus. Fuchs, zu einer Verständigungs-Konferenz sämmtlicber Partei- Sbniänncr nicht annehmen werde», da sie »ur ans dem RechtS- boden beharren könnten, der durch Aufhebung der sprachen- verordnnng wieder bergeslellt werde» müsse. Wien. In Oberöslerreich sind Bahn- und Poitverkebr gänzlich unterbrochen. Seit zwei Tagen sind keine Zeitungen ans Oberosterrcich in Wien eingctrofien. In St. Magdalena bei Linz wurde ein Mädchen von den Fluchen weggerissen. In den Niederungen stehen einzelne Ortschaften vollständig unter Wasser. In Steyr sind .'> Arbeiterhänser cüigesstürzt. AnS verschiedenen Olten werden Blückencinstürze gemeldet. Im Glambacher Bao wurde die Insel inilfammt der Schnstmmschule. die vor zwei Jahren nach dem damaligen Hochwasser mit einem Kostenantwand von 150.000 Gulden hergestellt wurde, wieder zerstört. In der Ortschaft Timmclkam sind >5 Hänicr weggerissen worden. * Wie n. Die ..Neue Freie Presse" nieldet ans G in u n d e n: Heute Nachmittag stürzte die über die Trau» führende hölzerne Brücke ein. 20 Personen, die bei den Schntzarbeitcn beschäftigt waren, verunglückten. 1 Person wurde gerettet. Zara. Bei dem Anhalten eines des Schmuggels verdächtigen Schilfes wurden die österreichischen Zollbeamten von der SchizsS- vefatznng mit Revolvern angegriffen und dann daS Schiss an- gezündet. Ei» ilalicnifches Fahrzeug rettete die bereits in großer Gefahr schwebenden Zollbeamten und verhaftete die türkifche Be satzung sammt dem Kapitän. Pari s. Die „Patrie" meldet, die Regierung sei bereit, eine allgemeine Amnestic zu fordern, in welcher mit der Treyfns- Angelegcnhcit zmammenhängende Prozesse einbegriffen fein sollen: nur die Komplott-Angelegenheit soll ausgeschlossen sein. A » dcrmat t. Im ganzcii Fnrkavaß nststhet ein furchtbarer Schneestnrm. K vvenhage n. In Hofkrciien verlautet. König Georg von Griechenland werde an den schwedische» Jagden theilnehmen und dort mit Kaiser Wilhelm zitiainnicntrcfsen. Tic heutige Berliner Börse verkehrte bei satt durchweg recht stillem Geschäft in nnentichicdener und meist schwacher Haltung. Tie Lage ani Geldmarkt war nach wie vor kritiich: cs wird vielfach angenommen, daß die Reichsbank sich bald genötbigk sehe» werde, ihren Diskontsatz weiter zu erhöben. Die Transvaäl- frage wurde heute im Anichlnß an matte Londoner Berichte in nngüntstigem Sinne erörterst. In der zweiten Stunde stagnirte das Geschäft fast völlig. In Banken wenig Geschäft, die Kurie gaben etwas nach. Bon Eisenbahnen Transvaal ans London 2 Prozent niedriger, Maricnbnrger »nd Ostvceiißen in Erwartung größerer Gctrcidetransportc fest. Der Montaiimarkt setzte schwach ei», erholte sich dann auf einige Deckungen etwas, schloß aber schwach und still. Heimische Fonds anziehend. Pnvaldiskoist 5 Prozent. — Am S P > r i t u s-Markt war die Tendenz ruhig und das Geschäft beschränkt. Loco 70cr unverändert, -t.st.70 Bit. Termine zogen rim etwa 20 Psg. an aus einige Decknngskäuse. Im Getreide-Verkehr war die Tendenz im Allgemeinen recht fest. Am Frühmarkt bestand lebhafte Nachfrage nach Brotgetreide, auch Futtergetreide war besser beachtet. Im Mittagsverkehr dauerte die Kauflust a», rn erster Linie war Roggen begehrt, der mir in verhältnißmäßig kleinen Quantitäten am Markt sein soll. Wie verlautet, gingen wählend der letzten Tage größere Kans- anfträae ans dem Elbegebiet und den, Königreich Sachsen hier ein. Weizen gilt behauptet. Roggen etwa 1,50 Mk. höher, Hafer anziehend. Nach Ermittelung der Ccnttalnvlirnitgsitcllc der preußischen Landwirthschaslskammern winden bezahlt in Berlin: Weizen 151, Roggen 118. Hciser 111 Mk.: Stettin-Stadt: Weizen 118. Rvgcze» llst, Haser 12V Mk. — Wetter: Regen, thcilwcise heiter: Westwind.
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