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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 16.08.1916
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1916-08-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19160816013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1916081601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1916081601
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-08
- Tag 1916-08-16
-
Monat
1916-08
-
Jahr
1916
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 16.08.1916
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kostenersatz auf 10 v. H. herunter. Ander» läßt e» fich bet vß» ' ^ ' «ute sich «» iS » 2d §- »»s « s» »» W» »» " » ^ L "L »» 5 r. S krr: V »r or dem verminderten Umsatz nicht wachen. Wären die H^ preise (entsprechend den Lederpreisen) besser, dann ließe das Rindfleisch wohl etwas verbilligen. — Lchweinemastverträge für die HeereSverwalt»»«. Bekanntlich hat zunächst die Marineverwaltung, deren aus gezeichnete wirtschaftliche Organisationen zu Beginn -e- KriegeS die ungeteilte Aufmerksamkeit und Anerkennung im ganzen Reiche gefunden haben, mit Mastverträgen bei gleichzeitiger Fntterlieferung gewaltige Mengen von Mast- viel) bauernd sicherstellen können. Danach ist seitens der Staatoregierung für die groben Städte und industriellen Beöarfsbezirke ein Gleiches geschehe«, zunächst allerdings nur in beschränktem Umfange. Bon den Biebban-els- verbänden ist nunmehr der Militärverwaltung zur Sicherstellung des Heeresbeöarfs empfohlen worden, mit Hilfe der Proviantämter Futtermittel zu beschaffen und Verträge über die erforderliche Zahl Schweine abzu- schließen. Der Brandenburg-Berliner ViehhandrlSvcrband bat bereits einen Plan für zunächst 100000 Schweine auf- aestettl nnd die Militärverwaltung ist in eine wohlwollende Prüfung dieser Wirtjchaftsmatznahme eingetreten. Durch solche Abschlüsse und durch eine öffentliche Registrierung aller solcher Bertragsschweine können die ländlichen Kom- rnunaiverbände wie die BiehhandelSverbände am besten einen Ucberblick über Stand und Gang der Produktion erhalten. Vielleicht ordnen die Landeszcntralbehörden die Anmeldung aller Mastverträge an den Zentralvichhandels- verbanü an. Cs würde vor allem auch im Lande selbst Klarheit geschaffen, wieviel Schlachtvieh in den bevorstehen den Mvnaten bereits anderweitig gebunden und was für die sonstigen Umlagen noch aufzubringen ist. Dadurch er hält die Landbevölkerung einen verstärkten Anreiz, die Produktion für die Selbstversorgung weiter zu verstärken.' auch das ist dringend nötig. — Einmachzucker. AlS Einmachzucker sind vom Kriegs- ernährungsamt für die Monate August und Septem ber wieder monatlich je S 0 0 0 0 Doppelzentner be sonders zugeteilt worden. Diese Gesamtmengen werden auf die Bundesstaaten nach einem Matzstabe verteilt, der in gleicher Weise die Zahl der Haushalte wie die Zahl der Obstbaume berücksichtigt: für einige Bundesstaaten, die hiernach im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und zum Bedarf und im Verhältnis zu den übrigen Staaten offen bar benachteiligt würden, ist das ihnen günstigere Ver hältnis ihrer Einwohner zugrunde gelegt worden. Die Verteilung innerhalb der Bundesstaaten obliegt den bundesstaatlichen Behörden. Hierfür einen allgemeinen Schlüssel aufzustellen, hat sich als unmöglich erwiesen, da zu viele Sonöerverhältnisse berücksichtigt werden müssen. Im allgemeinen wird die Verteilung um so mehr die ein zelnen Verhältnisse berücksichtigen können, je mehr sie vom weiteren in den engeren Kreis gerückt wird. Bei aller Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse, zum Beispiel der Gartenbesitzer, wird es aber auch da nicht ohne Härten abgehen können. Es wird beachtet werden müssen, daß der Bedarf an Brotaufstrich überall mehr oder weniger gleich ist, und das, gerade im Kriege das Einmachen von Obst vielfach auch in solchen Haushaltungen heimisch wurde, die es vor dem Kriege weniger pflegten. Das mutz billigerweise auch von den Haussrauen beachtet werden, die nun viel weniger bekommen, als sie in langen Frie- öensjahren gewohnt waren: mit Seitenblicken auf andere Nachbarn desselben oder des nächsten Kreises, die, wie man meint, weniger brauchten und doch das gleiche oder sogar etwas mehr bekommen, ist nichts geholfen. ES gilt, sich mit dem Wenigen einzurichten und damit abzufinöen. daß so viel Zucker, als zur Obstverarbeitung nach alter Weise nötig wäre, leider nicht vorhanden ist. Unsere Rübenernte 1915 war an sich, da der Anbau um ein Drittel gegenüber den Vorjahren zurückgegangen war, nicht reich lich: ihr stand ein außerordentlich gesteigerter Bedarf der Marmeladen-, Kunsthonig-, Schokoladen- und Süßigkeiten- Industrie gegenüber. Als der Verbrauch im April 1916 beschrankt wurde, waren die Bestände bereits stark zu- sammengcschmolzen, nnd wir muhten uns auf eine Ber- brauchsmenge einrichten, die zwar nickt allzu stark unter dem durchschnittlichen Gesamtjahresbedarf, aber doch er heblich unter dem Sommerbedarf Ser Friedenszeit blieb. Alles, was hiernach verteilt werden kann, ist verteilt. Zu rückhaltung größerer Mengen ist unmöglich gemacht. Was in VcrbrauchszuckerfLbrikeu und sonst noch liegt, wird plangemäß in den nächsten Wochen restlos in den Ver brauch kommen, bis diesem wieder Zucker aus der neuen Ernte zugeführt werden kann. Bis dahin müssen sich die Verbraucher aller Kreüe mit der Knappheit abfindcn. Es ist gewiß bedauerlich, daß damit die, vielfach im eigenen «harten geernteten. Obst- und Becrenfrüchte nicht alle nach lieügewonnener alter Weise zu Saft und Brotaufstrich ver arbeitet werden können, aber eS ist übertrieben, wenn be hauptet wird, daß deshalb Obst umkommen müsse. Die in vielen Tausenden über das ganze Land verbreiteten Anweisungen, so namentlich die von den preußischen Ministerien veranlaßten und vom KricgsauSschuß für Volksernährung herausgegeberven Anleitungen zur Er haltung der diesjährigen Obsternte zeigen, wie Obst und Beeren auch ohne Zucker nach altbewährten Erfahrungen haltbar gemacht werden können. Und endlich bleibt ein Ausblick: der Rübenanbau ist um mehr als 10 v. H. ge stiegen und die Rübcnernte verspricht einen Ertrag, der erheblich über den des vorigen Jahres hinausgeht. Wir werden sohin im Jahre 1916/17 an Zucker mehr ver brauchen dürfen, als wir im Frieden verbraucht haben, und da Zuckerherstellung und Verbrauch des Jahres 1916/17 von Anfang an geregelt sein wird, wird gerechten Ansprüchen im nächsten Wirtschaftsjahre genügt werden können. Wenn es den Hausfrauen jetzt vielfach an Zucker zum Einmachen fehlt, so wird es im Winter 1916/17 nicht an Zucker fehlen, um die ohne Zucker haltbar gemachten Früchte genußfertig zu machen. (K. E. A.) — Wieweit erstreckt sich die Erlanbnispflicht? Das Kriegseruährungsnmt hat auf verschiedene Anfragen unter anderen folgende Gegenstände, bei denen Zweifel bestanden, ob sie unter die Verordnung über den Handel mit Lebens und Futtermitteln vom 21. Juni 1916 fallen, sür Lebens mittel im Sinne dieser Verordnung erklärt: Kassee, Kakao, Tee, Wein, Schaumwein, Obstwein. Bier, Spirituosen aller Art, Fruchtsäste, Mineralwässer. Selterwasser. Limonaden, Speise- und Bäcköle sowie deren Ersatzmittel, Leinöl, ge trocknete Früchte aller Art, Marmeladen, Salz, Fleisch extrakt, Pflanzenfleischextrakt. Suppenwürfel, Pudding pulver. Backpulver, Natrium-Bicarbonat, Hopsen, Kunst honig, Aunsthonigpulocr, Marmeladenpulver und ähnliche Erzeugnisse. Ter Handelserlaubnis bedürfen auch Fabriken und sonstige Betriebe, die Lebens- oder Futtermittel Her stellen. für den Absatz ihrer Erzeugnisse, zum Beispiel Brauereien. Schokoladefabriken, Kunstüonigfabriken, Kon servenfabriken, Fleiichwarenfabriken usw. Nicht erlaubnis- pflichtig ist der Handel mit Tabak. Zigarren und Zigaretten. — Beratungsstelle sür bäuerlichen Bcjitzwechsel. Mit Zustimmung des Ministeriums des Innern hat Ser Landes- lulturrat eine Beratungsstelle für bäuerlichen Besitzwechsel errichtet. Ihre Aufgabe ist, Äriegerwitwen und Kriegsteil nehmer, aber auch sonstige Landwirte bei Fortsetzung ihres Betriebes, bei dessen Verkauf oder Uebernahme einer neuen Wirtschaft zu beraten. Insonderheit wird sie behilflich sein, die Gcldvcrhältniise zu regeln, Kaufverträge zu begutachten und Bewiptschaftungspläire aufzustellen. Alle Auskünfte und Beratungen erfolgen kostenlos. Die Geschäftsstelle be- findet sich im 'Landcskulturrat sür das Königreich'Sachsen, Dresöen-A. 3, Sidonicnstraße 11. 1. — Die Technische Hochschule Dresden ist darauf bedacht, ihren aus dem Felde hcimkehrenden Studierenden für die Fortsetzung ihrer Studien und die Erlangung einer voll wertigen Ausbildung alle mögliche Hilfe zu leisten. Den Kriegsbeschädigten, die das Studium an der Technischen Hochschule Dresden auf Grund eines dazu berechtigenden Reifezeugnisses beginnen oder es wieder aufnehmen wollen, soll dies durch Ferienkurse erleichtert werben, die unentgeltlich in der Zeit vom 18. September bis zum 11. Oktober 1916 abgehalten werden. Interessenten -aS Verhältnis der Ein könne« den Plan durch La» Sekretariat der Technischen Für Entscheidung der Hochschule (DreSden-«„ vtsmarckplatz 18s kostenlos er halten. Die Anmeldung zur Teilnahme bat dt» 12. Sep. temder unter Beilegung der Zeugnisse ebendaselbst zu er folge». Auch außerhalb der Ferienkurse werden die Pro- Moren die krtegSbeschüdtgten Studierenden in ihren Arbeiten unterstützen, wenn sich solche an die betreffenden Professoren wenden. — Die Bremer MifftouSarbeiter a» de, Meftasrikani» fche« «klaoeuküste sind, wie Liz. St. in der „Lpz. Ztg." meldet, völlig unerwarteterweise von den Engländern aus gewiesen und mit dem Dampser „Nigeria" abtrans portiert worden. Es steht zu befürchten, daß damit der An sang gemacht wurde, um die gesamte Mission der Basler und Bremer an der Goldküste und in Togo, die bisher ver schont blieb, lahmzulrgen. Es handelt sich dabei um Ge meinden von etwa 37 ONO Eingeborenen, die in lebhaftem Wachstum begriffen sind und auch während des Krieges sich günstig entwickelt hatten. — Die Sriegsgesellschaft für Obftkonserve« und Marme laden m. b. H.Ucrl»«, Kochstrabe 6. macht bekannt, daß der Verkauf von Obstkonserven — Kompottsrüchten, Dunstobst. Obstmus. Obstmark. Belcgfrüchten, kandierten Früchten, Gelees, Fruchtsästen, Fruchtsirupen, Obstkraut. Dörrobst — im Sinne des 8 10 der Verordnung vom S. August 1016 mit Ausnahme von Marmeladen bis auf weiteres freigegeben ist. der Verkauf von Marme laden Sorte 3. 3. 1 und 5 zu den vom Reichskanzlei festgesetzten Höchstpreisen und Bedingungen — Bekannt machung vom 11. Dezember 1913 — ebenfalls bis auf wei teres freigegeben ist, für Marmelade Sorte 1 neue Herstellungspreise und Kleinhandelspreise als Höchstpreise festgesetzt sind mit Wirkung vom 16. August 1016 ab, und daß die noch im Handel vorrätigen Mengen bis 1. Sep tember 1016 zu den seitherigen Preisen abaesctzt werden dürfen, Rhabarber Marmelade als Sorte 1 vom 15. August 1016 ab nicht mehr hergestellt und vom 1. September 1016 ab nicht mehr in den Verkehr gebracht werden darf. (W. T. B.) — Die Predigt der Gegenwart. Ueber die währen- der Kriegszeit mehr als sonst beachtete und kritisierte Predigt der Kirche äußert sich die „Luth. Korrespondenz" in ihrer letzten Nummer wie folgt. Gegenüber der Predigt der Gegenwart fragt es sich vor allem: Was fordert der Zuhörer, der Mann im Volke, der Gebildete, was braucht der, von alten und neuen Einwünben gegen den Glauben Beunruhigte? Im allgemeinen wirb man beobachten, -aß der glänzende Kanzelredner, zumal wenn er moderne Probleme erörtert, mit Vorliebe gehört wird. Allein in Zeiten, wo die Herzen in der innersten Tiefe bewegt werden, wo sich Hoch und Niedrig nicht nach Leckerbissen, sondern nach kernhaster Speise sehnen, da wiegt doch die Predigt der Tatsachen schwerer, als die der Rhetorik". Nicht schone Worte, sondern reale Werte soll die Predigt geben. Spöttisch hat man bemerkt, die gläubige Predigt sei von einer zu massiven" Art. Dieser Tadel ist im Grunde ein grobes Lob. Denn die Predigt will und soll nichts anderes sein als überzeugungstreues, kraftspendendes Zeugnis von den Taten Gottes, die einst geschehen sind zu unserem Heil und die fortwirken bis auf den heutigen Tag. Nur die aus den unsichtbaren Quellen der ewigen Wahrheit schöpfende Predigt wird dem trostbedürftigen Menschen etwas bieten, nur sie wird das religiöse Empfinden über Sehnsucht und Stimmung hinausführen, so daß ein fester Grund ge- Wonnen wird, von dem aus eine Seele still und stark zu werden vermag, auch in Zeiten grober Not. Gedruckte Predigten dieser Art zu verbreiten, mit ihnen auch den Kriegern, den Verwundeten und Gefangenen zu dienen, ist ebenso Vaterlands- wie Reichsgottesdienst. Die Redaktion der „Luth. Korrespondenz" ist jederzeit bereit, die Besorgung von Predigten, im einzelnen wie in größeren Posten, zu übernehmen. Adresse: Pastor Hübener, Miltitz bei Meißen, Sekretariat der Allgem. ev.-luth. Konferenz. — Postvaketverkehr zwischen Deutschland «ad dem be, setzte« Belgien. Vom 21. August ab werden im Verkehr zwischen Deutschland und dem Gebiet, des General-Gouver nements in Belgien gewöhnliche Postpakete bis zu 5 Kilogramm zugelassen. Der Verkehr regelt sich im allgemeinen nach den Vorschriften des internationa len Postpaketverkchrs. Das Franko für ein Paket beträgt 1 Fr. 50 Cent. — 1 Mk. 20 Pfg., es besteht dabei Franko zwang. Dem Inhalt dürfen keine Briese oder schriftlichen Mitteilungen irgendwelcher Art beigcgeben werden. Es ist in allen Fällen Sache des Absenders, sich genau zu erkundi gen, ob die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungs land eingesührt werden dürfen. Pakete nach Deutschland werden in den deutschen Zollorten geprüft und verzollt, Pakete nach Belgien sämtlich in Herbesthal. Nachnahme ist bis zu 800 Mark (1000 Franken) zugelassen. Nicht zu gelassen sind dagegen Wertangabe, Einschreibung, dringende Pakete, Eilbestellung und Rückscheine. Im Gebiet des Ge neral-Gouvernements nehmen am Postpaketverkehr mit Deutschland vorerst die Orte teil, in denen fich Postämter unter Leitung deutscher Beamten befinden; das sind zur zeit 67. Einwohnern anderer Orte im General-Gouverne ment bleibt es überlassen, ihre Pakete beim nächsten Paket amt aufzuliefcrn oder sie sich dahin senden zu lassen. lWTB.) — Renne« z« Dresden. Der zweite Teil des Jahres programms des Dresdner Rennvereins, 1 Renntage um fassend. nimmt mit den am kommenden Sonntag statt findenden Rennen seinen Anfang. Um den Rennställen entgegen zu kommen und den einzelnen Rennen eine größere Anziehungskraft zu verschaffen, sin- diese Tage reichlicher mit Preisen ausgcstattet worden, als die Früh jahrsrennen. Der Erfolg ist auch nicht ausgeblieben, denn die am nächsten Sonntag zum Austrag gelangenden sechs Rennen mit 27 000 Mk. Preisen haben ein glänzendes Nennungsergebnis erzielt, so daß für diesen Tag ausge zeichneter Sport gewährleistet ist. Die Nennen beginnen wieder um VrZ Uhr und verkehren die Sonderzüge ab Dresden-Neustadt um 1F4 Uhr. ab Hauptbahnhof von 1H7 Uhr bis 2,06 Uhr nach dem Rennplatz. — Gegen Preistreibereien bei Zigarre« und Tabak. Bon amtlicher Seite wird den Chemnitzer Blättern be richtet: „Nach einer Bekanntmachung vom 7. August d. I. ist die Einfuhr von Rohtabak und Tabakfabrtkaten aus Holland verboten. Es steht zu befürchten, baß diese Maß nahme, die zur Abstellung der Preistreibereien beim Ein kauf im Auslande getroffen ist, zu Angst- und Hamster käufen und damit auch zu Preistreibereien des im Inland befindlichen Rohtabaks wie auch der Fabrikate führt, wenn nicht sofort mit aller Entschiedenheit dagegen eingeschrttten wird. Dabei ist zu beachten, daß zu einer Preissteige rung infolge der getroffenen Maßregel auch nicht der mindeste Anlaß vorliegt. Einerseits hat die Bestands aufnahme ergeben, daß die Menge der im Jnlande befind lichen Bestände eine genügend große ist, um Deutschland auf lange Zeit mit dem nötigen Material versorgen zu können. Anderseits ist eine Heraufsetznng der Preise von Gegenständen des täglichen Bedarfs oder des notwendigen Lebensbedarss, zu denen Tabak und Zigarren nach Ent scheidung maßgebender Stellen zu rechnen sind, nach retchs- gerichtlichen Urteilen nur dann zulässig, wenn sie in er höhten Gestehungs- oder Vertrtebskosten ihre Begründung findet. Im vorliegenden Kalle muß unter allen Umständen verlangt werden, daß die Fabrikanten. Zwischenhändler und Kleinhändler an ihren bisher genommenen Preisen fest- halten. Sollte das nicht der Fall sein, sondern der Preis erhöht werben, um anläßlich der Einfuhrsperre Konjunk turgewinne zu erstreben, so wird sich die Chemnitzer Preis- prüfungsstelle mit aller Entschiedenheit gegen ein solches Verfahren wenden und auf Grund der gesetzlichen Bestim mungen. besonders der Bundesratsvcrordnung gegen über mäßige Preissteigerung, gegen solche Handels- und Ge werbetreibenden Vorgehen. In geeigneten Fällen kann auch der weitere Handel im Reichsgebiet wegen Unzuverlässigkeit verboten werden. Das Reichsgericht tritt mit schwerstem Ernst in seinen Urteilen jeder Tendenz entgegen, auS Krtegsereignissen Konjunkturgewinne herauszuholen und . - - ..... - - - . V Ei» unter Berücksichtigung der GeschäftSunkoüen und eine» müßige» Gewinnes, -er etwa dem der FrledenSzett «nt- spricht, ausschlaggebend. Da» Publikum wird «»'gefordert, geeignete Wahrnehmungen -er Chemnitzer VretSprüsungS- stelle zur Wetterverfvlgung anzuzeigen. - Eine eigenartig« Rechtsfrage beschäftigte am Frei- tag die zweite Strafkammer des Chemnitzer Land- 20. Mürz I. von dem Gutsbesitzer Nestler tu Königs- walde ein Schwein zum Preise von 365 Mk. gekauft. Der geforderte und bezahlte Preis überstieg den gesetzlichen Höchstpreis um 58 Mk. Lorenz erstattete Anzeige, indem er dem Gendarm gegenüber behauptete, er selbst Hab« nicht mehr als den Höchstpreis gewähren wollen: er habe die» nur zum Schein getan, um der betreffenden Verordnung zum Stege zu verhelfen und den Landwirt, der zum er laubten Preise kein Schwein habe hergeben wollen, einmal „hereinzulegen". Vor dem Schöffengericht zu Annaberg hatten sich am 8. Junt sowohl Nestler und Lorenz als auch eine Frau, die ebenfalls von Nestler ein Schwein zu einem unerlaubt hohen Preise gekauft batte, wegen Zu widerhandlung gegen die Verordnung vom 0. März 1016, Vichprcise betreffend, zu verantworten gehabt. Nestler war zu 600 Mk.. Lorenz zu 250 Mk. und die Mitangeklagte zu 150 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Lorenz socht dieses Urteil durch Berufung an und begründete bas Rechtsmittel damit, baß in subjektiver Hinsicht keine Straf, tat vorltcge, da er schon beim Kauf die Absicht gehabt Hab«, das zuviel gezahlte Geld zurlickzuforbern und den Ver- käufer anzuzcigen. Der Vertreter der Anklage vertrat den Standpunkt, daß der Käufer bei Ueberschreitung der Höchstpreise mit strafbar sei, auch wenn ihn die Absicht ge leitet habe, den Verkäufer „hereinzulegen". Die Anzeige wäre auch ohne Bezahlung deS Kaufpreises und ohne Fort- schassung deS Schweines angängig gewesen. DaS Chem nitzer Landgericht hob daS vorinstanzliche Urteil auf und erkannte auf Freisprechung. Im Urteil wurde auS« geführt, daß es die Pflicht des Publikums sei, d«n Be hörden mitzuhelfen, den Verordnungen Achtung zu ver- schaffen. Dazu seien strikte Beweise erforderlich. Daß der Angeklagte von diesem Gesichtspunkte geleitet worden sei. könne ihm nicht widerlegt werden. Bluttat i» Chemnitz. In einem Hause in der Dorothccnstraße zu Chemnitz ereignete sich gestern nach mittag eine schwere Bluttat. In den Abendstunden wurde dort die Leiche des Expedienten Wagner an einem Haken an der Decke hängend mit durchschnittener Kehle aufge- funden. Sein Frau lag gleichfalls tot in einer großen Blutlache mit drei Stichen in der Brust auf dem Fußboden. Die Ursache der Tat. die in den Nachmittagsstunden be gangen worden sein muß. ist noch nicht aufgeklärt. Ver- mutlich ist der Mann, der stark nervenleidend war. der Urheber. und Verkaufspreise zu verschieben. Während des Druckes nachts eingegangene Neueste Irahtmelduugen. Köln. iEig. Drahtmeld.) Der Kaiser, der auf einer Reise von der Westfront nach dem Osten hier burch- kam, benutzte einen kurzen Aufenthalt zu einem Besuche im Dom. In Begleitung einiger Offiziere schritt er zu Fuß nach dem GotteShause, wo er ungefähr eine Viertelstunde verweilte. Bon der Menge erkannt, wurden dem Mon archen lebhafte Huldigungen dargebracht, besonders bei der Abfahrt des Sonderzuges. Die Begrüßung machte dem Kaiser, der sehr gut auSsah, sichtlich Freude. Er dankte durch lebhaftes Winken mit der Hand der ihm zujubelndeu Menge. London. Der Kriegsberichterstatter Gtbbs telegraphiert aus dem britischen Hauptquartier, man dürfe in England nicht auf fortwährende Siege rechnen oder sich dem Glau ben hingeben, daß die jüngsten Kämpfe den Feind aus dem Felde schlagen und den Krieg zu einem raschen Ende bringen würden. Der deutsche General st ab sei zweifellos noch ebenso kaltblütig und entschlossen wie je. den» er bestehe aus geübten Fachleuten. Es sei deshalb unge reimt, einen plötzlichen Zusammenbruch der deutsche« Kriegsmaschine zu erwarten, oder aus örtlichen Schwächen, die der Feind ausweise, den Schluß zu ziehen, daß bei ihm eine allgemeine Schwächung eingetreten sei. lW. T. B.) Köln. lEig. Drahtmeld.) Von der Schweizer Grenze wird gemeldet: Dem italienischen Vertreter des „Petit Journal" wird von einer hohen Persönlichkeit der italie nischen Marine der Untergang des Ueberdread- noughts „Leonardo da Vinci" gemeldet und da mit ein schwebendes Gerücht bestätigt. Nach der Darstellung dieses Marinebamten lag das Schiff, an dessen Bord sich 1200 Mann Besatzung befanden, in Mare Piccolo in Tarent, umgeben von zahlreichen Schiffen, worunter sich auch ei» englisches befand. Gegen 11 Uhr abends brach auf dem Schiff ein Brand aus, der rasch um sich griff. Eine der Munitionskammern explodierte, worauf sich bas Schiff zur Seite neigte. Die auf der Brücke versammelte Mannschaft wurde ins Wasser geschleudert. 300 Mann, darunter meh rere Offiziere, fanden den Tod in den Fluten. Wie daS Pariser Älatt behauptet, erscheint die Einwirkung feind licher Unterseeboote ausgeschlossen. („Köln. Ztg.") Christiania. (Eig. Drahtmeld.) Elf englische große Handelsdampfer, die bei Kriegsausbruch in Ostseehäfen lagen und in der letzten Woche in Stavanger ankamen, sind gestern in See gegangen. Gleichzeitig wird aus Stavanger von zahlreichen deutschen Unterseebooten be richtet. die die Fahrwasser patrouillieren. („Köln. Ztg") Rotterdam. Der „Nieuwe Rotterd. Cour." erfährt aus London: Sir Edward Carson erklärte gestern im Unterhause, daß die Zeiten sür Neuwahlen außerordent lich ungünstig seien, daß es aber seines Erachtens unnötig fei, die Legislaturperiode um acht Monate zu verlängern. Unter lebhaftem Beifall der anwesenden Abgeordneten sagte Carson, es sei eine große Ungerechtigkeit, den Männern, die für ihr Land kämpfen, das Wahlrecht nicht zu gönnen. Der zeitweilige Vorsitzende der Arbeiterpartei Wardle bedauerte, daß die Wahlrechtsfrage nicht aus gütlichem Wege gelüst werden könne. (W. T. B.) Köln. (Eig. Drahtmeld.) Der russische Mitarbeiter deS Berner ,/vund" entnimmt der soeben eingetroffenen „Rjetsch", daß am 18. Juli in der Hauptstadt des Kaukasus, in Tiflis, große Unruhen stattgefunüen haben. Es kam zu Plünderungen, an denen sogar gebildete Leute sich beteiligten oder die Plünderer unterstützten. Gegen sie wurden Truppen aufgeboten, wobei es zahlreiche Tote und Verwundete gab. („Köln. Ztg.") Köln. (Gig. Drahtmeld.) Die HavoS-Agentur meldet auS Montevideo in Uruguay: DaS Ministerium i st zurückgetreten. („Köln. Ztg.") Rennen z« München-Riem. Mitncheu-Riem, 18. August. (Eig. Drahtmew.) 1. Rennen. 1. ArtlNcrie (Schläske), 2. Einakter, 8. Alphabet. Tot.: 21 : Il>, Platz l2, 12 : iv. F-erner Uesen: Kriegsslagge, Goldwasser. — 2. Rennen, l. Master Bowes (Lewickl), 2. Secouffe, S. Zelter. Tot.: 14 : 16, Platz 11, 14, 16 : 16. Ferner Uesen: Poinstnran, Säule, PoiS de Senteur, Verständnis, Satire. — 8. Nennen. 1. Sonulf (Brest'«!), 2. Zauberin, 3. Favoritin. Tot.: 28 : 10, Platz 26, 22 : 16. Ferner lies: Eichbild. — 4. Rennen. 1. Cosima (GerieiS), 12. Möllere, 12. Doris. Tot.: 48 : 16, Platz 18, 12, 14 : 16. Ferner liefen: Pterette, Made in Germany, Schonda» Odin, Wisent. — 8. Rennen. 1. Cantata (Snmter), 2. Dodemir» 8. Arqile. Lot.: 21 : 16, Platz 11. 18, 14 : 16. Kerner liefen: Cerelo, Eisfelturm, Ghako, Laub. — 6. Rennen. 1. Le» Gravier» iUnrub), 2. Bauernfänger, 8. Periphrase. Tot,: 88 : 16, Platz 1?, 18 : 16. Kerner Uesen: Eoram popukv, Revolution.
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