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Konakgg. 24. Oktober 1S2S — »Dresdner Nachrichten' Nr. 800 Sel'e Z Sowjelrusstsche Ehe-Probleme. i «it qr- Ke Bon Harry aeyeno, mitunter mehr ais mernvurvige gezeitigt hat. Im svmjetrulstschen Ehegeietz bekanntlich, nach de», vom Fnstizlommtssar Knrskt nnsgestellte» Programm, bereit» einleitend etwa folgendermaßen: »Da» n«u» revolullonärr ESeleben Ist aus völlig unaö- h-na>aer und unttngelchrünkier Frelhel, de« Manne» sowie der yrau aufgebau«. Las Zusammenleben >s> krei von legllcher Nr, bürgerlicher Vorurteile und ungebunden an die moralischen Hemmungen der früheren Gescdacbung." Die Ehe wird als eine freiwillige nnd auf unbeschränkte Zeit erfolgte Bindung des Zusammenlebens von Mann nnd Frau angesehen, wobei man die Form der Eheschließung ic »ach Belieben wählen kan«: entweder durch mündliche, vor Zeugen erfolgte Vereinbar»««. oder durch schriftliche Siegt« ftriernng bet den amtlichen Stellen, oder durch ein freiwilliges Zusammenleben ohne fcgllche mündlichen oder schriftlichen fforwalltäten. Für formelle Registrierung einer Ehe kennt da» Gesetz nur folgende Einschränkungen: 1. Ehen »wischen Vater und Tochter, Mutter und Sohn, »wischen Minderjährigen und Geisteskranken können nicht registriert werben: S. Um eine Ehe »u registrieren, ist beiderseitige« Ein verständnis ersorderlich. und 8. Bielweiberei ist verboten, b. h. in dem Ginne, bah ein« neue Ehe nicht registriert werden kann, wenn die alte noch nicht aelöst ist. Wenn man aber in Betracht »ieht, bah die Ehe auch ohne Registratton gültig ist, so ergibt sich daraus die Tatache. daß jegliche» eheliche Zusammenleben, und iei e» auch den oben angeführten Forderungen entgegen, die siir eine Registratton notwendig sind, al« rechtsgültige Ehe an»»sehen ist. Zur Illustration der merkwürdigen Zustände, welche die sowiet- russische» Ehegesetze »eitigen können, sei eine Ausführung de» kommunistischen Professor» Wibultanofs angeführt, der in der „Roten Zeitung" folgendcrmahen einen Abschnitt an» dem sowjetrussischen She-Kobex kommentiert. „ES ist selbstverständlich, bah bei Minderjährigen, bet nahen Verwandten und bei Geisteskranken eine Registratton der Eh« nicht in Krage kommt. Dieses schließt jedoch die Möglichkeit von tatsächlichen Ehen zwischen den Genannten nicht au», soweit sie nicht eine ausgesprochene Vergewaltigung darstellt. Geisteskranke dürfen die Ehe aller- dtngS nicht registrieren, e» kann sie aber niemand hindern, s« »ach Belieben ihren Gefühlen »achzugehcn. Mir Kommu nisten kennen auch nicht den Begriff der sog. Blutschande, und keiner kann eö verwehren, wenn die allernächsten Verwandten, ». B. der Bater mit der Tochter ober die Mutter mit dem Dohne, ohne eine Rcgistration zu beanspruchen, in den Stand einer faktischen Ehe treten. Auch kennt dav Strafgesetz buch keine bestimmte Altersgrenze sür das Eingehen von Ehen, soweit es sich nicht um strafbare Beeinflussung ober Bergewalttgnngen handelt." Soweit die Ausführungen Prof. Gidnlsanoffv, die ziem lich deutlich die gesetzlich zulässigen bolschewistischen Esten um schreiben. ES ergibt sich natürlich von selbst, bah bei der artigen. durch da» Gesetz unterstützten Sitten im Sowietlandc lm Punkte Ehelebcn allmählich eine »nglanbliche Unkultur, chaotische Zustände und sittliche Verwahrlos««» um sich zn greife« beginnt. Aast täglich berichten die „Prawda", die „JSmefttsa" und die „Rote Zeitung" von Prozesse», tu denen „die Vorurteile der sogenannten Blutschande" bekämpft werden und seitens der Gowjetjustiz für den Begriff freier und „faktischer Ehen" aganda gemacht wird. Za» hat aber der Sowjetbürger schließlich unter dem Begriff einer „faktischen Ehe" z« verstehen? Was stellt dieses undefinierbare Etwa» „faktische Ehen" in der Praxis bar, i» dem sich Vater und Tochter, Mutter und Sohn. Mtndersährige und Geisteskranke untereinander ..Mann nnd Weib" nennen können nnd dem entsprechend aneinander juridische und materielle Forde rungen stellen dürfen? Eine Antwort ans diese Frage ver mögen wohl a», besten die Svmietjnristcn selbst zu geben. So schreibt beisvielSweise der Genosse I. N. Branbenburgskt. Mitglied des Moskauer Fustizkommissariats, in seinem Buche „Familien und Ehcfragcn in der bolschewistischen Gemein, schaft": „Unsere Richter müssen sich unbedingt die Kenntnisse des praktischen Lebens im neuen Rußland aneignen und den Begriff der überaus verbreiteten und natürlichen „fak tischen Ehen" nicht mit den mehr oder weniger zufälligen Fälle» verwechseln, die hie und da nicht ans Zuneigung, sondern auS anderen verbrecherischen Motiven entstanden sein mögen." Um daS bereits Geschilderte noch mehr zu beleuchten, wäre die folgende Versüanng des Fustizkommissariats zu erwähnen, welch« bi« Familiennamen der au» einer Lowjeteh« ent sprossenen Kinder betrifft: das Sowsetgesetz verfügt, bah eS H a f f e r b « r g. den Eheleuten frei steht, nach Abschluß der Ehe sich einen gemeinsame» Familiennamen, d h. gleich- gültig ob diejenigen de» Manne» oder der Fra», beizulegen ober jeder vei seinem ursprünglichen Familiennamen zu bleiben. Demnach steht es den Eltern iret, ihre Kinder mit dem Familiennamen des VaierS oder der Mutter auSzu- statten. Sollten die Elter» ledoch sich über die Wahl dcS Familiennamen» nicht einig lei», io hat das Kind bentenigen Familienname» seiner beiden Eltern anznnehmen, dessen An fangsbuchstabe nach dem Alphabet der nächste ist. Erwähnenswert ist serner die Tatsache, daß die neuen sowjetistischen Ehegeietze die Gründung eines besonderen Instituts oder Gerichtshofes ersorderlich mochte, zu dessen Obliegenheiten lediglich die Regelung materieller Schwierigkeile» bei Scheidungen der „registrierten Ehen" und Schlichtung aller hierbei unvermeidliche» „Nebenersckcinnn. gen" gehören. Die Obliegenheit dieses Instituts — bei Lö. sung einer registrierten Che die eriorderliche Teilung de» beim gemeinsamen Zusammenleben erworbene» Gutes vorzunehmen — ist nicht immer leicht zu verwirkliche» Nach dem bolschewi stischen Gesetz muß nämlich alles Gut. das vom Man» während seiner Ehe erworben wurde i»nd möge diese auch zwanzia und mehr Jahre gedauert habeni, bei der Scheidung in zwei gleiche Hälften geteilt und der eine Teil der weibliche» Ehehälfte anSgehänbigt werden. Die an» den ersten Fahren der Bol- scheivistenherrschaft stammenden Ehegcsetze und die. nach Ab- schwenken zum „Neuen Wirtichastsknrs". ciiigeführie» sowje- tistische» Erbgesetze miteinander -n vereinen, ist kaum möglich, und daS Resultat ist gewöhnlich ein unbeschreibliches Durcheinander bei Scheidungen oder Todesfällen. ES Ist bekannt, baß neuerdings in Rußland ein Dekret hcranSgegeben wurde, wonach da» Erbrecht erneut anerkannt wird. Stirbt nun in Rußland ein Vermögender, so kann man meistens unmöglich seststellen, in wieviel Teile sein Besitz ge teilt und an wen er ansgehändigt werden müßte. Denn sowohl beim Manne wie anch bei der Fra» ist nie genau fcstznstellcn. in wieviel „faktischen Ehen" beide acstanden haben. Anch die „faktische Ehe" gilt als eine gesetzliche u"b wirkliche Ehe, und nach dem Tode vermögender Personen melden sich gewöhnlich eine ganze Anzahl „faktischer Ehegenossinnen". So muß der Svwsetrichter oft einfach zu dem Schluß gelangen, daß der hinterlasscne Besitz einer nur schwer zu bestimmenden Anzahl Personen beiderlei Geschlechts gehört nnd daher am besten alS Allgemeingut anerkannt und „zu Nutzen des Sowjetstaates" eingezogen werden muß. Doch dieses wäre noch nicht alles. Um daß entworfene Bild noch vollständiger erscheinen zu lasse», müßte auch die Frage beantwortet werden: Wie wird elne „faktische Ehe" geschieden? Denn trotz Anerkennung der „faktischen Ehen" als gesetz liche Ehen existiert in Rußland die Scheidung nur für regi strierte Ehen. Doch zur Beantwortung dieser Frage mangelt leider bas nötige Material ... In manchen russischen Pro vinzen wird das Registrieren der Ehen seitens des Publikums und der Behörde lediglich als eine unnütze und lästige offizielle Prozedur betrachtet und demenlivrechend aus- geübt. Schnell mit dem Bleistift werden einige Eintragungen hingekritzelt. und die Sache ist getan. Slchnlich gehen auch die Scheidungen — höchst vereinfacht nnd sehr schnell — vonstattcn. Dabei hat der Mann in der Praxis gewöhnlich den Vortrilt und wird von allen Behörden seiner El'"hnEte gegenüber unterstützt. Er braucht im Dorfsowsct lediglich anzuacben, dast er nicht mehr wünsche, mit seiner Fron znsammenzulcben. Nachdem er dieses getan, stellt es ihm frei, seine Fra« und Kinder kurzerhand aus die Straße z« ietzen und sich »ine andere z« nehmen. Ist ihm die zweite Frau langweilia ge worben. nimmt er sich eine dritte usw Nachdem die bedauerns werte Sowjetfrau nun solcherart ans die Straße gesetzt Ist, hat sie gewöhnlich nicht einmal soviel Gelb, um beim Gericht die Stempclkosten für eine Klage geae» ihren Mann zn entrichten. Nnd hat sie dann schließlich die Klage eingerelcht, so dauert eS gewöhnlich viele Monate, oft sogar Jahre, bis das Gericht eine Entscheidung fällt und die Frau Aussicht ans Entschädigung und Alimente erhält... Doch selbst nach einer für sic günstig ansgefgllcnen gericht lichen Entscheidung ist es sür die Fra» außerordentlich schwer, den ihr zustehenden Teil des Familienbesitzes und die Alimente für ihre Kinder zn erhalten. So ist es beisvielSweise ieür kompliziert, bas Eigentum eines Bauer» gerecht in zwei Hälften — wle das Sowsetgesetz es vorschreibt — zu teilen. Soll beispielsweise der Hof geteilt werden ober die Hütte, in der meist noch einige erwachsene Söhne des Bauern leben? Wer will feststellen, wem jene magere Knh, wem jenes a»S gehungerte Pferd und wem teneS sicher nicht allzu fett. Sowiet Schwein znsallen soll? Alles acht in einer derartigen Sowiet bauernwirtschaft von einer Hand in die andere und wechselt ständig seinen Besitzer. Daher kommt es oit vor. daß ans den dem Bauer vorgelegten und von ihm „ansaetüllten" gerirbt lichen Fragebogen schließlich kein einziger Wertgegenstand ver> zeichnet steht und e» sich beranSstellt. daß zur Vornahme der Teilnna einfach nichts vorhanden ist. Und der armen Sowjet, Frau bleibt oft genug nichts andere» übrig, aks die Straße. . Die Denkschrift des Deutschen Mdtetages. ..SlSdke, Staat. Wirtschaft." Berlin. 28. Okt. Der Deutsche Ttädtctaq übergab heute der Oeffentlschkeit seine, mit allgemeiner Spannung erwartete Denkschrift „Städte. Staat. Wirtschaft" Er legt darin die mit den großen staatlichen und wirtschaftlichen Problemen auis engste verknüpften Lebensfragen der Städte im Zusammenhänge klar Indem er die gemeindlichen Ausgaben sowohl unter dem Gesichtspunkte der zweckmäßigst-n Er füllung der öffentlichen Ansgnben überhgnvt. wie n»ch unter dem des möaljckiste.i Abbaues der durch die öffentliche Ver waltung der Wirtschaft verursacht-li Belastung betrachtet. Tara» schließen sich grundlegende Richtlinien sür eine Neu gestaltung der öffentlichen Bcrwaltung und der öffentlichen Finanzen an. Ans Grund ein-r Fülle von Material werben zunächst der Bereich der städtischen Auf- ggd-n nnd Ausgaben — »eben dem Besoldnnaswesen vor allem di« sozialen -er Fürsorge tm weitesten Sinne und die kulturellen der Schule — dann die städtischen Einnahmen, und endlich die Reform der üfsentlichen Verwaltung behandelt. Die DenAlbrist wird sicher in weitem Maße dam bci- iragen, die Irrigen Auffassungen richtig zu stellen, die über die Äem-Znben gelegentlich verbreitet sind, und wirb zugleich in nichtigen Fragen den Weg kür die Weiterbehandlung wellen. Folgende markanten Ergebnisse schälen sich heraus: Die Meinung, daß die Sienerbelasinng der Wirtschaft In erster Linie bnrch di" G meind-n verursach« kct. erweist sich als nicht zutreffend. Der etatsmäüige städtische Steucrbebarf ist mit seiner Steigeruna aeaenüber dem etatSmäßigen St-nerbedaif de» Reiches nnd der Länder zurückgeblieben. Di« Steigerung des etatSmä^taen städtisch-« Ftnanzbe^arfe« ohne die Wohl fahrtspflege bleibt sogar hinter der durch die Fnderzahlcn a,.»,'-t>vgckt-'n Minderung der Kanskralt der Mark zurück. T>- De'if'<hrist zeiat iw übet"-» in eingehenden oni vrnktt- schen Erfahrungen gesttt' ten AuSsttbrungen. daß die gegen- inartig den Städten obliegenden Ausgaben g« «tw« 8« Prozent zwangsgebnnde« Innd dadurch der freien Entschließung und der Bestimmung der Städte entzogen sind. Ungeachtet der grundsätzlich all ^ anerkannten Bedeutung wird die Selbstverwaltung aus allen Gebieten, sei eS der Schule, der Wohlfahrt, der Polizei usw. fast durch jedes neue Gesetz weiter eingeschränkt. ezr„» erweist sich, daß praktische Sparmaßnahme« nur vor. genommen werben können, wenn vorher eine grundsätzliche twrnnn in der Richtung einer Wiederherstellung der S ^stverma»tnnq eintritt. Die gleiche Entwicklung zeigt sich auch hinsichtlich der Be Handlung der städtischen Einnahmen, insbesondere der Steuern. ES ist in der Tat außerordentlich eindrucksvoll, wenn man an» der Denkschrift erfährt, daß die Städte l02S nur wenig mehr als ein Viertel ihres SteuerbebarkeS aus der Einkommensteuer decken konnten, gegenüber der Hälfte im Fahre lül8. Hält man dieser Verringerung der städtischen Be wegiingöfrelbeit hinsichtlich der Einnahmen die Steigerung der W"blsalirtsauögaben gegenüber io wirb klar, in welche Schwierigkeiten die Gemeinden geraten mußten. ES stimmt bedenklich, daß diese Entwicklung durch Maßnnbmcn gerade auch der letzten Zeit stark unterstrichen wirb, nnd zwar auf der einen Seite durch die unsystematische Art des »«-„-rabbaueS. der nicht von einer gleichzeitigen AnSgaben- minberung begleitet ist. und auf der anderen Seite durch die Mehrbelastung mit Ausgaben, wie noch In den letzten Tagen mit denen für die ausgesteuerten Erwerbslosen. Deshalb darf man sich nicht wundern, wenn bas Fahr 1S2ll für die städtischen Etat» mit starken Fehlbeträgen avschlteßen wird. Aus der Denkschrift geht zum ersten Male mit ein- drucksvoller Deutlichkeit hervor, daß Gesetzgebung und Ver- nmltuna gegenüber der städtischen Selbstverwaltung noch I' " r von E"ts>beid''irgen antzehen deren k,fv-h->>.,-" Boranksetzuna in der Zwangswirtschaft des Krieges und der Fnslottonvzett bcgründ-t sind Man versteht, wenn der Städte- taa demgegenüber fordert, daß Gesetzgeb ma nnd Verwa''ins st§> «-,» den Bod"n der nunmehr enb-stfti«, stabilisierten Ver« bältnike stellen nnd die Selbstverwaltung wieder von den Fesseln eine» übermäßigen Schematismus befreie« solle«, da. -- erfülle« kann. Diese V-f-elvna wird sich in dovv-lter aiicktzn» > ,>vömir,en müsien einmal materiell in einer Verrtnaerung der Zwana»"''aben und iodonn in einer Ver- - i »'achuna der Verwaltung. Fe iveniaer es znier den augenblicklichen Verhältnissen namentlich w't Bleicht auf die brsrig-nden Aufgaben her öffentliche» Fürsorge mög- "' ist die V,'rwaltnnasa»iaob<>>, ot» solche »n verringern, »m so bedeutungsvoller ergibt sich alS erste Reformausgabe d»' "'roblem. die gesamte vssentliche Verwaltung vraauisch z« vereinfachen und z» verbilligen. Das Kernstück dieser aesamten Reform, die Wiederlierst llnng der gemeindlichen Selbstverwaltung, findet aut dem Gebiete der Finanzen ihr Gegenstück und ihr- Vor.,"»s-i'„„g i„ der Wiederherstellung der a. meindllchen Selbstverwaltung daRii. ' ' dt- G-meinden wieder selbst v r r a n t >" o r»l i enr scheiden müssen ob und wie sie eine Aiii-iahe im Hindi ck ans die daraus z» erwartende finanzielle Belastung der Bc- - - >,ng <>r,-rf>er- »nelleo Dgwit die Gemeinden hier für die nötigen finanzielle» Miltes erhalten muß der neue Finanzansaleichentlprechendaeregeltwerden nnd ihnen gleichzeiti auch die nötige Bewegungsfreiheit.ans ünanzi"llem Gcbi mir nllem durch die Wiederein führung eines Zuschlages zur Einkommen steuer sichern. — Amlsanlrill -?s neuen Chefs öer Keeres- leituna. Berlin. 28. Oktober. Wie die TU erfährt, wirb der neue Shef der Heeresleitung. Generalleutnant Heye, am Montag, dem 88. Oktober, die AmtSgelchäkte als Nachfolger deS Generalobersten von Seeckt übernehme«. * Königsberg, 28. Okt. Zu Ehren des Chefs der Heeres leitung, Generalleutnants Hene. fan) gestern abend in der KönlaShalle ein Abschiedsabend statt, an dem Vertreter der Reichs- und Staatsbehörden Ostpreußens, der Stadt Königsberg, der Universität, der ostpreußtschen Wirtschaft und der Presse tcilnahmen. Deulsch-ilalienische Dorbesprechurryen. 'Tr-' ^ „ n I r r ' <r> . , , n > « , 1 , , , „ n a.t Berlin, 23. Oktober. Die Meldung einer bevorstehenden Zusammenkunst zwischen Stresemann und Mussolinl ist be» kanntlich von Nom aus dementiert worden. Fetzt wird be» richtet, daß deutsch-italienische Vorbesprechungen ans diplomatischem Wege zwecks Abschluß eine« SchiebS. und Freundschaftsvertrages zwischen Dentsch'avd und Italien eröffnet worden seien Bon eigentlichen Verhandlungen könne man dabei aber, wie wir an einer zuständigen Stelle hören, noch nicht reden. Es handelt sich bisher nur »m eine Fühlungnahme. Der Resileil -e» MiBeUand.Aanals. Baubeginn am Montag. ' ' T r " ki » n, L s ,k n ^ ch r 1 s t I L i t „ n ft.s Berlin, 23. Oktober. Bei dem ersten Spatenstich, der am Montag für die Ergänzung des Mittellandkanals erfolat han delt es sich »m das N e st st ü ck Weser —Elbe. Die Zn- stimmung der beteiligten Länder ist vorhanden, auch die Preußens, dessen Unterschrift allerdings noch fehlt, weil die preußische Negierung noch mit den Kommunalverbänden zu verhandeln hat. Sachsen hat seine Unterschrift gegeben. Der Kampf gegen die polnifche Korruplion. Warschau, 28. Oktober. Eine soeben erschienene und sofort in Kraft getretene Verordnung »erbietet be« Abgeord, ncten und Senatoren, Mitglieder »o« Berwaltungsriiten, Aukkichfs- nnd Nevistonsräte« »on Aktienaesellkchafte« z« sein» gleichgültig ob an den Aktiengesellschaften der Staat mit Kapital beteiligt ist oder nicht. Die Bernfnng von Mit» gliedern der Volksvertretung in solche Stellungen ist von vorn herein nnatiltia. Akweorbnete und Senatoren, die binnen 14 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung auf die an geführte» Stellungen in Aktiengesellschaften nicht verzichtet haben, gehen ihrer Mandate alS Volksvertreter verlustig. Die Senaks-eballe über -as Prager Regierungsrpoqramm. Prag, 23. Okt. Im Senat nahm am gestrigen Freitag der Senator Hartl lDtsch. Nat.-P.) zur Regierungserklärung Stellung. Seine Partei müsse, io führte er aus. jenen deutschen Parteien, die an der Negierung teilnehmcn. die Verantwortung für diesen Schritt überlassen. Seiner An sicht nach iolle das sndctendeutfche Volk national zermürbt werden. Immer noch« faste die Tichecho-Glowakei ihre natio nale Sendung dahin anf. der französische Gendarm gegen Deutschland z« sein. — Der nnt!ona!demokratische Senator Dyk nannte dir Teilnahme der Deutschen an der Regierung verfrüht. Der Vorsitzende der Deutschen Nationalpartei Senator Dr. Brunar führte au», baß sür alle«, wa» Nch nun unter der tschechisch-deutsch-slowakischen Regierung ereignen werde, auch deren deutsche Mitakteder verantwortlich ieien. Für lebe gesperrte deutsche Schulklaste. für jeden abgcbauten deutschen Beamten, sür jeden den Tschechen überlieferten Hektar deutschen Bodens und für dte Handhabung der Svracheirvcr» ordnnng mache die Deutsche Nationalvartei dte BertraucnS» männer der deutschen Parteien in der Regierung nerzniwort- lich. Er sei überzeugt baß ssch die deutschen Minister der ungeheuren Verantwortung bewußt gewesen seien, als sie ssch obne vorherige Sicherstellung der Erfüllung aller national-» Mind-stf"rdcrnngen zur Teilnahme an der Neasernna her-it- erklärt hätten. Er hoffe, baß sie der tschechssck'en Mehrheit Ihre weitere Mithilfe versagen werben, wenn sie sehen bas, sich bie an ihren Eintritt in die Regierung geknüpften Hoff nungen nicht erfüllten. Kohkenmangel in Aorweaen. Bedrohliche Ausmirknna des englischen Streiks. Oslo, 23, Okt. Aus einer Konferenz der Direktoren der führenden Schiffahrtsgesellschaften und der StaatSetsenbahnen über die durch die ArbcitSriihe Im englischen Bergbau bervorgernfene ernste Lage wurde iestgestellt. daß die für dir Anircchterhaltiina de« regulären DgmpfschlffihrtSdienstcs erforderlichen Kohlennorräte fast erschöpft sind. In der nächsten Woche wird man Nch schlüssig werden müsse», ob ber SchlssabrtSd>cnst stork eln- znichräliken oder ganz etn'nstellen ist. IT -N i IS amerikanische Alokkeneinheilen in Schanahat. Paris. 28. Okt. Nach Blättermeldnngen aus Schanghai sind 18 amerikanische Kriegsschiffe darunter IS Panzerkreuzer, gestern in Schanghai eingelause». iWTB.j 1akrmarkt8-8onntag Pen re. oinodei von I bis a ttzir »iml meine Oe-ckilNe-zume zeNItn«! Rk«II»1r»0« « Qran0unn»i»>>s iaoa o», tlou» »Se gut» Vt«»vk». tküriSvtzonL kr. i-iseii