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IU» WHk-iM-. Nr» Eonnabend. 1. «Lg isra ^Pr«h<<mIchrMi NachU»««, D»N>kn »Iprecher-Sammelnumme«! »»»«» lür NachtgelvrL»«: Nr. »0011 kPchrtItlettun« «. HauptgrlchriUstrNe; Lrrlden-A. t, Mari«nstl«k »S/tl Gegründet 18SS »r,«g»,e»«r »o» >. »N »».«1« 1»>0 »«« »,«» »wrlma»«« gustMtm, Irrt Hau» 1.7» UN. V»ftb«»us»prei« lür Monal Vür, >.«a MI. etnlck». »6 PI«. Postgebühr lohne Pust,ustellung»«ebühr>. «lneelnuq>«rr w *1»., «usterholb »relden« t» PI». «n,e>gcnprel«: Dle Anzeigen werden nach »oldmorl berethnr»! dt« elnwaMs« »0 mm brelte AeUe Sd PI»., lür autwirt« 1» PI». stamlUen. an,et«e» und Stellenseluck,« ohne Rabat» l» P<»., austerhalb 25 PI» , di» S» mm breite «leNamezetl» »00 PI»., »usterhald »so VI». Oller«engebühr SO PI«. Auswärtige Auslräge »egen «oraudberablun» Lruck ». Seria»' Llehlcki « «elchardt, Dresden. Poillchrtk-KIo. 1068 LreSde» Nachdruck nur mit deutl.OueUenangabe lDreSdn. Nachr.) luläiii». Unverlangt« Echrtststücke werden nicht ausdewahr» Zur Erneuerung -es Reiches MMagims dks Lulher-Bmidrr" Berlin, 28. Febr. Der Bund zur Erneuerung dev Reiches hielt am Freitag seine Generalversammlung ab, an der über ISO Mitglieder ans allen Teilen des Reiches tetlnahmen. Nachdem der Geschäftsführer des Bundes, Dr. Adametz. den Jahresbericht erstattet hatte, gab der Borsitzende, Reichskanzler a. D. Dr. Hans Luther, einen Ueberbltck über die neue Arbeit des Borstandes, be treffend das Problem des Rcichsratcs. Nach einem Kor referat von Gras v. Roedern hielt Max Marburg, Hamburg, einen Vortrag über das Thema: „Zur Erneuerung de- Reiches ist es nötig, daß nicht nur in der Privatwirt schaft, sondern auch in allen öffentlichen Betrieben unabhängige Kontrollen eingeführt werden". Nach einer Aussprache wurde aus der Versammlung heraus von Geheimrat Prof. Gering eine Entschließung eingebracht «nd einstimmig angenommen, die inhaltlich mit folgenden Be schlüssen konform geht: I. Die Reich-sewalt 1. DaS wesentlichste Ziel jeder Reform der deutschen Staatsorganisation ist die Sicherung einer einheitlichen poli tischen Führung für Deutschland. 2. Eine einheitliche RetchSgewalt, die die ge- meinsamen Angelegenheiten des Volkes mit fester Hand und klarer Verantwortung zu führen vermag, ist Voraussetzung jeder echten Dezentralisation, durch welche das Etgenleben der Länder. Provinzen. Stämme und die Selbst- Verwaltung in Stabt und Land als Ausdruck deutscher LebenS- süll« und als Weg einer Selbsterzichung des Volkes zur ver antwortlichen Politik gepflegt und entwickelt werben soll. 8. Finanzpolitische und mirtschastspolitische Maßregeln, die nicht nur Flickwerk sind, besonders solche zum Zwecke der Steuersenkung und der Steigerung von Produktion und Aus fuhr sind nur durchsührbar, wenn eine einheitliche Führung im Reiche geschaffen ist. Die Ncuetnsctzung außerordentlicher Organe oder Begründung außcrordentlick>er Vollmachten, wie sic sich etwa mit der Vorstellung eines so genannten Spar- ober Finanzdiktators verbinden, genügen keinesfalls zur Gesundung des Staatswesens und der Wirtschaft. 4. Eine starke Führung im Reich bildet in krisenhaften Zeiten wirtschaftlicher Bedrängnis die wirksamste Sicherung gegen ernste staatspolitische Gefahren. 6. Die Ausgabe, das Reich einheitlich zu führen, kann un beschadet der Rechte und Verantwortlichkeiten des Reichs präsidenten und des Reichstages nur durch die Netchsregie- rung gelöst werden. ii Reick un- Lün-er 1. Eine solche Führer st ellung der ReichSregie- »ung nach Geist und Willen der RctchSvcrsassung ist nur ge geben. wenn sie sich mit der Verantwortung für das Ganze verknüpft. Deshalb ist. und zwar auch nach dem Ergebnis der Länderkonferenz, erste Voraussetzung jeder Staatsform die Bereinigung der Staatsgewalt des Reiches mit der Staats, aewalt Preußens als der deutschen Teilgroßmacht, die drei Fünftel des Reichsgebietes und Rcichsvolkes umfaßt und durch ihre innere Festigkeit nach wie vor berusen ist, da Rückgrat des Reiches zu bilden. Der jetzige Zustand des Dualis mus zwischen bleich und Preußen lähmt nicht nur die Lösung der dringenden Gegcnmartsaufgaben auf säst allen Gebieten össentlicben Schaffens, sondern mißachtet auch die Erfahrungen des Bismarck-Reiches, in dem es einen Dualis mus zwischen Reich und Preußen in der jetzigen Gestalt nicht gab. 2. Eine Zusammenfassung der ReichSgewalt mit der preußischen Staatsgewalt ist zur Vermei dung staatspolitischer Störungen an eine gleichzeitige grund legende Neuregelung der Beziehungen des Reiches zu den Ländern überhaupt gebunden. Hierbei kommt der Ver- tellung der Zuständigkeiten eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Der Organismus des Reiches, einschließlich aller seiner Glieder, muß so durchsichtig und fithrnngsfähtg ge staltet werden, daß ein sparsames und möglichst reibungsloses Arbeiten verbürgt ist. 8. An die Stelle der ZnständtgkeitSverwirrung mutz bet engerer Anlehnung an geschichtlich Gewachsenes, das noch lebendig und das bewährt ist, eine organisatorisch klare und zweckmäßige Gestaltung treten, die in ihren Grund linien auch für den einzelnen Staatsbürger verständlich wird. Eine klare Zuständigkeitsverteilung ist wesentliche Vor aussetzung eines wirksamen, alle» Verwaltungsstellen gerecht werdenden Finanzausgleichs. Aber auch eine erfolgreiche Steuer, und Finanzreform ist von einer Neuregelung der Zuständigkeiten, über die die Arbeiten des Bundes ihrer Vollendung entgegengehen, abhängig. III. RvickSpräfi-ent un- Reick<rat 1. Neben der verfassungsmäßigen Zuständigkeit de» Reichstages, der zu den letzten Entscheidungen berufen ist, bedarf es innerhalb des Organismus deS Reiche» der stärkeren Belebung der andern verfassungsmäßigen Kräfte, von grüß- 1er Bedeutung ist deshalb zunächst die Wtrksammachung der in der ReichSverfassung vorgesehenen Rechte des Reich»Präsi denten al» de» deutschen Staatsoberhaupt«» und ihrer Ver- wurzelnng im Bewußtsein des Volkes. 2. Von gleich großer Bedeutung für eine Festigung der RetchSregterung ist die Aktivierung des Rctchsratev, dessen Rechte durch b«e bisherige Handhabung der Bersaksungs- besttmmunae« in ihren Auswirkungen beeinträchtigt sind, und seine Umbildung zu einem nicht nur die regionale Gliederung de» Reiche» widerspiegelnden Organes. 8. Die Gchasfung einer besonderen ZwettenLnmmer ützde» Reichs rat urr ReichSwtrtschäftSrat würde eine Heber- organisation unseres öffentlichen Lebens darstellen. Sie ist schon deshalb nicht empfehlenswert. Der dentsche« geschichtlichen Entwicklung wird man am beste« gerecht werde«. wenn man die Bestimmungen der Reichsverfassung über den Reichsrat, der bereits jetzt bezüglich seiner Tätigkeit und Befugnisse einer Zweiten Kammer nahekommt. unter Be nutzung der Erfahrungen fast aller anderen Staaten, vor allem der demokratischen Staaten und Republiken, fort entwickelt. Dabei werden jene Ausgaben des heutigen Netchs- rateS, die ihrer Natur nach nicht die Gesetzgebung, sondern Eine Mutter lötet sich un» ihre sechs Kinder A« Krettagnachmittag hat sich i« Chemnitz-Borna eine furchtbare FamilieutragSdie abgespielt. Als abends gegen » Uhr bi« erwachsene Tochter des Schlossers Richard Müller in daS von Le« Eltern allein bewohnte Haus Lonis-Otto-Gtraße L7 heimkehrte, «ahm sie eine« starken Gas geruch wahr. Als ste mit hilfsbereiten Nachbarn in das Han» «tnörang. bot sich thr t« der Küche ei« snrchtbare« Anblick bar. Dt« »»jährige Ehefrau des Schlossers Müller lag «itihre« sechs Kindern fzwei Mädchen im Atter von 1L «nd 6 Fahren und vier Knaben im Alter von 10. 0 »mb » Jahre« «nd S Monaten) totin berKüche. Bon der Feuerwehr angestcllte Wiederbelebungsversuche waren cr- solgloS, »a her Tod bereits seit etwa vier Stunden ein» getreten «ar. «iS Grund zur Tat werden zerrüttete Familienverhältuisse angegeben. Der Mann war arbeitslos «nd lebte als Kriegsbeschädigter nur von seiner Rente. lediglich die Verwaltung betreffen, dem ReichSrat in seiner jetzigen Gestalt Vorbehalten bleiben müssen, den man zukünf tig „Länderrat" nennen könnte. Dieser Lünderrat würde gleich einen Teil des gesamten Ncichsrats in seiner neuen Gestalt bilden. 4. Unter Eingliederung des Länderrates müßte der »»künftige Reichsrat z« einem Organ der Reichs- versassnng gestaltet werben, das neben dem rein zahlenmäßigen Ausdruck, den das Volk im Reichstag gefunden hat, auch die organische -korporatives Gliederung des Volkes in BerusS- stände und andere Lcbenszwetge zum Ausdruck bringt. Da bet sollte die Auswahl der in den Ncichsrat zu Berufenden zugleich dem Führergedanken Rechnung tragen. 5. Die Zuständigkeit des neuen Neichsrates soll grundsätz lich der Zuständigkeit des heutigen Rcichsratcs entsprechen, die nach dem Wortlaut und der Absicht der Verfassung bereits heute schwerwiegend ist, namentlich dadurch, daß der Reichs tag Einfpruchbefchlüsse des NeichSrats gegen Gesetze nur mit Zweidrittelmehrheit überwinden kann. Wenn i« allgemeine« keine Erweiterung der Reichsratsrechte vorgeschlagen wird, so ist dafür die Ueberzeugung maßgebend, daß die dem Reichsrat durch die umfassendere Zusammen setzung zuwachsende Erhöhung seines politischen Gewichts ge nügen wird, um die in der Verfassung bestehenden und nur durch die bisherige Uebung unterbewerteten Rechte des NeichSrats zu voller politischer Wirkung zu bringen. Auch die Gefahr einer Betonung lediglich regionaler Gesichtspunkte wird durch die anderweitige Umbildung behoben werden. S. Nur in denjenigen Fällen, wo der Reichstag entgegen den Vorschlägen oder der Billigung der RetchSregterung Aus gabenerhöhungen oder neue Ausgaben beschlossen hat, soll cs künftig der Zustimmung des Rcichsrats zum Reichstags beschluß bedürfen. Das Vorbild für eine solche Regelung ist in der geltenden preußischen Verfassung gegeben. 7. Durch eine neue Einzelvorschrift ist dafür Sorge zu tragen, daß zwischen dem Einspruch des Reichsrates und dem endgültigen Beschluß des Reichstages eine Zeit eingeschaltet wird, dt« genügt, damit die Oessentlichkeit zu den zwischen den beiden Organen dex Gesetzgebung strittig gewor denen Angelegenheiten Stellung nehmen kan». Selsen will st» «renk» Mt anWirkn Kranksnrt «. M* 28. Febr. Der hessische Staatspräsident Adelung erklärte sich tn einer Unterredung mit Frank furter Preflevrrtretern gegen eine« Anschluß Hessens an Preußen. Er sagt« u. a.: Die Entwicklung deS Reiches ist slöderattvl aus den Ländern ist das Reich geworden. Der Weg z»m Einheitsstaat sollte auch nicht über Preuße n gehen. Durch ein Ansgeben im Preußischen wür den keine Ersparnisse gemacht, die hessische» Gemeinden wür de,, sogar eine erhebliche Mehrbelastung erfahren. Jedenfalls aber liegen die Ding« nicht so» daß Hessen etwa vor dem „Bankrott" steht und gezwungen ist, zu liquidieren. Niemand in Hessen will in einem armen Preußen Schutz suchen. Minislersrhalter Der Reichstag hatte wohl das Gefühl, daß er etwas gut zu machen hätte. Ungeachtet einer Menge unerledigter Ar beiten, ungeachtet der Tatsache einer völlig ungeklärte» Finanzlage und einer daraus folgenden permanenten Kriscn- stimmung innerhalb der Reichsrcgicrung und ungeachtet der Notwendigkeit, über das Schicksal des Aoungplanes zu einer Entscheidung zu kommen, hatte er bekanntlich in seinem Aeltcstenausschuß beschlossen, sich das Recht aus Faschings- serien nicht nehmen zu lassen. Die Rcichsboten wollen Feste feiern tn einer Zeit, in der die Erwerbslosigkeit, die Not der Landwirtschaft und der Industrie ihren Gipfel erreicht, und tn der schicksalsschwere Entscheidungen, die das Leben von Generationen belasten, zu treffen sind. Selten ist im Volke eine Entgleisung des Parlamentes wohl weniger verstanden worden. Tie Erregung darüber hat der Reichstag nur durch die schon lange notwendige endgültige Regelung der Ministergchälter und die Beseitigung der Pensionen für diese höchsten politischen Vertrauensmänner der Demokratie einigermaßen gedämpft. Freilich, auch diesen wichtigen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, hatte seine großen Schwierig keiten. Denn nach sozialdemokratischer Ansicht ist alles, was nach Sparsamkeit aussieht, in der gegenwärtigen Zeit gar nicht so nötig. Der Partei der werktätigen Masten sind andere Beratnngsgegenstände viel wichtiger. So hielt sie es für absolut notwendig, an Stelle der für manchen zukünftigen Minister und gegenwärtigen tüchtigen Partei- oder Gewerk schaftssekretär höchst unangenehmen Beseitigung der lebens länglichen Ministcrpcnsion ausgerechnet — das Republtk- schutzgesetz zu beraten. Als wenn uns vor den Faschings- sreuden des Reichstags nicht andere Sorgen quälten! Aber die NeichstagSmehrheit hatte Einsicht. Sparsamkeit siegte über den Schutz der Republik, die doch gewiß von niemand bedroht ist, wenn nicht von den feindlichen Brüdern der Sozialdemokratie. Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Reichsminister, das nunmehr mit großer Mehrheit angenommen wurde, verdankt seine Entstehung dem wiederholten Verlangen des Reichs tags, die Bersorgnngsverhältnisie der Minister neu zu regeln. Es war seit elf Jahren eine dringende Notwendigkeit gewor den, als im parlamentarischen System mit seinen häufigen Kabinettskrisen auch diejenigen Minister, die gar nicht aus der Bcamtenlausbahn kamen, sich durch willkürliche An rechnung ihrer früheren Tätigkeit als Rechts anwälte oder Gewerkschastssekretäre eine hohe Dienstzeit und deshalb auch eine hohe lebenslängliche Pension für eine oft nur Monate dauernde Ministcrtätigkeit zu er rechnen wußten. Wenn man bedenkt, daß wir seit 1l>15 15 Reichskabinette und an die hundert Landesregierungen verbraucht haben, so ist es leicht erklärlich, daß die Pensionen an die ehemaligen Minister auf viele Millionen angcschwollcn sind. Es kann kein Zweifel darüber sein, daß ein Volk wie das unsrige, das jeden Pfennig zweimal umdrchcn müßte, bevor es ihn auSgtbt, sich diese Ausgaben einfach nicht leisten kann und ste anch nicht zu leisten braucht. Denn zwischen einem parlamentarischen Minister itziü einem Berufsbeamten besteht ein fundamentaler Unterschied. Der Beamte stellt seine ganze Arbeitskraft tniden Dienst des Staates, und zwar ausschließlich und am f Lebenszeit. Sein Ruhegehalt ist nichts weiter als der nicht ausgczahlte und aufgesparte Teil seines Gehaltes. begibt sich seines Pen- sionöansprucheö, wenn er vorzeitig! aus seinem Amte aus scheidet, um sich privaten Jnteressetz zu widmen. Der par lamentarische Minister dagegen ist durchschnittlich nur auf verhältnismäßig kurze Zeit im unmittelbaren RcichSdienste tätig. Niemals ist seine gesamte Lebensarbeit diesem un mittelbaren Staatsdienst gewidmet wie bet dem Berufs beamten. Deshalb kann nach billigem Ermessen dem Minister auch nie ein bauerndes Ruhegehalt bewilligt werden. Das schließt natürlich nicht aus, daß sich der Minister nicht, wie es jetzt leider üblich ist, als Beauftragten seiner Partei oder als Exponenten einer Machtgruppe, sondern als den Diener des Staates und der Volksgcsamthett zu betrachten hat, für die er dieses höchste politische Amt versieht. Das reine Ge halt eines Retchsministers beträgt nach der Neuregelung 86 NM Mark und das deS Reichskanzlers 45 NM Mark tm Jahre, hinzu kommen noch Aufwandsentschädigun gen und tn den überwiegenden Fällen die Diäten. Dp» tst alles in allem gewiß nicht allzu viel, zumal wenn man die NepräsentationSpfltchten erwägt, die die Republik allerdings tn vielen Fällen zu einer übertriebenen Blüte entwickelt hat, dle oft in seltsamem Gegensatz zu der Armut unseres Volkes steht. Dabet darf allerdings nicht außer Auge gelassen wer- den. baß ein großer Tel! der Repräsentation gar nicht auS der Aufwandsentschädigung des Ministers, sondern aus be- sonderen Fonds des Etats bestritten wird. Der Demokrat Netnholb hat tn der RetchStagsdebatte daraus htngcwtesen, die Einnahmen der Retchsmiiitster seien recht gering, und es müsse verhindert werden, Beamte von der Uebernahme eines Mtnisterpostcns geradezu abzuschrecken. Man kann dem nur entgegnen, daß das Mtntsteramt ein Ehrenamt sein soll, und -aß es recht gut ist» wenn für die Uebernahme nicht etwa die-