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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.03.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010314015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901031401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901031401
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1901
-
Monat
1901-03
- Tag 1901-03-14
-
Monat
1901-03
-
Jahr
1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.03.1901
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Z livlldsltkll olvssllt zsrlllrtvr Vswvlldütv H vciroobwvn Kill» In jsclom tiviin- unii zeclee 18>>l»lv^--. « A Kegvlmki-sllzv, pnruiinlloltv tiinkHuf« und «»tlenilttllvo H I» Uviliu und owll»m»'s Loköildsits- von hervorraizvodoo Lixansebsttsii für krirriLksono und A Xinclsr. liovll«», tlndol billig«« krtrparnll Kino H Ori^.-ÜUeii«« 7»> kt. Verwandt. von 2 öüoüson an <eojron kinsendninr I von 1.75» Alt. Oamit «iob nbvr deder von dsr V»i-/llxliot>Ic«lt de» - , » » ^ - /l » . F Nolkv>»ao'nvti«n veeme» übsrr.ou^sn kann, vorden ruicli Krade-H VI. tv6186"«23V1^L ^ .Ionen tür nur 2» ?f. ub^olien. >'ur .lirelrt dnrek H j,„ von »S. OO. «8 »Lrlc und Köder. ^ 8l«,, eit- bi»n1I>« i<e», I»r« ^I, ,i- d., I-llliiltrc-i 8^t»le»».!«-8i« «de,»«» >a. 20. I. HO»-;»- enizitieblt moderne dnltdnre WMMmMrMotz >! » »°»° ltclill »tz»L.K t Linl,«-». ^ i ^„»ooal > Vekäinvinng der Trunksucht. Hofnachrichten. ..Eiienbahnkricg". Schntzgemcinschaft für ! Muthmaßl. Witterung: > 11 1 <d»d 1 ZifflestlZ. Vaulieseranle», Walnnuigssrage, Reichsverei», (tzerichtsverkandlnngen. Gemäldegalerie. I Heiter. Z erHffl. Bckämpfttttg der Trunksucht. Tie statistisch erwiesene Thatiache der rastlos fortschreitenden Zunahme der Trunksucht in alten civilis,rten Ländern verdient überall da, wo man stir das Wohl von Staat und Gesellschaft einen weiteren Blick bethätigt und nicht blos von heute auf morgen lebt, ernste Beachtung. Im Strome des täglichen Lebest? ver schwinden derartige Erscheinungen nur zu leicht. Wen» ein Be trunkener dahintaumelt, eine Schaar lohlcnder Kinder hinter sich — ein Anblick, der ja in der Grossstadt keineswegs zu den Selten heiten gehört —. dann zuckt der Eine oder Andere wohl die Achseln und ein augenblickliches Gefühl deS Widerwillens und zugleich des Mitleids wallt in ihm auf: nur selten aber findet sich wohl in der grosse» Menge der Vorübcrhastenden Jemand, der den Anlaß wahrnimmt, um tiefer über die furchtbaren sozialen Folgen des Lasters der Trunksucht nachzndenken. Erst wen» gelegentlich schreck liche Familicntragvdien und erschütternde Kataslrovhcn alle Welt in Athen, versetzen, pflegt man sich im größeren Publikum herbei zulassen. die Bekämpfung der Trunksucht als weientlichen Beitrag zur Lösung der sozialen Frage eingehender zu würdigen und den auf die Bekämpfung dieses verheerenden Lasters gerichteten Be strebungen edler Menschenfreunde, sozialer Politiker und einsichtiger Nechtslehrer mehr Aufmerksamkeit als sonst entgegenzubringen. Auch bei dem Bremer Vorfall bat ja nach den Ermittelungen über die Familienverhältnisse des Thäters die Trunksucht allem An scheine nach eine Rolle gespielt, da der Vater ein notorischer Trunkenbold gewesen ist und auf alle seine Nachkömmlinge erb liche Belastungtzsehler übertragen hat. Ferner steht die bliztige Unthat. die unter dem Namen des jüngsten Löbtauer FamiliendramaS in die Geschichte der menschlichen Verirrungen eingezeichnet ist und die eine ans Säuferwahnsinn beruhende augenblickliche Un zurechnungsfähigkeit des Familicnhnuptcs zur Ursache hatte, noch in allgemeiner frischer Erinnerung, ganz abgesehen von den nur zu zahlreichen Ereignissen ähnlicher Art, die weiter zurückliegen. Am schlimmsten von allen Ländern ist zur Zeit wohl Frank reich daran. Das dortige Gcwohnheitsgetränk ist der Absinth, eine Mischung aus Wermuth, Fenchel, Asop, Pfefferminz und Anis, das von mäßigen Menschen, wenn überhaupt, nur in stark mit Wasser verdünntem Zustande genossen werden kann. Häufig und stark getninken, bewirkt der Absinth in kurzer Zeit den völligen Verfall des Geistes und Körpers, nach Art des Opiums, mit dem er auch eine fast dämonisch berauschende Wirkung gemein bat. DiekeS furcht bare Gift, dessen Gebrauch sich früher auf wenige exklusive Kreise beschränkte, ist mit der Zeit zu einem Volksgetränk in Frankreich geworden und wird in immer steigendem Maße nicht mit Wasser, sondern mit Branntwein vermischt <!) genommen. Bei den fran zösischen Kammerverhondlungen über die Reform der Gctränkesteuer wurde festgestrllt, daß der Absinthverbrauch in 15 Jahren sich nahezu versiebenfacht hat, nämlich von 18 000 auf über 120 «DO Hektoliter gestiegen ist! Dieser maßlose Absinthgenuß hat eine allgemeine Ueberfüllung der Spitäler mit schwer kranken Alkoholikern zur Folge und erregt bei den französischen Staats männern und Politikern zumal mit Rücksicht aus die so wie so mangelhafte Bevölkerungszunahme die allergrößte Besorgniß um die Zukunst des Landes. Die Folgen deS Alkohokismus sind deshalb besonders zer rüttend, weil sie sich nicht aus den Trinker allein beschränken, nicht blos durch Vernichtung seiner Arbeitsfähigkeit die Familie in materieller Hinsicht in Mitleidenschaft ziehen und die allgemeinen Armenlasten erhöhen, sondem auch auf die Nachkommenschaft übergreifen und dort Schwindsucht, Epilepsie, allgemeine Geistes und Körperschwäche sowie ausgesprochene Geisteskrankheiten und Blödsinn erzeugen. Die medizinische Statistik redet mit ihren Nachweisen über die unaufhaltsam zunehmende Zahl solcher Kranken in aller Herren Ländern eine eindrucksvolle Sprache, die laut und vernehmlich an das Gewissen Derjenigen tönt, welche die staatliche und soziale Führung in Händen haben. Dazu kommt noch die Vermehrung der Brutalitätsverbrechen und die wachsende Ver wilderung der Jugend, zwei Erscheinungen, an denen ebenfalls die Trunksucht einen vollgemessenen Antheil hat. Ueber den Einfluß des Alkoholgenusses insbesondere auf die landläufigen, in den Schöffensitzungen zur Aburtheilung gelangenden Rohheitsdelikte macht Amtsrichter Dr. P. SchellhaS in der Socrgel'ichcn Rund schau „Das Recht" folgende Mittheilungen: Von 2l«> In Betracht kommenden Sachen gegen männliche Angeklagte wegen Rohheits delikten «Körperverletzung, Sachbeschädigung. Hausfriedensbruch. Widerstand gegen die Staatsgewalt. Beleidigung) waren 05 alkoholischer Natur. Also fast die Hälfte, sagt der Verfasser, waren Strafthaten, die entweder zugestandenermaßen in an getrunkenem Zustande oder im Anschluß an Wirthshausstreitig- keitcn zu später Abend- bezw- Nachtstunde begangen waren. Noch größer wird der Prozentsatz, wenn man die Beleidigungen, die weniger vom Alkoholgenuß beeinflußt sind, abzieht. ES ergiebt sich dann, daß ungefähr */» der Rohheitsdelikte in Zusammen hang mit dem Alkoholgenuß stehen! In der That ein hoher Prozentsatz, der übrigens wohl dem Durchschnitt bei allen Schöffengerichten entsprechen wird und vielleicht nur noch übertroffen wird in solchen Gerichtsbezirken, wo anstatt des Biergenusses das SchnapStrinken überwiegt. Im Allgemeinen muß anerkannt werden, daß in den leitenden Kreisen aller .Kultur staaten den fortschreitenden Verheerungen der Trunksucht gegenüber ein starkes Verantwortungsgefühl vorhanden ist, in dessen Be- thätigung umfassende Vorkehrungen fürsorglicher Art sowohl zur Heilung des bereits bestehenden UebelS wie zur Verhütung seiner weiteren Ausbreitung und Ueberlragnng getroffen werden; dies gilt namentlich auch für die deutschen Verhältnisse, aber die bei uns zu Lande geübte Art der Bekämpfung des Alkoholismus näher in s Auge saßt, so drängt sich die Beobachtung auf. daß wir, unserer angeborenen Neigung zu einer gewissen humanisirendcn Sentimentalität folgend, den Alkoholiker gar zu einseitig und ausschließlich als „bemitleidenswerthen Kranken" behandeln und ihn gewissermaßen zu einer Art von Schooßlind der öffentlichen Antheilnahmc machen. Man kann hier des Guten leicht zu viel thun, wenn man nicht auch der Kehrseite der Medaille, dem strafrechtlichen Eharakter der Frage, die gebührende Aufmerk samkeit zuwendet. Das neue bürgerliche Recht des Deutschen Reiches hat bereits in anerkennenswerther Weise das Seinige gethan, nm mit den ihm zu Gebote siebenden Mitteln zur Bekämpfung des Nebels mit- ungsunternehmunäen. xi. . Berlin. Wnv.-Tel. Es braucht nicht ausdrücklich hervorgehoben zu werden, daß kein Einsichtiger von dem mechanischen Eingreifen der staatlichen Strafgewalt allein eine gründliche .Heilung des Nebels erwarten wird. Nothwendig und unerläßlich aber ist ein solches Eingreifen als Ergänzungsmaßregel gegenüber der sozialen und medizinischen Fürsorge für den Alkoholiker. Nur wenn Strafgesetz, gerichtliche Praxis und fürsorgliche Liebesthätigkeit auf diesem Gebiete ve> Wenn man § ständnißvoll Zusammenwirken, läßt sich ein guter Erfolg der Bestrebungen erhoffen, die auf die Eindämmung des verheerenden Lasters der Trunksucht gerichtet siird. zuwirken, indem cs die Möglichkeit der Entmündigung gegenüber demjenigen Gewohnheitstrinker gewährt, „der in Folge von Trunk sucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder sich und seine Familie der Gefahr des Nothstands aussetzt oder die Sicher heit Anderer gefährdet". Es ist zu wünlchen, daß demnächst eine Statistik veröffentlicht würde. a»S der sich der Umfang der An wendung jener höchst segensreichen Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs erkennen ließe. Mein.führt aber dieser Weg noch nicht zu dem Ziele einer wirksamen gesetzlichen Unterdrückung des Lasters, sondern dazu gehört, daß Hand in Hand mit dem bürger lichen Recht das Strafrecht geht, indem die Trunkenheit als solche d. h. als selbstständiges Vergehen unter Strafe gestellt wird, wie das bereits in England, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Schweden der Fall ist; so wurden beispielsweise in Frankreich in einem Jahre gegen 68000, in England gegen 162000 Personen wegen Trunkenheit bestraft. In Deutschland versagt die Straf gesetzgebung in diesem Punkte io gut wie vollständig. Das Reichs- strafgesetzbuch kennt nur die ziemlich platonische Strafandrohung der Haft in K 361 Ziffer 5 gegen Denjenigen, „der sich dem Trunk dergestalt hingiebt, daß er in einen Zustand gerüth, in welchem zu seinem Unterhalt oder zum Unterhalt Derjenigen, zu deren Ernähr ung er verpflichtet ist, durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß". Reben einer Ergänzung des Strafgesetzbuches durch Ein führung der Bestrafung der Trunkenheit als solcher mit scharfer Ahndung der Rückiälligkeit wird weiter darauf Bedacht zu nehmen sein, daß der Gesichtspunkt eines zureichenden Schutzes des Publikums gegen Vergehen und Verbrechen, die in der Trunken heit verübt werden, größere Berücksichtigung findet, als bisher, selbstverständlich ohne alles Ansehen der Person, einerlei, ob der Trunkene zu den begüterten Ständen gehört und sich den Luxus starker Weine und Biere erlauben kann, oder ob er ans Mangel an Mitteln zum gewöhnlichen Fusel seine Zuflucht zu nehmen gezwungen ist. Zur Zeit steht die gerichtliche Spruchpraxis fast ganz unter der Herrschaft der verhängnißvollen Neigung, jedem Alkoholiker unbesehen „mildernde Umstände" zuzubilligen. Das ist in dieser Allgemeinheit grundfalsch und hat schon oft den berechtigten Unwillen der öffentlichen Meinung hervorgerufen; man denke nur an die zahlreichen Fälle, in denen scheußliche NohheitS- verbrccher und Verüber nichtkwürdiger Bubenstücke gegen anständige Damen auf offener Straße, weil sie in der Trunkenheit gehandelt habe», mit geradezu himmelschreiend milden Strafen davonkommen. Das Nichtige ist mit Entschiedenheit, daß selbstverschuldete Trunken heit grundsätzlich niemals als mildernder Umstand angerecknct werden darf und daß sie sogar als erschwerender Umstand in's Gewicht fallen muß, wenn der Trunkene sich zn seiner That erst „Muth" getrunken hat. in der bestimmten Absicht, durch Erzeugung des trunkenen Zustandes diejenigen subjektiven HemmungSgründe zu beseitigen, die ihn im nüchternen Zustande von der Begehung des Ver brechens abhalten. Auch wenn Jemand sich nicht mit dem Vorsatz der Neueste Drahtineldungen vom 13. Mörz. Berlin. Im Abgeordnetenhaus? rechnet man ! augenblicklich darauf, daß am 22. März die Osterferien anfangcn werden. Nach der Durchberathung des Etats soll noch der Gesetz entwurf, betr. das Oberpräsidium Berlin vor Ostern zur ersten Berathnng gestellt werden. — Die 7. Reichstagskommilsion beendete heute unter den, Vorsitz des Abgeordneten Tr. Büsing die zweite Lesung des Gesetzentwurfs betr. die Privatversicher- ) In dem Befinden des Kaisers ist eine erfreuliche Besserung eingetrcten. Die Gesichtsschwellung läßt zusehends nach, irgend welche andere Komplikationen in Folge der Verwundung haben sich nicht bemerkbar gemacht. ÄKaewein» befinden, Schlaf und Appetit deS hohen Patienten lassen nichts zu n ünichen übrig. Heute empfing der Kaiser den aus München zurückgekehrten Kronprinzen. Die Adresse der Frauen und Jung frauen Bremens ist heute Vormittag zugleich mit einem aus roia- sarpencn Orchideen bestehenden Blumentisch dem Kaiser aus Anlaß der glücklichen Errettung ans Gefahr überreicht worden. — Zwischen den Kommissaren der Ministerien des Innern, der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe finden gegen wärtig Berathnngen über Ausarbeitung eines Wohnnngs- gcsetz es statt. Berlin. (Prib.-Tel.) Ter Kaiser hat dem Köniz Mataafci ans Samoa als Zeichen seines Wohlwollen? ein «Neschen zngehen lassen. Es ist eine eigenartige kunstgewerbliche Arbeit, die Bildkauer und Cffcleur Otto Rohloff, Lehrer am Kunst- gewerbcmnseum, nach Angaben des-Kaisers angescrtigt hat. Das Ganze stellt einen mit Hellem Roßhaarschweis versehenen Häupt ling ans Ebenholz dar, der mit reichen Verzierungen in getriebe nem Silber ausgestattet ist. — In der heutigen Generalversamm lung der Reichsbank wurde die Dividende mit 10,96 Prozent genehmigt. An Stelle der verstorbenen Mitglieder Freiherrn Wil Helm v. Rothschild und Bankier Theodor Stern, Beide in Frank furt a. M.. wurden in den Centralansschuß neugewählt: Fürst Hatzseldt. Gras v. Donnersmarck, Konsul Braumeld in Firma F. Jacob. H. Stern in Frankfurt a. M-, sowie als stellvertreten des Mitglied, an Stelle des ausgeschiedenen Generalkonsuls Eduard Schmidt, Graf Dönhoff-Friedrichstein. Berlin. sPriv.-Tel.s Die Einführung der Prügel strafe, der körperlichen Züchtigung, wird in zahlreichen Peti tionen vom Reichstage erdeten. Die Petitions-Kommission be antragt, über diese Petitionen zur Tagesordnung überzugehen. Der Rcgierungskommissar Wirkl. Geh. Oberregierungsrath v. Lenthe gab folgende Erklärung ab: Soweit die Akten des Neichsjiisliz- amteS, nus denen er sich informstt habe, ersehen ließen, sei eine Ergänzung des Strafiustenis des Rcichsstrafgesetzbnchs durch Ein iührnng der Prügelstrafe bislang weder vom Reichskanzler in's Ange gefaßt, noch im Schooße des Bundesraths von einer der Bundesregierungen in Anregung gebracht worden. — Das A b ge ordnete» Hans erledigte heute das Ordinarim» des K »ltuSetnts. Zuin Kapitel Technisches Unterrichtsweicn lag eine Petition nm Errichtung einer Technischen Hochschule in Breslau vor. welche der Regierung zur Erwägung überwiesen wurde. Bei dem Kapitel Kultus- und Unterrichtsweien wurde von niedreren Seiten über ungünstige Besoldungsverbältnisie der Gcisi lichen in der Provinz Sachsen geklagt. Beim Kapitel Medizinal weien ivii'ae die Frage der LvSlösnng der Medizinolvcrwaluing vom Kiiitnsministennm erörtert. Von einer Seite wurde die Errichtung eines neuen Ministeriums für Kunst und Wis'enschast. sowie stir Medstinalverwaltiing. von einer anderen Seite Vereinig iing des Medizinalwesens mit dem Ministerium des Innern empfohlen. Ferner wurde Beschwerde darüber gefübrt, daß die zu Sanilnlsrütbcn ernannten Aerzte :M Mk. Stcmpelubgabcn zablen müßten, und eine bezügliche Aenderung des Sicmvelgesetzcs ver langt. Regierungsseitig wurde noch mitgetbeilt, daß dre Aussül» uiigsbcstimmuiigen zum Rcichsseuchengcsetz demnächst veröffentlicht werden sollen. Wciterberathnna morgen. Königsber g. Der „Oftpreußlschen Zeitung" ziisolgc sebl! sede Spur über die Richtung, nach welcher sich der gestern aus der Untersuchungshaft in Gumbinnen entwichene Unter offizicr Marten zur Flucht gewandt hat. Bei Bekanntwcrdcn m ^ ^ der Flucht wurden sofort die Häuser der nächsten Umgebung dro Verubung eine? bestimmten Vergebens in der Trunkenheit alkolwl'sirt. Arreitgebäudcs abyciucht, reitende Patrouillen vom Drogonc. aber dann ein Delikt verübt, das er vorher nicht gewollt hatte, w ist eine derartige That mit schwererer Strafe zu belegen, wenn der Thäter erfahrungsgemäß in der Trunkenheit zu Exzessen geneigt ist und sich trotzdem betrunken hat.- Nnr zwei Fälle sind denkbar, in denen die bedingungsweise Zubilligung von mildernden Umständen infolge von Trunkenheit mit dem Interesse einer gesunden RechtSvflege vereinbar ist: einmal nämlich, wenn ein sonst nüchterner und braver Mensih zufällig bei einer besonderen Gelegenheit sich einen Rausch antrinkt und dann in solcher Verfassung Tinge thnt, deren er sonst nicht fähig wäre; »nt» zweiten?, wenn Jemand von einem Anderen absichtlich in Regiment nach allen Richtungen hin aiisgcsandt und vom Infanterie-Regiment Nr. 33 der Bahnhof, sowie sämmtliche Ehausseen besetzt. Fußpcitrouillen rcrognvScirtcn die Gebäude in i der nächsten Umgebung der Stadt. Es ist anzlinehme», daß der Flüchtling sich nach der russischen Grenze gewandt hat. die un gesähr 5 Meilen entfernt ist. Dimkclhcit und Nebel dürften die Flucht begünstigt haben. Breslau. Der Provinzial Landtag der Provinz Schlesien nahm einen Antrag de-, Pwvinziniansichunes an. gemeinschaftlich mit der Provinz Brandenburg nach Maßgabe der bem preußischen Landtage vorliegenden Gesetzeniiviirss zu den Kosten des Ausbaues der Spree von der ichlesijchUächsi'chen Grenze bis Berlin ein Fünftel, bis zu 1 381000 Ml., entwiechrad dem Fortschreiten der Arbeiten bcizntragc», wobei auf Schlesien trunkenen Zustand versetzt worden ist. Im letzten Falle »»si: zur ^ 7«, 20«) Mk. entfallen. vollständigen Ausfüllung der vorbmidenen strafrechtlichen Lücke! Köln. Die „Köln. Volksztg." dcinciiliit die Meldung, daß noch eine angemessene Bestrasnnq Desjenigen hinzukvmmen. der j sa ß-L 0 t hr in gen die cnovrcchcnde Anzahl von Stimmen , un Bnndesrath verliehen werden wlle. Solche Veilcilning, wende rmen Anderen durch Verletzung in Trnnkenheit zur Begebung einer „jx Aenderung der Verfassung des Dentschen Reiches vorauSsetz!. verbotenen Handlung veranlaßt bat, ohne daß seine Absicht anf j ' ' -- ' ' die strafbare Anstiftung zn einer solchen gerichtet war. l erscheine schon deshalb allSacsihlosse». well dadurch kaum den, l Reichslande gedient, dagegen das Stimmencinslußverhältniß der Psuus's Ainscriiiitch. KL rrtsdver Nslkerri Gebr. Pfund. r«ßurrür. 7»
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