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'S 8 8 « av o L» K r er Vermischtes. *- Wegen Beleidigung der chemaliaen Mitglieder »«Sdeu Ischen oft asiatischen Expeditionskorps hat sich vor der Stranammer in Halle der sozialdemokratisch« Reich». ^gSadgcordnete Kunertzu verantworten. Da- Verscchren datiert bereits einige Jahre zurück, wurde mehrere Mat« vertagt und ruhte bis zum 30. Mai 1905, dem Tage des plötzlichen Reich»- tagsschlusses. Kunert will in der Verhandlung, deren Verlauf man mit «Spannung entgegensicht, «inen umfangreichen Wahr heitsbeweis dafür antreten, oatz deutsche Soldaten m China Zer- störungen, Plünderungen und L-chändungen begangen haben. DaS Gericht hat dem im weiteste» Umfange stattgegeben, und so werden z<chlreiche Soldaten, die in China waren, vernommen werde». Weiler hat das Gericht die Kriegsstrafakten für China eingefordcrt. deutsche und ausländische Kriegsberichterstatter als Zeugen geladen, ebenso den Anführer des Expeditionskorps, den General o. Lessei, sowie den früheren preußischen Kriegsmini ster v. Gosrler. Die Grundlage zu dem Prozeß bildet eine 23ahlagitationsrede. die der Abgeordnete Knnert in Wörmlitz ge- lmlten hat. Cr erklärte damals, daß das, was der „Vorwärts" über den Chinafeldzug geschrieben habe, auf Wahrheit beruhe. Kunert fügte dann hinzu: Soldaten der Jnnasionsarmee, zu der auch unsere Soldaten gehörten, haben in dem verwüsteten Lande geplündert: auch sind Frauen geschändet und andere Vergehen und Verbrechen verübt worden. Der Polizeikommissar Reibert, der jene Versammlung Kunerts überwachte, beanstandete diesen Satz, in dem er eine Beleidigung der Chinakämpter erblickte. Gr sowohl wie der Wachtmeister Kahl gaben den Satz in einer wesentlich anderen Form wieder, wie ihn Kunert nach seiner eigenen Angabe gesagt haben will. Sie behaupten, Kunert habe ganz allgemein gesagt: Unsere Soldaten haben das Land verwüstet, gevlündert und Frauen geschändet. Auf Grund der Aussagen dieser beiden Polizeibeamten wurde nun gegen Kunert die Anklage erhoben. Kurz zuvor waren die „Vorwärts"- Redakteure wegen Beleidigung der Chinakriegcr zu insgesamt 17 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Am 11. September 1906 «and ^er erste Verhandlungstermin gegen Knnert statt, an dessen Schluß der Staatsanwalt drei Monate Gefängnis beantragte. DaS Gericht beschloß jedoch, gemäß einem An träge des Angeklagten, die Sache zu Verlage». Kunert, der sich selbst verteidigte, machte in winer Schlußrede geltend, daß per am 15 Juni 1903 vom KrreaSminister mit dem Ersuchen um äußerste Beschleunigung des Verfahrens gestellte Strafantrag nicht tu Recht besteye, da das Expeditionskorps damals bereits aufgelöst war. Laut „Armeeverordnungsblatt" existiere ein deutsches ostaiiatstches Expeditionskorps nur für die Jahre 1901 und 1902. Mithin, so führte Kunert weiter aus, habe auch kein militärischer Vorgesetzter das Recht gehabt, Strafantrag für eine gar nicht mehr vorhandene Korporation zu sicllen. Das Gericht ging jedoch auf diesen Einstellunas antrag gar nicht ein, sondern setzte die Verhandlung materiell gegen Kunert fort. Der Staatsanwalt nahm es für erwiesen an. daß der Abgeordnete Käinert die deutschen Soldaten habe beleidigen wollen, und beantragte, wie bereits erwähnt, gegen ihn drei Monate Gefängnis. Knnert behauptete dagegen, ärß die Polizeibeamten seine Aeußerungen ganz sinnentstellend wiedergegeben hätten. Für den Fall, day das Gericht die Aussagen der Polizeibeamten aber als zutreffend annehme, er klärte sich Kunert bereit, auch den Wahrheitsbeweis für die angeblich von ihm ausgestellte Behauptung zu erbringen. Das Gericht hielt dielen Beweisantrag Kunerts für wesentlich und vertagte die Verl-andlnng zunächst auf drei Wochen, um dem Angeklagten Zeit zur Beschaffung von Material zu geben. Die Folge war denn auch, daß Kunert in einem öffentlichen Aufruf darum bat, ihm Material über den Ehiuaseldzug einzuschicken. Er erklärte in diesem Aufruf, daß es ihm wahrlich kein Vergnügen sei, in allem Blut und, Unflat dieses unseligen Rachekrieges ^u wühlen. Allein er müsse die Wahrheit für eine ihm unterstellte Behauptung erbringen, er werde zeigen, daß Krieg, Handel und Piraterie auch heute noch dreieinig und nicht zu trennen seien, zum mindesten, wie der „Vorwärts" hinzusügte, in jenen Menschen- und sittenmordenden kolonialen Feldzügen, die Welt machtsgelüste und kapitalistische Expansionspolitik entfesseln. ** Die Verstaatlichung des Bardiergewerbes wollen nach einem Telegramm aus Breslau die dortigen gewerk schaftlich oranmsierten Barbiergehilfen beim bevorstehenden 8. deutschen Verbandstag anregen! Sie wollen beantragen, der Verbandsvorstand möge „wegen schlechter Arbeitsbedingungen und Berussverhaltizisse beim Bundcsrat die Verstaatlichung des Barbier- und Friseurgewerbes uachsucheu". Ginge der eigenartige Wunsch in Erfüllung, dann würden die Herren wahrscheinlich noch „beamtenähnliche" Titel verlangen, also etwa „Haar-Schaffner" oder..Bart-Assistent" ? ** Graf Prickler hat zum erstenmal wieder in Berlin gerodet. Es war aber auch darnach. Er sagte u. a., daß er Russen nach Berlin importieren werdet damit diese seinen „lieben roten Kerlen", denen zu Ehren er heute crne rote Krawatte^ angelegt habe, Unterricht im Verdreschen erteilen sollten. Die Polizei würde ja in Berlin gewiß keine Schwierig keit machen, da sie vom obersten Leiter vis zum jüngsten Leut nant berab aus seiner Seite stehe. „Ihr lieben roten Kerle," rief er den Genossen zu, „ich habe Euch so lieb; rot ist von fetzt an nicht mehr die Farbe der Revolution^ sondern eine Ehrenfarbe. Macht es so wie die Russen und ruft: ^,Wir spalten den Kerls die Schädel wie Nüsse!" Wenn Ihr aus meine Vor stellungen hört, Ihr lieben roten Kerle, und mir beisleht, so wird das deustche Volk zur Weltherrschaft gelangen, und Ihr werdet wohlhabende und reiche Leute werden. Fort mit den Fatzken und Salonmenschen, die hocbmütig auf uns herabsehen, fort mit den einfältigen Staatsanwälten, die anständige Leute, wie mich, immer anklagen, fort mit den Fürsten, die jahraus, worein den Juden Behiche aöstatlen und ihnen Orden und Ehrenzeichen verleihen!" — Daß die letzten beiden Wendungen kein Einschreiten des überwachenden Beamten zur Folge hatten, dürfte zur Genüge dartun, wie wenig ernst man den Grasen nimmt. ** In Sillegny, 11 Kilometer südwestlich von Metz, wurden am 21. Mai 1901 sechs Mädchen im Alter von sechs und sieben Jahren auf dem Heimwege von der Schule durch die einstürzende Wand eines baufälligen Hauses getötet. 'Das Haus war Eigentum der greisen Witwe Jean und ihrer Söhne, des Pfarrers Jean in Dürkasiel und des Schuhmachers Jean in Lorrn-Mardigny: es befand sich lange vor dem Unfall in gefahrdrohendem Zustande, und die Eigentümerin war bereits vor etwa 15 Jahren von der Behörde zur Beseitigung der Ge- fahr ausgcsordert worden, ohne daß sie etwas da'ür getan hätte. Das von der Staatsanwaltschaft eingelcitcte Verfahren gegen den Bürgermeister von Sillegnu und den Pfarrer Jean mußte wegen mangelnder Beweise strafbarer Fahrlässigkeit eingestellt werde». Nun hat der Vater des einen der getöteten Mädchen im Zwilprozeßwcae die jamstchuidnerische Verurteilung der Eigentümer zur Zahlung von 800 Mark erzielt. Daraufhin beabsichtigen auch die Eitern der übrigen bei dem Unfall ums Leben gekommenen Kinder klagbar zu werden. ** Am 25. Juni, abends 10 Uhr, fand zwischen den Stationen Rhens und Eapeilen bei Bingen eine Entgleisung von acht Güterwagen des Güterzuges 7509 statt. Beide Gisste waren geiverrt. Die Reisenden stiegen an der Unfall- steile um. Acht Güterwagen sind stark belchädigt. Ein Bremser ist leicht verletzt. Gestern früh 5 Uhr war ein Gleis wie der frei. * Die Strafkammer in Siegburg verurteilte den Berg mann Wilhelm Janzen zu drei Monaten Gefängnis, weil er in der katholischen Kirche „Hoch Bebel!" gerufen hatte. * Ein Winzer zu Crör an der Mosel war im vorigen Herbst mit seinem Nachbarn in Streit geraten und hatte ihm, als dem Angreifer, eine schallende Ohrfeige versetzt. Nach geraumer Zeit zeigten sich bei dem Mißhandelten Spuren von Geistesstörung, io daß er in eine Irrenanstalt gebracht werden mußte. Die Aerzle führten die Erkrankung auf die Ohrfeige zurück. Der Winzer wurde daraufhin wegen Miß handlung angeklagt und von der Trierer Strafkammer zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. Jetzt hat nun noch die Familie des Verletzten die Schadenersatzklage angestrengt. Sie verlangt 27 000 Mark Entschädigung. * Die Geschäftskniffe des Lotterievereins „ Germania" kamen in einer Anklage wegen fortgesetzten Be trugs zur Sprache, die in Berlin de» Tischlergescllen Heinrich Sonnenrein, den Buchbinderaehilfen Friedrich Mecklenburg und den Buchdruckereibcsitzcr und Teehündler Gustav Hensel vor die 7. Strafkammer des Landgerichts 1 führte. Die beiden ersten Angeklagten waren aus ihrer gemeinsamen Tätigkeit in ein« LonctUetz« ?«r»oa»l-Ii»ehr1eht«m. Vf. meil. llusLävL, S, II., DU"' v«i, «I«n Wsl«,« »»pliolr. LadnarLt Uslar. Namvvdor. Vollkommen schmerzt. Zahnziehen in Betäubung. Zahnfüllungen, Zahnersatz mit und ohne Gaume». Uv>ii-^Ian,Intviii-VI«»»In«>« vtzxaer L>Nn«I«oU. Präger Straß,« 88, II-, ttlttt». Sprechzeit 9- kke Nsllillliei'. rslmi'rlili. vollkommen schmerz!. Zahnziehen in Betäubung. Zahnfüllungen — Zahnersatz aller Svsteme. 8truv«ntr«»»« », II. Sprechzeit v. v—s Uhr« <Aii»r tür I»»U>«II a. lull.: 8. 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Karl Robert 'VIvI»H» «Avi' z« L Jahre 3 Monaten Gefängnis, von denen 3 Wochen ans die erlittene Unter- fnchungshaft in Anrechnung zu kommen haben, nnd dreijährigem GhrenrechtS- verlnst. Auf Antrag des Verletzten, des Kaufmanns ISIovIiHvitu in Idr«8it«ii, ist die Ver urteilung der Angeklagten wegen Verleumdung und unlauteren Wettbewerbs auf Kosten derselben binnen einem Monate nach erfolgter Zustellung des rechtskräftigen Urteils an den Verletzten im „Dresdner Anzeiger", in den „Dresdner Nachrichten" und in der in Bunzlau erscheinenden Fachschrift „Der Photograph" zu veröffentlichen. tz Dresden, den 19. Juni 1905. Königliche Zlantsnnivalkschast. Freitaa den NO. Juni IVOl» vormittag» 9 Ubr sollen bei dem Proviantamt Dresden im vordere» Körncrbofe ein« Partie. Roggenkleie rc. u 4 alte Wasserbeizungs-Dopvrlbacköfen an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. KüalirttivI»«« »i ovt«l»t»»»t. krksnntmschmg. k »SN -V«rp»eI»1«i»K betreffend. Die Jagdnutzung der Flur Dörschnitz, ca. 560 Acker um fassend und 10 Minuten vom Bahnhos Prausitz entfernt, soll Dienstag, den 11. Juli d. Js., nachmittags.1 Uhr, im hiesigen Gnsthofe auf weitere 6 Jahre, vom 1. Sevtember 1905 bis 31. August 1911, um daS Höchstgebot, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Lizitanten und Ablehnung sämtlicher Ge bote. verpachtet werde». Die Bedingungen werden vor der Ver pachtung bekannt gegeben. 8 Dörschnitz» den 23. Juni 1905. IV. AlüIIvr, Iagdvorstand. 8S8§llitr. o»i»«vi»««z »»r «ügf««. Proipckte und Auskunft gratis und franko durch die »«ckts-VIrvIetl«»,. -tzUre«! H.«Ii»,Cbristianstr.31. 0k. «lentsvtte «r>ci «ngfllaol»« kalstot-, uuä Lossu-Ltoüö, hochaparte Neuheiten in allen Preislagen« Otto 2seboeks, Akiilm. Wallstraste SS, Eckhaus Breitestrabe. S Wegen Veränderung unserer Niederlagen LusvvrkLuk n»lt 2» d,« »«X »ndatt Kartvll- lluck Ver»ilä» Illüdgl. 8tülhl« r. HVoln»- nnckl «s,vt,L5tarünn»«. 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