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WM NwiMe DW, >»«W 8lI>Uföl!>!k 8cIiIi>ki«ekHIv>ei', knuienstl'. 7. Hauvk- GelchSstSstelle: Piaricnstr. L8. Anreizen-Larlt. «nncilnne von knkündiaungei» di- nactuniNaar s Udr, Sonn- und ScitllaaL nur Maricnlnahe ss von » dir V,i Uki Die l ivalttae Grund teile <ca. s Silben» so Pla. kn- sündiaunaen an! der Privaiieiie Seile « Lta: die rlvaliiac Seile als .Ein- aelandi" oder aul Tertieiie so Plz. In Nummer» »och Sonn- und gc,er las«» l- l»c». Livaliiac Guindzeilc»! so, to de» so und so Lsg. nach be sonderem Laris. Auswärtige Aul- träge nur gegen Borausbezabiung. Beleablätter werde» mit U>V>g. berechnet. Sernlvrechanlchluß: «mt l Nr. ll und Str. SV0«. H vLS Loodöll Luk Kkt8 vilü billlxsi imt K«lulv8 VLi'invsammIvl' K V'erkLutvLtL-Uo ^ VrvsÄvi»-^., ^waUt.nrjtra58o >tt (1)out8t.dv8 IK'icUsMleut.) «« 6. 8. 81vd1vr, Xr<»nlvnd»ter-I?a1>r11i, ^ ^'ernKpreKeder 2Vmt- l, Xo. 4V96 ^Uejrijxo ^'sdrlLruitoa ketroli! L äuldoin 4.-K. VNL8VLK. koius LvckvrvLrvll llllck Loko-Lrükol grösst« ^usvcatil vom öinknebon bis kvinoton Oenro in nur orst- klassixen I-nbrilcaten LiNHH»A«riIAL»«IL pirnsiscsiv 81«°. 8s>Iu>on I^rviLen: «,»1 IteinonLditr«» . mit I'I, i,Iü8'-rn. (Eiollo UA . LH vosil. 8s»rt<tüNi^5t. LN'^oprlk8t. MOIILOtOI ^ LltmirL! kstksus kUrnsisotzs 8tr. ^ omMolilt- /u Agl'lllkli.Illemmkl' H Mll ?»» ° 1 !»1u'onol' des Landtngswahlrechts Olartenbauverband. Städteansstellnng. Allgem. Haus- v»»» Oslltgll. brsitzelvelei», Stcohwitwer. GcrichtSvcchandl. Künstlertniigleit in den Hoithealer». Lodert Luurv, 8i>erlaI-(,c»ebltN lllr Uelsc-.trllliel — Uerien-dloilorruren — I-eSerngreu. Lr.?lLLl!AL!T-»»crstn«. KiTJnli >903. Nr üie Baüe- liill! Kisezeit. Die geehrten Leser der „Dresdner Nachrichten", welche unser Blatt durch die hiesige Geschäftsstelle beziehe» und dessen Nuclisciidung nach den l8»n,,>»«i--»Tnr»>ntI>i»Itn>oi't«»» wünschen, wollen der Unterzeichneten Geschäftsstelle rechtzeitig darüber Mitteilung zngehen lassen, damit die Uebertveisung bezw. Wcitersendung dulch die Kaiser!. Post pünktlich erfolgen kann. De», Ileberwcisnngsaniragc ist deutliche Stamens-, Orts- und Wolmungsangabc bcizusügen auch ist die im Deutschen RcichSpostgcbiete — Oesterreich berechnet noch besondere Gebühren — erforderliche Neberwcisungsgcbükir von 1 Mk. für ein Kalender-Vierteljahr, 40 Ps. sür l Monat nebst etwa noch zu entrichtender Bcrugsgcbühr vor der Abreise an unS cinzu- schickcn. Für Neberweisungen, welche inmitten eines Monats beginnen und im Lause des nächstfolgenden Monats ablauscn, sind die Ilcbcr- wcisungSgcbührcn sür 2 Monate — 80 Ps. zu entrichten. Die Ilcbcr- weisungcn verstehen sich postlagernd, können im Deutschen Ncichspost- gcbicle aber auch mit Zustellung des Blattes bis in die Wohnung beantragt werden; das Bestellgeld von je 14 Ps. sür den Monat würde dann glcichsalls vorher an uns mit zu zahlen sein. Für diejenigen, welche die „Dresdner Nachrichten" täglich aus Reisen zu lesen wünschen, aber ihren Aufenthaltsort häufig wechseln, sind besondere Rcisc-Krenzbandsendungcn eingerichtet und beträgt die Gebühr hierfür bei täglicher Versendung nach jedem Orte im Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn (bis zu lOO Gramm) monatlich 2 Mk. 80 Pf., nach den Ländern des Weltpostvereins monatlich 1 Mk. SO Pf. Die Leser, welche die „Dresdner Nachrichten" durch die Post empfangen, wollen dagegen sich in gleicher Angelegenheit nur an das Postamt ihres Wohnortes wenden, bei welchem ihre lausende Bestellung erfolgt ist. Uebcrweijungc» innerhalb des Deutschen Reichspost- gebietcs werde» seitens, der Postämter gegen eine Gebühr von 50 Pf., im Verkehr mit Oesterreich und fremden Ländern gegen eine solche voir l Mk. auSgcsührt. 8tsWMk in.DltsiM Musst«' Marien straf? e 38. Zur Reform des LundtagswahlrechtS. Die Frage, ob die v>el erörterte Reform des sächsischen Landtagswahlrechts praktisch in Angriff genommen werden soll, ist nunmehr im zustimmendcn Sinne von der zuständigen Stelle entschieden worden. Die Regierung selbst hat sich für den unver züglichen Beginn der gesetzgeberischen Aktion nach dieser Richtung ausgesprochen und ist damit dem Standpunkte bei getreten, den die „Dresdner Nachrichten" in ihrem in den weitesten Kreisen innerhalb und außerhalb Sachsens bemerkten Artikel vom 23. Juni, „Zur Wahlrechtsreform", empfohlen haben und der in der For derung einer tatkräftigen amtlichen Initiative zur Verwirklichung des Reformgcdankens gipfelte. Die jetzige Kundgebung der Re gierung muß den Beifall aller einsichtigen sächsischen Patrioten ohne Unterschied des engeren Partcistandpnnktcs finden. Sie ist dem, was die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in der vor liegenden Frage empfindet, förmlich aus der Seele gesprochen und trifft insbesondere auch darin den Kern der Sache, daß sie den eigent lichen F-ehlpunkt des bestehenden Wahlgesetzes, die, unbillige Zn- rückdrängung des politischen Einflusses der dritten Wählcrklasse, scharf und unzweideutig hcrvorhebt und dadurch von vornherein die Richtung anzeigt, in der sich die gesetzgeberischen Arbeiten zu bewegen haben. Anzuerkcnncn ist ebenfalls der Entschluß der Regierung, die vorauszusehende Ruhmredigkeit der Sozialdemo kratie außer acht zu lassen, die jedenfalls das jetzige Vorgehen agitatorisch auszubeutcn suchen wird, indem sie es als eine Folge der NeichstagSwahlen hinstellt, um sich dadurch bei ihren An hängern und Mitläufern in den Nimbus einer ausschlaggebenden Macht im Staate zu setzen. Alle urteilsfähigen Elemente im Lande werden das Unzutreffende einer solchen Beweisführung leicht erkennen. Es bedurfte keineswegs erst des Ergebnisses der Reichstagswahlen, um die leitenden amtlichen Kreise mit der Ucberzeugung von der Reformbedürstigkeit des sächsischen Land tagswahlrechts in seiner gegenwärtigen Gestalt zu erfüllen. Viel mehr darf sich die Regierung auf Grund ihrer von Anfang an in der Sache eingenommenen Haltung mit Recht darauf be rufen, daß sie zu kein-r Zeit die Reformbedürftigkeit deS gelten- den Drciklassenwahlrechts verkannt habe. Sie hat nur dafür plädiert, daß mit der Vornahme der Reform gewartet werde, bis die etwaigen schädlichen Folgen des jetzigen Wahlrechts klipp und klar hervorgetretcn seien, und nachdem dies nun in augenfälliger Weise geschehen ist. hat sie in Erfüllung ihrer patriotischen Pflicht keinen Augenblick länger gezögert, die Initiative zu ergreifen, und damit auch in der Wahl des Zeitpunktes die Erwägungen sich zu eigen gemacht, die in dem eingangs erwähnten Artikel unseres Blattes anoestellt worden sind. Bemerkenswert und sür die außergewöhnlichen Schwierig keitcn der zu lösenden Ausgabe bezeichnend ist das Verfahren, das die Regierung zur Erreichung des angcstrebten Zieles ein- Zuschlägen gedenkt. Sie läßt nämlich nicht einfach, wie cs sonst üblich ist, einen Entwurf über den Gegenstand von ihren Räten ausarbciten und legt ihn dann bei Beginn der neuen Landtags- tagnng den Ständen vor, sondern sie verständigt vorher die Ocfsentlichkeit von ihrer Absicht und erklärt sich bereit, sich zum Zwecke der Mitarbeit an dem Entwürfe des Rates und der Unter stützung einer parlamentarischen Kommission zu bedienen, die in der Hauptsache ans den erfahrensten Mitgliedern beider Ständekammern bestehen soll. Das ist ein Weg, der zwar von der herkömmlichen parlamentarischen Sitte abweicht, dessen Wahl aber im Interesse eines brauchbaren Endergebnisses allerseits mit Freuden begrüßt werden muß, weil er eine sichere Gewähr dafür bietet, daß die Vorlage, die aus solchen gemeinschaftlichen Beratungen heraus schließlich zu stände kommt, nicht ein mehr oder weniger bureaukratisches Machwerk des grünen Tisches, das vom Regen in die Traufe führt, sondern ein wirklich lebens fähiges. praktisches Erzeugnis darstellt, das in steter, enger Fühlung mit den berufenen Vertretern der öffentlichen Meinung organisch herangewachsen ist und von dem allgemeinen Vertrauen getragen wird. Die Berufung der Kommission erscheint auch insofern als ein glücklicher Gedanke, als die Negierung sich da- durch in höchst wirksamer Art gegen den sonst möglichen Vorwurf schützt, daß sie auf eigene Hand eine un brauchbare Vorlage habe auSarbeiten lassen, bloß „nt »Uquick kocisss viäsatur", damit es den Aiöchein gewinne, als ob sie über haupt etwas getan habe. Die eingehende Durchberatung und Vor bereitung de? Gesetzentwurfes in der Kommission läßt mit Grund erhoffen, daß ec demnächst bei der Landesvcrtretung eine gute Aufnahme findet und nicht, wie es tonst zu fürchten wäre, an hundert Klippen scheitert. Es wäre verfrüht, wollte man sich schon heute auf spekulative Betrachtungen darüber cinlassen, welche Neuerungen im einzelnen für die Reform in Frage kommen könnten. Die grundsätzliche Hauptsache ist und bleibt die Beseitigung der, wie cs in dem Eomnninlgus der Regierung heißt, nicht beabsichtigten Wirkung des jetzigen Gesetzes, „den Einfluß der in der dritten Wählcrklasse gewählten Wahlmänncr auf die Wahl der Wgeordneten auf ein den Grundsätzen der Gerechtigkeit nicht entsprechendes Maß herab zu drücken." Die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes vom 27. März 1896, die eine solche vom Gesetzgeber nicht gewollte teil weise Entrechtung der Wähler der dritten Klasse zur Folge gehabt haben, lauten: „Die Wähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden staatlichen Grund- und Einkommensteuer in 3 Abteilungen geteilt. Zur 1. Abteilung gehören die höchst- besleneiten Urwähler, ans die ei» Drittel der Geiaintsumlue der Stcnerbcträge entfällt, jedenfalls aber alle Urwähler, die an Grund- und Einkommensteuer den Betrag von wenigstens 300 Mark zu entrichten habe». Die 2. Abteilung bilden die nächst niedriger besteuerten Urwähler, aus welche die Hälfte des Restes der Geiamt- sleuersnnnne cnOällt, jedc»s<rlls ober diejenigen, die an Grund rind Einkommcnstcucr de» Betrag von mindestens 38 Mark ent richte». Zur 3. Abteilung gehören alle übrigen Wähler. „Darnach werden zunächst die Steuerbcträgc aller Urwähler in einem Wahl bezirke zulammengezählt und so der Gesamlsteuerbetrag festgcstellt. Dieser wird dann in drei gleiche Teile geteilt und der 1. Klasse werden nunmehr diejenigen Urwähler cingcreiht, die zusammen den 3. Teil der Gelamtstcuersummc ansbringen, indem man mit dem größten einzelnen Stcuerbctrage beginnt und bis zur Vollmachuiig der Summe die nächstfolgenden hinzuzählt. Der nach Feststellung der 1. Steuerklasse verbleibende Rest der Gcramtsteueriumme wird hieraus halbiert und sodann bei der Bildung der 2. Klasse wie bei der 1. Klasse verfahren. Auf Grund dieser Methode haben sich in der Praxis zahlreiche Unzuträglichkeiten ergeben. Jede der 3 Klassen hat nämlich wohl dieselbe Anzahl Wahlmänner, aber die Anzahl der Wähler innerhalb der Klassen weist gewaltige Unter schiede auf. In der Regel findet »ran in der 3- Klasse 30 bis 50 mal mehr Wähler als in der ersten; es hat somit ein Wähler der 1- Klasse 30 bis 50 mal so viel Recht, wie ein solcher der 3. Klasse. Im einzelnen mögen noch folgende Beispiele angeführt sein: Bei der 1. Wahl unter dem Dreiklasscnwahlrecht 1897 hatte die Ge meinde Cotta bei Dresden 1704 Urwähler. Davon gehörten der 1. Klasse an 49, der zweiten 289 und der dritten 1362. In Löbtau gab es 3204 Urwähler, davon in der 1. Klasse 65, in der zweiten 491, in der dritten aber 2648; in Klotzsche hatte die 1. Klasse 19 Urwähler, die 2. Klasse 66. die 3. Klasse aber 465; in Pot- schapvel die 1. Klasse 25. die 2. Klasse 169, die 3-Klasse aber 1224. In Potschappel hatte somit jeder Wähler 1. Klasse 49 mal mehr Recht, alS ein solcher 3. Klasse. Bei der letzten LandtagSwahl im Jahre 1902 sind ganz ähnliche Mißverhältnisse zwischen den ein zelnen Klassen sestgestellt worden. Hier wird also an erster Stelle der Hebel anzusctzen sein, wenn man die plutokratischen Wirkungen des Dreillassen- wahlrcchts beseitigen will, die sich in dem Uebelstandc geltend machen, daß dem nackten Besitz vielfach ein ganz unverhältnis- mäßiger politischer Einfluß im Vergleich mit denjenigen Elementen gewährt wird, die sich durch Bildung und soziale Stellung aus zeichnen, ohne daß die Stcuerleistung den an die erstklassigen Wähler gestellten Anforderungen des Dreiklassenwahlrcchts ent spricht. Wer freilich das Trciklassenwahlrccht genauer kennt, dem dürfte cs wohl zwcsielhast erscheinen, ob sich selbst bei bestem Willen alle plutokratischen Auswüchse und Absonderlichkeiten unter dessen Herrschaft vermeiden lassen. Es kann daher kaum aus- bleiben, daß auch die Frage einer Systemänderung bei den bevorstehenden Erörterungen zur Beratung gestellt wird, nno gerade mit bezug auf diese Möglichkeit erscheint es von Bedeutung, daß die Regierung in ihrer Kundgebung cs ausdrücklich als eine offene Frage erklärt, auf welchem Wege die Reform zu bemerk- stelligen sei. Andeutungsweise mag in diesem Zusammenhänge ein Plan erwähnt sein, der in einer im Verlage von Wiechel i» Dresden erschienenen Broschüre entwickelt wird und dahin abzielt, daß das neue Landtagswahlrecht geheim und direkt, aber nicht gleich für alle, sondern nach den Grundsätzen der ausglcichendcn Gerechtigkeit abgestust sein soll; Alter, Militärvcrhältnis, Grund besitz, Einkommen und geistige Ausbildung sollen als Faktoren der Stimmenberechnung ihr Gewicht in die Wagschale werfen und ihren einzelnen Trägern das Vorrecht von Zusatzstimmen ver schaffen. Die Kommission wird natürlich nicht verfehlen, jeden nur halbwegs brauchbaren Vorschlag, der nicht rein ideologisch ist, in den Bereich ihrer Untersuchungen hineinzuziehcn. Ins besondere wird auch die Frage zu prüfen sein, wre sich dem aus maßgebenden industriellen Kreisen geäußerten Wunsche nach einer den wirtschaftlichen Interessen des Landes mehr angepaßten Vertretung der Industrie in der Ständeversammlung Erfüllung sichern läßt. Zu dem Zwecke dürfte die Berufung von Mitgliedern der sächsischen Industrie in die Komission zur Reform des Land tagswahlrechts nicht von der Hand zu weisen sein. Der industrielle Gesichtspunkt in der Wahlrechtsfrage, der, soweit die Erste Kammer in Betracht kommt, auf das Gebiet der Verfassungsänderung führt, ist neuerdings von der Chemnitzer Handelskammer in einem Rundschreiben an sämtliche Handelskammern betont und von diesen lebhaft aufgegriffen worden. Insbesondere die Dresdner Han delskammer hat sich jüngst eingehend mit der Angelegenheit be schäftigt und es wurde dabei allseitig kein Zweifel darüber belassen, daß eine verstärkte Vertretung der Industrie im Landtage, sowohl in der Ersten wie in der Zweiten Kammer, dringend wünschens wert sei und mit allem Nachdruck angcstrebt werden müsse. Es ist ein gesetzgeberisches Werk von der größten Bedeutung sür die inncrpolitijche Weiterentwicklung in unserer engeren Hei mat, zu dem in der Kundgebung der Regierung der erste vorbe reitende Schritt geschehen ist. Nun gilt es sür alle wahrhaften sächsischen Patrioten zu zeigen, daß sic gewillt sind, unter Beiseitc- slcllung parteipolitischer Sondcrintcrcsscn in gemeinsamer opfer- freudiger Arbeit für das allgemeine Beste dem Ziele der parlamen- tarischcnVcrabschiedung eines brauchbaren neucuWahlgesctzcs zuzu- strcbcn. Zumal auf konservativer Seite wird hcan sich der Ein sicht nicht verschließen dürfen, daß selbst das eventuelle Opfer einer teilweise» Preisgabe von politischen Besitzständen und Rechten, die unter dem bisherigen Wahlgesetz unangefochten bestehen konnten, nur als eine geringe parteipolitische Einbuße erscheinen mühte im Vergleiche mit der gesunden Belebung, die mit der Schaffung eines geeigneten neuen Wahlgesetzes für die gesamte innere Politik in Sachsen verbunden sein würde. Wenn der vater ländische Appell an die nationale Uneigcnnützigkcit der führenden politischen Parteien in Sachsen nicht ungchört verhallt, dann, aber auch nur dann darf das sächsische Volk mit vollem Vertrauen dein baldigen gedeihlichen Abschluß der Reform des Landtagswahl- rcchts entgcgcnjehen. Neueste Drahtmeldungen vom 15 Juli Erkrankung des Papstes. Rom. Ter Zustand des Papstes war bis Mittag stationär. Das Allgemeinbefinden war heute früh eni wenig besser infolge des nächtlichen Schlafes der jedoch mehr ein leichter komatöser Zustand war. Das Bewußtsein ist vollständig wlcdcr- gekehrt. Während der Nacht sagte der, Papst zu Lappoui und seinem Kammerdiener Centra, die bei ihm wachten, stc sollten ihm gehorchen und zur Ruhe geben, er fühle sich wohl. Lappoin erwiderte: „Sic sind es, Heiliger Vater, der jetzt gehorche» muß." Manchmal stellt sich der Papst schlafend, um seiner Umgebung Ruhe zu verschaffen, oder er bittet darum, ihn allein zu lassen, da er schlafen wolle. Die Ernährung des Papstes leidet darunter, daß er flüssige Nahrung zwar gern nimmt, feste aber zurückweist. Lappoui hat heute früh 9 Uhr den Vatikan verlassen, um nach seiner kranken Tochter zu sehen, und ist um lOssi Uhr in den Vatikan zuruckgckehrt. Um eine neue Jlüssigkeitsansammlung im Art zuruckgeführt. Berlin. sPriv^Tcl.) , Die „Hohen zoll ern«. die <'cllcn. ,Pr,o-^ci., me „Hoyenzollern . „Nymphe und ras Torpedoboot „Sleipncr" sind heute Bergen nach Molde abgegangen. von SL'Nll-lSMljUvg IS,I9MMgUs>89,I(I WZ MINI4SPMA