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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 22.02.1926
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19260222010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1926022201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1926022201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-02
- Tag 1926-02-22
-
Monat
1926-02
-
Jahr
1926
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 22.02.1926
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»L «r Sette ir Brieskaslen. Eprechft,»»«, de» vriesk«ß«»»»k»t»l E« « » ianher au Soa». und Feiertage«) töglich »an P bi» -jl Uhr: «achintttag» nur Montag» «nd Mittwoch» von b bi» S Uhr. Dchrtftllch können Anfragen nur beantwortet werben wenn Nilckoorto betaelüa« ist. *** Da» B g n e r n b a l l - P l a k a t. »Wenn Du mal eine besondere Hvchgchinng vvr der beutisien deutsche» Mal kunst bekomme» willst, so betrachte Dir elninal die beiden blöde», st»»ipssi»»ige». abscheulichen Bauernköpfe aus dein Plakat, daö in Dresden zum Bauernball einlnd. Bekvinmt damit nicht der ganze Bauernstand eine Ohrfeige? Es sollte mich nicht w»»dern, wen» ein paar kräftige Fäuste dem Maler svwvhl^vic dem Auftraggeber das verabreichen, waS ihnen klir dieses Lchandbild gehörte — Na, »a! Nur nicht gleich poche» und zum Pochen an reizen. Ein bisichen mutz man auch dem Fasching Rechnung tragen. Die Beraustalter und der »geniale" Maler dieser beiden blauen Schmierköpse habe» ganz geivih g» die Bauern und den Bauernstand gar nicht gedacht, sonst wäre ihnen gewiß ausgefallen, dah ihr „Kunstwerk" zwei Ideal bauern darstellt, so wie sie sich die Städter vorstellen müssen, damit sie sich in ihren Nöllen mal einen Abend ein bißchen amüsieren, Laß den Städtern ihren Blödsinn. Sie ahnen sa gar nicht, wie der Bauernstand arbeiten, lernen und sich bilde» MUÜ. »m ihnen ihr täglich Brot zu schassen. »-ü» Nesse F. und das elektrische Licht sl Mk.). »Im Haus wird clekirische Lichtleitung gelegt. Der Wirt wünscht, dag die Mieter die Leitung in ihren Wohnungen ans ihre Kosten lege» lassen, ohne jeden Anspruch auf etwas Riick- vergüiung bei etwaigem Wohnungswechsel. DaS bringt die Gemüter sehr in Erregung, um so mehr, als man auf Um fragen hört, dah manche Wirte entgegenkommend die An gelegenheit regeln. Man hört sogar, dah der Wirt verpflichtet sei, bei Wegzug innerhalb der erneu zehn Jahre einen jährlich »in zehn Prozent sinkenden Teil der Kosten zurückz-uerstatten. Ist es denn wirklich so, dah der Mieter für die gehabten Aus lagen, die doch dem Wirt zugute kommen, keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütung hat?" — Erstens: die Wohnnugs- wechsel werden auf absehbare Zeit hinaus noch nicht wieder zu einer häufigen Erscheinung werden. Wer sich also heute die elektrische Leitung vom Treppenhaus in die Wohnung legen lägt, wird sie wohl auch noch ein paar Jährchen am gleichen Orte gcniehen. Der Dresdner Normalmietverlrag sieht vor. dah solche Beräuderungen vom Mieter anzulcgen sind. Nun lmt ja allerdings theoretisch der Hauswirt kein Besitzrecht an die in die Wohnung gelegten Drähte und Nöhrcn ialles an dere: Klingcllaster, Klingeln selbst, Lichtschalter und Leucht- kvrper kann ja der Mieter auf alle Fälle bei einem Auszuge mitnehment. Aber wenn der Mieter beim Wegzüge die Nöhrcn. Drähte und Haken herausreihen lüht, so muh er auch Wände und Deeken in „den vorigen Stand" setzen lassen. Da der Wert der so herausgenommeneu Drähte und Röhren sehr unbedeutend ist. die Kosten der Wiederherstellung aber sehr hoch sind, so wird ihm dabei ganz geivih die Sehe teurer glS der Braten und er Int besser, die fast wertlosen paar Draht- und Nohrstneken lieber fahren zu lassen. Beiträge, wie der von Dir erwähnte „Aehnprozentvertrag" mögen wohl mal Vorkommen, wenn der Hauswirt ein gaivz besonderes Interesse daran hat, dah bis in die Wohnung hinein Elektrisch liegt: die Regel sind sie ganz geivih nicht. E h r i st l i ch e s Bollbad. „Hast Du schon etwas von einem christlichen Bollbad gehört? Fällt mir da gestern ein alteo Zeitungostuck in die Hände, und ich lese die höchst merkwürdige lleberichrift eines Artikels: ,LSie sieht ein christ liches Bollbad ans?" Leider war das die lleberschrist Er klärende wcggerissen. Also wären wir wirklich schon soweit, selbst Bäder christlich und weltlich cinzuteilcn? Oder liegt hier ein Druckfehler vor und cs sollte heißen: christliches Bolksbad? Auch das wäre eine sehr sonderbare Firma. Wirst Du so gut sein, mich gnszullären? Du kannst mich doch nicht im Unklaren lassen und mir dadurch die Möglichkeit nehmen, selbst in ein solches Bollbad zu steigen: denn ich ahne, das »christliche Bollbad" ist nur irgendeine Allegorie, vielleicht für einen christlichen Erziehnngsknrsus? Den möchte aber jeder Ehrist zu mindestens kennen lernen." — Es ist in der Tat so. -aß cs den Begriff eines „Ehristlicheu Mi des" gibt. Komisch genug! Es Hai in der Tat übereifrige Sittlichkcitsapostel gegeben, die den Anblick des eigenen Körpers für unsittlich und damit auch für nnchristlich erklärten. Solche Eiferer schrieben z. B. vvr, dah man, um sich nicht selbst in der Bade wanne zu sehen, diese bis an den Hals des aus dem Wasser guckenden Kopfes mit einem Tuche bedecken müsse. Die Wasch- pcozedur sollte man dann auch in keuscher Scheu vor sich selber unter dem Laken vornehmen. Ja, ja. es hat schon schnurrige Käuze gegeben in der Welt! i-»» Ein alter „Dresdner-Nachrlchten"- Fre und. „Im Dezember 1010 verkaufte ich mein HauS. Kann ich heule noch Ansprüche ans Auswertung machen, und wo muß ich mich hinmcnden?" — Ohne Angaben über die er folgten Zahlungen und über die Grundbucheinträge infolge des BerkausS läßt sich Auskunft nicht erteilen. Im Dezember 1919 waren 10 Papicrmark — 1,04 Goldmark. Eine damals eingetragene Hypothek gibt also ungefähr ein Zehntel des ein getragenen Nennwertcs als Goldwert. Hiervon sind 25 Pro zent der Auswertungsbctrag. Tie persönliche Nestkausgeld- sorderung, die im Dezember 1019 begründet worden ist, kann höher als zu 25 Prozent, nämlich bis zu 100 Prozent des Gold- markbetragcs, aufgewcriet werden. Davon würde» 25 Prozent als Hypothek im Grundbuch stehen bleiben. Der Rest wäre eine nicht in das Grundbuch hineinkvmmende persönliche For derung. xkjn wißbegieriger Neffe. „In Nr. 64 der »Dresdner Nachrichten" macht der Rat der Stadt Dresden in einer öffentlichen Bekanntmachung daraus aufmerksam, daß die Führung des Wappens der Stadt Dresden ohne seine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung Privatpersonen, Vereinen und Gesellschaften verboten sei. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf die Anbringung des Ttadtwappcns aus Drucksachen, bildlichen Darstellungen. Ansichtspostkarten, Reiseandenken oder anderen Gegenständen, sondern auch auf die Führung dieses Wappens in Vercinsbannern, Fahnen, Ber- einsab,Zeichen und ähnlichem. Uebertrctungen werden mit Geld strafen bis zu 30 Mk. oder mit Hast bis zu 10 Tagen für jeden Zuwiderhandlungsfall bedroht. Kannst Du mir sagen, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung der Rat zu einer solchen Strafandrohung berechtigt ist. Mir ist nur bekannt, daß das Markenschnvgcsetz die Verwendung öffentlicher Wappen als Warenmarken verbietet, dies Verbot kann doch aber kaum aus obige Fälle angewendet werden." — Du hast vollkommen recht, das Markcnschutzgesetz kommt nicht in Frage. Die Stadt ist ja schließlich auch kein Geschästsuntcruehmen. Das Recht der Stadt Dresden, ein Wappen zu führen und seinen Gebrauch durch Private, Vereine oder Gesellschaften zu verbieten, be ruht auf einer Verordnung des König!. Sächs. Ministeriums des Innern vom 15. Dezember >865, mit der der Stadt Dres den ausdrücklich das Recht der Wappcnfnhrung verliehen und lhr weiter das Recht zugesprochen wird, den Mißbrauch ihres Wappens unter Strafe zu stellen. *** I n d i a n e r s r c u n d i n „Zurzeit sind doch In dianer in Dresden. Weißt Du. ob sich diese aanz und gar den Dresdner Sitten und Gebräuchen anvasien. wie z. V. tu Bette» schlafe» und die «letch« Nahrung »de «tr »» sich aeümen. ober ob sie ihre« etaenen Sitten tr« uebltede» siaö?" — Ihren eigenen Sitten sin- bt« zurzeit «n DrWtze» lebenden Indianer namentlich insofern treu geblieben, nl» sie «nter sich nur indianisch sprechen. Sie können nur bteie Sprache. Nur einer von ihnen spricht aut. zwei sehr mangelhaft englisch. Ein Festhalten an ihren Titten spricht sich auch darin au», daß ihre liebste Speise nur kurz gebratene» Fletsch ist. Die Männer rauclien sehr viel, die Frauen sind sebr kletbta un- arbeiten den ganzen Tag an schönen Perlsttckereien. Sie schlafen in Betten. Neffe Gerichtsbarkeit. »Nach welchen Grund» sätzen und Bestimmungen werden zurzeit die Geschworenen bestellt? Früher wurden sie auSgelost, heute sollten sie, wie man mir sagte, aus besoudere Empfehlung hin, also durch Protektion, ernannt werden, so daß es vorkommt, daß jemand, der bereits 1925 als Geschworener tätig war, auch für 1926 wieder aufgerufen wirb." — Die Geschworenen werden von einem Ausschuß, der nach den Vorschriften des Gericht». verfassungSgcseheS zusammengcsebt ist, gewählt: für den ein zelne» Fall werden sie ausgelost. Der Ausschuß kann die Ge- schworenen gegebenensalls wiedcrwühlen. Der Ausschuß ist in seiner Wahl vollständig frei: jedes AuSschußmitglied ist be rechtigt, Vorschläge zu machen. *** Ein Bautzner. »Ich bitte» mir zu sagen, welche Rechtschreibung in folgenden Sätzen richtig ist: Gieb mir bloß ein bißchen Grieß, oder Gieb mir bloS ein biSchen GrieS." — Die Sätze sind beide falsch geschrieben. Zwar ... in dem erste» ist das richtig, worum es sich Dir zu handeln scheint, die drei „ß", während im zweiten die drei „S" falsch sind. Aber außer den Essen enthalten die beiden Sätze noch einen ge meinsame» Schreibfehlern. Sie fangen beide zugleich verkorkst an: eS heißt nicht „gieb", sondern gib". So will es wenigstens der allmächtige Duden. *** G. L. i n M. „A ufwertungSblllten kann man es wohl nennen, was sich aus der Betrachtung nachstehender zwei Fälle ergibt: 1. Ich hatte bei einem Bankinstitut ein Einlageguthaben von 28 000 Mk., das zumeist aus Einlagen vor 1918 bestand. Die Bank kündigte, da der Betrag zu un bedeutend geworden war. und er wurde mir im Februar 1923 in Papicrmark zurückgezahlt, das sind nach der Umrechnungs tabelle 9,78 Goldmark. Nach 866 des Aufwertungsgesetzes ist eine Aufwertung ausgeschlossen, da sie sich gegen ein Unter nehmen richtet, besten Geschäftsbetrieb der Anschaffung und Darleihung von Geld dient. 2. Ein mir bekannter Fabrik besitzer hatte zur Zahlung von gekündigter Hypothek von der Bank, mit der er im Kvntokorrentverkehr stand, ein Dar- lelun von 50 000 Mark ausgenommen, für welches die ein getragene Hypothek weiter als Sicherheit diente. Er ließ im Oktober 1922 den Betrag von seinem Kontokorrent ohne Kün digung abbuchen, was die Bank auch vorbehaltlos besorgte. Die Bank verlangt nun heute nach den 88 4. 15 des Auf- wertuugsgesetzes kraft Rückwirkung Aufwertung zu 25 v. H., das sind 12500 Goldmark. Sind derartige skandalöse Vor gänge zulässig, und wie kann man sich dagegen schützen?" — Der Ausschluß der Aufwertung gegen die Banken ist seiner zeit unter grobem Widerstand von der Mehrheit des Reichs tages genehmigt worden, weil nach den Zahlen, die von den Banken vorgclegt wurden, anzunehmcn war. daß, wenn die Guthaben bei den Banken auch nur in ganz geringem Um fange aufgcwertct würden, alle Geldinstitute Bankrott machen müßten und auf diese Weise eine gewaltige Erschütterung des Geld- und Kreditverkchrs etntreten würde, so daß ein Auf stieg unserer daniederliegcnben Wirtschaft ganz unmöglich wäre. 2. Dem Fabrikbesitzer würde sich voraussichtlich nur durch Anwendung der Härteklansel nach 8 15 des Anf- wcrtungsgesctzcs helfen lasten, wenn ihm der Nachweis ge- lingt, daß seine wirtschaftlichen Verhältnisse nach den im 8 15 des Aufwertungsgesetzes angegebenen Gesichtspunkten ganz besonders drückend sind, während die Bank nach ihrer Gold bilanz aus der wirtschaftlichen Katastrophe leidlich heraus- gckommen ist. 815 ermöglicht unter Umständen die Herab setzung der Aufwertung bei Rückwirkung bis aus 0 Prozent. *** Neffe A. S. G. <50 Pfg.) »Seit einem Jahr bin ich verlobt und habe meiner Braut verschiedene Wirtschastsgegen- stände für unsere Heirat geschenkt, auch Schmucksachcn. Sie schenkte mir Kleidungsstücke. Meine Braut hat aus unbekann ten Gründen das Verlöbnis gelöst. Kann ich die ihr geschenk ten Sachen zurückvcrlangen, wenn ich ihr die mir gemachten Geschenke zurückgebe. Sie schickte mir auf meine Zurückforde rung sämtlicher Sachen nur den Ring." — Ja, ja, so sind die gewesenen Brautens. Nur der Ring gilt ihnen als etwas Wesentliches. Den geben sie zurück. Aber die anderen Sachen, mit denen sie sich noch weiter putzen wollen, die möchten sie gern zur Freude des neuen Bräutigams behalten. DaS gibt's nicht! Du bist im Recht und kannst alle in Rücksicht auf das Verlöbnis gemachten Geschenke zurückverlangen. *** Zwei Streithammel. „Beim Damespiel find wir darüber uneinig geworden» ob der Sprung der Dame vor geht. Ter eine behauptet, der Schlag mit der Dame gehe dem Schlag der einfachen Steine vor. Der andere sagt, man könne auch mit dem einfachen Stein schlagen, obwohl auch die Dame schlagen kann. Sei Du der Schiedsrichter!" — Die Mehrzahl der Damespielen stimmen in ihrem Urteil darüber überein, daß der Damcnschlag vorgcht, wenn der Fall eintritt, daß eine Dame und ein einzelner Stein gleichzeitig schlagen können. Gerät sie dadurch ins Schlamassel, so ist's ihr Unglück. Die Spielregel ist eben so galant, daß sie der Dame immer den Bortritt läßt, selbst wenn sie damit ins Unglück spaziert. Ja, ja, so sind oft die Galanten! *-»* A st r o n o m t k n s. <2 Mk.) „Auf meinem Kalender finde ich unter dem 4. Februar den Sonnenaufgang auf 7 Uhr 34 Minuten, den Sonnenuntergang airf 4 Uhr 54 Minuten angegeben. Da hätte also der Bormittag, also die Zeit von Sonnenaufgang bis zum höchsten Stand der Sonne am Mittag, nur 4 Stunden 26 Minuten, während der Nachmittag, bei der Angabe des Sonnenunterganges von 4 Uhr 54 Minuten, 28 Minuten länger wäre. Ist diese Kalendcrangabe richtig, und was ist die Ursache dieser Ungleichheit der beiden Tages hälften? — Deine Frage läßt sich im Nahmen des Brief kastens nur dürftig beantworten. Zuerst mußt Du wissen, daß die Tage in Wahrheit nicht gleichlang sind, d. h., die Erde dreht sich um ihre Achse im Laufe des Jahres mit verschiedenen Geschwindigkeiten. Di« Zeit vom höchsten Stand der Sonne bis zum nächsten, die man den wahren Sonnentag nennt, schwankt. Sie ist am längsten am 23. Dezember mit 24 Stunden 30 Sekunden, am kürzesten am 15. bis 16. Sep tember mit 23 Stunden 59 Minuten 39 Sekunden. Fast um eine Minute schwankt die Länge des wahren Sonnentages. Deswegen hat man nun einen mittleren Tag angenommen, der genau 24 Stunden zu 60 Minuten zu 60 Sekunden umfaßt. Diese mittlere Mittagszeit ist den Kalendern zugrunde gelegt. So kommt es, daß die Sonne in bezug auf diese mitt lere Mittagszeit mal früher, mal später als 12 Uhr mittags ihren höchsten Stand erreicht. Mittlere Zeit und wahre Zeit fallen nur am 15. April, am 14. Juni, am 31. August und am 24. Dezember zusammen, so daß an diesen Tagen die Sonne wirklich mittags 12 Uhr ihren höchsten Stand hat und Vormittag und Nachmittag an jedem dieser Tage gleich lang sind. D» mir viel- tnnt Via, »Kannst Di imusstlinbluse^wLscht^nt — «ichte He»«»» leicht sage», wt, man ein« »ei! «eiterbehandelt. so da-Ae »teber wi, ««» «tri wäscht in lauwarmem Wasser mit einem Zusatz «» «me, Seifenflocken, reibt aber nicht, sondern drückt nur »nd spül» dann gründlich mit lauwarmem Master. *** Neff« Earl » rnst. »1. Welche gesetzlichen Schritt, sind erforderlich zur Annahme eine» Tchriststellerpseudonvmö? 2. Wie lang« währt da» Autorrecht bet Veröffentlichungen in Zeitungen bei täglichem, ivöchcntlichcm und monatlichem Er scheine»? 8. Kann man sich den Doktvrtitel auch yhn« vorher gegangene» Studium erwerben? 4. Ist da» „Grab de» un bekannten Soldaten" ein Kenotaph oder nicht?" — 1. Wem Du Dich al» Schriftsteller fühlst, so kannst Du Dir ein ode> mehrere Pseudonyme »ulegen, ganz nach Deinem Bedarf, ein offenes (für das Du in Fachschriften, wte im Kürschner, Lein Inkognito lüftest) oder auch ein ganz geheime». Ob man aut Deinem Namen ein gutes machen kann, scheint zweifelhaft Daß sich ein Pseudonym Ernst Stern nannte war schon da speziell in Dresden. Am nettesten sind die witzigen Pseudo nyme; ein beüinnier Humorist nannte sich „von MirtS" <von mir ist's). AIS dieses Pseudonym sich durchgesetzt hatte, lieb sich ein anderer, nicht minder Begabter, den Namen „von Dlrlsnet". 2. Ob täglich, wöchentlich oder monatlich er schienen, das Autorrecht währet bis 30 Jahre nach dem Tod> des literarischen Erzeugers . . . wenn nicht die Arbeit mi „allen Rechten" an den Verlag abgetreten ist. 3. Zur Enver bung des Doktortitels gehört wohl ausnahmslos ein min bestens scchssemestrigcs Studlnm an elner Universität oder Technischen Hochschule. Anders ist es mit der Verleihung -ec DvktortitelS. Doktor honoris causa, also Ehrendoktor, können auch solche werden, die nicht studiert, sondern sich durch bcson dere Leistungen auf ihrem Arbeitsgebiet um di« Wissenschas, verdient gemacht haben. 4. DaS »Grab des unbekannten Sol daten" ist ein Lecrgrab. *** M. E. N. E. „1. Wann beginnt -er Zinsenlauf einer aufgewertetcn und neu eingetragenen Hypothek? 2. Wie hoch werden Pfandbriefe und Stadtanleiben aufgewertct?" — 1. Die Zinsen einer kraft Rückwirkung wieder eingetragenen anfgerverteten Hypothek lausen vom Beginn des Kalender- vicrtcllahreS an. das auf die Wicdcreintragnng der Hypothek folgt. 2. Für die Aufwertung der Pfandbriefe wird eine Teilungsmaste aus den Werte» der Anstalt gebildet, die be. stimmt waren zur Deckung der Pfandbriefe Zwischen Alt- und Neubesitz wird bei Pfandbriefen nickt unterschieden. Stndtanleihcn werden in ähnlicher Weise ausaewcrtet. wie Reichs- und Staatsanleihe», durch Umtausch in eine Ab- lösiingsanleihe. die für den Altbesitz in 80 Jahren nach u„- nach ansgelost wird HeiratSfehnsuchtseike. Nicht« Sonnenschein st Mk.!, Ende LN, von angenehmem Aeußeren, kerngesund, wirtschaftlich und von vcrträgllchcm Charakter, Klavier spielend, mlt vollständiger Möbel- und WäscheauSstattiing, von HauS aus ln guten Bert,alt, »isse», sucht einen Neffen t» sicherer Position, der «in gemütliche», gediegenes Heim gründen will, mit Sinn für Musik und Kunst. - N i ch t e C h r l st t n e <1 Mk.), 27. vom Lande, einzige Tochter, gras, gesund, wirtschaftlich, musik- und »aturliebeiid, möchte Neffen au» guter Familie viit edlem Charakter, gute gediegene Ausstattung vor- banden, später größeres Vermögen. — Nichte Ruth st Mk.», 27, GntSbesttzerStochter, sonnig und beiter, von angenehmem Aeußeren, schlank, von sehr verträglichem Wesen, gebildet und in allen Haus- sranentugcnben bewandert, sucht einen Neffen in geordneten Ber- hältnisseii. Sie bekommt gute Ausstattung, und Vermögen ist ihr zugesichert. — Neffe Herzenswunsch st Mk.), L7, gelernter Kaufmann, gesund, von angenehmem Aeußeren, Sohn achtbarer Bürgersamtlic, sucht junge Dame aus den besseren Kreisen von gutem Charakter, solid und vor allem recht wirtschaftlich, am liebste» Tochter eines Fabrikanten oder Geschäftsmannes, wo dem Neffen gleichzeitig Gelegenheit geboten wäre, sich zu betätigen. — Nichte Mädt st Mk.), sehnt sich nach einem durchaus vornehmen, groß zügigen, treuen, lieben Platte». Sie liebt Landleben und würde des« halb gern einen Gutsbesitzer nehmen. Mäbi ist schuldlos geschieden, rin vollwertiger Mensch, jung, liebreizend, ihr kleiner «ub wünscht sich ein gutes Valerie. — N t ch i e M. A. st Mk.). 8U, gesund, blond, vollschlank, angenehmes Aeußere und verträgliches Wesen. Im Haus- halte wie Im Schneidern tüchtig, wünscht ein eigenes, ideales Heim, und würde einem Manne mit guten Cigenschastcn eine traute Häus lichkeit schasse» können und ihm eine treue Gefährtin in jeder Lebens- läge sein. Wäsche- und MöbelauSftattnng vorhanden. Voraussicht lich auch später etwas Vermögen. Mittlerer Beamter erwünscht, Witwer mit Kind angenehm. — Nichte E l f r t c de st Mk.), 22, gebildet, einzige GeschüstStochtcr. mit schöner Ausstattung und späterem Vermögen, schlank, niit blauen Augen und dunklem Haar, ruhiges, liebes Wesen, wünscht gebildeten charakterfesten Lebens gefährten, höheren Beamten oder Kaufmann bis 35. --- Nt chic -rhea <1 Mk.), 23, höhere BcamtenStochter, vollschlank, blonde Brauen und Augen, lebhaft, sehr wirtschaftlich, mit Ausstattung und elterlichem Hausgrundslück und großem Garten, wünscht liebevollen, strebsamen Lebcnskamciadcn in fester Stellung (auch Witwer). — 21 c s f c Hans <1 Mk.), 24, mittelgroß, dunkelblond, aus bester Familie, selbständiger Bücherrevisor, naturliebend und musik- verständig, sucht eine hübsche Nichte au» guter Familie, IS bis 23, die viel Verständnis für ein gemütliches Heim hat, mit aufrechtem Charakter und liebevollem Wesen. — Neffe Hoffnung <1 Mk.j, 43. von viel jüngerem, gesundem, präscntablcm Aussehen, von warmem, sonnigem Wesen und geradem, aufrichtigem Charakter, möchte gern feine Arbeitskraft und Gcschäftskenntntsse dort ver werten, wo es an einem tüchtigen Manne fehlt, gleichviel in welcher Branche, da er in allein erfahre» ist und leichte Auffassungsgabe besitzt. Er glaubt, eine liebe Lüchte sehr glücklich machen zu können, vielleicht auch eine solche mit etwas Kapital, die sich mit ihm ein Geschäft gründen will. In weichem Orte es sein soll, ist ihm gleich gültig. --- Nichte Maria <1 Mk.), 19, blondes, deutsches Land- mädel mit blauen Augen, von schlanker Gestalt, sympathische« Aeußeren, aus sehr gute» Verhältnissen, das eine gute Schulbildung genossen bat, sucht Lebciiskamcradcn bis 25 aus bester Familie, dem sie ein trautes Heim schassen will. Ein Landwirt braucht cS nicht zu sein. — Nichte Heidcblümchen (2 Mk.), 20, möchte gern mit einem lieben Nesse» durchs Leben wandern. Sie ist ein «chteS Landkind, etwas scheu und zurückhaltend, zierlich von Gestalt, hell blond lkein Bubikopf), versieht einen kleinen Haushalt so gut zu führen wie einen großen. Gegenwärtig ist sie nächst der Hausfrau erste Kraft in einem großen Gute und führt selbständig Geflügel zucht und Milchwirtschaft. Die Kleidung fertigt sic sich selbst, ist ver träglichen Charakters, ernsten, aber frohen Gemüts, von Jugend au gewöhnt, überall Hand anzulcgen, und würde ihrem Zukünftigen ein echter Lebciiskamerad sein. Welchen Berufs dieser ist, spielt keine Rolle. Hauptsache ist Gesundheit an Leib und Seele, treudeutsilie Gesinnung, offener ehrlicher Charakter, ziclbcwußte Tätigkeit, die ihm ermöglicht, eine Frau zu ernähren, und mehr Liebe am eigenen Heim als am WirtshaiiSlcben. Kriegsverletzung soll kein Hindernis sein. — Nichte Frohsinn II i50 Pf.), 25, Ausländerin, vom Lande, znrzeit hier als Stütze tätig, sehr wirtschaftlich »nd im Schneidern bewandert, schlank und dunkel. Der Gesuchte soll 80 bt» 35 sein, Witwer mit Sind nicht auSgeschlvsfen. — Nichte Schnee glöckchen l50 Pf.), 22, dunkelblond, blaue Augen, groß, wirischast- lich, miisikliebcnd, näht sich Wäsche und Kleider selbst, besitzt eine schöne Ausstattung und ist auch sonst nicht ganz ohne. Sic sehnt sich nach einem gesunden, gebildeten Nessen zwischen 24 bis 82 aus besserer Familie, Doktor, Lehrer oder Beamter in sicherer Stellung und von gutem R»s. — Nesse Glücksucher i2 Mk.), 85, wünscht Che mit liebem, treuem Mädel au» nur guter Familie. Sie soll praktisch und wirtschaftlich, aber nicht pedantisch sein, möglichst schlank und nicht über 28. Der Nesse ist Kaufmann, in sehr guten " mögcnSverhältnissen, mit Auto und Grundstück. Vcr- In dieser HelratscehniuchtSecke will Onkel Schnürte nur die Wünsche ieiner Nichten und Nellen zum Ausdruck bringen. Dagege« kann er e« nicht übernehmen die hieraus eingehenden Briefe a» diele welicrzuleiien. Wer mit den vetratslnsiiaen in Vrtelverkeh, zu treten wllnicht. wcrd aebelen. sich de» Anzeigenteil» unseres Blattes zu bedienen.
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