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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 26.10.1927
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1927-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19271026017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1927102601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1927102601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-10
- Tag 1927-10-26
-
Monat
1927-10
-
Jahr
1927
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 26.10.1927
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Itr. 504 Seite S — »Dresdner Nachrichten" — Mittwoch. 26. Oktober M7 altersstuf« an. V bei Gewährung einer Ltelenznlage in ale« Dienstalterostnscu. Kanzletbeamte, Gesangenenaufsichtsöeamte. Frrnsprech. beamte. Besoldungsgruppe 24. lMN bis itao Mark Wohnnngsgelbznfchnß: VI in der ersten bis sechsten Dieustaltcrsstnse. V ,on der siebente» Dienstatieröstnse an. V bei Gewährung einer Stellenzulage in allen Dienstaltersstuscn. Technische Beamte des unteren Dienstes. Besoldungsgruppe 25. 1800 bis LSIIN Mark. Wohnungsgrlhzuschnß: Vs in der erste» bis Giften Dienstalterostnse, V von der siebenten Dienstaltersstuse an. Kasieiigehilsen. Institutsgchilfen, Pförtner. SammlungS- aufseher, Jnstizwachtmeister. Besoldungsgruppe 26. <800 bis 2l00 Mark. WohnungSgeldznschnß: Vl. Wächter, Wirlschasterinnen bei den kotieren Lehranstalten. In der Besoldungsgruppe 27 sind verschiedene Beamtcnarten zniammengefaßt. die nach be sondere» Staffeln besoldet werden. Das Besoldungsgesetz lehnt sich in seinen Griindzüge» vollständig an das 'Ncichsgeietz an. mährend die BesoldungS- ordnnng. ans der vorstehender Auszug iviedergegebe» worden ist, den sächsischen Verhältnissen angepaßt ist nnd daher mehr Besoldungsgruppen anfweist als die des Reicks, Die endgültige Gestaltung des sächsischen Entwurfs hängt rum groben Teil von der Gestaltung des Neichsentwnrfs ab, bet denen Behandlung <m Reichstag noch manche -Schwierig keiten zu überwinden sei» werden. Wohnungsgeldzufchnk: Jahresbetrag in Abteilung i 11 III IV V Vl Mark Mark Mark Mark Mark Mark Sonderklasse . 2820 2010 1884 l>82 804 «133 v 21M 1728 1308 l0»8 7:15 834 8 18,Xi 1440 l'«0 792 000 447 ci 1308 U180 8»14 048 478 348 o 1006 7V2 048 474 345 201 Das sächsische DeamlenruhegehaUsgeseh. Gleichzeitig mit dem Entwurf des Beamtcnbesoldungs- geseyes wird dem Landtage der Entwurf eines Beamten- ruhegehaltsgesetzes zngehcn, der eine Anzahl Abänderun gen der bisherigen gesetzliche» B e st i in m u n g e n über die Pensionsverhältnisse der Beamten und Lehrer bringt. In dein Entwurf heißt es n. a.: Der Berechnnng deü riiuhegehalts wird das auf Grund der neuen Besoldnngsorduung zuletzt bezogene Dienstein- komincn einschtießlich einer auf Grund der Besoldungs- ordiiung bezogenen Stellenzulage und eines in der Be- soldungsvrdnung festgelegten rnhegehaltssähigen Betrages für empfangene Sachbezüge zugrunde gelegt. Dabei wird der W v h n ii » g s g e l d z u s ch u ß mit dem Satze der Orts klasse U angerechnet. Ruhegehaltsfähig sind ferner die in der Besvlöiingsvrdnnng oder im StaatShaushaltplan aus drücklich als ruhegehaltsfähig bezeichnten Bezüge, sowie die mit Nebenämtern oder Nebengeschäften verbundenen Ver gütungen. Sofern eine planmäßige Stelle als Nebenamt bleibend verliehen war, sind Bezüge, insbesondere Dienslaiiswandsentschädigimge» und Kinderbeihilfen, nicht ruhegehaltsfähig. T>is Ruhegehalt beträgt bei vollendeter zehnjähriger Dienstzeit ^ ,«> und steigt mit jedem weiteren zurückgelegten Dienstiahre bis zum vollendeten 25. Dienst jahre um nnd von da ab »m '/-« des Dicnsteinkommens. Ueber den Betrag von ""/in» dieses Einkommens hinaus findet eine Steigerung nicht statt. In § 2 wird die Höchst Pension dahin geregelt, daß das ruhegehaltsfähige Diensteinkommen eines Beamten 1 2 5 0 0 R M. Grundgehalt nicht übersteigen darf. Weiter wird bestimmt, daß neben dem Wartegcld, dem Ruhegehalt nnd dem Witwengeld die im neuen Beamtenbesoldungsgcsetz vorgesehene Kinderbeihilfe unter den dort genannten Voraussetzungen gewährt wird. Die Bezüge der Staatsbeamten und Lehrer, die zum 1. Oktober 1927 oder zu einem früheren Zeitpunkte in Wartegeld oder in den Ruhestand versetzt worben find, sowie der Witwen und Waisen dieser und der vor dem l. Oktober im Amte verstorbenen Staatsbeamten werden vom I. Oktober 1927 an in der Weise erhöht, daß dem für die Berechnung des ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens bisher maßgebend gewesenen Grundgehalt bei einem Betrage bis 1800 NM. 25 v. H., von mehr als 1800 bis 3500 RM. 22 v. H.. von mehr als 3500 biö 0000 NM. 19 v. H., von mehr als 0000 bis II 000 RM. 10 v. H., nnd von »lehr als 11000 bis 10 000 RM. 12 v. H. hinzutrcten. Ueber die Altruhe st ändler wird bestimmt: „Wenn die planmäßigen Beamten einer Dienstlaufbahn durch den endgültigen BeioldungSplan für das Rechnungsjahr 1920 ans verschiedene Besoldungsgruppen verteilt morden sind, werden bei den biS.znm 1. April 1920 in den Ruhestand getretenen und in der EingangSgruppe verbliebenen Beamten nnd Lehrern lAltruhcständlcrnl. sowie den Hintcrlassencn die im vorstehenden Absätze angegebenen Hundertsätze um 5 v. H. sauf 30, 27, 24, 21 und 17 v. H.s erhöht." Einem zum 1. Oktober 1927 oder zu einem früheren Zeitpunkte in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten oder Lehrer, der nach 8 8 des Gesetzes zur Aende- rung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 27. April 1920 be schäftigt wird, ist für die Zeit vom 1. Oktober 1927 an ein nach dem neuen Besoldungsgesetze bemessenes Grund gehalt zn gewähren. Das Gesetz soll mit Rückwirkung vom 1. Oktober 1927 an in Kraft treten. Mit der Ausführung wird das Ministe rium des Innern beanstragt. Seuchen und ihre Dekämy^unq. Der Gewerbeveretn bot seinen Mitgliedern am Montag zwei wertvolle Lichtbildervorträge, die sich in will kommener Weise ergänzten. Zunächst teilte der Vorsitzende mit, daß wieder einige Anmeldungen vorliegen und fünf Mitglieder aus eine 28jährige Zugehörigkeit zum Verein zurückblicken können. An erster Stelle sprach Professor Dr. Weisbach über das Thema »Aus dem Reiche der kleinsten Lebewesen*. Der Redner knüpfte an die Untersuchungen der großen Forscher Pasteur und Koch in der Mitte des vorigen Jahr hunderts an, durch die man die Erreger ansteckender Krank heiten kcnnengelernt hat. Ihre Stärke liegt darin, daß man sie nicht mit dem Auge wahrnehmen kann und sie sich so schnell vermehren, daß die menschliche Widerstandsfähigkeit nicht ausreicht, um ihrer Herr zu werden. Zwar kommen Pocken, Pest und Cholera kaum noch in Europa vor, aber wir wissen nicht, ob nicht jeden Augenblick wieder eine solche Seuche über uns Hereinbrechen kann, da uns durch das Versailler Diktat die Ueberwachnng an der Ostgrenze geraubt worden ist. Daher müssen wir doppelt vorsichtig sein. An der Hand von Lichtbildern wurde ein Ueberblick über die mannigfachen Formen der kleinsten Lebewesen gegeben, von denen zahl- reiche Arten auch elne nützliche Tätigkeit entfalten. Di« sogenannten Traubenkokken oder Kugelbaktertrn, di« jeder Mensch unter normalen Verhältnissen beherbergt, sind di« Erreger der Furunkel, bi« durch da« Reiben de» Kragen oder Kragenknopfes am Hals entstehen können. Wesentlich, gefährlicher sind die Eitererreger und dt, Erreger der Lungenentzündung. Solche Keim« werden aber nur bann krankheitserregend, wenn ihnen besondere Bedingungen ge boten werden, wie eine Erkältung und dergleichen mehr. Schon mit kleinen Dtätfehlern kann man Unheil anrichten. Durch die Entdeckung der kleinen Lebewesen sind wir jedoch noch nicht zum Herrn der Seuchen geworden. ES können sich Dauerformen bilden, die sich jahrzehntelang untätig ver- halten, bis sie durch günstige Umstände zu Krankheitserregern werden, wie beim Wundstarrkrampf und beim Milzbrand. Den genialen Entdeckungen eines Emil von Behring Ist - gelungen, ein Gegengift gegen Wundstarrkrampf zu finden. Der Redner erwähnte hierbei auch daö von den Farbwerken in Leverkusen geschaffene Mittel gegen die afrikanische Schlaf, krankheit. das der deutschen Wissenschaft große Triumphe ge- bracht hat. Lichtbilder zeigten, wie beispielsweise bi« Pocken verbreitet werden können: durch Postsendungen, Geld, Schiffsverkehr. Wüsche, Kleidungsstücke» Lumpen. Raster, messer. gebrauchte Handtücher, alte Möbel, landwirtschaftliche Kolvnnenarbeiter. Nachdrücklich wandte sich der Redner aber auch gegen die sogenannte Bakterienfurcht und bezeichnet« sie als die allerichlimmst« Krankheit. Dringend zu empfehlen sei jedoch, sich vor jeder Nahrungsmittelausnalime die Hände zu waschen. Die Milch soll drei Minuten, aber nicht mehr und nicht weiiiger. ausgekocht werden, weil bei dieser Koch, zeit die schädlichen Keime getütet werden, die Vitamine aber noch erhalten bleiben. Zum Essen ist der Mund da. zum Almen die Nase, die viel mehr Schutzvorrichtungen hat. Man soll auch tm Konzert- oder Vortragssaal einen Husten- oder Niesreiz nicht unterdrücken, denn wir wissen nicht, ob der Nachbar Krankheitserreger verstreut, die sofort wieder anS unserem Körper herauSbefürdert werden müssen. Mit einem Husten behaftet soll man natürlich überhaupt nicht ins Kon- zert gehen. Eine wichtige hygienische Forderung ist. sich alle Leute, mit denen man spricht, mindestens einen Meter vom Leibe zu halten. Als hygienische Unsitten nannte der Redner den Umtrunk aus großen Humpen, das Anlecken der Brief marken, das Aufblasen der Tüten, das Anlecken der Finger beim Umblättern, das Reinigen von Bänken und Schuhen mit dem Taschentuch und vieles andere mehr. Er verwarf den Staubwedel und empfahl den Staubsauger oder das feuchte Reinigen der Möbel. Auch sind alte Dorfteiche oft eine Brutstätte ansteckender Krankheiten. Fort mit den Oucr- behängen an den Fenster»! Betten und Matratzen an die Sonne! Laßt dem Säugling Strampelfretheit! Uebermäßige Anstrengung beim Sport ist vom Uebel. Fünf Minute» körperliche Freiübung am Morgen gibt Kraft und Energie für den ganzen Tag. Durch entsprechende Beobachtung und Pflege unseres Körpers im Verein mit geistiger Bildung wird ein gesundes, widerstandsfähiges und zukunftsfrohes deutsches Geschlecht heranretfcn. Oberinspektor Jäckel sprach dann über die Bedeutung der modernen DeSinsektionSmethodcn. Ans den Darlegungen ging hervor, daß die Bekämpfung der Seuchen durch die amtlichen Organe in Dresden auf bc- achtlicher Höhe steht. Die Haupttätigkcit erstreckt sich aus die Inlandsseuchen. Der Krieg hat zu einer Reorganisation der Maßnahmen geführt. Die wetteren Jahre bedingten wieder eine Ergänzung. Mit der Bekämpfung der Bakterien geht die der Hausschädlinge, wie Läuse Wanzen, Schaben, Russen, Mäuse und Ratten einher. Der Redner ging ans die von Lingner gegründete und an die Entseuchungsanstalt an- gegliederte Desinfektorcnschnlc ein. Die Desinfektionen, die für Dresden gebührenfrei sind, werden in zwei Gruppen eingeteilt: in die laufende und in die Schlußdeöinfektion. Durch geeignete Maßnahmen ist es auch gelungen, Dresden ziemlich läusefrct zu machen. Große Jrrsran-sehliirgsarbeiken un- Ein kommensteuer. Von Bücherrevisor Otto Schulze, Dresden. Bisher gestatteten die Finanzämter nicht, daß sogenannte große Instandsetznngöarbciten an Grundstücken, wie Dach- umdecken. Hanoabputz, Erneuerung von Dachrinnen »sw., in voller Höhe als Werbungskostcii bei der Steuerdeklaration zur Einkommensteuer abgcsetzt wurden. So mancher Hausbesitzer, der große Instandsetznngsarbciten an seinem Grundstücke vor nehmen lassen mußte, die vst bedeutend mehr kosteten, als er vom Grundstücksertrag nach Abzug der Steuer» und Unkosten übrig behielt, wurde gezwungen, Einkommen aus Grundbesitz zn versteuern, trotzdem er tatsächlich keinen Ertrag, sondern noch Verlust vom Grundstücke hatte. Darin lag eine ganz un billige Härte, die dem allgemeinen Rechtsempfinden ent- gegenstand. In dieser Hinsicht hat der R e i ch S f i n a » z h o s eine Aenderung geschasse», die den interessierten Hauö- besitzcrkreisen weitgehendst bekannt werden möchte. Bei dem Urteil des ReichSsinanzhofeS vom 28. Mai 1927 handelt es sich »m daö Umdecken dcö Daches und Erneuerung der Schornsteine in Höhe von etwa 7800 Mk. an einem Miet- hause. Aus der Begründung des Urtciles des höchste« FinanzgcrtchteS ist folgendes zu entnehmen: Die Finanzbehördcn hatten den größten Teil der Auf wendungen sür die vorerwähnten Arbeiten nicht als WerbungS- kvste» abziehbar anerkannt mit der Begründung, daß es sich nicht um Ausgaben handle, die bezweckten, das Haus in dem jenigen Zustande der Ertragfähigkeit zu erhalten, in dem cs sich am Beginn des Steuerabschnitles besnuden habe. Dagegen war Rechtsbcschwcrde erhoben worden, die vom Neichssinanz- hof als begründet angesehen wurde. In der früheren Recht sprechung und Literatur zum Einkommensteuergesetz wird ein Unterschied gemacht zwischen de» als Werbungskosten an erkannten Instand h a l t u n g ökostcn und den Jnstand- setzuiigS kosten, die als nichtabzugssähige Ausmenüunge» znr Verbesserung und Vermehrung des Vermögens angesehen wur den. Als Jnstandhaltungskosten galten nur Aufwendungen, die gemacht waren, um das Haus in seinem bisherigen Zustand zu erhalten und dadurch einen Ertrag im bisherigen Umfang zu erzielen. ES wurden Aufwendungen eines Sleuerpflichtigen zur Wiederherstellung eines Gebäudes auch Sann nicht für al>- zngsähig angesehen, wenn sie zur Wiederherstellung des Zu- standcS dienten, in dem sich das Gebäude in früherer Zeit be- fand, weil sie nicht die Erhaltung des VermögcnSobjcktes be zweckten. Das Einkommensteuergesetz von 1928 gibt aber keinen An- halt dafür, daß die Abzugsähigkeit ans diejenigen Aufwendun- gen zu beschränken ist, durch die die Quelle in ihrem bisherigen Zustand erhalten wird. Erforderlich, aber auch genügend ist, daß die Ausgaben zur Erwerbung. Sicherung und Erhaltung des Einkommens überhaupt gemacht sind. Nur wenn es sich um Aufwendungen handelt, durch die der Wert dev Gebäudes entsprechend erhöht wird, kann eine Absetzung alS Werbung», kosten nicht in Frage kommen. Klar und deutlich spricht die Entscheidung deS Rcichsfinanz. Hofes aus, daß für die AbzngKsähigkeit als Werbungskosten bei einem Miethaus kein Unterschied zwischen InstandbaltnngSkosten nnd Instand setzungskosten besteht. Net Feststellung des Einkommens anS einem Miet- grundstück stehen de» Einnahmen Im Steuerabschnitt der G«. samtverbrauch im gleichen Zeitraum gegenüber. Er besteht in Betriebskosten, InstandhaltungSarbciten und jährlicher Ab. Nutzung. Dabei wirb die Abinitzimg alS Ausgleich für den trotz der Instandhaltung naturgemäß eben doch allmählich ein tretenden Verschleiß des Gebäudes angesehen. Die Erhaltung eines Mtcthause» in gebrauchsfähigem Zu stand« erfordert gewisse Aufwendungen, die regelmäßig in größeren oder kleineren Zwischenräumen wiederkehren. Diese Zwischenräume betragen schon dei kleineren Au-besierunge, mehrere Jahre, bei größeren Instandsetzungen, wle Umdrcke d«» Dache». Erneuerung ded Anstriche» und Abputz dr» Hauiec Erneuerung der Dachrinne», eine ganze Anzahl von Jahre, Der jährliche Erhaltungdauswand eine» Hause» würde nun > der Weise sestzustellen sein, daß man den Aufwand sür die ein zeluen Ausbesserungen ieweil« aus dir Jahre der Nutzung? oauer verteilt und dann die Lumme der JahreSanteile de einzelne« Arbeiten »usammenstellt. Naturgemäß würden t» Meinungen hierüber geteilt sein und leicht zu Streitigkeit«! sübren. Deshalb märe es zu empfehlen, wenn nach Art uni Größe der Miethäuser D u r ch l ch n i t 1»s ä tz r ansgesteli, würben, dir ans Richtzaylen mit einem gewissen Spielraum aul gebaut werden. Solange derartige Grundlagen nicht vorliegen, kann aber dem Steuerpflichtigen der vo l I e A bzu g der Aufwendungen für die vorerwähnten groben Instandsetzungen als Werbung», kosten für da» Jahr der Ausgabe nicht versagt werden können. Tatsächlich hat er ja auch die Ausgaben auS dem Er trag des Hauses, soweit er dazu reichte, aetätlgt und es dllrko- de»r bisher recht wenig anerkannten Gebot von Recht und Billigkeit entsprechen, baß die Aufwendung in voller Höhe a» erkannt wird. Die Entscheidung erwähnt weiter, daß dem Steuerpslick tigen auch die Verteilung der großen Ausgaben ans einen größeren Zeitraum möglich ist. wenn z. B. die Answendung den Ertrag des betressenden StenerabicknitteS übersteigt. Es wird zwar nickt ausdrücklich gesagt, daß eine solche Verteilung a»' mehrere Jahre zulässig sei. doch steht es ganz im Willen de? Hausbesitzers, bei Vergebung von derartigen Arbeiten. Nalen- zghlungen zn vereinbaren, die sich aus einen größeren Zeit raum als den Stenerabschnitt erstrecken und teilweise in einem weiteren Stenerabschnitt als Werbungskosten gekürzt werde» Die Entscheidung heS höchsten Fina»<aericktes dürfte von den beteiligten Kreisen^ außerordentlich begrüßt werden und vielleicht auch mit dazu beitragen, die Hausbesitzer z» ver anlaßen. größere Instandsetzungen ausführen zu lassen und die Erhaltung der Häuser günstig zu beeinflussen. Mis Ion in Not. MtssionSlnspcktor Pfarrer Handmann vom Sächsischen Haupt-MissionSverein erläßt folgenden Aufruf: Wenn ein Schiss in Not ist. io läßt es Leuchtraketen steigen und sendet mit dem Radioapparat seine Hilferufe ans. Die Leipziger Mission gleicht jetzt einem solchem Schiss in Not. Und die Not heißt t» diesem Falle „Schulden". Weil in den letzten Monaten die Einnahmen hinter den Ausgaben zurückgeblieben sind, und die Arbeit doch nicht stille stehen konnte, mußte eine Bankschuld von 80 01X1 Mark ausgenommen werden, die von Monat zu Monat wächst, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird. Darum wagt es die Mission, sich einmal an die große Oeffentlicbkeit zu wenden und zu fragen: Sind hier keine freundlichen Menschen, die Helsen wollen? Tie Missivn ist ein Werk reiner, aufopfernder Menschenliebe. Es ist denen, die in der Mission stehen, nur darum zn tu», frei von allen selbstsüchtigen Zwecke» und Nebenabsichten, dem Befehl des großen Meisters folgend, alle Völker zu lehren, irrende Menschen zur Wahrheit zu führen. Verzweifelte zu retten, Kranke zu heilen, ein Reich des Friedens auszurichten. Für dieses hohe Ideal opfern sich die Missionare aus. um unter der heißen Sonne Indiens und Afrikas sich zu verzehren. Sie verlassen Heimat und Elternhaus, sie reißen sich von den lieben Kindern los. nur nm ihrem schweren, heiligen Berus zu dienen Sie bringen den Tatbeweis, daß in dieser Zeit des Materialismus und MammonniSmus noch Idealismus und Selbstverleugnung vorhanden sind. Getrauert Listen alle deutschen Missionen, als ihnen im Kriege ihre MissionS- feldcr genommen wurden, gefreut haben sic sich, als ihnen die verlorenen Gebiete wiedergegcbcn wurden Unsrer Leipziger Mission wurde zuerst Ostafrika und dann Indien mieder- gegeben Und erfreut zogen alte und junge Missionare hin aus aufS Feld. Auch der Direktor der Mission. I> Ihnicle, besuchte erst das indische Missionsfeld und dann Afrika, wo er setzt noch weilt. Aber nun wird diese Freude so sehr be einträchtigt durch die Sorge ums Geld, ohne das nun einmal nichts fertig wird aus der Erde. 840 000 Mark braucht die Mission in diesem Jahre. Davon sollen die Ausgaben siir zwei Missivnsselber mit ihren Missionaren und MisnonS- gchilfcn, für das Missionshaus in Leipzig mit seinem Arbeiter- stab und Seminar, für die vielen Aiissendnngcii und AnS. rüstungen bestritten werden. Wer kaufmännisch rechne» ge lernt hat. lvird finden, baß diese Summe von einer halben Million, im Vergleich zu den Anforderungen, außerordentlich niedrig ist. Mit was für Summen hasten andere Betriebe z» rechnen. Aber selbst diese Summe ist bisher nicht aus gebracht worden und wird wahrscheinlich auch bis Ende dieses Jahres nicht erreicht werden, wenn nicht anßerordenUiche Zuwendungen erfolgen. Die Mission ist ganz aus die frei willige Unterstützung ihrer Freunde angewiesen. Viele, zu meist minderbemittelte Freunde, bringen in rührender Weise regelmäßig ihre Opfer nnd kmden ihre Freude daran. ES sind aber noch nicht genug. Nnd darum richtet der Säck'Och? Haupt-MissionSverein die herzliche Bitte an alle Leser dieses Blattes, das Schifflein der Mission durch Einsendung eines Betrages, ob groß oder klein, flott zu erbaltcn. Sollte es nicht möali-g Gin. G" fehlenden 80(XXI Mark aiifziibriiigcn. ehe der MlssivnSdlrcktor im Dezember ans Afrika znrii?kkehrt? Etwa zngedachtc Geldsendungen oder Neberwessungen werden auf das Konto des Sächsischen Haupt Missionsvcrcins, Ttadtbank Dresden, Nummer Ol 034. erbeten- — Mvstkabevb für Schwerhörige. Die Gemeinde der Schwer hörigen sttr Dresden und Umgebung veranstaltet am Ire,lag Uhr >m Gcmcindelaal, Moriystratzc 4, einen Johann-Sebastian» Bach-Abend. Dir Konzertsängcrin Lotte Weigel, die Kurrende des Kantors Stier und der Pvsaunenchor der Stadtmissivn haben sich in freundlicher Weile den Schwerhörigen zur Verfügung erstellt. Schwerhörige und Freunde der Schwerhörigen sind herzlich» ein- geladen. Der Vielhörer steht allen Schwerhörigen kostenlos zur Benutzung frei. — Tabakgegner-AnSstellnng DreSden-Leubnig. Infolge ver späteter Fcrt'gstcllung des Turnhallen-Umbaueö muß die Ausstellung verschoben werden. vlo IrwLM Mllleradeväe «-Irrt Ibnen eine NeiiNkinnIap« verteueren. Llntacbe »ml billig» ?n«Ne Me vollencietrten /Ipparale NIbrl lbiien unvoiblnrNIcb vor h wunzeks ksriio. vxunenckecßen kettzvLscbe Tlecdxeckeclce ' IMIIer L 6. -Niie! prg^er 8tr. 35, Lclce d4o»crinsk>str. 8 Stokke 7ue»»»i»u» ttsrm. pünvklvl lieg, >8»« r »lend» ri
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