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Dresdner Nachrichten : 20.09.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189809206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18980920
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18980920
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1898
-
Monat
1898-09
- Tag 1898-09-20
-
Monat
1898-09
-
Jahr
1898
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 20.09.1898
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Nr. «OS«. Lie Treobncr Nachrichlcn ericheinen taalich Moraens. 43. Jahrgang. Vrasävn-X., klurtürstkiistr., l'isnkKfrustixv, ^orr>«?s»r.-^. II. 2100. AI« IirililiniL« 8 !ll»I priimürt. 80.f)C0 81,'il'lL in ^»nntlov. DM^ Itviirvnfrsis 1'rnbo. 6e>eru.<!6/tio8e kloüekLösäeAMel I, g^»t«e »«nch, dilU^t, krieäi'ieli LsppiLLk «Mp pgem'ire Z kistno. 2» k.dei»! kritituftliL«» Telear.-Adrcsse:' Nachrichten, Dresden. -Ia. Iloäo- ^VaiseiidgliS' ^ >2areüdLiLS UokliekLiMt lürer L. It. Holu it. V HereLoxin strassv 30. 'n»u pi inx« Ldia I ncllncU LtL Luclirien Z empttelilt »eiieiite Kmlellv in elerniotvn lismenküten in zllenfrei^Iz^cir. ff, H <.e»eun<lel I8»s » Lixons 8troil- ullä h'il/.kutlubrilc r »eroxpr. :!:!W. A z kftiitrkoiMt.'iMlIIliiliitzlüiklileiien ^ vSUOöton L^kitomK ?.»r ir,>Il»ii'NunLr von Verkrümmungen . liü' kvlt» mul d T llor OlioümttüLvn lorligt. niit.Ii oigonor limgMrjger I'^luliruu^ ^ Luk Vfunsok UQtor (lon^i ols vines 8l>02iri1-^i'2tos I r Mn»«» Gel>»«t«;r «-»-'''-°n. z ^ ^n>r I ^Mt l !65. M ' ^ iür Xutlryiluiix VI888V- sclmttlieii rte Uti^er I 8pkeisl-kli8t3li W» ^iiz-rvu^Iü^Or. :i L.kock«nstovIl,0tiI>kr.8cIilKKlr.LI>. .i ^ XL. «iiiler^iie'liunr; «I«-,-ä»;!«'>» rrresk» Le^timmunxt äsr H Ol.iserseiiSitvv Lrillvn u. Klemmer von 3 )l. »n. ^ fil88MS8Lliinen tür l'Intt-. Iv'I>iiin>tn8M, Icrnmmv, X-, ver»ür/.to, Mlülimtv. krnftloüo Loino. knie- u. llüttntüt'/mnscliinvn, kinostreelc- mn8«'I>jnon, tiir lIiUtnoIon!<-knt/.ii»<I»»g u. Verrenirnn/r etc. Ivrtikt, n>8 Lpvniiiljtnt „ml Oi'll»»,»»,! !V!.». Weni!8clnlcji 8en.. ^siien8li'L88e 82! Nr. 260. Bedingte Begnadigung. Hvsnachrichlen. Gerichtsverhandlniige». tüclurgSnerein snr die sächs. Schweiz, ^adl' -s Änsstcliung. !Mntl»nas;1. Witterung: Trude, unsicher. TienStaq, 20. September 1808. Politisches. Die „bedingte Verurthcilung" ist neuerdings wieder zu einen, Gegenstand der öffentliche» Erörterung geworden, nachdem eine mis;- sällige Kritik des Instituts durch die „Köln. Zig." eine offiziöse Abwehr zur Folge gehabt hatte. Zum Verständnis; des Für und Wider ist cS erforderlich, das; man sich zunächst darüber klar wird, in welcher besonderen Form die gedachte Rechtseinrichtung bei uns exislirt. Der Volksinnnd spricht zwar gemeiniglich mir von „be dingter Vcrurtheilung". Daneben gicbt es aber auch noch eine bedingic Strafaussetzung und eine bedingte Begnadigung. Die bedingte Berurthcilung und die bedingte Strafaussetzung kommen einander ziemlich nahe, indem in beiden Fällen die entsprechende Verfügung durch das Gericht in dem vcrnrtheilenden Erkenntnis; erlassen wird. Ter Unterschied liegt darin, das; in dem einen Falle die Verurthcilung selbst nur bedingungsweise erfolgt, svdas; nach Ablauf der gesetzten Frist, wenn inzwischen der Verurtheilte sich straffrei geführt hat, daS Urtheil als nicht ergangen zu betrachten ist und solgewcise auch bei einer späteren Begehung desselben Ver gehen» kein Rückfall angenommen werden darf. Bei der bedingten richterliche» Strafaussetzung dagegen bcstcht das Urtheil als solches bedingungslos zu Recht. Nur die Vollstreckung der erkannten Strafe wird ans begründeten richterlichen Befehl für eine bestimmt'' j Frist ausgesetzt, mit der Wirkung, das; der Vcruriheiltc, falls c bis dahin keine weitere strafbare Handlung begeht, die erkannte Strafe überhaupt nicht zu verbüken braucht. Das dritte System, die bedingte Begnadigung, besteht darin, dak dem erkennenden Gericht jedweder Einflnk aus die Entscheidung über die Strafausjctzuug entzogen, dicic vielmehr der Lnndcsiustizbehvrdc Vorbehalten wird, von der geeignete Fälle mit Hilfe einer bedingnngsweisc» landes herrlichen Begnadigung erledigt werden. Die gekennzeichnete dritte Form der „bedingten Vernrtheilnng" ist im klause der letzten Jahre in einem Theilc der deutschen Bundesstaaten, voran in Sachsen und Preukcn, eingcführt worden. Im Anfänge wurde die Neuerung aus alten Seiten sehr beifällig beglicht. Seitdem aber ist cs ganz stille davon geworden. 'Amt liche Ausweise über die Wirkung der Makregcl, wie sie in Bel gien, dem klassischen D'ande der bedingten Vernrtbeilnng, in regcl- mäsngen Zwischenräumen gegeben werden, sind nicht erfolgt und so iü die öffentliche Meinung im Dunkel darüber geblieben, ob der Apparat der bedingten Begnadigung bei uns gut oder schlecht snnktionirt. Erst in der allerletzten Zeit schnitt die „Köln. Zig." die Frage in einer ziemliches Aussehen erregenden Form an, indem sie behanvtcte, dak der Institution in Preukcn der praktische Erfolg mangele und das; daran die geringe Theilnahme der erkennenden Gerichte einen wesentlichen Theil der Schuld trage. Ter Erfolg, io wurde in dem fraglichen Artikel u. A- anSgesührt. scheine hinter der gurcn Absicht bei Einführung dieser weisen und wohllhätigen Masncgcl weit zurückzubleibcn, wenigstens insofern, als die Amts gerichte als Behörden für die Strafvollstreckung in Frage kämen, also hinsichtlich der von den Schöffengerichten verhängten Frciheits strafen namentlich gegen jugendliche Personen, Das rheinische Blatt beklagte lebhaft die Zurückhaltung, „man möchte sagen Eng herzigkeit" in der Strafvollstreckung, die „dem Geiste der so incnichcnfrcundlichen und erfreulichen Bestimmungen so wenig ent spreche" und stellte in Aussicht, das; nach den 'Amtsrichtern die Staatsanwälte in der Kritik ihres Berhaltens gegenüber der be ringten Begnadigung an die Reihe kommen würden. Der gedachte Artikel hatte im preukiichen Justizministerium offenbar verschnupft, weshalb die „Nordd. Allg. Ztg." alsbald mit einer „Richtigstellung" auf dem Plane erschien, die besagte, dag die Justizverwaltung die Anwendung des Verfahrens in jeder Weise zu fördern bestrebt sei und das; die bisherigen Wahrnehm ungen keinen Anlak zu der Besorgnis; böte», die neue Einrichtung werde sich auf die Tauer nicht bewähren. Auch die ultramvntane „Köln. VollSztg." hat in der Angelegenheit das Wort ergriffen. Dos Blatt verschliekt sich ebenfalls nicht der Erkcnntnik der herr schenden Mikstände in Bezug ans die. amtliche Behandlung der bedingten Begnadigung, bricht aber im Gegensatz zu der gelegent lich offiziösen kölnischen Kollegin eine Lanze sür die Amtsrichter, indem es schreibt, es seien gerade aus richterlichen Kreisen Klagen darüber eingelausen, dak die Anträge auf bedingte Strafaussetzung in der Ministerialinstnnz eine bedauerlich geringe Berücksichtigung fänden, sodaß den betroffenen Richtern alle Lust vergehe, solche Anträge fernerhin überhaupt zu stellen. Die Anträge blieben neuerdings selbst in solchen Fällen nnberiicksichtigi. wo früher unter ganz gleich gearteten Verhältnissen die bedingte Stiafanssetznng bewilligt worden sei. Unter diesen Umstände» sei es dringend erforderlich, das; demnächst im Reichstage sowohl wie in den Einzcllandtagcn die ganze Frage nach der prinzipiellen und der praktischen Seite eine gründliche Beleuchtung erfahre. Grundsätzlich erfreut sich die bedingte Vcrurtheilung einer sleigcnden Beliebtheit auch in praklisclirn juristischen Kreise». Diese Erscheinung geht Hand in Hand mit der zmiehmenden Ab neigung derselben Kreise gegen kurzzeitige Freiheitsstrafe». Man sagt sich, dak solche Freiheitsstrafe» sür den ringeslclschten hart näckigen Verbrecher bei dem gänzliche» Mangel a» gesetzlichen Schärfungsmittcln Hckuba sind. Dagegen wirken sie vielfach dcmoralisirend und drohen vorhandenes Ehrgefühl ganz z» zerstören soweit solche namentlich jugendliche Dclingiienle» In Frage kommen, die nur aus Nnbkjvnncnheit oder übermächtiger Bersnhnmg gegen das Strafgesetz in gelinder Weise verswken haben, aufrichtige Reue über ihr Vergehen empsinden und mit höchster Wahrscheinlich keit durch eine geeignete Behandlung für immer von der Bahn des Verbrechens zurückgeschreckt werden, während eine kurze Freiheits strafe mit all' ihren sür feinfühlige Menschen sich ergebenden Schädlichkeiten eventuell die Folge einer völligen Verderbnik haben würde. Aus dieser Erwägung erklärt sich znm guten Theil die ans der amtlichen Kriminalstatistik hervorgchende Thatsache, daß die Anwendung milder Strafakten best den deutschen Gerichten von Jahr zu Jahr steigt, insbesondere der Authcil der Geldstrafen und des Verweises ständig zunimmt. Es kann allerdings auch nicht geleugnet werden, das; in manchen Fällen die Milde der Gerichte zu weit geht und das; cs wesentlicher gesetzlicher TchärfnngSmiltcl beim Strafvollzüge gegenüber den gewohuheikSmäkigen und den Roh- heitsvcrbrechern bedarf. Wenn aber irgendwo strafrechtliche Milde und Nachsicht angczeigt erscheint, dann ist es der Fall bei Ver fehlungen solcher Personen, ans die die »ivraliichcn Voraussetzungen der bedingten Vcriutheilung zntrcfsen. Ta nun aber trotz dieser in richterlichen Kreisen herrschenden tteberzcngung das System der bedingten Begnadigung teine rechte Gegenliebe gefunden hat, so wird man wohl den Grund dafür a»->cblicklich in.der Mangel haftigkeit des Verfahrens zu suchen haben. Wie die Dinge jetzt liegen, stellt zunächst das erkennende Ge richt den entsprechenden 'Antrag an die Staatsanwaltschaft, diele giebt ihn weiter an daS Justizministerium und dort wird die Ent scheidung gestillt. Was macht dieser Geschäftsgang allein schon sür mühselige Schreibereien! Dazu kommt dann noch eine ganze Reihe von amtlichen Instruktionen, die in ihrer Menge verwirrend und verstimmend wirke», sodas; es ichiiehlich kein Wunder wäre, wen» die Richter für die Einrichtung keine besondere Begeisterung zeigten. Auf der anderen Seite kann man freilich auch der pren- Kischen Landcsiustizvcrwaltnng keinen Vorwurf machen, wenn sie die ans der bedingten Begnadigung hcrvvrgehcnde GeichäftSlast aus dem gesammtcn Umfange der Monarchie nicht im Hand umdrehen zu bewältigen vermag. Ucbcrdies werden die Entscheid ungen im Justizministerium lediglich ans Grund der Alten und schriftlichen Berichte getroffen, die doch nur ein unvollkommenes Bild von der Sachlage und der ganzen Persönlichkeit des Ver- »rthciltcn gewähren. Es kommt unter diesen Umständen nur zu leicht dahin, das; derartige Fälle nicht nach ihrer Individualität, sondern nach der Schablone entschieden werden. Tie bedingte Strafaussetzung soll aber ihrer Natur nach eine cigcnthümliche Art der Bestrafung sei». Sic darf daher, wie die „Köln. Ztg." in einem neuerlichen Artikel über den Gegenstand hervorhcbt. immer nur unter eingehender Berücksichtigung der geiammlen Persönlichkeit des Vernnheilten cintreten. Sic nntencheidet sich aber anch grund sätzlich von der Begnadigung. Tic Begnadigung soll die Schärfe des strengen Rechts mildern und mehr den Forderungen der Billig keit Geltung verschaffen. Die bedingte Strasanssetzung soll dagegen bewirten, dak der Zweck, den das Gcietz mit der Verhängung der Strafe verfolgt, ans einem anderen Wege besser erreicht werde. Die Entscheidung hierüber m»k aber natnrgeimik in der Hand des Richters liegen, der den Fall abznnrtheilen hat Man kann nicht künstlich die Bestrafung des Angellagten derartig in zwei Theilc zerlegen, dak man den Richter die Strafe verhängen Iaht und als dann einer anderen Instanz, die sich lediglich ans den Alte» oricn- tirt, die Verfügung über die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe überträgt. Ans diesen Erwägungen ist eine Reform der be stellenden Einrichtung der bedingten Begnadigung in dem Sinne wüuschcnswerth, dak die begründete Entscheidung über die bedingte Strafaussetzung sofort von demselben Gerichte getroffen wird, das die Strafe verhängt. Fernschrcib- unv Kcr»>prech-Berichte vom Ist. September Berlin. Der Kaffer ist gestern ans Wien in Hnbertnsslock ciiigetrvffen. Die Kaiserin wird vvransiicbllich »ich: dorthin reffe», sondern erst in Ronnnten zu Ende dieses Monats ihrem Gemahl Geiellichast leisten. Der Auicnthalt des Kaisers in Hnbertnsslock wird wahrscheinlich bis znm A>. d. M. währen, an welchem Tage er sich Vormittags von dort nach Stettin hegicbt. — Ter Ver mählung der Prinzeffin Feodora von Sachsen Meiningen mit dem Prinzen Heinrich XXX. Rens; jüngerer Linie werden aiiker der Kaiserin Friedrich und dem König von Sachsen auch die Prinzeisin Heinrich von Prenszen, sowie der Grokbeczog und dieGrokberzogin von Hcffen beiwohne». Prinzeffin Heinrich beabsichtigt sich von Breslau nach Livadia zum Besuche des russischen Kaiiervaares und von dort nach Kiautschou zu brachen, um das Weihnachtssest bei ihrem Gemahl zu verleben. — Um den in gewissen Blattern immer wiedcrkehrenden willkürlichen und übertriebene» Schätzungen des vom Fürste» Bismarck Innterlasseiicn Vermögens und den dazu beliebten Kommentaren cntgegenzntrete», ist die „Natioiialzeitung" von best unterrichteter Seite zu der Mittheilnng ermächtigt, das; das ganze Kapital und Baarvermögeii de» Nachlasses noch nicht 2>/ü Millionen Mk. betrage» babe und das; die vielen Erben mit bedeutenden jähilirhen Leistungen und Abgaben belastet sind. An Pretiosen sind nur mehrere Orden, Brillanten und eine Anzahl »»vcräiikcrlicher silberner Schaustücke vorhanden, deren Geldwert!, iiiSgesanririt erheblich »nlcr IM,GO Ml. angenommen ist. — Die Laiidesversaiirnilriiin der riatlonalliberalen Partei in Pienken für die Wahle» z»»i Al'gcoidnetenhaiiie hat gestern unter Vorsitz von Dr. Hammacher stnligetnirdc». Dreier widmete dem Fürsten Bis marck einen warmen Nachruf. ES wurde der Wnblaiisriis fest gesetzt. der morgen veröffentlicht wird n»d welcher die Haltung der »atlonalllderalrn Partei in der Veiaarigeiihc'it erürlert »nd die zunächst i» Preiisre» zu lösende» Anfgave» Hervorhehl. Der „Natioiralztg zusolge weist der A»lr»> auch aus die Noihwendig- leit hin, miler Ansrechierlrallung der Toleranz »nd Gleirhberechlig- ung daS Staatsleben gegen die vom Ultramontanismus »ach w>e vor drohenden Gefahren zu schützen »nd andererieits diejenigen Gefahre» ahznwchre», welche von einer Griff.vntive» Mchrhe drohen würden. — Ter jetzt erschienene Wahlaufruf der freisinnige Vereinigung nntcricheidct sich von dem der ireisinngen VotkSvarv: namentlich durch Bctoniiiia der Nothweirdigkeff. die Schule »in die Wissenschaft gegen reaktionäre Einilüsse nicht nur der Korner. vative», sondern auch des Klerikalismus zu'chützcn. Tie'reisinnige Vvllspartei hat mit Rücksicht ans die Wahthilfe das Ecntrum un erwähnt gelassen. — Es wird ein Gcictzcniwurf vorbererter. der einen besonderen Rechnungshof sür das Tentiche Reich einführ: — Ei» wzialdeiiwtcatffcheS Blatt, die „Tvrtmnnser Arbcilerztg.". tritt sür Prügelstrafe für anarchistische Mörder ein. — Ter jetzt in London lebende Tvltvr Karl Peters veröffentlicht irr der „Magdr burger Zeitung" einen Artikel „England und Afrika", worin er auch das jüngste deutsch englische Abkommen bcipricht. U. A meint er, das; durch das Abkommen England die internationalen Tribunale in Kairo los wird und cs lei» Vcrhällirik zu Tran-. vaat regeln länn. ohne eine Eininiichnirg von Seiren Deutschland zu befürchten. Demgegenüber wird von iintcrichtcler Seite betont das; das deniffh-engltsche 'Abkommen ans Egypten überhaupt keiner Bezug nimm!. R e i ch cnber g MO Südiirvlcr und Kreincr Arbeiter dcnwn- strirten gegen die mit ihnen beim Bgbnban Tevlitz-Reichenbcrg beschäftigten Italiener, sie zogen unter Porantraanng einer schwarzen Fahne, s rancrlieder singend, gegen die Srffcha't Ehristovbsgrnnd und vertrieben die Italiener, welche in den Wäldern nächtigen mnkten Es tarn zu ewslen Ausschreitungen; Gendarmerie wurde regniriit. Tie Unruhen dauern fort. ^ K ö l ri. Gegen einen Vorgebirgsbahnzug wurde wiederum bei Eckdori an dcnelben Stelle, wo sich iüngil der schwere Unfall zu- getragen, durch Auflegen von Steinen ans die Schienen ein An- rchlag verübt. Mehrere Wagen entgleiste», die Lotomotivc stürzte um. wobei der Heizer schwer, mebrerc Personen leicht verletzt wur > den. Ter Verlehr wird durch Uimtcigen ansrechtcrhalten. Ter Thätcr ist noch uncntdcclt. Strakbnrg. tEliak.) Bei der Enthüllung des Grokhcrzog Friedrich - DcnlmalS i» Lampertheim vei straff bürg hielt der> kommandirende Generat vvn Blume die Festrede, irr der er sagte.! die heutige Feier bekunde, das; das Ellässer Volt sich wieder suhlt als das, was cs vr»r Alters her gewcicn, als ein kcrngcsuudes Glied deutscher Nation, die cs nicht niehr von sich lassen wird Wien. Bildhauer Franz von Moser hat sich hier aus un bekannter Ursache vergiftet. Paris Tie Revisionskommission begann in einem iiolirten Salon des Justizministeriums ihre 'Arbeit damit, das; zunächst der Referent Evntnrier das Atleiunateriat zu mündlichem Rapport itndiri In den ersten Oktobertagen wird unter dem Vorsitz des Jnslizministers die entscheidende Sttznirg ffaltffndcri. dann beginnt die Arbeit des Kaffationsboscs, sür welche, wie verlautet, T ievfus Anwesenheit mörderlich i't. Nach Ennerme >olt dresbezngli bc Ordre bereits ergangen sein. Auch Eilerhazv's Vernehmung gilt für uiiunigäiigtich. Eiterhaz» hesirrdet sich nach mehrtägiger» Lon doner 'Aufenthalt in der Umgebung von Paris. Er lagt durch du „Libre Parole" sein angebliches Gespräch mit einem Londoner Journalisten und die Erklärung, der grösste Theil des Dossiers sei gefälscht, dcmerrtircn. Paris. Mehrere Blätter bclianvtc». dak die Treysus-Lente Tausende von Vagabunden um L Francs sür den Korff annerben und mit Knütteln änsrüstcn. nr» übermorgen bei der Verhandlni D L i - erhärten, welche die Behauptung bestätige» würde, dar; die Erpe- dilion Marcbarid sich in Faichoda befinde. Tie Meldung engliichcr Blätter über die Instruktionen, die die srarrzösi'che Regierung Mar-- chand erlheilr haben sott, sind atro erfunde». S cheid e g g. 'Ans 'Anlas: der Vollendung der ersten Strecke der Jiingsrauk'ahn Scheidegg-Eiger-Gletichcr fand heute Mittag 12> .> Uhr aut dem Gtetffher Bahnhöfe bei einer Festvredigt und Gesangsvorträgen die Aufführung eines vvn Leonhard Steiuei Zürich gedichteten Festspiels statt. 'Auf die Aufführung folgte ein Banket. K onslcr »t i n ope 1. Es verlautet, die grokc Militac kommiffion im Midi;-Kiosk iei mit der Frage der Beschaff ring eines Be'esttgungssnrlems iür ariiieniich Klein Arien beichättig:. 'Nach dein vorlieaenden Plane rollen armer dem beieingten Erzerunr noch Wan, Bittls, Diardel und Sivas Veiesitgungei, erhalten. Athen. Tie Filiale der Natwnatbant in Lamm wurde Nachts um MlM> Drachmen beraubt. Man fand denKa'iirer aia Morgen geknebelt i»r Comptoir. Nach seiner 'Auslage' halten rh.n drei Unbekannte den Schlüssel abgesvrdert und ihm tm Weigerung»- falle mit dem Tode gedroht. K and in. Der vorgestern Nacht eingetroiseire frühere Kom mandant der englischen Truppen Sir Eher>»udc beabsichtigt, gemein ffrm mit den türkischen Truppen, übermorgen die Entwaffnung der Muselmanen. Anker den hier liegenden M>»> Mann wird eine weitere Vcrslärknng von re 100 Man» englischer Truppen von Malta und Alerandricri erwartet. Die heuticze Berliner Börse begann reicrvirt mit Rück sicht ans die Situation am Getdmarlt. Der heute veröffentlichte ReichsbanlansweiS lässt die Nähe des Ultimo und seine gröberen Ansprüche an die flüssige» Mittel des Marktes erkennen: de» Baarbesland' weist eine Abnahme von 1,G> Millionen, eine Zu »ahme der nmlairfenden Noten »m 5,77 Millionen Ml. auf, das Girokonto hat sich »in ff,',71 Millionen Ml. erhöht. andcrerjeUs hat sich der Wechselheffand um 25,W Millionen, das Lvmbardkvnlo iirn l.M Millionen Mt. vermehrt. Tie Tendenz lau» weiter als fest bezeichnet werden. Die Kursverichiehnnaen sind durchweg »»bedeutend. Banken lagen fest aber sehr slill- Eisenbahnen gleichfalls fest. Lübeck Vücherrer. schweizerische »nd italienische Bahnen höher. Von Bergwerken waren Hrittenwertbe recht gut behauptet. Dvrtinnirder ans de» Jnbiesahichlns; gedrückt. Kohlen- werttre still. Von fremden Renten Spanier und Russe», von denen morgen die neuen Siwostwertlre znm Hgndel gelangen. Iei Imster und höher. Für Jnduslriepapiere zeigte sich einige Kansliiil. Heimische Fonds halten wenig Umsatz PrivatdiSkonI ff > Prc wirk. Für Loco > Svriri t uS bestand »ehr wenn» Karisliisi 7Nr Psg. niedriger. Termine aus Hamburger Nachfrage fest. Jnr G etrridc > Verkehr war die Haltung andanerrid recht fest. 'Am Frühnrgrkte war die Nachträge mich greifbarem Brotgetreide sowie »ach Braugerste sehr grok. tonnte aber nur zur» kleinen Tbeil be-
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